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   BFH, 28.07.1993 - V B 25/93   

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BFH, 28.07.1993 - V B 25/93 (https://dejure.org/1993,33833)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1993 - V B 25/93 (https://dejure.org/1993,33833)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - V B 25/93 (https://dejure.org/1993,33833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 307
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 16.01.2003 - VIII B 114/01

    Domizilgesellschaft; Benennungsverlangen

    Es ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen sich dem FG ohne Bezeichnung der von den Domizilgesellschaften beauftragten Unternehmen durch die zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts verpflichtete Klägerin (§ 90 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO 1977--) hätten aufdrängen müssen und warum die Klägerin nicht von sich aus bestimmte zusätzliche Ermittlungen spätestens in der mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. dazu u.a. BFH-Beschluss vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 01.03.2004 - VIII B 286/03

    Keine notwendige Beiladung des Ehegatten bei Aufhebung der Kindergeldfestsetzung;

    Außerdem hätte dargelegt werden müssen, warum der sachkundig vertretene Kläger nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen spätestens in der mündlichen Verhandlung beantragt hat (Verzicht des Rügerechts gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 10.05.2001 - III B 115/00

    Übernahme einer Bürgschaft; Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen;

    Auch aus dem Sitzungsprotokoll vom 13. Oktober 2000 ergibt sich weder, dass die Frage der Anhörung oder der Vernehmung eines Beteiligten (vgl. dazu List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 80 FGO Rz. 2) erörtert noch dass ein entsprechender Antrag gestellt worden ist (Verzicht des Rügerechts gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; BFH-Beschluss vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307).
  • BFH, 17.06.2004 - VIII B 325/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge unterlassener Zeugeneinvernahme

    Ferner muss dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Kläger nicht von sich aus die Beweiserhebung durch Vernehmung der Ehefrau oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen beantragt hat (Verzicht auf das Rügerecht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 17.08.1998 - III B 92/97

    Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung

    Verstöße dagegen können grundsätzlich nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307).
  • BFH, 01.04.2004 - VIII B 56/03

    Gewerblicher Grundstückshandel bei unbedingter Veräußerungsabsicht

    Außerdem muss dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Beschwerdeführer nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung beantragt hat (Verzicht auf das Rügerecht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 05.12.2000 - VIII B 64/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Vertragsauslegung -

    Bei der Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht des FG muss auch dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Beschwerdeführer nicht von sich aus die Erhebung von Beweisen oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen beantragt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 14.03.2000 - VIII B 143/99

    Darlegungsanforderungen - Beweiswürdigung - Fehlerhafte Rechtsanwendung -

    Bei der Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht des FG muss auch dargelegt werden, warum die sachkundig vertretenen Kläger nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung beantragt haben (Verzicht auf das Rügerecht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 09.03.2004 - VIII B 252/03

    Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Antrag auf Berichtigung des

    Bei der Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht des FG muss auch dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Beschwerdeführer nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen beantragt hat (Verzicht des Rügerechts gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 26.06.2003 - VIII B 273/02

    Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gehör; Rügeverzicht bei Verstoß gegen

    Bei dieser Rüge muss auch dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Kläger nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung beantragt hat (Verzicht auf das Rügerecht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 24.06.1996 - VIII B 127/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 30.01.2003 - VIII B 131/01

    Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

  • BFH, 13.03.2000 - VIII B 133/99

    Sachverhaltsermittlung - Beweismittel - Beweisthema - Beweisantrag -

  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 59/96
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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.1993 - V R 25/93   

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https://dejure.org/1993,15969
BFH, 28.07.1993 - V R 25/93 (https://dejure.org/1993,15969)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1993 - V R 25/93 (https://dejure.org/1993,15969)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 307
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.02.1990 - II B 108/89

    Anforderungen an grundsätzliche Bedeutung einer Sache zur Beschwerdeeinlegung

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Selbst wenn er die Rechtsfrage, um die es ihm geht, hinreichend konkretisiert haben sollte (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46), fehlt doch die Darlegung, daß diese klärungsbedürftig ist.
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 138/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision gegen finanzgerichtliches Urteil

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Selbst wenn er die Rechtsfrage, um die es ihm geht, hinreichend konkretisiert haben sollte (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46), fehlt doch die Darlegung, daß diese klärungsbedürftig ist.
  • BFH, 24.07.1992 - V B 35/92

    Revision wegen Verfahrensfehlern, Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel geltend macht und rügt, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt, hätte er zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß er eine entsprechende Beweiserhebung vor dem FG beantragt habe und daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliege (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; Beschluß des BFH vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel geltend macht und rügt, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt, hätte er zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß er eine entsprechende Beweiserhebung vor dem FG beantragt habe und daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliege (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; Beschluß des BFH vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrenssätze sind materielle Rechtsfehler, und zwar auch dann, wenn ein derartiger Verstoß sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rz. 29 m.w.N.).
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel geltend macht und rügt, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt, hätte er zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß er eine entsprechende Beweiserhebung vor dem FG beantragt habe und daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliege (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; Beschluß des BFH vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1993 - V K 1/93   

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https://dejure.org/1993,18851
BFH, 25.08.1993 - V K 1/93 (https://dejure.org/1993,18851)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1993 - V K 1/93 (https://dejure.org/1993,18851)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1993 - V K 1/93 (https://dejure.org/1993,18851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 307
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.02.1986 - III K 1/85

    Nichtigkeitsklage gegen Revisionsbeschluß - Klagefrist - Zustellung an nicht

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - V K 1/93
    Ein durch Beschluß beendetes rechtskräftiges Verfahren kann nach § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. §§ 578 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) wieder aufgenommen werden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. Februar 1986 III K 1/85, BFHE 145, 500, BStBl II 1986, 415).
  • BFH, 24.04.1975 - VI R 210/74

    Bestellung eines Bevollmächtigten - Prozeßbevollmächtigter - Einlegung der

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - V K 1/93
    Da jedoch das hiernach zuständige FG durch seine Anordnung dem Kläger die Postulationsfähigkeit entzogen hatte, konnte dieser keine Rechtsmittel beim FG einlegen (vgl. entsprechend für die Revision BFH-Beschluß vom 24. April 1975 VI R 210/74, BFHE 115, 423, BStBl II 1975, 672).
  • BFH, 12.02.1986 - IV B 54/85

    Zwischenrechtsstreit über die Bestellung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - V K 1/93
    Mit der Rechtskraft des die Anordnung der Bestellung eines Bevollmächtigten enthaltenen Beschlusses des FG hatte der Kläger die Postulationsfähigkeit verloren (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Februar 1986 IV B 54/85, BFH/NV 1986, 616).
  • BFH, 18.03.1988 - V K 1/88

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Abgeschlossenes Verfahren - Rechtskraft -

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - V K 1/93
    Im Anschluß an ein Beschwerdeverfahren kommt nur ein Wiederaufnahmeantrag, nicht eine Wiederaufnahmeklage in Betracht (vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 134 Anm. 2 a.E., Senatsbeschluß vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BFH, 02.07.1992 - IX R 6/90
    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - V K 1/93
    Die gegen diesen Beschluß gerichtete Beschwerde ist durch Beschluß des Bundesfinanzhofs(BFH) vom 7.7.1992 -- IV B 34 und 90/92 (BFH/NV 1992, 832) "zurückgewiesen worden".
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