Rechtsprechung
BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Laienhaftes Vorbringen der Gründe im Rahmen der Begründungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 636
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.05.1992 - VII S 2/92
Verletzung der Sachaufklärungspflichten durch die Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, daß die Antragstellerin sich nicht durch eine der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs genannten Personen hat vertreten lassen und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr fristgemäß unter Wahrung des in dieser Vorschrift festgelegten Vertretungszwangs eingelegt werden kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1992 VII S 52/91, BFH/NV 1993, 118, und vom 5. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262).Für die Entscheidung kann dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin selbst zumindest in laienhafter Weise das Vorliegen der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründe für die Nichtzulassungsbeschwerde darlegen oder bezeichnen muß oder ob an die nicht vertretene mittellose Antragstellerin solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (vgl. dazu im einzelnen BFH/NV 1993, 262).
- BFH, 24.03.1992 - VII S 52/91
Einreichung eine Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung eines noch …
Auszug aus BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, daß die Antragstellerin sich nicht durch eine der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs genannten Personen hat vertreten lassen und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr fristgemäß unter Wahrung des in dieser Vorschrift festgelegten Vertretungszwangs eingelegt werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1992 VII S 52/91, BFH/NV 1993, 118, …und vom 5. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262). - BFH, 26.09.1991 - VIII B 41/91
Anrechnung von Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nur bei Vorlage der in §§ …
Auszug aus BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94
Voraussetzung für die Zulassung der Revision aufgrund von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist vielmehr, daß die Entscheidung durch den BFH im Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts liegt (vgl. z. B. BFH- Beschlüsse vom 16. Oktober 1986 V B 64/86, BFHE 148, 10, BStBl II 1987, 95; und vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924).
- BFH, 05.05.1992 - VII S 13/92
Vertretungszwang hinsichtlich eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, daß die Antragstellerin sich nicht durch eine der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs genannten Personen hat vertreten lassen und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr fristgemäß unter Wahrung des in dieser Vorschrift festgelegten Vertretungszwangs eingelegt werden kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1992 VII S 52/91, BFH/NV 1993, 118, und vom 5. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262). - BFH, 16.10.1986 - V B 64/86
Umsatzsteuer - Verbrauchsteuer - Festsetzungsfrist
Auszug aus BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94
Voraussetzung für die Zulassung der Revision aufgrund von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist vielmehr, daß die Entscheidung durch den BFH im Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts liegt (vgl. z. B. BFH- Beschlüsse vom 16. Oktober 1986 V B 64/86, BFHE 148, 10, BStBl II 1987, 95; und vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924). - BFH, 07.07.1992 - VI B 124/91
Zulässigkeit der Revision bei mangelnder Postulationsfähigkeit
Auszug aus BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, daß die Antragstellerin sich nicht durch eine der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs genannten Personen hat vertreten lassen und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr fristgemäß unter Wahrung des in dieser Vorschrift festgelegten Vertretungszwangs eingelegt werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1992 VII S 52/91, BFH/NV 1993, 118, …und vom 5. Mai 1992 VII S 13/92, BFH/NV 1993, 262).
- BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
NZB; persönlich gestellter PKH-Antrag
Für die Entscheidung kann dahingestellt bleiben, ob die nicht vertretene Klägerin selbst zumindest in laienhafter Weise das Vorliegen eines der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründe für die Zulassung der Revision darlegen oder bezeichnen muß oder ob solche (--im Gegensatz zur Zulässigkeit des Antrags-- qualifizierten) Begründungsanforderungen an nicht vertretene mittellose Personen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde daher anhand der Vorentscheidung und ggf. des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1995 VII S 26/94, BFH/NV 1995, 636).Voraussetzung für die Zulassung der Revision aufgrund von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist vielmehr, daß die angestrebte Entscheidung durch den BFH im Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH/NV 1995, 636, m.w.N.).
Rechtsprechung
BFH, 02.11.1994 - VII S 27/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 636
Rechtsprechung
BFH, 02.04.1990 - V S 2/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 636
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.04.1988 - X S 13/87
Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe …
Auszug aus BFH, 02.04.1990 - V S 2/90
BFH-Beschluß vom 20. April 1988 X S 13/87.