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   BFH, 07.03.1995 - X R 195/93   

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https://dejure.org/1995,4653
BFH, 07.03.1995 - X R 195/93 (https://dejure.org/1995,4653)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1995 - X R 195/93 (https://dejure.org/1995,4653)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1995 - X R 195/93 (https://dejure.org/1995,4653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil - Mangel in der Vertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 713
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Durch Gerichtsbescheid vom 12. Februar 1993 wies das FG die Klage unter Berufung auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673) vor allem mit der Begründung als unzulässig ab, es handle sich -- wie in mehr als eintausend anderen bei diesem Gericht von P anhängig gemachten Fällen auch -- um eine rechtsmißbräuchlich erhobene "Vorratsklage", der das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil wegen der beim BVerfG schwebenden Musterverfahren eine Unterbrechung des Einspruchsverfahrens zur Rechtswahrung ausgereicht hätte.

    Unter Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFH/NV 1993, 106) und vom 30. November 1992 X B 18/92 (BFH/NV 1993, 732) wurde der Verlegungsantrag durch Vorsitzenden-Verfügung vom 9. Juni 1993 abgelehnt.

    -- Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall darin, daß P -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige Untätigkeitsklage erhoben und selbst nach Bekanntwerden des einschlägigen BFH-Beschlusses vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) aufrechterhalten hat.

  • BFH, 14.12.1992 - X B 55/92

    Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Zur weiteren Begründung berufen sich die Kläger auf die Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1992 X B 12/92 (BFHE 169, 393, BStBl II 1993, 243) und vom 14. Dezember 1992 X B 55/92 (BFH/NV 1994, 32).

    Die zur Revisionsbegründung herangezogenen Senatsbeschlüsse (in BFHE 169, 393, BStBl II 1993, 243 und in BFH/NV 1994, 32) betreffen eine völlig andere Fallgestaltung, nämlich die ungerechtfertigte förmliche Zurückweisung eines Bevollmächtigten oder Beistands nach § 62 Abs. 2 FGO.

  • BFH, 02.12.1992 - X B 12/92

    Voraussetzungen für Zurückweisung eines Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Zur weiteren Begründung berufen sich die Kläger auf die Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1992 X B 12/92 (BFHE 169, 393, BStBl II 1993, 243) und vom 14. Dezember 1992 X B 55/92 (BFH/NV 1994, 32).

    Die zur Revisionsbegründung herangezogenen Senatsbeschlüsse (in BFHE 169, 393, BStBl II 1993, 243 und in BFH/NV 1994, 32) betreffen eine völlig andere Fallgestaltung, nämlich die ungerechtfertigte förmliche Zurückweisung eines Bevollmächtigten oder Beistands nach § 62 Abs. 2 FGO.

  • BFH, 27.12.1994 - X R 232/93

    Gerichtliches Verfahren - Vertretung

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Anmerkung: Von einem Abdruck der im wesentlichen gleichgelagerten Entscheidung vom 27. Dezember 1994 X R 232/93 wird abgesehen.
  • BFH, 22.03.1994 - X B 81/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Einlassungen in

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Der Senat ist -- wie nun schon mehrfach unter allen denkbaren Aspekten dargelegt -- ordnungsgemäß besetzt (vgl. u. a. die Senatsbeschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, und X B 81/93, BFH/NV 1994, 498 sowie vom 10. August 1994 X K 4/94, BFH/NV 1995, 141).
  • BFH, 27.08.1993 - X B 36/93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    -- Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall darin, daß P -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige Untätigkeitsklage erhoben und selbst nach Bekanntwerden des einschlägigen BFH-Beschlusses vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) aufrechterhalten hat.
  • BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86

    Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen:.
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 29/93

    1. Keine ordnungsgemäße Vertretung bei Zustellung einer Ladung zur mündlichen

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Darum gebieten es z. B. die §§ 116 Abs. 1 Nr. 3, 119 Nr. 4 FGO in Fällen vollmachtloser Vertretung, den angeblich Vertretenen zu laden (BFH-Urteil vom 27. April 1994 XI R 29/93, BFHE 174, 304, BStBl II 1994, 661).
  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen, die solche Zweifel ausräumt (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).
  • BFH, 30.11.1992 - X B 18/92

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
    Unter Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFH/NV 1993, 106) und vom 30. November 1992 X B 18/92 (BFH/NV 1993, 732) wurde der Verlegungsantrag durch Vorsitzenden-Verfügung vom 9. Juni 1993 abgelehnt.
  • BFH, 08.02.1991 - III R 190/86

    Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen

  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

  • BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94

    Mangel an der Darlegung der gundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
  • BFH, 10.08.1994 - X K 4/94

    Ordnungsmäßigkeit der Besetzung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Bestimmung

  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Dementsprechend hat das FG sämtliche P übersandten Schriftstücke, beginnend mit der Eingangsverfügung, auch dem Kläger persönlich zur Kenntnis gegeben (zur prozeßrechtlichen Zulässigkeit dieser Verfahrensweise vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. Dezember 1994 X R 232/93, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 1995, 615, sowie BFH- Beschlüsse vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713; vom 19. Dezember 1995 III R 121/93, BFH/NV 1996, 557, und vom 20. Mai 1996 X R 28/94, BFH/NV 1996, 907).

    Soweit der III. und X. Senat des BFH unter Hinweis auf diesen Gesichtspunkt den Nachweis der Bevollmächtigung als nicht erbracht angesehen haben (vgl. z.B. die Entscheidungen in BFH/NV 1996, 557; in BFH/NV 1995, 42; NVwZ-RR 1995, 615; in BFH/NV 1995, 713; in BFH/NV 1996, 907, sowie vom 22 März 1996 III R 14/95, BFH/NV 1996, 823; vom 13. Juni 1996 III B 23/95, BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75, und III R 21/95, BFH/NV 1997, 119, und vom 31. Juli 1996 III R 137/95, BFH/NV 1997, 235), unterscheiden sich die dort zugrundeliegenden Sachverhalte in entscheidungserheblicher Weise von dem Streitfall.

  • BFH, 22.03.1996 - III R 14/95

    Ordnungsgemäße Bevollmächtigung für finanzgerichtliches Revisionsverfahren -

    Jedoch muß das Gericht berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen (Senatsurteil in BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).

    Im Streitfall sind Zweifel an der Bevollmächtigung des X durch die ungewöhnliche Art der Prozeßführung begründet, die nur durch eine allgemein gehaltene, die Prozeßführung bei Gericht nur beiläufig erwähnende undatierte Vollmacht legitimiert wird (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 713).

    Der X. Senat des BFH hat in der Entscheidung in BFH/NV 1995, 713 bereits bei den erwähnten zahlreichen von X angestrengten Untätigkeitsklagen berechtigte Zweifel anerkannt, daß eine Vollmacht auch solche Verfahren abdecke.

  • BFH, 13.06.1996 - III B 23/95

    Vorlage einer neuen Prozeßvollmacht bei Verdacht eines Vollmachtsmißbrauchs

    Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen (Senatsurteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • FG Hessen, 02.10.1997 - 3 K 2502/91

    Vollmacht; Vorlage; Verfahrensmangel; Überprüfung - Vorlage einer neuen Vollmacht

    Dem BFH haben in jüngerer Zeit mehrfach Streitfälle vorgelegen, in denen es ebenfalls um die Frage ging, ob die dem Gericht vorgelegte Blankovollmacht als ausreichender Bevollmächtigungsnachweis anzuerkennen war (vgl. Beschlüsse vom 7.3.1995 X R 195/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 713; vom 22.3.1996 III R 14/95, BFH/NV 1996, 823; vom 13.7.1996 III R 137/95, BFH/NV 1997, 235, und vom 13.6.1996 III B 23/95, BStBl II 1997, 75).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn in dem Vollmachtsvordruck die Vertretung vor Gericht - wie hier - mit sehr allgemein gehaltenen Formulierungen umschrieben und dabei nur eher beiläufig erwähnt ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 713).

  • BFH, 02.07.1998 - III B 12/98

    Ausschlussfristen; Terminsverlegung; Prozessvollmacht

    Derartige Zweifel können sich im Einzelfall auch daraus ergeben, daß eine allgemeingehaltene, undatierte Blankovollmacht zur Erhebung einer Klage benutzt wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1996 III R 21/95, BFH/NV 1997, 119; vom 25. Juli 1996 X R 25/94, BFH/NV 1997, 129; vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713; BFH-Urteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).
  • BFH, 10.09.1998 - X B 22/98

    Ordnungsgemäße Prozeßvollmacht - Vertretungsbefugnis - Klagebefugnis -

    Die vom Prozeßbevollmächtigten beanstandeten Schreiben lassen weder von der Form noch vom Inhalt auf eine unsachliche Einstellung oder Willkür des Einzelrichters schließen, zumal das Gericht berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachzugehen hat (BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 17.09.1996 - X R 27/94

    Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision

    Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist (s. auch Senatsbeschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 13.06.1996 - III R 21/95

    Fehlerhafte Vollmachterteilung im finanzgerichtlichen Revisionsverfahren

    Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen (Senatsurteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 20.03.1997 - XI R 68/95

    Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangel im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3

    Ein Verfahrensmangel kann nur bei einer Beeinträchtigung durch das Gericht, nicht aber dann angenommen werden, wenn der Kläger und/oder sein Vertreter von den ihnen eingeräumten Möglichkeiten keinen Gebrauch machen (vgl. BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 19.12.1995 - III R 121/93

    Rüge mangelnder Vertretung im Klageverfahren - Zustellung eines

    Im übrigen hat der X. Senat des BFH in einem im wesentlichen gleichgelagerten Fall, in dem der dortige Kläger ebenfalls durch den Prozeßbevollmächtigten des Streitfalles vertreten war, entschieden, daß das FG berechtigte Zweifel daran gehabt haben könne, ob die ungewöhnliche Art der Prozeßführung durch den Prozeßbevollmächtigten (mißbräuchliche Untätigkeitsklage) durch die vorgelegte, lediglich allgemein gehaltene, die Vertretung vor Gericht nur beiläufig erwähnende, undatierte Blankovollmacht legitimiert gewesen sei (Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
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