Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.07.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1993 - 1 B 140.93   

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https://dejure.org/1993,7909
BVerwG, 03.09.1993 - 1 B 140.93 (https://dejure.org/1993,7909)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1993 - 1 B 140.93 (https://dejure.org/1993,7909)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1993 - 1 B 140.93 (https://dejure.org/1993,7909)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03

    Richterablehnung; Befangenheit

    Ebenfalls nicht statthaft ist ein Befangenheitsgesuch, wenn der Beteiligte sich erkennbar vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen will (BFH-Beschluss vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 51 Rz. 40).
  • BFH, 20.07.1994 - I S 19/93

    Vertretungszwang bei Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor dem

    Auf den Senatsbeschluß vom heutigen Tag mit dem Az. I B 140/93 BFH/NV 1995, 400 wird verwiesen.
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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.1994 - I B 140/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10424
BFH, 20.07.1994 - I B 140/93 (https://dejure.org/1994,10424)
BFH, Entscheidung vom 20.07.1994 - I B 140/93 (https://dejure.org/1994,10424)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - I B 140/93 (https://dejure.org/1994,10424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 400
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.01.1971 - V B 67/69

    Ablehnung wegen Befangenheit - Rechtsauffassung des Richters

    Auszug aus BFH, 20.07.1994 - I B 140/93
    Es dient nicht dem Zweck, einen Verfahrensbeteiligten vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung eines Richters zu schützen (s. BFH-Beschluß vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243).
  • BFH, 17.07.1974 - VIII B 29/74

    Mißbräuchliche Ablehnung - Entscheidung des Senates - Besetzung - Abgelehnter

    Auszug aus BFH, 20.07.1994 - I B 140/93
    Es ist rechtsmißbräuchlich, wenn das Ablehnungsrecht nach § 42 der Zivilprozeßordnung (ZPO) i. V. m. § 51 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genutzt werden soll, um vom Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts offensichtlich nicht erfaßte Ziele zu erreichen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638).
  • BFH, 22.05.1991 - IV B 48/90

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 20.07.1994 - I B 140/93
    Im Beschwerdeverfahren können keine neuen Ablehnungsgründe vorgebracht werden (BFH-Beschluß vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395) und die vom Kläger im Verfahren vor dem FG vorgebrachten Ablehnungsgründe sind offensichtlich nicht geeignet, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit der Richter A, B und C zu rechtfertigen.
  • BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03

    Richterablehnung; Befangenheit

    Ebenfalls nicht statthaft ist ein Befangenheitsgesuch, wenn der Beteiligte sich erkennbar vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen will (BFH-Beschluss vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 51 Rz. 40).
  • BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98

    Dienstaufsichtsbeschwerde - Verbreitung unwahrer Tatsachen - Verletzung der

    Aufgrund des Vorbringens der Antragstellerin zur Begründung ihres Richterablehnungsgesuchs --neue Ablehnungsgründe könnten im Beschwerdeverfahren nicht mehr vorgebracht werden (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400)-- würde der Senat sehr wahrscheinlich von einer Zurückverweisung absehen und in der Sache selbst entscheiden.
  • BFH, 14.02.2002 - I B 112/00

    Richterablehnung

    Im Falle eines Ablehnungsgesuchs können im Beschwerdeverfahren keine neuen Ablehnungsgründe vorgebracht werden (BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395; vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400).
  • BFH, 17.05.2001 - I B 110/00

    Besorgnis der Befangenheit - Voreingenommenheit - Ablehnungsgesuch -

    Die Klägerin kann im Beschwerdeverfahren keine neuen Ablehnungsgründe vorbringen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1992, 395; vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400).
  • BFH, 27.04.1998 - VII B 57/98
    Zu Recht hat das FG im Beschluß vom 25. November 1997 darauf hingewiesen, daß das Ablehnungsrecht nicht dem Zweck diene, den Beteiligten vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters zu schützen oder sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen des Richters über materielles oder formelles Recht zur Wehr zu setzen (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1994 VII B 34/94, BFH/NV 1995, 131, und BFH-Beschluß vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400).
  • FG München, 30.01.2014 - 5 K 2858/13

    Befangenheitsgesuch, Klageerhebung unter einer

    Ein derartiger Fall ist z.B. die Ablehnung eines ganzen Gerichts -Spruchkörpers- (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 454) oder wenn ausschließlich verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, z.B. wenn der Beteiligte sich vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen will (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1994, 400) oder wenn er Druck auf das Gericht ausüben will (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 687).
  • BFH, 20.07.1994 - I S 19/93

    Vertretungszwang bei Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor dem

    Auf den Senatsbeschluß vom heutigen Tag mit dem Az. I B 140/93 BFH/NV 1995, 400 wird verwiesen.
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