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   BFH, 31.08.1994 - X R 2/93   

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https://dejure.org/1994,3869
BFH, 31.08.1994 - X R 2/93 (https://dejure.org/1994,3869)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1994 - X R 2/93 (https://dejure.org/1994,3869)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1994 - X R 2/93 (https://dejure.org/1994,3869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vorlage der originalen Bankbescheinigung als eine Voraussetzung bei der Gewährung einer Fördermaßnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorlage einer Original-Bescheinigung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 467
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 2/93
    Deswegen ist generell der Fotokopie die strafrechtliche Urkundenqualität abgesprochen worden, weil ihr die -- einer Urkunde grundsätzlich eigene -- Garantiefunktion für die Richtigkeit des Inhalts nicht schlechthin zuerkannt werden kann (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 11. Mai 1971 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140; Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, Kommentar, 14. Aufl. 1991, § 267 Rdnr. 42).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 2/93
    Um das Anfechtungserfordernis im Interesse der Rechtssicherheit nicht zu beeinträchtigen, hat die Rechtsprechung einen besonders schweren Fehler nur dann angenommen, wenn er die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt, daß von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, 506, BStBl II 1993, 259, m. w. N. der Rechtsprechung).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 2/93
    Die Rechtsprechung verlangt zum Nachweis einer Prozeßvollmacht die Vorlage einer Vollmacht im Original aufgrund der Erwägung, daß hier der Nachweis eines tatsächlichen Geschehens mittels Schriftstücken verlangt werde, die ihrer Funktion, Beweis zu erbringen, auch gerecht werden können (BFH-Beschluß vom 30. Juli 1991 VIII B 88/89, BFHE 165, 22 [BFH 30.07.1991 - VIII B 88/89], BStBl II 1991, 848; BGH-Urteil vom 23. Juni 1994 I ZR 106/92, Betriebs- Berater 1994, 1525).
  • BFH, 30.07.1991 - VIII B 88/89

    - Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren -

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 2/93
    Die Rechtsprechung verlangt zum Nachweis einer Prozeßvollmacht die Vorlage einer Vollmacht im Original aufgrund der Erwägung, daß hier der Nachweis eines tatsächlichen Geschehens mittels Schriftstücken verlangt werde, die ihrer Funktion, Beweis zu erbringen, auch gerecht werden können (BFH-Beschluß vom 30. Juli 1991 VIII B 88/89, BFHE 165, 22 [BFH 30.07.1991 - VIII B 88/89], BStBl II 1991, 848; BGH-Urteil vom 23. Juni 1994 I ZR 106/92, Betriebs- Berater 1994, 1525).
  • FG Hessen, 16.09.1982 - X 74/82
    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 2/93
    Denn nur die Originalurkunde hat den vollständigen Beweiswert (zutreffend Beschluß des Hessischen FG vom 16. September 1982 X 74/82, Entscheidungen der Finanzgerichte 1983, 217; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, § 97 AO 1977 Tz. 2; Söhn in Hübschmann/Hepp-Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 97 AO 1977 Rdnr. 15).
  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 2/93
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wird als Ausnahme von dem Grundsatz angesehen, daß ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trage (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133).
  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss von Fall zu Fall anhand der einschlägigen materiell-rechtlichen oder verwaltungsverfahrensrechtlichen Rechtsvorschriften beurteilt werden (z.B. BFH-Urteile vom 26. September 2006 X R 21/04, BFH/NV 2007, 186; vom 31. August 1994 X R 2/93, BFH/NV 1995, 467).
  • FG München, 07.05.2008 - 9 K 1411/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung - Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen

    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wird als Ausnahme von dem Grundsatz angesehen, dass ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trage (BFH-Urteil vom 26. September 2006 X R 21/04, BFH/NV 1995, 467).

    Ob dies erfüllt ist, muss von Fall zu Fall anhand der einschlägigen materiell-rechtlichen oder verwaltungsverfahrensrechtlichen Rechtsvorschriften beurteilt werden (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 2/93, BFH/NV 2007, 186).

  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auch im Anwendungsbereich dieser Norm sind aber wegen des höheren Beweiswerts grundsätzlich die Originale vorzulegen (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 2/93, BFH/NV 1995, 467; Hessisches FG, Beschluss vom 10. August 1990 10 V 2596/90, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1991, 34).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss von Fall zu Fall anhand der einschlägigen materiell-rechtlichen oder verwaltungsverfahrensrechtlichen Rechtsvorschriften beurteilt werden (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 2/93, BFH/NV 1995, 467).
  • VG Minden, 17.08.2006 - 9 K 2972/05

    Anspruch des Eigentümers eines denkmalgeschützten Grundstücks auf Erteilung einer

    vgl. BFH, Urteil vom 31. August 1994 - X R 2/93 -, Juris; Brockmeyer, in: Klein, AO, Kommentar, 8. Auflage, München 2003, § 97 Rn. 4; Schuster, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, FGO, Loseblatt- Kommentar, Band 3, Köln, Stand: Mai 2006, § 97 AO Rn. 9.

    vgl. BFH, Urteil vom 31. August 1994 - X R 2/93 -, Juris; Brockmeyer, in: Klein, AO, Kommentar, 8. Auflage, München 2003, § 97 Rn. 4; Schuster, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, FGO, Loseblatt- Kommentar, Band 3, Köln, Stand: Mai 2006, § 97 AO Rn. 9.

  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 1 A 625/19

    Baudenkmal; erhöhte Absetzungen; Herstellungskosten; Aufwendungen;

    Zum Nachweis der Aufwendungen bedarf es regelmäßig der Vorlage der Schlussrechnungen, wobei grundsätzlich auch eine Kopie ausreichen kann, wenn es für die Erbringung des Beweises unerheblich ist, ob das Original oder die Kopie vorgelegt wird (vgl. BFH, Urt. v. 31. August 1994 - X R 2/93 -, juris Rn. 8).
  • BFH, 29.04.1999 - VII B 253/98

    Amtsermittlungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht der Beteiligten

    Danach ist der Beteiligte verpflichtet, sich über alle tatsächlichen Umstände vollständig und der Wahrheit entsprechend zu erklären (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO) und dabei dem Gericht auf Verlangen in seinem Besitz befindliche Urkunden und sonstige Unterlagen an Amtsstelle zur Einsicht und Prüfung vorzulegen (§ 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 97 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 AO 1977), sei es im Original oder auch in Kopie, sofern dies für die Erbringung des Beweises unerheblich ist (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 2/93, BFH/NV 1995, 467).
  • FG Münster, 08.11.2017 - 9 K 689/17

    Körperschaften/Verfahren - Unzutreffende Feststellung des steuerlichen

    Die Nichtigkeit stellt die Ausnahme dar; grundsätzlich besteht für einen Verwaltungsakt die Vermutung seiner Wirksamkeit (BFH-Beschluss vom 1.10.1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133; BFH-Urteile vom 31.8.1994 X R 2/93, BFH/NV 1995, 467; vom 26.9.2006 X R 21/04, BFH/NV 2007, 186).
  • FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 279/99

    Klageerhebung durch GbR

    Wenn jedoch - wie im Streitfall - ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag für eine gewerblich tätige oder gewerblich geprägte GbR geschlossen wurde, so kann das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen dessen Vorlage vom Geschäftsführer verlangen, wobei jedoch regelmäßig eine Fotokopie ausreichen wird (BFH v. 31. August 1994, X R 2/93, BFH/NV 1995, 468).
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