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Rechtsprechung
   BFH, 02.03.1994 - II R 125/89   

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https://dejure.org/1994,14059
BFH, 02.03.1994 - II R 125/89 (https://dejure.org/1994,14059)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1994 - II R 125/89 (https://dejure.org/1994,14059)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1994 - II R 125/89 (https://dejure.org/1994,14059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Vermögensgebrauchs als Gegenstand einer freigebigen Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.07.1979 - II R 26/78

    Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen

    Auszug aus BFH, 02.03.1994 - II R 125/89
    Wie der BFH schon früher entschieden hat (vgl. Urteil in BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631), kann Gegenstand einer freigebigen Zuwendung i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG 1959 (jetzt: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974) nicht nur eine Vermögenssubstanz, sondern auch die Gewährung eines Vermögensgebrauchs (einer Nutzungsmöglichkeit) sein.

    Der Verzicht auf die zum Vermögen des Darlehensgebers gehörende Nutzungsmöglichkeit führt bei diesem -- sofern sie objektiv unentgeltlich erfolgt -- zu einer Vermögensminderung (näher dazu Senatsurteil in BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631, unter 1. a) und beim Darlehensnehmer zu einer entsprechenden Vermögensmehrung (objektiven Bereicherung), wobei es unerheblich ist, ob der Darlehensnehmer ohnehin einen Kredit aufgenommen hätte oder nicht (Senatsurteil in BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631, unter 1. c).

  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus BFH, 02.03.1994 - II R 125/89
    Die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung entfällt auch nicht deswegen, weil für die Leistung ehebezogene Beweggründe ausschlaggebend waren, z. B. die Leistungen einen Ausgleich für die unentgeltliche Führung des gemeinsamen Haushalts einschließlich der Betreuung der gemein samen Kinder darstellen oder der "angemessenen Beteiligung an den Früchten des ehelichen Zusammenwirkens" dienen sollten (Anschluß an das BFH-Urteil in BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).

    Anmerkung: Das Urteil entspricht im übrigen inhaltlich weitgehend dem BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366.

  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Schenkungsteuer: Ehevertrag und Schenkungsteuer

    Mit dem zitierten Urteil hat der BFH seine Rechtsprechung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf sein von ihm selbst als grundlegende Entscheidung bezeichnetes Urteil vom 2. März 1994 (II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366; siehe auch die BFH-Urteile vom selben Tag, II R 125/89, BFH/NV 1995, 341; II R 47/92, BFH/NV 1994, 907; II R 6/92, juris; und die im Anschluss ergangenen BFH-Urteile vom 30. März 1994, II R 105/93, BFH/NV 1995, 70; II R 84/92, juris; vom 31. August 1994, II R 106/[9]3, juris; und vom 20. September 1994, BFH/NV 199[5], 485), mit der er die Steuerfreiheit von ehebedingten unbenannten Zuwendungen aufgab (vgl. BFH, Urteil vom 11. Juli 2019, II R 38/16, BFHE 265, 437, BStBl II 2020, 314), fortgeschrieben.
  • FG München, 10.03.2015 - 12 K 1228/11

    Wird bereits vor dem Verkauf von Aktien die Übertragung eines Teils des

    Auch bei Annahme einer ehebedingten Zuwendung entfällt die Unentgeltlichkeit nicht allein deswegen, weil für die Leistung ehebezogene Beweggründe ausschlaggebend waren und die Leistung der angemessenen Beteiligung des Ehegatten an den Früchten des ehelichen Zusammenwirkens dienen sollte (BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 125/89, BFH/NV 1995, 341).
  • BFH, 15.06.1994 - II B 172/93

    Rüge aufgrund mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung des

    Dennoch kommt der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage eine grundsätzliche Bedeutung mangels Klärungsbedürftigkeit nicht zu, nachdem der erkennende Senat -- was der Klägerin bei Abfassung ihrer Beschwerdebegründung noch nicht bekannt sein konnte --, die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 28, 266, BStBl II 1979, 631 in jüngster Zeit (vgl. die nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Senatsurteile vom 2. März 1994 II R 125/89 und vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70) in Kenntnis der dagegen in der Literatur erhobenen Einwände und Bedenken bestätigt hat.
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Rechtsprechung
   BFH, 02.03.1994 - II R 6/92   

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https://dejure.org/1994,29166
BFH, 02.03.1994 - II R 6/92 (https://dejure.org/1994,29166)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1994 - II R 6/92 (https://dejure.org/1994,29166)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1994 - II R 6/92 (https://dejure.org/1994,29166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus BFH, 02.03.1994 - II R 6/92
    Anmerkung: Das Urteil entspricht inhaltlich weitgehend dem BFH-Urteil vom selben Tag II R 59/92, BFHE 173, 432, [BFH 02.03.1994 - II R 59/92] BStBl II 1994, 366 [BFH 02.03.1994 - II R 59/92].
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