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   BFH, 17.08.1994 - V B 147/92   

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https://dejure.org/1994,4901
BFH, 17.08.1994 - V B 147/92 (https://dejure.org/1994,4901)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1994 - V B 147/92 (https://dejure.org/1994,4901)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1994 - V B 147/92 (https://dejure.org/1994,4901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Organgesellschaft i.S.d. Umsatzsteuergesetzes - Berichtigung von Umsatzsteuerfestsetzungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 749
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 17.08.1994 - V B 147/92
    Diese Beurteilung ist in jüngster Zeit durch das Senatsurteil vom 9. September 1993 V R 124/89, unter 1. b) (BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129) zusätzlich bekräftigt worden, das sich mit den Zusammenhängen zwischen der Betriebsaufspaltung und der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft befaßt.

    Eine Zulassung der Revision kommt ferner nicht im Hinblick auf das nach Fristablauf (§ 115 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Satz 1 FGO) ergangene Senatsurteil in BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129 in Betracht.

    Im Schriftsatz vom 9. Februar 1994 ist dagegen -- außer der bereits als unzutreffend zurückgewiesenen Ansicht, die angefochtene Entscheidung weiche vom BFH- Urteil in BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129 ab, s. oben unter 1. a) -- seitens des Klägers ausgeführt worden, er habe im erst instanzlichen Verfahren eingehend vorgetragen, das Grundstück sei für seinen Betrieb nicht von entscheidender Bedeutung gewesen, da es jederzeit durch ein anderes habe ersetzt werden können, was zeitweise sogar geschehen sei.

  • BFH, 17.04.1969 - V 44/65

    Verneinung einer Organschaft wegen fehlender Voraussetzung einer

    Auszug aus BFH, 17.08.1994 - V B 147/92
    Die organisatorische Eingliederung scheitere nicht daran, daß der Kläger, wie er geltend mache, keinen Geschäftsbetrieb unterhalten habe (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17. April 1969 V 44/65, BFHE 95, 353, BStBl II 1969, 413).

    Für einen derartigen betriebswirtschaftlichen Zusammenhang spreche es, wenn wesentliche Anlagegegenstände, deren die Organgesellschaft bedarf, im Eigentum des Organträgers stehen und von diesem an die Organgesellschaft verpachtet werden (Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 95, 353, BStBl II 1969, 413).

  • BFH, 14.01.1988 - V B 115/87

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 17.08.1994 - V B 147/92
    Diese Auslegung gelte auch für die Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1980 (Hinweis auf den BFH-Beschluß vom 14. Januar 1988 V B 115/87, BFH/NV 1988, 471).

    Diese im Zusammenhang mit der ertragsteuerrechtlichen Betriebsaufspaltung ergangene Rechtsprechung sei trotz der Eigenständigkeit des umsatzsteuerrechtlichen Organschaftsbegriffes (Hinweis auf den BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 471) bei der Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1980 heranzuziehen.

  • BFH, 20.01.1999 - XI R 69/97

    Umsatzsteuerliche Organschaft

    Insbesondere in den Fällen der Betriebsaufspaltung kann das der Fall sein, wenn der Organträger der Organgesellschaft die wesentlichen Betriebsgrundlagen überläßt (BFH-Urteil vom 9. März 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129, und BFH-Beschluß vom 17. August 1994 V B 147/92, BFH/NV 1995, 749; Mößlang/Klenk, in Sölch/Ringleb/List, a.a.O., § 2 Rdnr. 94; Stadie, a.a.O., § 2 Rdnr. 693; vgl. auch Birkenfeld, a.a.O., Rdnr. 224 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

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  • BFH, 26.02.1998 - V B 97/97

    Anforderungen an die Annahme der finanziellen Eingliederung eines Organträgers in

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Beantwortung der Frage durch den BFH erforderlich erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 17. August 1994 V B 147/92, BFH/NV 1995, 749 -- zur wirtschaftlichen Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1980).
  • BFH, 12.11.1998 - V B 119/98

    Organschaft; Divergenz

    Das Grundstück sei auf deren Betrieb zugeschnitten (BFH-Beschluß vom 17. August 1994 V B 147/92, BFH/NV 1995, 749, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.05.2013 - 6 K 1146/12

    Umsatzsteuerliche Organschaft - Annahme einer wirtschaftlichen Eingliederung bei

    Ebenso wenig wie die Annahme einer wirtschaftlichen Eingliederung daran scheitert, dass lediglich ein Betriebsgrundstück verpachtet wird, ist sie davon abhängig, welche Bedeutung die überlassenen Wirtschaftsgüter für den Organträger haben (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 17. August 1994, V B 147/92, BFH/ NV 1995, 749 f.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 421/99

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der

    Insbesondere in den Fällen der Betriebsaufspaltung kann das der Fall sein, wenn der Organträger der Organgesellschaft die wesentlichen Betriebsgrundlagen überläßt (BFH Urteil vom 9. März 1993, V R 124/89, BStBl II 1994, 129 und BFH Beschluß vom 17. August 1994, V B 147/92, BFH/NV 1995, 749 m.w.N.).
  • BFH, 16.08.1994 - V B 146/92
    Siehe Beschluß vom 17.8.1994 V B 147/92, BFH/NV 1995, 749.
  • FG Sachsen, 10.03.2003 - 3 K 421/99

    Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft; Erfordernis wirtschaftlicher

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  • FG Hamburg, 24.11.2000 - II 58/00

    Umsatzsteuerliche Organschaft - Erfüllung der Voraussetzungen einer

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