Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.03.1995

Rechtsprechung
   BFH, 08.03.1995 - V B 18/95   

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https://dejure.org/1995,1682
BFH, 08.03.1995 - V B 18/95 (https://dejure.org/1995,1682)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1995 - V B 18/95 (https://dejure.org/1995,1682)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1995 - V B 18/95 (https://dejure.org/1995,1682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde bei Entscheidungen des Finanzgerichts über die Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 715
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.08.2004 - I B 81/04

    Beschwerde: FG-Beschluss über AdV

    Dieser Verweis bezieht sich nur auf die Voraussetzungen, unter denen das FG die Beschwerde zuzulassen hat, denn es wird nicht zugleich auf § 116 FGO verwiesen (BFH-Beschluss vom 8. März 1995 V B 18/95, BFH/NV 1995, 715; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 128 Rz. 14; Koch, daselbst, § 69 Rz. 187, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2001 - III B 71/01

    Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der

    Diese Regelung besagt aber lediglich, dass die in § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO genannten Kriterien für die Zulassung der Beschwerde durch das FG maßgebend sind (vgl. BFH-Beschluss vom 8. März 1995 V B 18/95, BFH/NV 1995, 715).
  • BFH, 18.10.2000 - IV B 98/00

    Beschwerde oder NZB gegen AdV-Beschluss?

    Dieser Verweis bezieht sich nur auf die Voraussetzungen, unter denen das FG die Beschwerde zuzulassen hat, denn es wird nicht zugleich auch auf § 115 Abs. 3 FGO verwiesen (BFH-Beschluss vom 8. März 1995 V B 18/95, BFH/NV 1995, 715; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 128 Rz. 8, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.03.1995 - V B 12/95   

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https://dejure.org/1995,10830
BFH, 08.03.1995 - V B 12/95 (https://dejure.org/1995,10830)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1995 - V B 12/95 (https://dejure.org/1995,10830)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1995 - V B 12/95 (https://dejure.org/1995,10830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde durch das Finanzgericht bei Entscheidungen über einstweilige Anordnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 715
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.07.1999 - III S 3/99

    Beiordnung eines Notanwalts

    Die Anordnung einer entsprechenden Anwendung des § 115 Abs. 3 FGO, der die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision vorsieht, ist in § 128 FGO nicht enthalten (BFH-Beschluß vom 8. März 1995 V B 12/95, BFH/NV 1995, 715).
  • BFH, 15.07.1999 - III B 27/98
    Die Anordnung einer entsprechenden Anwendung des § 115 Abs. 3 FGO , der die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision vorsieht, ist in § 128 FGO nicht enthalten (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1995 V B 12/95, BFH/NV 1995, 715).
  • BFH, 15.07.1999 - III B 27/99

    Einstweilige Anordnung; NZB

    Die Anordnung einer entsprechenden Anwendung des § 115 Abs. 3 FGO, der die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision vorsieht, ist in § 128 FGO nicht enthalten (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1995 V B 12/95, BFH/NV 1995, 715).
  • BFH, 22.10.1998 - VII B 183/98

    Beschwerde; einstweilige Anordnung

    Einen Verweis auf § 115 Abs. 3 FGO, der die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision vorsieht, enthält § 128 Abs. 3 Satz 2 FGO hingegen nicht, so daß eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift bei Nichtzulassung der Beschwerde durch das FG nicht in Betracht kommt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1995 V B 12/95, BFH/NV 1995, 715, und vom 4. Oktober 1996 VII B 118/96, BFH/NV 1997, 192, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.1997 - IV B 61/97

    Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung der Beschwerde

    Dieser Verweis bezieht sich nur auf die Voraussetzungen, unter denen das FG die Beschwerde zuzulassen hat, denn es wird nicht zugleich auch auf § 115 Abs. 3 FGO verwiesen (BFH-Beschluß vom 8. März 1995 V B 12/95, BFH/NV 1995, 715; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 128 Rz. 8, m. w. N.).
  • BFH, 04.10.1996 - VII B 153/96

    Unzulässigkeit einer Beschwerde bei Nichtzulassug in der zugrundeliegenden

    Eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde durch das FG -- hier wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -- ist bei den Entscheidungen nach § 128 Abs. 3 FGO nicht gegeben (BFH-Beschluß vom 8. März 1995 V B 12/95, BFH/NV 1995, 715).
  • BFH, 12.11.1997 - IX B 105/97
    BFH-Beschlüsse vom 8. März 1995 V B 12/95.
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