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   BFH, 10.08.1994 - X R 45/91   

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https://dejure.org/1994,6453
BFH, 10.08.1994 - X R 45/91 (https://dejure.org/1994,6453)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1994 - X R 45/91 (https://dejure.org/1994,6453)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1994 - X R 45/91 (https://dejure.org/1994,6453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Entschädigungen des Eigentümers bei Veräußerung eines Grundstücks an die Bundesrepublik zum Bau einer Bundesstraße

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 387
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - X R 45/91
    Eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach diesen Vorschriften ist schon dann erforderlich, wenn zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. ob sie mehreren Personen zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).

    Er ist auch ohne entsprechende Verfahrensrüge zu beachten (Urteil in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239, m. w. N.).

    Ein Fall von geringer Bedeutung ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich Höhe und Zurechnung verhältnismäßig einfach und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidung nahezu ausgeschlossen ist (Urteil in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).

    Das FA wollte im Hinblick auf die fraglichen Einkünfte keine vorläufige Maßnahme treffen, sondern ging davon aus, daß es eines Verfahrens zur Feststellung der umstrittenen Einkünfte nicht bedurfte (vgl. Urteil in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - X R 45/91
    Durch diese Re gelungen wird dem Umstand Rechnung getragen, daß der von einer Enteignung Betroffene mit der Entschädigung für den Rechtsverlust in vielen Fällen noch keinen angemessenen Ausgleich erhält (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1992 4 C 9/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1993, 477).
  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 83/79

    Entgelt für Vereinbarung über Verpflichtung des Zahlungsempfängers zur Duldung

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - X R 45/91
    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) sah unter Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Oktober 1982 VIII R 83/79 (BFHE 138, 177, BStBl II 1983, 404) in dem Betrag von 32 480 DM sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1148/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Abstellens auf ein Tätigwerden bei der

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - X R 45/91
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 1993 2 BvR 1148/92 (Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Ein kommensteuergesetz 1975, § 22 Nr. 3, Rechtsspruch 14) betont, es begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, bei der Auslegung des § 22 Nr. 3 EStG zwischen vertraglich vereinbarten Zahlungen des Grundstücksnachbarn und einer aufgrund hoheitlichen Eingriffs in das Eigentumsrecht geleisteten Entschädigung zu unterscheiden.
  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 306/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Entschädigung für eine faktische

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - X R 45/91
    Hierzu führt das BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81 (BFHE 145, 320, 325, BStBl II 1986, 252; s. ferner BFH-Urteil vom 5. Juni 1985 I S 2/85, BFH/NV 1986, 433) im Zusammenhang mit der Entschädigung für eine faktische Bausperre aus, in jenen Fällen habe ein vertraglich vereinbartes Dulden vorgelegen.
  • BFH, 05.06.1985 - I S 2/85
    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - X R 45/91
    Hierzu führt das BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81 (BFHE 145, 320, 325, BStBl II 1986, 252; s. ferner BFH-Urteil vom 5. Juni 1985 I S 2/85, BFH/NV 1986, 433) im Zusammenhang mit der Entschädigung für eine faktische Bausperre aus, in jenen Fällen habe ein vertraglich vereinbartes Dulden vorgelegen.
  • BFH, 17.05.1995 - X R 64/92

    Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt

    c) Eine Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG liegt auch nicht darin, daß der Steuerpflichtige zur Vermeidung einer förmlichen Enteignung daran mitwirkt, eine dem Ergebnis eines Enteignungsverfahrens entsprechende Beschränkung seines Eigentums gegen Entschädigung hinzunehmen (vgl. bereits Senatsurteil vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387).
  • FG Düsseldorf, 20.09.2016 - 10 K 2412/13

    Einkommensteuerbarkeit einer anlässlich der Überspannung eines Grundstücks

    Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige zur Vermeidung einer förmlichen Enteignung daran mitwirkt, eine dem Ergebnis eines Enteignungsverfahrens entsprechende Beschränkung seines Eigentums gegen Entschädigung hinzunehmen (BFH, Urteil vom 17.05.1995 - X R 64/92, BStBl II 1995, 640; BFH, Urteil vom 10.08.1994 - X R 45/91, BFH/NV 1995, 387).
  • BFH, 09.02.2005 - X R 52/03

    Grundordnung des Verfahrens; gesonderte Feststellung von GbR-Einkünften

    Jedenfalls muss es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handeln (BFH-Urteile in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387).

    Das FA wollte im Hinblick auf die fraglichen Einkünfte keine vorläufige Maßnahme treffen, sondern ging davon aus, dass es eines Verfahrens zur Feststellung der umstrittenen Einkünfte nicht bedurfte (vgl. Urteile in BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; in BFH/NV 1995, 387).

  • FG München, 19.11.2003 - 7 K 3723/03

    Abzugsfähigkeit von auf den verbleibenden Gesellschafter einer

    Ein Fall von geringer Bedeutung ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich der Höhe verhältnismäßig einfach ist, die Einkünfte nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und nach alldem die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387; BFH-Beschluss vom 10. Oktober 1989 IV B 135/88, BFH/NV 1990, 485, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 5/03

    Mehrstöckige PersG

    In diesem Fall ist sowohl darüber, ob überhaupt steuerpflichtige Einkünfte gegeben sind, als auch über deren Höhe und Zurechnung im Verfahren zur gesonderten Feststellung zu entscheiden (BFH-Urteile vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387; Kunz in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 182 AO Rz. 11).
  • BFH, 16.11.2006 - XI B 156/05

    Gesonderte Gewinnfeststellung Aussetzung des Einkommensteuerverfahrens

    Ein Fall von geringer Bedeutung ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich der Höhe und der Zurechnung verhältnismäßig einfach und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nahezu ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387).
  • BFH, 01.02.2000 - IV B 138/98

    ESt-Bescheid vor Erlass des erforderlichen Feststellungsbescheides; AdV; LuF;

    Ein Fall von geringer Bedeutung ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Ermittlung der Einkünfte hinsichtlich Höhe und Zurechnung verhältnismäßig einfach und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; vom 1. Februar 1989 VIII R 49/84, BFH/NV 1990, 6, und vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387).
  • FG Hamburg, 12.09.2003 - III 286/01

    Finanzgerichtsordnung: Notwendige Klageverbindung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist immer schon dann im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu entscheiden, wenn Zweifel an der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung bestehen (BFH vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387; vom 18. Juli 1990 I R 39/89, BFH/NV 1991, 498; vom 28. März 1990 X R 166/87, BFH/NV 1991, 11; vom 10. Oktober 1989 IV B 135/88, BFH/NV 1990, 485; vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308 , BStBl II 1986, 239 ; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 180 AO , Rd. 19; Schwarz, AO , § 180 Rd. 27-28, 48) oder wenn ein für die gemeinschaftliche Einkünfteerzielung erhebliches Merkmal streitig ist (BFH vom 17. Mai 1995 X R 64/92, BFHE 177, 479 , BStBl II 1995, 640 ).
  • FG München, 03.03.2004 - 9 K 2400/03

    Entschädigung wegen Verkehrslärmbeeinträchtigung durch Straßenbaumaßnahme;

    In solch einem Fall liegt kein Verhalten der Hauseigentümer vor, das als Dulden, Unterlassen oder sonstiges Tun i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG angesehen werden könnte (BFH-Urteil vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387; BFH in BStBl II 1986, 252 ).
  • FG Hamburg, 10.11.2003 - III 325/01

    VwZG : Zustellung per Rückschein

    Nach ständiger Rechtsprechung ist immer schon dann im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu entscheiden, wenn Zweifel an der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung bestehen (BFH vom 10. August 1994 X R 45/91, BFH/NV 1995, 387; vom 18. Juli 1990 I R 39/89, BFH/NV 1991, 498; vom 28. März 1990 X R 166/87, BFH/NV 1991, 11; vom 10. Oktober 1989 IV B 135/88, BFH/NV 1990, 485; vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308 , BStBl II 1986, 239; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 180 AO , Rd. 19; Schwarz, AO , § 180 Rd. 27-28, 48) oder wenn ein für die gemeinschaftliche Einkünfteerzielung erhebliches Merkmal streitig ist (BFH vom 17. Mai 1995 X R 64/92, BFHE 177, 479 , BStBl II 1995, 640).
  • FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 665/02

    Keine einheitliche und gesonderte Feststellung bei geringer Bedeutung des Falles

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.07.2014 - 3 K 3338/10

    Entschädigung für Deichbau - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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