Rechtsprechung
BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 791
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94
Ausnahmsweise wird zwar in Fällen, in denen ein Beschluß kraft Gesetzes unanfechtbar wird, die Beschwerde dann für zulässig gehalten, wenn der Beschluß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustandegekommen ist oder auf einer Gesetzesaus legung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschlüsse vom 25. Juli 1978 VII B 20/78, BFHE 125, 490, BStBl II 1978, 675 m. w. N.;… vom 19. April 1989 II B 177/88, BFH/NV 1990, 576; Bundesgerichtshof, Beschluß vom 8. Oktober 1992 VII ZB 3/92, Wertpapier-Mitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1992, 2038 m. w. N.). - BFH, 19.04.1989 - II B 177/88
Beschwerde gegen Beschlüsse, die eine beantragte Tatbestandsberichtigung …
Auszug aus BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94
Ausnahmsweise wird zwar in Fällen, in denen ein Beschluß kraft Gesetzes unanfechtbar wird, die Beschwerde dann für zulässig gehalten, wenn der Beschluß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustandegekommen ist oder auf einer Gesetzesaus legung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschlüsse vom 25. Juli 1978 VII B 20/78, BFHE 125, 490, BStBl II 1978, 675 m. w. N.; vom 19. April 1989 II B 177/88, BFH/NV 1990, 576; Bundesgerichtshof, Beschluß vom 8. Oktober 1992 VII ZB 3/92, Wertpapier-Mitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1992, 2038 m. w. N.). - BFH, 25.07.1978 - VII B 20/78
Verfahrensmangel - Antrag auf Berichtigung des Tatbestands - Abwesender Richter - …
Auszug aus BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94
Ausnahmsweise wird zwar in Fällen, in denen ein Beschluß kraft Gesetzes unanfechtbar wird, die Beschwerde dann für zulässig gehalten, wenn der Beschluß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustandegekommen ist oder auf einer Gesetzesaus legung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschlüsse vom 25. Juli 1978 VII B 20/78, BFHE 125, 490, BStBl II 1978, 675 m. w. N.;… vom 19. April 1989 II B 177/88, BFH/NV 1990, 576; Bundesgerichtshof, Beschluß vom 8. Oktober 1992 VII ZB 3/92, Wertpapier-Mitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1992, 2038 m. w. N.).
- BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02
Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften
Der kraft Gesetzes unanfechtbare Beschluss musste danach unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen sein oder auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.). - BFH, 13.05.2004 - IV B 230/02
Ao. Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
Diese Voraussetzung ist etwa dann erfüllt, wenn die Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte und deshalb unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.). - BFH, 02.08.2002 - IV B 1/02
Teilwertabschreibung - Eröffnungsbilanz - Außerordentliche Beschwerde - …
Daraus, dass das FG den Prozessstoff auf die bei Gericht vorhandenen Unterlagen und die sog. präsenten Beweismittel beschränke, ergebe sich ein schwerwiegender Verfahrensverstoß (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1994 VI B 149/94, BFH/NV 1995, 628; vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791).Der kraft Gesetzes unanfechtbare Beschluss muss demgemäß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen sein oder auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.).
- FG Münster, 23.01.2017 - 15 V 2563/16
Umsatzsteuerliche Feststellung der tatsächlichen Ausführung berechneter …
Zwar kann unter besonderen Umständen etwa zur Aufklärung des Sachverhalts, eine mündliche Verhandlung in Beschlusssachen geboten sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 15.04.2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971; vom 22.11.1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 71). - BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99
Außerordentliche Beschwerde
a) Eine solche Beschwerde ist zwar in der FGO nicht vorgesehen, wird ausnahmsweise aber in Fällen, in denen ein Beschluss kraft Gesetzes unanfechtbar wird, dann für zulässig erachtet, wenn der Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.). - BFH, 13.11.1996 - VIII B 95/96
Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung
Nach der Rechtsprechung wird aber nur ausnahmsweise gegen einen kraft Gesetzes unanfechtbaren Beschluß eine "außerordentliche" Beschwerde für möglich gehalten, wenn der angefochtene Beschluß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustandegekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen wird (vgl. BFH-Beschluß vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m. w. N.).Solche schwerwiegenden Gründe hat die Beschwerde jedoch nicht substantiiert vorgetragen, zumal das Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ein summarisches Verfahren ist, in welchem der Prozeßstoff auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen und präsenten Beweismittel beschränkt ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 791, 792).
- FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 452/02
Klagerücknahme nach fehlerhaftem Verfahrenshinweis des Gerichts (§ 72 FGO; § 321 …
Die Voraussetzungen einer außerordentlichen Beschwerde seien nicht gegeben gewesen (BFH v. 22. November 1994, BFH/NV 1995, 791). - OVG Hamburg, 02.10.2008 - 3 Bs 182/08
Asylrechtliches Verwaltungsstreitverfahren; außerordentliche Beschwerde
a) Nach früher verbreiterter Ansicht ließen die Prozessordnungen der einzelnen Gerichtsbarkeiten Raum für eine außerordentliche Beschwerde gegen nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidungen, wenn ein Verfahrensgrundrecht verletzt oder die Entscheidung aus sonstigen Gründen greifbar gesetzwidrig war (vgl. BGH, Beschl. v. 4.3.1993, BGHZ 121, 397; Beschl. v. 8.10.1992, BGHZ 119, 372; BVerwG, Beschl. v. 31.1.2000, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25; BFH, Beschl. v. 22.11.1994, BFH/NV 1995, 791; nach diesen Grundsätzen hat auch das Beschwerdegericht judiziert, vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2000, DVBl. 2001, 1225). - BFH, 16.12.2002 - VII B 157/02
Außerordentliche Beschwerde, Statthaftigkeit
Eine solche Beschwerde, die in der FGO nicht vorgesehen ist, hat die bisherige Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise in Fällen, in denen ein Beschluss --wie im Fall der Antragstellerin-- kraft Gesetzes unanfechtbar ist (hier gemäß § 128 Abs. 3 FGO), dann für zulässig erachtet, wenn der angegriffene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, …und vom 19. Dezember 2000 VII B 301/00, BFH/NV 2001, 425, m.w.N.). - BFH, 21.12.2001 - VII B 216/01
Außerordentliche Beschwerde
a) Eine solche Beschwerde ist zwar in der FGO nicht vorgesehen, wird ausnahmsweise aber in Fällen, in denen ein Beschluss kraft Gesetzes unanfechtbar wird, dann für zulässig erachtet, wenn der Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, …und vom 19. Dezember 2000 VII B 301/00, BFH/NV 2001, 425, m.w.N.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2000 2 BvR 1041/00, Deutsche Steuer-Zeitung 2001, 129, worin die Einlegung einer außerordentlichen Beschwerde gegen eine willkürliche Gerichtsentscheidung sogar zur Zulassungsvoraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde erhoben wird). - BFH, 04.12.2003 - VII B 313/03
Ao. Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nicht statthaft
- BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 18.10.2000 - IV B 98/00
Beschwerde oder NZB gegen AdV-Beschluss?
- BFH, 06.05.1999 - XI S 2/99
Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 22.10.1998 - X B 163/98
AdV-Beschwerde; außerordentliche Beschwerde
- BFH, 27.03.1998 - X B 161/96
Zulässigkeit eines als "außerordentliche Beschwerde" bezeichneten Rechtsmittels
- BFH, 07.08.2002 - I B 83/02
AdV; Beschwerde
- BFH, 15.05.2002 - I B 42/02
AdV-Beschluss des FG; Beschwerde; außerordentliche Beschwerde
- BFH, 17.01.2002 - X B 158/01
AdV; außerordentliche Beschwerde
- BFH, 10.07.2001 - XI S 12/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Gegenvorstellungen - Beschluss - Abänderung der …
- BVerfG, 25.07.2000 - 2 BvR 1041/00
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Rechtswegerschöpfung im …
- BFH, 02.12.1999 - I B 62/99
"Außerordentliche Beschwerde"
- BFH, 08.01.2002 - X B 164/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; außerordentliche Beschwerde
- BFH, 22.11.2000 - I B 106/00
Außerordentliche Beschwerde
- BFH, 11.06.2004 - IV B 167/02
Antrag auf Änderung einer fehlerhaften Streitwertfestsetzung
- BFH, 09.10.2003 - V B 179/03
Kostenentscheidung, Beschwerde
- BFH, 18.01.2000 - I B 119/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs; nicht zugelassene Beschwerde gegen …
- BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98
Prozessvollmacht und Überprüfung bei Missbrauchsverdacht
- BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung
- FG München, 18.05.2010 - 6 V 2905/09
Zur Anwendbarkeit des § 8 b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 - Handel mit …
- BFH, 20.02.2003 - I B 193/02
Außerordentliche Beschwerde
- BFH, 03.11.2000 - I B 98/00
Kostenentscheidung zu Lasten des vollmachtlosen Vertreters
- BFH, 14.10.2002 - IV S 6/02
Notanwalt; Verfahren vor dem BFH
- BFH, 15.05.2002 - I B 3/02
Kostenentscheidung; Beschwerde - außerordentliche Beschwerde
- BFH, 18.06.2001 - IV B 119/00
Schwerwiegenden Verstoß gegen Verfahrensrecht - Sonderfälle greifbarer …
- BFH, 26.02.2001 - XI B 157/00
Aussetzung der Vollziehung - Vorlage einer eidestattlichen Versicherung - …
- BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00
Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde
- BFH, 25.01.2000 - VII B 15/00
Außerordentliche Beschwerde; Steuerstrafverfahren; Finanzrechtsweg
- FG München, 21.04.2010 - 11 V 574/10
Eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13 a EStG ist nur zulässig, …
- BFH, 11.11.2002 - VII S 20/02
Notanwalt; außerordentliche Beschwerde
- BFH, 13.08.2002 - VII B 88/02
Aufhebung eines Widerrufsbescheids - Übereinstimmende Erledigterklärung - …
- BFH, 04.07.2002 - XI B 17/02
AdV-Ablehnung durch FG; Beschwerde
- BFH, 14.02.2002 - VII S 31/01
Rechtsverfolgung - Aussicht auf Erfolg - Außerordentliche Beschwerde - Besorgnis …
- BFH, 26.02.2001 - XI B 107/00
Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Statthaftigkeit einer …
- BFH, 19.12.2000 - VII B 301/00
Pfändungsverfügung, Aufhebung der Vollziehung
- BFH, 12.07.1999 - VI B 20/99
Ablehnender AdV-Beschluss; außerordentliche Beschwerde
- BFH, 10.12.1997 - I B 107/97
Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen eine nach dem Gesetz unanfechtbare …
- BFH, 17.12.1999 - VI B 218/99
"Gegenvorstellung" und "außerordentliche Beschwerde"
- BFH, 21.01.1998 - VII B 255/97
Zulassung in einer Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der …
- BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97
- BFH, 29.11.1999 - XI B 32/99
Außerordentliche Beschwerde
- BFH, 19.11.1999 - I B 103/99
Steuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Verfahrenskosten - Greifbare …
- BFH, 22.03.1999 - V S 2/99
- BFH, 22.03.1999 - V S 3/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 09.12.1997 - VII B 223/97
Zulässigkeit einer Aussetzung der Vollziehung sowie einer einstweiligen Anordnung …
- BFH, 10.07.2001 - XI S 13/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Gegenvorstellungen - Beschluss - Abänderung der …
- BFH, 21.04.1999 - II B 11/99
Beschwerde gegen ablehnenden AdV-Beschluss
- BFH, 03.07.1997 - VII B 96/97
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine einstweilige …
- BFH, 23.01.1997 - I B 77/96
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine nach dem Gesetz unanfechtbare …
- BFH, 14.10.2002 - IV S 62/02
- FG Hamburg, 06.02.2002 - V 254/98
Außerordentliches Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung