Rechtsprechung
   BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5716
BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93 (https://dejure.org/1994,5716)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1994 - VI R 55/93 (https://dejure.org/1994,5716)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1994 - VI R 55/93 (https://dejure.org/1994,5716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 585
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93
    Der Haushalt der Kläger sei nicht aufgespalten, sondern die Kläger hätten einen gemeinsamen Zweitwohnsitz innegehabt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, 341, rechte Spalte).

    Daraus folgt zwangsläufig, daß auch nicht mehr an der in dem BFH-Urteil in BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338 vertretenen Ansicht festgehalten werden kann.

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93
    Der Senat hat mit Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 340 [BFH 06.05.1994 - III R 27/92], seine bisherige Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung geändert.

    Aus den in dem Urteil VI R 62/90, BFHE 175, 340 [BFH 06.05.1994 - III R 27/92], aufgestellten Grundsätzen folgt, daß nunmehr in einem derartigen Fall für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG bei Verheirateten ebenso wie bei Ledigen entscheidend ist, daß die bisherige Wohnung weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden muß.

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93
    Der Senat hat mit Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 340 [BFH 06.05.1994 - III R 27/92], seine bisherige Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung geändert.

    Aus den in dem Urteil VI R 62/90, BFHE 175, 340 [BFH 06.05.1994 - III R 27/92], aufgestellten Grundsätzen folgt, daß nunmehr in einem derartigen Fall für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG bei Verheirateten ebenso wie bei Ledigen entscheidend ist, daß die bisherige Wohnung weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden muß.

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führen dabei für sich genommen noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (Senatsurteile in BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184, und vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • FG München, 23.09.2016 - 1 K 1125/13

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern

    Auch wenn gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche für sich genommen noch nicht zur einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes führen (BFH, Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584,BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585), verlagert sich gleichwohl in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeit/Unternehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (vgl. BFH, Urteile vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl. II 1987, 852; vom 21. November 1985 VI R 121/83, BFH/NV 1986, 339; vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl. II 1975, 459; vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl. II 1972, 262; BFH in BFH/NV 2008, 2000; BFH in BFH/NV 2015, 1240; BFH in BFH/NV 2015, 675).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14

    Zum Lebensmittelpunkt beiderseits berufstätiger Ehegatten

    - 13 - - 13 - ben Stadt arbeiten und dort eine gemeinsame Wohnung nutzen, kann grundsätzlich eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, wenn sie in einer anderen Gemeinde ebenfalls eine gemeinsame Wohnung bewohnen und sich in dieser anderen Wohnung ihr Lebensmittelpunkt befindet (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 06.10.1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • BFH, 09.07.2008 - VI B 4/08

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führt dabei für sich genommen noch nicht zur einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584, BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führt dabei für sich genommen noch nicht zur einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • FG Hamburg, 16.10.2001 - VI 148/01

    Lebensmittelpunkt eines in fester Partnerschaft lebenden Arbeitnehmers

    Wohnen beide Ehegatten gemeinsam am Beschäftigungsort, so befindet sich ihr Lebensmittelpunkt nur ausnahmsweise nicht dort, wenn z.B. auch der Ehegatte von dieser Wohnung aus seiner Beschäftigung nachgeht und beide Ehegatten ihren Haupthausstand am Wochenende gemeinsam nutzen (BFH v. 06.10.1994, VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585) oder sich die Ehefrau oder andere Familienmitglieder lediglich vorübergehend zu Besuchszwecken in der Wohnung am Beschäftigungsort aufhalten (vgl. BFH v. 20.03.1992, VI R 90/89, BFH/NV 1992, 652 und BFH v. 17.11.1989, VI R 27/86, BStBl II 1990, 308 zur Abgrenzung Besuch der Ehefrau / Verlegung des Lebensmittelpunktes).
  • FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als

    Erforderlich ist jedoch, dass der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen ist (vgl. Schmidt, Kommentar zum EStG, 25. Auflage 2006, § 9 Rz. 141; BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl II 1980, 512;vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • FG München, 29.09.2011 - 5 K 3849/08

    Doppelte Haushaltsführung: Indizwirkung des Zusammenlebens mit Lebenspartnerin am

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führt dabei für sich genommen noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584, BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • FG Köln, 16.10.2008 - 10 K 4005/05

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

    Möglicherweise weicht der erkennende Senat auch vom BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93 (BFH/NV 1995, 585) ab, in welchem der BFH eine doppelte Haushaltsführung für Eheleute bejaht hat, wenn sie außer der gemeinsamen Wohnung an ihrem Lebensmittelpunkt während der Woche am Beschäftigungsort gemeinsam eine Wohnung bewohnen, von der aus sie ihre jeweilige Arbeitsstätte aufsuchen.
  • FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07

    Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung

    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist zwar geklärt, dass eine doppelte Haushaltsführung grundsätzlich auch bei beidseits berufstätigen Ehegatten mit gemeinsamer Wohnung am Beschäftigungsort in Betracht kommen kann, wenn sie außer der Wohnung an ihrem Lebensmittelpunkt während der Woche am Beschäftigungsort gemeinsam eine Wohnung bewohnen, von der aus sie ihre jeweilige Arbeitsstätte aufsuchen (vgl. nur BFH, Urteil vom 6.10.1994, VI R 55/93, [...]).
  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 18 K 3223/05

    Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort;

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2010 - 3 K 77/07

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Erwerb einer Immobilie in den neuen Ländern

  • FG München, 23.04.2008 - 10 K 1772/07

    Doppelte Haushaltsführung: Lebensmittelpunkt bei Ehegatten

  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08

    Doppelte Haushaltführung

  • FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 836/96

    Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht