Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.12.1994

Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94   

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https://dejure.org/1994,7050
BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94 (https://dejure.org/1994,7050)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1994 - IX R 19/94 (https://dejure.org/1994,7050)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - IX R 19/94 (https://dejure.org/1994,7050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer steuerbaren Nutzung einer eigenen Wohnung als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kürzung von Schuldzinsen um steuerfreie Zinszuschüsse

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 768
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92 (BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784) entschieden, daß Schuldzinsen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative i. V. m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (große Übergangsregelung) steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung stehen, insoweit gemäß § 3 c EStG nicht als Werbungskosten abziehbar sind, als der Arbeitgeber einen gemäß § 3 Nr. 68 EStG steuerfreien Zinszuschuß gewährt hat.
  • BFH, 01.08.1989 - IX R 17/86

    Anforderungen an die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94
    Das FG hätte deshalb ihre auf Änderung der Einkommensteuerbescheide und Aufhebung der Einspruchsentscheidung gerichtete Klage unter Aufhebung der ihr gegenüber ergangenen Einspruchsentscheidung ohne Sachprüfung abweisen müssen (Senats urteil vom 1. August 1989 IX R 17/86, BFH/NV 1990, 94).
  • BFH, 23.04.1996 - IX R 32/94

    Schuldzinsenabzug bei steuerfreiem Zinszuschuß

    Das FG hätte deshalb ihre auf Aufhebung des Änderungsbescheides und der Einspruchs entscheidung gerichtete Klage unter Auf hebung der ihr gegenüber ergangenen Einspruchsentscheidung ohne Sachprüfung abweisen müssen (Senatsurteil vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768, m. w. N.).

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92 (BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784) und Urteil in BFH/NV 1995, 768 entschieden, daß die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative i. V. m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (große Übergangsregelung) steuerbaren Nutzung der eigenen Wohnung stehenden Schuldzinsen insoweit gemäß § 3 c EStG nicht als Werbungskosten abziehbar sind, als der Arbeitgeber einen gemäß § 3 Nr. 68 EStG steuerfreien Zinszuschuß gewährt hat.

  • BFH, 28.05.1998 - X R 32/97

    Vorkostenabzug bei steuerfreien Zinszuschüssen

    In diesem Fall darf er die Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs oder der Errichtung der Wohnung nur gekürzt um die steuerfreien Zinszuschüsse des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehen, da nach § 3c EStG Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen unmittelbar zusammenhängen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen (BFH-Urteile vom 27. April 1993 IX R 26/92, BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784; vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768; vom 23. April 1996 IX R 32/94, BFH/NV 1996, 880).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92   

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https://dejure.org/1994,11769
BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92 (https://dejure.org/1994,11769)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1994 - IX R 108/92 (https://dejure.org/1994,11769)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - IX R 108/92 (https://dejure.org/1994,11769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einordnung von ohne entsprechende baurechtliche Genehmigung zu Wohnzwecken genutzten Räume als Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 768
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.06.1985 - III R 82/84

    Die für den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff erforderliche Küche ist nicht

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92
    Dazu gehört das Vorhandensein einer Küche (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 III R 82/84, BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; Senatsurteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; Senatsurteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; Senatsurteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756).
  • BFH, 19.09.1991 - IX R 69/86

    Einordnung der Einräumung von Sondereigentum an einer Wohnung als

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92
    Bei der Abgrenzung eines Zweifamilienhauses von einem Mehrfamilienhaus ist auf den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1991 IX R 69/86, BFH/NV 1992, 236 m. w. N.); es besteht keine Bindung an die Artfeststellung im Einheitswertbescheid (Senatsurteil vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210).
  • BFH, 20.06.1985 - III R 71/83

    Mehrheit von Räumen mit einer Gesamtwohnfläche von weniger als 23 qm ist keine

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92
    Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, daß die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 III R 71/83, BFHE 143, 74, BStBl II 1985, 582).
  • BFH, 21.10.1986 - IX R 55/82

    Einfamilienhaus - Umwandlung in Zweifamilienhaus - Selbstgenutzte Wohnung im

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92
    Bei der Abgrenzung eines Zweifamilienhauses von einem Mehrfamilienhaus ist auf den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1991 IX R 69/86, BFH/NV 1992, 236 m. w. N.); es besteht keine Bindung an die Artfeststellung im Einheitswertbescheid (Senatsurteil vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210).
  • FG Saarland, 18.12.1985 - I 56/84
    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - IX R 108/92
    Der Rechtsstreit erfordert nicht die Entscheidung der Frage, ob Gebäude oder Gebäudeteile, die ohne entsprechende baurechtliche Genehmigung errichtet worden sind oder genutzt werden, generell von der Begünstigung nach § 7 b EStG ausgeschlossen sind (gegen eine Förderung sog. Schwarzbauten nach § 7 b EStG: Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7 b EStG Rz. 102; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 7 b Anm. 5 h; Boeker in Lademann/Söffing, Einkommensteuergesetz, § 7 b Anm. 57, N. Meier, Finanzrundschau -- FR -- 1986, 261; zweifelnd: Handzik in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 7 b Rdnr. 50 a: a. A. FG Saarland vom 18. Dezember 1985 I 56/84, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 390; Stuhrmann in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Einkommensteuergesetz, § 7 b Rz. 5 c; Urban, FR 1986, 533).
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 40/96

    Abgeschlossene Wohneinheit; vor 1973 errichtetes Gebäude

    Für die Qualifizierung des Wohngrundstücks nach § 7b EStG ist die Artfeststellung im Einheitswertbescheid nicht bindend (Senatsurteile in BFH/NV 1995, 774; vom 20. Dezember 1994 IX R 108/92, BFH/NV 1995, 767; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass für die Förderung nach § 7b EStG entscheidend ist, wie ein Gebäude bei seiner Anschaffung tatsächlich genutzt wird (BFH in BFH/NV 1995, 767).

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