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   BFH, 15.09.1994 - XI B 90/93   

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https://dejure.org/1994,11913
BFH, 15.09.1994 - XI B 90/93 (https://dejure.org/1994,11913)
BFH, Entscheidung vom 15.09.1994 - XI B 90/93 (https://dejure.org/1994,11913)
BFH, Entscheidung vom 15. September 1994 - XI B 90/93 (https://dejure.org/1994,11913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Änderung einer Umsatzsteuervoranmeldung trotz einer vorangegangenen Umsatzsteuersonderprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI B 90/93
    Der Vorsteuerabzug steht ihr deshalb schon mangels Unternehmereigenschaft nicht zu (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1993 V R 45/88, BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564).
  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI B 90/93
    Die Steuerfestsetzungen in den Voranmeldungen der streitigen Zeiträume waren demgemäß unabhängig vom Vorliegen der Bescheinigung zu ändern, weil die Klägerin die Grundstücke nicht in der beabsichtigten Weise verwendet hat (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93

    Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI B 90/93
    Die gemäß § 173 Abs. 2 AO 1977 nach einer Außenprüfung bestehende Änderungssperre findet nur auf beabsichtigte Änderungen i. S. des § 173 Abs. 1 AO 1977 Anwendung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. September 1993 VIII R 9/93, BFH/NV 1994, 519 m. w. N.).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99

    Wertpapiere bei Freiberuflern

    Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der entsprechende Bescheid geändert werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. September 1994 XI B 90/93, BFH/NV 1995, 462).
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