Rechtsprechung
   BFH, 09.02.1993 - V B 153/92   

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https://dejure.org/1993,3746
BFH, 09.02.1993 - V B 153/92 (https://dejure.org/1993,3746)
BFH, Entscheidung vom 09.02.1993 - V B 153/92 (https://dejure.org/1993,3746)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - V B 153/92 (https://dejure.org/1993,3746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge eines Verfahrensmangels wegen unzureichender Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 601
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    konkret bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2002 - X B 193/01

    Keine Berufung auf Vertrauensschutz bei rückwirkender Änderung der Grundsätze

    * die Ursächlichkeit des Verfahrensfehlers für die FG-Entscheidung sowie * das mögliche Ergebnis einer Beweisaufnahme konkret bezeichnet (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601).
  • BFH, 21.01.2000 - III B 84/99

    InvZul; Divergenz; Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen bei auslaufendem Recht

    Er hätte u.a. vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen noch aufklärungsbedürftig gewesen wären und welche Beweismittel sich dem FG nach dessen materiell-rechtlicher Auffassung hätten aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.04.2006 - I B 60/05

    NZB: Sachaufklärungsrüge, unterlassene Beweiserhebung

    a) Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise gerügt, sind neben der Benennung der angebotenen Beweismittel Ausführungen dazu erforderlich, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme im tatsächlichen Bereich gewesen wäre und inwiefern das Urteil des FG --auf Grund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung-- auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz. 69).
  • BFH, 09.08.1999 - VII B 282/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Divergenz; Beiziehung von Strafakten

    Schließlich ist darzulegen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601).
  • BFH, 07.08.2003 - IX B 6/03

    Unterbringung in einem therapeutischen Erziehungsheim

    konkret bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2001 - II B 119/00

    Wirksamkeit - Treuhandverhältnis - Minderjähriger - GmbH - Notarielle Beurkundung

    a) Die Rüge, das FG habe seine Überzeugung auf der Grundlage eines unvollständig ermittelten Sachverhalts gebildet (§ 76 FGO), ist nur dann schlüssig dargelegt, wenn dargetan wird, dass das angegriffene Urteil ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (so Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, sowie vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, unter 2.).
  • BFH, 01.10.2001 - II B 116/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Änderung - Finanzgerichtsordnung -

    Wird --wie im Streitfall-- gerügt, das FG habe wesentliches Parteivorbringen nicht berücksichtigt und insoweit das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) verletzt, seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis der Verhandlung zugrunde gelegt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bzw. seine Überzeugung auf der Grundlage eines unvollständig ermittelten Sachverhalts gebildet (§ 76 FGO), sind derartige Mängel nur dann schlüssig dargelegt, wenn dargetan wird, dass das angegriffene Urteil ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (so Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, sowie vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, unter 2.).
  • BFH, 04.01.2001 - II B 35/00

    Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensrüge

    Eine derartige Rüge ist nur dann gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO schlüssig erhoben, wenn dargetan wird, dass das angegriffene Urteil ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (so BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, sowie vom 27. Dezember 1993 VII B 82/92, BFH/NV 1995, 398, unter 2.).
  • BFH, 26.10.2001 - II B 104/00

    NZB; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

    Wird --wie im Streitfall-- gerügt, das FG habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) verletzt, ist ein derartiger Mangel nur dann schlüssig dargelegt, wenn dargetan wird, dass das angegriffene Urteil ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (so BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, sowie vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, unter 2.).
  • BFH, 17.06.1999 - III B 168/96

    Sachaufklärungsrüge; übergangener Beweisantrag

  • BFH, 20.01.1998 - I S 7/97

    Formale Voraussetzung der Ablehnung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung

  • BFH, 28.02.1996 - II B 124/95

    Materielle Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 27.12.1996 - XI B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 21.11.1996 - XI B 60/96

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen unzureichender

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   BFH, 31.01.1994 - V B 194/93   

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https://dejure.org/1994,17458
BFH, 31.01.1994 - V B 194/93 (https://dejure.org/1994,17458)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1994 - V B 194/93 (https://dejure.org/1994,17458)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - V B 194/93 (https://dejure.org/1994,17458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.08.1988 - IX R 219/84

    Zum groben Verschulden bei rechtsirrtümlich verspätet geltend gemachten vorab

    Auszug aus BFH, 31.01.1994 - V B 194/93
    Mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde rügt die Klägerin Abweichung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. August 1988 IX R 219/84 (BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131).

    Soweit die Klägerin Zulassung der Revision wegen Abweichung von dem Urteil des BFH in BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131 begehrt (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), genügt ihre Beschwerdebegründung nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    Dies allein bezeichnet indes keine Divergenz, und zwar unbeschadet des Umstandes, daß das Urteil des BFH in BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131 in einem Fall ergangen ist, in dem es um die Verschuldensanforderungen eines steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen ging, während im Streitfall die Klägerin von Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit an vom Prozeßbevollmächtigten steuerlich beraten wurde, auf dessen Verschulden hier maßgeblich abzustellen ist.

  • BFH, 30.04.1991 - V B 62/89
    Auszug aus BFH, 31.01.1994 - V B 194/93
    Hiernach ist bei einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus einer Entscheidung des BFH und der angefochtenen Vorentscheidung des FG erforderlich (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Beschlüsse vom 30. April 1991 V B 62/89, unter 1. a), BFH/NV 1992, 746; vom 28. März 1991 V B 118/89, unter 2. a), BFH/NV 1992, 744, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 28.03.1991 - V B 118/89

    Formelle Voraussetzungen für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 31.01.1994 - V B 194/93
    Hiernach ist bei einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus einer Entscheidung des BFH und der angefochtenen Vorentscheidung des FG erforderlich (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Beschlüsse vom 30. April 1991 V B 62/89, unter 1. a), BFH/NV 1992, 746; vom 28. März 1991 V B 118/89, unter 2. a), BFH/NV 1992, 744, jeweils m. w. N.).
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   BFH, 26.03.1991 - V S 15/90   

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https://dejure.org/1991,22577
BFH, 26.03.1991 - V S 15/90 (https://dejure.org/1991,22577)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1991 - V S 15/90 (https://dejure.org/1991,22577)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1991 - V S 15/90 (https://dejure.org/1991,22577)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 601
 
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Wird zitiert von ...

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   BFH, 01.03.1993 - V B 136/91   

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https://dejure.org/1993,26911
BFH, 01.03.1993 - V B 136/91 (https://dejure.org/1993,26911)
BFH, Entscheidung vom 01.03.1993 - V B 136/91 (https://dejure.org/1993,26911)
BFH, Entscheidung vom 01. März 1993 - V B 136/91 (https://dejure.org/1993,26911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 601
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus BFH, 01.03.1993 - V B 136/91
    Es besteht keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zwischen dem Urteil des Finanzgerichts (FG) und den von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) zitierten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.Juni 1989 V R 37/84 (BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913 [BFH 22.06.1989 - V R 37/84]) und vom 26.Januar 1990 V B 169/88 (BFH/NV 1990, 605).

    Während das BFH-Urteil in BFHE 158, 144, [BFH 22.06.1989 - V R 37/84] BStBl II 1989, 913 [BFH 22.06.1989 - V R 37/84] (ebenso wie der darauf Bezug nehmende Beschluß in BFH/NV 1990, 605) seine Aussage zum Fremdvergleich auf die Prüfung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausches bezieht, wird im FG-Urteil der Fremdvergleich im Rahmen des § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) angewendet und die Auffassung zum Ausdruck gebracht, wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für eine Gestaltung fehlten, wenn diese von fremden Dritten nicht gewählt worden wäre.

  • BFH, 01.02.1990 - V R 26/85

    Anforderungen an die Annahme steuerpflichtiger Altgoldlieferungen - Ergebnis

    Auszug aus BFH, 01.03.1993 - V B 136/91
    Es besteht keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zwischen dem Urteil des Finanzgerichts (FG) und den von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) zitierten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.Juni 1989 V R 37/84 (BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913 [BFH 22.06.1989 - V R 37/84]) und vom 26.Januar 1990 V B 169/88 (BFH/NV 1990, 605).

    Während das BFH-Urteil in BFHE 158, 144, [BFH 22.06.1989 - V R 37/84] BStBl II 1989, 913 [BFH 22.06.1989 - V R 37/84] (ebenso wie der darauf Bezug nehmende Beschluß in BFH/NV 1990, 605) seine Aussage zum Fremdvergleich auf die Prüfung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausches bezieht, wird im FG-Urteil der Fremdvergleich im Rahmen des § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) angewendet und die Auffassung zum Ausdruck gebracht, wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für eine Gestaltung fehlten, wenn diese von fremden Dritten nicht gewählt worden wäre.

  • BFH, 26.01.1990 - V B 169/88

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 01.03.1993 - V B 136/91
    Es besteht keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zwischen dem Urteil des Finanzgerichts (FG) und den von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) zitierten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.Juni 1989 V R 37/84 (BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913 [BFH 22.06.1989 - V R 37/84]) und vom 26.Januar 1990 V B 169/88 (BFH/NV 1990, 605).
  • BFH, 28.02.1996 - II B 124/95

    Materielle Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Begründung einer auf Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren gestützten Nichtzulassungsbeschwerde muß die Verfahrenstatsachen so vollständig angeben, daß es dem Beschwerdegericht möglich ist, allein anhand der Beschwerdeschrift zu prüfen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die Behauptungen zutreffen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. März 1993 V B 136/91, BFH/NV 1995, 601).
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   BFH, 27.03.1992 - V B 68/90   

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https://dejure.org/1992,25136
BFH, 27.03.1992 - V B 68/90 (https://dejure.org/1992,25136)
BFH, Entscheidung vom 27.03.1992 - V B 68/90 (https://dejure.org/1992,25136)
BFH, Entscheidung vom 27. März 1992 - V B 68/90 (https://dejure.org/1992,25136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 601
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.08.1986 - II B 53/86

    Verfahren - Revision - Zulasssung

    Auszug aus BFH, 27.03.1992 - V B 68/90
    86, BFHE 147, 219, [BFH 06.08.1986 - II B 53/86] BStBl II 1986, 858 [BFH 06.08.1986 - II B 53/86]; vom 3. Februar 1987 V B 99.
  • BFH, 20.04.1989 - V B 153/88

    Beiladung - Umsatzsteuer - Unternehmer - Unternehmereigenschaft - Leistung -

    Auszug aus BFH, 27.03.1992 - V B 68/90
    88, BFHE 156, 389, [BFH 20.04.1989 - V B 153/88] BStBl II 1989, 539 [BFH 20.04.1989 - V B 153/88]).
  • BFH, 27.12.1996 - XI B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Fehlerhafte Rechtsanwendung, die der Kläger im übrigen geltend macht, ist kein Zulassungsgrund (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Mai 1992 V B 68/90, BFH/NV 1995, 601).
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   BFH, 24.10.1990 - V B 10/89   

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https://dejure.org/1990,23182
BFH, 24.10.1990 - V B 10/89 (https://dejure.org/1990,23182)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1990 - V B 10/89 (https://dejure.org/1990,23182)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - V B 10/89 (https://dejure.org/1990,23182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 601
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