Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.12.1994

Rechtsprechung
   BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94   

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https://dejure.org/1994,6119
BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94 (https://dejure.org/1994,6119)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1994 - IV B 34/94 (https://dejure.org/1994,6119)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - IV B 34/94 (https://dejure.org/1994,6119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Kosten für Fahrten vom häuslichen Büro zu einer Kanzlei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 595
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94
    Der BFH hat nämlich noch jüngst in seinem Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91 (BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468) an seiner Rechtsprechung festgehalten und sogar für den Fall einer im Einfamilienhaus unterhaltenen Zweigstelle einer Detektei bestätigt, daß die Fahrten von der Wohnung auch dann als Ausgang- und Endpunkt der täg lichen Fahrten zu einer Betriebsstätte anzusehen sind, wenn der Steuerpflichtige die Fahrt von einem häuslichen Arbeitszimmer antritt.

    Auch für derartige Dienstleistungsberufe gilt nicht anders als für Rechtsanwälte, daß es sich für die Ausübung des Berufes mehr und mehr als erforderlich oder doch sinnvoll erweist, neben der eigentlichen Betriebsstätte ein häus liches Arbeitszimmer oder wie im Fall des BFH-Urteils in BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468 sogar eine Zweigstelle zu unterhalten, auf die im Telefonverzeichnis und mit Schildern besonders hingewiesen und die für entsprechende Gespräche von Kunden oder Mandanten genutzt wird.

  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94
    Entgegen der Ansicht des Kläger hat die Frage der beschränkten Abzugsfähigkeit (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) von Fahrten von einem häuslichen Büro zur Kanzlei trotz der seit Ergehen des Urteils des BFH vom 19. September 1990 X R 110/88 (BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208) inzwischen eingetretenen Veränderungen nicht derart an Bedeutung gewonnen, daß diese Frage erneut durch eine Entscheidung des BFH zu klären wäre.
  • BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91

    Qualifizierung von einen Teil der Wohnung bildenden Räumlichkeiten als

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94
    Der Empfang von Klienten änderte nichts an der Zugehörigkeit des Arbeitszimmers zur häuslichen Privatsphäre (vgl. auch Senatsbeschluß vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 110/88

    Einkommensteuer; Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. zwischen zwei

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94
    Der er kennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. November 1991 IV R 110/88 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4, Rechtsspruch 40) dies ausdrücklich auch für die Fahrten von einem Einfamilienhaus aus entschieden, in dem ein Rechtsanwalt ein Ar beitszimmer hatte, in dem er auch Klienten empfing.
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09

    Nur eine ("regelmäßige") Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG bei

    Daneben hat der BFH --beginnend mit dem BFH-Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83 (BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744, dort für einen räumlich nicht getrennten Bereich des Gebäudes)-- den Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung auf Fälle ausgeweitet, in denen sich eine Betriebsstätte i.S. des § 12 AO und die Wohnung des Steuerpflichtigen in räumlicher Nähe befinden: Räumlichkeiten, die nur einen Teil des Wohnhauses des Steuerpflichtigen bilden, werden ungeachtet ihrer beruflichen oder betrieblichen Nutzung nicht als Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG qualifiziert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1996, XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875; vom 22. April 1998 XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41, betreffend Anbau; vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699; in BFH/NV 1994, 701, betreffend Büro im Erdgeschoss; BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2007 V B 197/05, BFH/NV 2007, 1897, betreffend Dachgeschosswohnung; vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243, zu Büro im Obergeschoss und Werkstatt im Keller; vom 18. Mai 2005 X B 42/04, juris; vom 1. März 2004 X B 151/02, BFH/NV 2004, 951; vom 28. Oktober 1998 IV B 21/98, BFH/NV 1999, 609, zu einem Bürotrakt im Souterrain; vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661; vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595; vom 16. Dezember 1998 IV B 42/98, BFH/NV 1999, 615).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09

    Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch

    Darüber hinaus waren die Räume regelmäßig mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen bzw. - in späteren Entscheidungen - Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1961 I 256/60 U, BFHE 72, 513, BStBl III 1961, 187; vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509; vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192 und vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185, 186; BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595).
  • BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98

    Abzug der Kosten für Fahrten zwischen mehreren Betriebsstätten

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß trotz des Trends zur Bildung örtlich getrennter Kanzleien die Fahrten eines Rechtsanwalts von seinem häuslichen Büro, in dem er auch Mandanten empfing, zu der in einem anderen Ort gelegenen Kanzlei nach dem Willen des Gesetzgebers nur beschränkt abzugsfähig sind (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98

    Fahrten zwischen Wohnhaus mit Bürotrakt und Praxis

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß trotz des Trends zur Bildung örtlich getrennter Kanzleien die Fahrten eines Rechtsanwalts von seinem häuslichen Büro, in dem er auch Mandanten empfing, zu der in einem anderen Ort gelegenen Kanzlei nach dem Willen des Gesetzgebers nur beschränkt abzugsfähig sind (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1994 IV B 34/94, BFH/NV 1995, 595, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00

    Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrten eines freiberuflichen

    Der BFH hat in diesem Zusammenhang für den Bereich der freiberuflich tätigen Rechtsanwälte wiederholt entschieden, dass trotz des Trends zur Bildung örtlich getrennter Kanzleien, die Fahrten eines Rechtsanwaltes von seinem häuslichen Büro, in dem er auch Mandanten empfängt, zu der in einem anderen Ort gelegenen Kanzlei nach dem Willen des Gesetzgebers nur beschränkt abzugsfähig sind (vgl. BFH-Beschluss vom 08. Dezember 1994 IV B 34/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung des BFH -BFH/NV- 1995, 595, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1994 - IX R 25/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,19964
BFH, 20.12.1994 - IX R 25/92 (https://dejure.org/1994,19964)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1994 - IX R 25/92 (https://dejure.org/1994,19964)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - IX R 25/92 (https://dejure.org/1994,19964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 595
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.09.1993 - IX R 156/88

    Keine AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers für die Anschaffungs- oder

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 25/92
    Mit Urteil vom 28. September 1993 IX R 156/88 (BFHE 172, 439, BStBl II 1994, 319) hat der Senat entschieden, daß ein Vermächtnisnießbraucher AfA aufgrund von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers nicht in Anspruch nehmen kann.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 25/92
    Die steuerrecht liche Beurteilung hat sich insoweit an den tatsächlichen Gegebenheiten und nicht an möglichen anderen Gestaltungen zu orientieren (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 826).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 7/94

    Zur AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers im betrieblichen Bereich

    b) Nach diesen Grundsätzen hat der IX. Senat des BFH entgegen einer vom Bundesminister der Finanzen (BMF) vertretenen Auffassung (Schreiben vom 15. November 1984 IV B 1 - S 2253 - 139/84, BStBl I 1984, 561 Tz. 51) mehrfach entschieden, daß einem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Vermächtnisnießbraucher anders als dem Vorbehaltsnießbraucher die AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht zusteht (BFH-Urteile vom 28. September 1993 IX R 156/88, BFHE 172, 439, BStBl II 1994, 319; vom 20. Dezember 1994 IX R 25/92, BFH/NV 1995, 595, und vom 2. März 1995 IX R 69/93, BFH/NV 1996, 22).
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