Rechtsprechung
BFH, 30.03.1992 - V B 127/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 683
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 05.12.2001 - XI B 64/00
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Soweit der Kläger rügt, das FG habe unter Verletzung seiner Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, den vom FA angesetzten Gewinn zu Grunde gelegt, entspricht die Beschwerde ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. Um die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO) ordnungsgemäß zu erheben, hätte der Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188;… vom 10. April 1997 X B 255/96, BFH/NV 1997, 785;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 40, m.w.N.) insbesondere dartun müssen,. - BFH, 04.10.2001 - XI B 116/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründung - Darlegungserfordernis …
Um eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO) ordnungsgemäß zu rügen, hätte der Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188;… vom 10. April 1997 X B 255/96, BFH/NV 1997, 785;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 40, m.w.N.) insbesondere auch dartun müssen,. - BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
Schlüssige Darlegung der Divergenz zu Entscheidung des Bundefinanzhofes (BFH); …
Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO) ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur ordnungsgemäß erhoben, wenn der Kläger vorträgt, a) welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, b) welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, c) warum der Kläger --insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, d) warum sich die Beweiserhebung dem FG --ggf. auch ohne Antrag-- hätte aufdrängen müssen, e) inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188;… vom 10. April 1997 X B 255/96, BFH/NV 1997, 785).
- BFH, 23.06.1998 - V B 13/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Wird --wie hier-- die Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt, so muß der Beschwerdeführer gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. darlegen, was er bei (ausreichender) Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) --bei Zugrundelegung dessen sachlich-rechtlicher Auffassung-- anders hätte ausfallen können (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 305). - BFH, 10.04.1997 - X B 255/96
Anforderungen an die Darlegung einer Rüge der Verletzung der …
inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, 1986 S. 101, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 19.03.1997 - X B 262/96
Vorgehensmöglichkeiten gegen eine Sachverhaltswürdigung durch das Gericht
inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, 1986 S. 101, m. w. Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 29.08.1996 - I B 12/96
Betriebsstätte in inländischer Wohnung?
Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf die Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes gestützt, so muß in der Beschwerdebegründung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt werden, welche Tatfragen klärungsbedürftig sind, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer -- insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war -- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum die Beweiserhebung sich dem FG -- ggf. auch ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und, da auf weitere Sachaufklärung verzichtet werden kann, daß ein solcher Verzicht nicht vorliegt (…vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34). - BFH, 21.02.1997 - XI B 213/95
Anforderungen an die Begründung einer Revision
Die ordnungs gemäße Rüge wegen Nichterhebung angebotener Beweise erfordert, daß dargelegt werden: die ermittlungsbedürftigen Tat sachen, die angebotenen Beweismittel und die dazu angegebenen Beweisthemen, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl), in denen die Beweismittel und die Beweisthemen angeführt sind, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr von diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung, u. a. BFH-Beschluß vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683). - BFH, 18.06.1998 - IV B 88/97
Divergenz - Verfahrensfehler - Bezeichnungserfordernis - …
e) inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188;… vom 10. April 1997 X B 255/96, BFH/NV 1997, 785).
Rechtsprechung
BFH, 09.07.1992 - V B 67/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 683
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76
Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V B 67/91
Wird als Verfahrensmangel eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht wegen unzureichender Sachaufklärung geltend gemacht, ist u.a. darzulegen, warum die Beweiserhebung --ohne besonderen Antrag durch den Beschwerdeführer-- sich dem Finanzgericht (FG) als erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24.Mai 1977 IV R 45 76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694 [BFH 24.05.1977 - IV R 45/76]; Tipke Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14.Aufl., § 115 FGO Tz.90, mit weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
BFH, 17.12.1991 - V B 186/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 683
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.10.1987 - X R 60/82
Zur Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung als Voraussetzung für …
Auszug aus BFH, 17.12.1991 - V B 186/90
82 (BFHE 151, 233, [BFH 07.10.1987 - X R 60/82] BStBl II 1988, 34 [BFH 07.10.1987 - X R 60/82]) genügt die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht den formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
Rechtsprechung
BFH, 02.12.1991 - V B 203/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 683
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.10.1968 - I B 21/68
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - Begründungsfrist - …
Auszug aus BFH, 02.12.1991 - V B 203/91
BFH-Beschluß vom 2.10.1968 I B 21/68.