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   BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91   

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BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91 (https://dejure.org/1994,4521)
BFH, Entscheidung vom 15.09.1994 - XI R 51/91 (https://dejure.org/1994,4521)
BFH, Entscheidung vom 15. September 1994 - XI R 51/91 (https://dejure.org/1994,4521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 553
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.05.1975 - V R 30/71

    Bergung von Kies - Bergung aus dem Meer - Lieferung - Beförderung von Material -

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91
    Sie stellt vielmehr bei natürlicher Betrachtung die den Charakter der gesamten Tätigkeit bestimmende Leistung dar, hinter die die Beförderung zurücktritt (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Mai 1975 V R 30/71, BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651).
  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91
    Wenn mehrere, untereinander gleichzuwertende Faktoren zur Erreichung dieses Ziels beitragen und aus diesem Grunde zusammengehören, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (so z. B. BFH- Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307; Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 14.04.1983 - V R 3/79

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen eines Friedhofsträgers

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91
    Die Einzelleistungen sind umsatzsteuerrechtlich im allgemeinen auch jeweils eigenständig zu beurteilen und stehen zueinander nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung (vgl. BFH- Urteil vom 5. November 1970 V R 57/67, BFHE 100, 475; ferner Urteil vom 14. April 1983 V R 3/79, BFHE 138, 260, BStBl II 1983, 491).
  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91
    Wenn mehrere, untereinander gleichzuwertende Faktoren zur Erreichung dieses Ziels beitragen und aus diesem Grunde zusammengehören, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (so z. B. BFH- Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307; Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91
    Die Einzelleistungen sind umsatzsteuerrechtlich im allgemeinen auch jeweils eigenständig zu beurteilen und stehen zueinander nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung (vgl. BFH- Urteil vom 5. November 1970 V R 57/67, BFHE 100, 475; ferner Urteil vom 14. April 1983 V R 3/79, BFHE 138, 260, BStBl II 1983, 491).
  • BFH, 11.07.2012 - XI R 11/11

    Zur Frage des tauschähnlichen Umsatzes zwischen der eine Zeitschrift

    bb) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist eine Aufspaltung der Kosten für die Zeitschriften in einen Anzeigenteil und einen Teil für den übrigen Text- und Bildteil nicht vorzunehmen, da sie wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind und sich gegenseitig bedingen (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1967 V 138/64, BFHE 88, 529, BStBl III 1967, 502; vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553; vom 15. Oktober 2009 XI R 52/06, BFHE 227, 231, BStBl II 2010, 869; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197; EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38).
  • BFH, 15.10.2009 - XI R 52/06

    Umsätze aus sog. Mailingaktionen als einheitliche sonstige Leistungen

    Tragen mehrere, untereinander gleich zu wertende Faktoren zur Erreichung eines Zieles bei und gehören sie aus diesem Grunde zusammen, so ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 26/03

    USt: Bestattungsunternehmer; Überführungen in Drittlandgebiet

    Da es nach dem insoweit unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Klägerin nicht zu ihrem Leistungspaket gehöre, auch die Bestattung der Toten in der Türkei vorzunehmen, sei die vom FA angeführte Entscheidung des BFH zur Seebestattung (Urteil vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1995, 305) für den vorliegenden Sachverhalt nicht einschlägig.

    Der vorstehenden Beurteilung steht die Entscheidung des XI. Senats im Urteil in BFH/NV 1995, 553 schon deshalb nicht entgegen, weil es sich um einen anderen Sachverhalt handelt, nämlich eine Seebestattung, die nur auf hoher See ausgeführt werden kann und bei der die Beförderung der Urnen und ggfs. der Trauergäste zwangsläufige Voraussetzung der eigentlichen Bestattung ist.

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Wirtschaftlich müssen die einzelnen Leistungen so aufeinander abgestimmt sein, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes (einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang) bilden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI 51/91, BFH/NV 1995, 553, UR 1995, 305; Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz 1980, § 1 Abs. 1 Nr. 1, Rechtsspruch 71, zu 1. - Seebestattung, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.09.1999 - V R 77/98

    Steuerfreie Ausfuhrumsätze bei Kfz-Wartung

    Insoweit vervollständigt der Ölwechsel bei einer Kfz-Inspektion die Wartung des Kfz (vgl. zu den Voraussetzungen einer einheitlichen Leistung: Bundesfinanzhof --BFH-- Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen; vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553 - Seebestattung; Abschn. 29 Abs. 1 UStR 1988).
  • FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08

    Steuerbarkeit der Abgabe von Hotelschecks mit Preisvergünstigung; Hotelschecks;

    Tragen mehrere, untereinander gleich zu wertende Faktoren zur Erreichung eines Zieles bei und gehören sie aus diesem Grunde zusammen, so ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • FG Köln, 21.08.2002 - 5 K 613/02

    Steuerpflicht von Abwicklungs- und Informationshonoraren im Rahmen der

    Eine einheitliche Leistung ist dann gegeben, wenn die einzelnen Elemente so aufeinander abgestimmt sind, dass die einzelnen Faktoren hinter dem ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes bilden (vgl. BFH-Urteile vom 26.09.1991 V R 33/87, BStBl II 1992, 313 und vom 15.09.1994, XI R 51/91, UR 1995, 305).

    Allein deshalb, weil faktisch zusammenhängende Vorgänge einem einheitlichen wirtschaftlichen Ziel dienen, wird umsatzsteuerlich noch keine einheitliche Leistung begründet (BFH-Urteil vom 15.09.1994, XI R 51/91 a.a.O.).

  • BFH, 29.04.1999 - V R 72/98

    Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz

    Wirtschaftlich müssen die einzelnen Leistungen so aufeinander abgestimmt sein, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes im Sinne eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs bilden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen; vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553 - Seebestattung; Beschluß vom 13. März 1997 V B 120/96, BFH/NV 1997, 814 - Verlagsrecht an einem Sprachwerk).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7306/17

    Umsatzsteuer 2011, 2012 und 2013

    Er weist aber darauf hin, dass die Annahme einer einheitlichen Leistung gerechtfertigt sei, wenn die einzelnen Faktoren so ineinandergreifen würden, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten würden (siehe hierzu auch BFH, Urteil vom 15.09.1994 - XI R 51/91, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1995, 305).
  • BFH, 19.11.1998 - V R 19/98

    Allgemeiner Steuersatz für Biotopkartierer

    Zusammengehörige Vorgänge mit mehreren untereinander gleichzuwertenden Faktoren können umsatzsteuerrechtlich als einheitliche Leistung beurteilt werden, wenn sie so ineinandergreifen, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553, Umsatzsteuer-Rundschau 1995, 305, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 09.04.2003 - 5 K 5372/00

    Grenzüberschreitender Leichentransport; Inlandstransport; Sarglieferung;

  • Bundesfinanzhof München, 01.08.1996 - VR 58/94
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   BFH, 26.09.1994 - V B 33/94   

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https://dejure.org/1994,13210
BFH, 26.09.1994 - V B 33/94 (https://dejure.org/1994,13210)
BFH, Entscheidung vom 26.09.1994 - V B 33/94 (https://dejure.org/1994,13210)
BFH, Entscheidung vom 26. September 1994 - V B 33/94 (https://dejure.org/1994,13210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 553
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.03.1982 - V R 107/79

    Umsatzsteuer - Dürfen Vorausrechnungen ausgestellt werden?

    Auszug aus BFH, 26.09.1994 - V B 33/94
    Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. März 1982 V R 107/79 (BFHE 135, 118, BStBl II 1982, 309) sei im Streitfall die Unterschrift des Zeugen M unter dem Papier nicht für die Bestimmung des Ausstellers der Abrechnung maßgeblich.

    Nach dem vom FG herangezogenen Urteil in BFHE 135, 118, BStBl II 1982, 309 richtet sich die Abrechnungsbefugnis durch Rechnung oder Gutschrift nach der zivilrechtlichen Abrechnungslast, die regelmäßig beim Leistenden liegt.

  • BFH, 17.04.1980 - V S 18/79

    Änderung einer Abrechnung durch Leistungsempfänger: Rechtliche Wirkung nur, wenn

    Auszug aus BFH, 26.09.1994 - V B 33/94
    Nach dem Beschluß vom 17. April 1980 V S 18/79 (BFHE 130, 348, BStBl II 1980, 540) kann der Leistungsempfänger den in einer ihm erteilten Abrechnung enthaltenen Gesamtkaufpreis selbst dann nicht mit rechtlicher Wirkung in einen Nettokaufpreis und die darauf entfallende Umsatzsteuer aufteilen, wenn diese Änderung der Rechnung im Beisein des leistenden Unternehmers vorgenommen wird, es sei denn, dieser macht sich die Änderung in einer aus dem Abrechnungspapier selbst hervorgehenden Weise zu eigen.
  • BFH, 27.09.1979 - V R 78/73

    Ergänzungen und Berichtigungen einer Abrechnung nur durch den Aussteller der

    Auszug aus BFH, 26.09.1994 - V B 33/94
    Schließlich können nach dem Urteil vom 27. September 1979 V R 78/73 (BFHE 129, 92, BStBl II 1980, 228) Ergänzungen und Berichtigungen der Abrechnung über den Leistungsaustausch nur von demjenigen vorgenommen werden, der diese Abrechnung erteilt hat.
  • BFH, 28.04.1983 - V R 139/79

    Zur Anerkennung von Rechnungen und Gutschriften bei der Mitwirkung des am

    Auszug aus BFH, 26.09.1994 - V B 33/94
    Im Beschluß vom 28. April 1983 V R 139/79 (BFHE 138, 267, BStBl II 1983, 525) hat der BFH ferner ausgeführt, daß der zur Abrechnung über den Leistungsaustausch Verpflichtete sich im Abrechnungsverfahren dritter Personen bedienen darf, grundsätzlich nicht aber seines am Leistungsaustausch beteiligten Geschäftspartners.
  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    Die Unterschrift unter dem Abrechnungspapier ist nicht das maßgebliche Kriterium zur Bestimmung des Ausstellers einer Abrechnung (BFH-Urteil vom 4. März 1982 V R 107/79, BFHE 135, 118, BStBl II 1982, 309; BFH-Beschluss vom 26. September 1994 V B 33/94, BFH/NV 1995, 553).
  • FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 695/03

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften bei fehlender Selbstständigkeit bzw. mangelndem

    Nach der zwingenden Vorschrift des § 87c HGB hat der Unternehmer über die Provision, auf die der Handelsvertreter Anspruch hat, monatlich abzurechnen, vgl. auch BFH-Urteil vom 4. März 1982 V R 107/79, BStBl II 1982, 309 , und BFH-Beschluss vom 26. September 1994 V B 33/94, BFH/NV 1995, 553.
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