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   BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93   

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https://dejure.org/1995,10609
BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93 (https://dejure.org/1995,10609)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1995 - IX R 35/93 (https://dejure.org/1995,10609)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - IX R 35/93 (https://dejure.org/1995,10609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 774
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.09.1991 - IX R 69/86

    Einordnung der Einräumung von Sondereigentum an einer Wohnung als

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
    Für die Qualifizierung eines Bauwerks als Ein- oder Zweifamilienhaus kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf den Zustand des Objekts im Zeitpunkt der Anschaffung an (Senatsurteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 19. September 1991 IX R 69/86, BFH/NV 192, 236 m. w. N.).

    Unerheblich ist für den Anwendungsbereich des § 7 b EStG auch die Absicht, eine Baulichkeit nach der Anschaffung in einer bestimmten Weise zu nutzen (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 236).

  • BFH, 20.06.1985 - III R 82/84

    Die für den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff erforderliche Küche ist nicht

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
    Unter einer Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, daß die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Juni 1985 III R 82/84, BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497; Beschluß vom 23. November 1988 II R 173/85, BFH/NV 1989, 771); hierzu gehört das Vorhandensein einer Küche (BFH in BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497).

    Abgesehen davon, daß es nicht genügt, daß in einem anderweitig genutzten Raum lediglich die Anschlüsse für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einer zur Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Küche vorhanden sind (BFH in BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497), hat das FG auch verkannt, daß die Verkehrsauffassung nach der Rechtsprechung des BFH bei der Auslegung des Wohnungsbegriffs nur insoweit von Bedeutung ist, als es um die Beurteilung einzelner Merkmale des Wohnungsbegriffs geht; für den Gesamtbegriff "Wohnung" hingegen ist die Verkehrsauffassung als Beurteilungsmaßstab ungeeignet, da sie zu Unsicherheiten in der Beurteilung führen würde (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151).

  • BFH, 30.04.1985 - IX R 49/84

    Voraussetzungen der erhöhten AfA nach § 7 b

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
    Für die Qualifizierung eines Bauwerks als Ein- oder Zweifamilienhaus kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf den Zustand des Objekts im Zeitpunkt der Anschaffung an (Senatsurteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 19. September 1991 IX R 69/86, BFH/NV 192, 236 m. w. N.).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86

    Gewinnerzielungsabsicht im Falle eines forstwirtschaftlichen Betriebes trotz

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
    Unter einer Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, daß die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Juni 1985 III R 82/84, BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497; Beschluß vom 23. November 1988 II R 173/85, BFH/NV 1989, 771); hierzu gehört das Vorhandensein einer Küche (BFH in BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497).
  • BFH, 26.03.1985 - III R 124/84

    Gemeinsame Verkehrsflächen, die nach ihrer baulichen Lage und Funktion zwei

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
    Nach den den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG fehlte es insoweit zum einen an dem erforderlichen baulichen Abschluß gegenüber dem Wohnbereich im Erdgeschoß (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1985 III R 124/84, BFHE 144, 72, BStBl II 1985, 496).
  • BFH, 23.11.1988 - II R 173/85

    Bewertung als Einfamilienhaus bei einer baulichen Gestaltung, die eine gesonderte

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
    Unter einer Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, daß die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Juni 1985 III R 82/84, BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497; Beschluß vom 23. November 1988 II R 173/85, BFH/NV 1989, 771); hierzu gehört das Vorhandensein einer Küche (BFH in BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497).
  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
    Abgesehen davon, daß es nicht genügt, daß in einem anderweitig genutzten Raum lediglich die Anschlüsse für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einer zur Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Küche vorhanden sind (BFH in BFHE 144, 76, BStBl II 1985, 497), hat das FG auch verkannt, daß die Verkehrsauffassung nach der Rechtsprechung des BFH bei der Auslegung des Wohnungsbegriffs nur insoweit von Bedeutung ist, als es um die Beurteilung einzelner Merkmale des Wohnungsbegriffs geht; für den Gesamtbegriff "Wohnung" hingegen ist die Verkehrsauffassung als Beurteilungsmaßstab ungeeignet, da sie zu Unsicherheiten in der Beurteilung führen würde (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151).
  • BFH, 21.10.1986 - IX R 55/82

    Einfamilienhaus - Umwandlung in Zweifamilienhaus - Selbstgenutzte Wohnung im

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
    Die Artfeststellung im Einheitswertbescheid ist in diesem Zusammenhang nicht bindend (Senatsurteil vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210).
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 40/96

    Abgeschlossene Wohneinheit; vor 1973 errichtetes Gebäude

    Eine Wohnung ist danach die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist; hierzu gehört das Vorhandensein einer Küche (Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 35/93, BFH/NV 1995, 774, m.w.N.).

    Für eine Wohnung ist bei der Auslegung und Anwendung des § 7b EStG in der Regel auch Voraussetzung, dass die Zusammenfassung von Räumen eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet, die über einen eigenen Zugang verfügt (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 774; vgl. auch Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151).

    Für die Qualifizierung des Wohngrundstücks nach § 7b EStG ist die Artfeststellung im Einheitswertbescheid nicht bindend (Senatsurteile in BFH/NV 1995, 774; vom 20. Dezember 1994 IX R 108/92, BFH/NV 1995, 767; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

  • FG Baden-Württemberg, 15.01.2003 - 12 K 245/02

    Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil an einem Einfamilienhaus mit zwei

    Eine Wohnung ist danach die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist; hierzu gehört das Vorhandensein einer Küche (BFH Urteil vom 14.02.1995 IX R 35/93, BFH/NV 1995, 774, m.w.N.).

    Für eine Wohnung ist in der Regel auch Voraussetzung, dass die Zusammenfassung von Räumen eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet, die über einen eigenen Zugang verfügt (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 774, sowie Urteil vom 05.10.1984 III R 192/83, BStBl II 1985, 151).

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96

    Begriff der Wohnung im Sinne des § 21 Abs. 2 Alternative 2 Einkommensteuergesetz

    Der Senat hat dies grundsätzlich nur gefordert, wenn (z. B. bei der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG für ein Zweifamilienhaus) das Vorhandensein von mehr als einer Wohnung im Gebäude zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen gehört (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 35/93, BFH/NV 1995, 774).
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