Rechtsprechung
BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 2, 15; GewStG § 2
Maßgeblichkeit von Grundstücksverkäufen einer GbR für das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze eines Gesellschafters - Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
BGB-Gesellschaft - Grundstückshandel
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewerbesteuer; Gewerbebegriff; Grundstückshandel; Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, ob ein GbR-Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, gewerblichen Grundstückshandel betreibt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EStG § 15
Grundstücksverkäufe einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
3-Objekt-Grenze
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verschärfung der "Drei-Objekt-Grenze" im privaten Grundstückshandel! (IBR 1995, 498)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR (IBR 1996, 265)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
- Die Fünf-Jahres-Grenze und die Drei-Objekt-Grenze
- Gesellschaft als Grundstückshändler
Papierfundstellen
- BFHE 178, 86
- NJW 1995, 2944
- NJW 1995, 2944 L
- NJW 1995, 2944 (Ls.)
- NJW 1995, 2944 L
- BB 1995, 1827
- DB 1995, 1892
- BStBl II 1995, 617
- BFH/NV 1995, 84
Wird zitiert von ... (466) Neu Zitiert selbst (35)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
1. Der Kläger hat u. a. vorgetragen: Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) sowie nach in der Literatur herrschender Meinung biete § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) keine rechtliche Handhabe, Geschäftsvorfälle der Personengesellschaft den einzelnen Gesellschaftern anteilig zuzurechnen.Nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, 427, BStBl II 1984, 751 (unter C. III. 3. b, aa, m. w. N. der Rechtsprechung) ist ein Gewerbebetrieb anzunehmen, wenn eine Tätigkeit ("Unternehmen" im funktionellen Sinne) die Voraussetzungen des - im Streitjahr anwendbaren - § 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - GewStDV - (s. nunmehr § 2 Abs. 1 GewStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG) erfüllt und sich die Tätigkeit nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt.
Bisherige Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel bei Beteiligung an einer Personenmehrheit 1. Nach der - in dieser Hinsicht nicht einheitlichen - Rechtsprechung des BFH bis zur Aufgabe der sog. Gepräge-Rechtsprechung mit Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 konnte die Gesellschaft die zu einem Gewerbebetrieb führenden Merkmale auch von der Tätigkeit oder der rechtlichen Einordnung der Gesellschafter empfangen (z. B. BFH-Urteile vom 18. Februar 1976 I R 116/75, BFHE 118, 559, 561, BStBl II 1976, 480; vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, 37, BStBl II 1980, 318; s. aber auch BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 I R 28/75, BFHE 122, 135, 138, BStBl II 1977, 552).
Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, 425, 439, BStBl II 1984, 751, 761 f. hat der BFH entschieden:.
Diese rechtliche Behandlung ergebe sich zwingend aus dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 741 (unter C. III. 3. a).
Der Beteiligte an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft oder an einem wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnis (vgl. BFHE 141, 405, 439, BStBl II 1984, 751, unter C. V. 3. b, bb) erzielt selbst nach näherer Maßgabe des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Solche Merkmale sind insbesondere die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung des Tatbestands einer bestimmten Einkunftsart und das Erzielen von Gewinn oder Überschuß im Rahmen dieser Einkunftsart" (Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, 426, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. a; vgl. ferner Beschluß vom 19. August 1986 IX S 5/83, BFHE 147, 453, 456 f., BStBl II 1987, 212; Urteile vom 7. April 1987 IX R 103/85, BFHE 150, 124, 126 f., BStBl II 1987, 707; in BFHE 163, 66, 67, BStBl II 1991, 345).
Dazu bedarf es keiner Zurechnung der einzelnen Geschäftsvorfälle der Gesellschaft an die Gesellschafter (Beschluß in BFHE 141, 405, 426, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. a, aa (2); Urteil vom 16. Juni 1994 IV R 48/93, BFHE 175, 109).
Die Personengesellschaft ist Steuerrechtssubjekt bei der Feststellung der Einkunftsart und der Einkünfteermittlung (BFHE 141, 405, 425, BStBl II 1984, 751; Beschluß vom 2. September 1985 IV B 51/85, BFHE 144, 432, BStBl II 1986, 10).
Der Große Senat ist in seinem Beschluß in BFHE 141, 405, 429, BStBl II 1984, 751 (unter C. III. 3. b, bb (3)) davon ausgegangen, daß der Grundsatz der "Einheit der Gesellschaft" keine uneingeschränkte Geltung haben kann.
- BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei …
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Bei der Frage, ob die Gesellschaft/Gemeinschaft gewerblich tätig ist, sind solche Grundstücksgeschäfte nicht zu berücksichtigen, welche die Beteiligten nicht im Rahmen ihrer Gesellschaft/Gemeinschaft, sondern hiervon unabhängig im Rahmen einer mit anderen Personen bestehenden Gesellschaft oder Gemeinschaft oder als Einzelpersonen tätigen (…Urteile vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345).Der VIII. Senat des BFH hat in seinem Urteil in BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 entschieden: Eine GbR, die unbebaute Grundstücke erwirbt, mit Einfamilienhäusern bebaut und sodann nicht mehr als drei Objekte weiterveräußert, betätigt sich nicht als gewerblicher Grundstückshändler.
Solche Merkmale sind insbesondere die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung des Tatbestands einer bestimmten Einkunftsart und das Erzielen von Gewinn oder Überschuß im Rahmen dieser Einkunftsart" (Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, 426, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. a; vgl. ferner Beschluß vom 19. August 1986 IX S 5/83, BFHE 147, 453, 456 f., BStBl II 1987, 212; Urteile vom 7. April 1987 IX R 103/85, BFHE 150, 124, 126 f., BStBl II 1987, 707; in BFHE 163, 66, 67, BStBl II 1991, 345).
- BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92
Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene …
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Weil die Gesellschafter die Mitunternehmer des Betriebes sind, der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird, werden ihnen die Ergebnisse (Gewinn und Verlust) der gemeinschaftlichen Tätigkeit anteilig als originäre Einkünfte zugerechnet (Beschluß des Großen Senats vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, 258, BStBl II 1993, 616, unter C. III. 6. a, aa).c) Auch in gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht sind bei der gewerblichen Personengesellschaft im Regelfall die Gesellschafter die Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs (Beschluß des Großen Senats in BFHE 171, 246, 260 ff., BStBl II 1993, 616, unter C. III. 6. b).
Die gewerbesteuerrechtliche (Mit-) Unternehmerstellung der Gesellschafter wird durch die Regelung über die Steuerschuldnerschaft von Personengesellschaften in § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG (in der für die Streitjahre geltenden Fassung durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - EGAO 1977 -) nicht berührt (BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C. III. 7.).
- BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91
Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668) dem Großen Senat folgende Rechtsfrage vorgelegt: Können Grundstücksverkäufe einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einem Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß unter Einbeziehung dieser Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters besteht?.Wegen der Begründung im einzelnen wird auf den Beschluß in BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668 Bezug genommen.
Diese in obiter dicta vertretenen widerstreitenden Standpunkte des VIII. und des IV. Senats haben den XI. Senat zu seiner Vorlage veranlaßt (Beschluß in BFHE 171, 31, 42, BStBl II 1993, 668).
- BFH, 25.04.1991 - IV R 111/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei GbR-Beteiligungen
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Die Rechtsprechung des BFH fördere somit nicht nur die Einfachheit des Gesetzesvollzugs, sondern auch die Rechtssicherheit (z. B. Urteile vom 18. Januar 1989 X R 108/88, BFHE 156, 115, 117, BStBl II 1990, 1051; s. ferner BFH-Urteil vom 25. April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, 190, BStBl II 1992, 283).Nach dem Urteil des IV. Senats in BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283 gilt die rechtliche Aussage des VIII. Senats zur Beteiligung des Steuerpflichtigen an mehreren nicht gewerblichen Personengesellschaften entsprechend in dem Fall, daß ein Steuerpflichtiger sich als Einzelperson und daneben im Rahmen einer oder mehrerer Gesellschaften oder Gemeinschaften betätige.
- BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88
Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs …
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Hiernach kommt der gewerbliche Grundstückshandel in der Regel erst dadurch zustande, daß der Veräußerer eine Anzahl bestimmter Objekte (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen; im folgenden: Wohneinheiten) zuvor gekauft oder bebaut hat und sie in engem zeitlichen Zusammenhang hiermit veräußert (Urteile vom 22. März 1990 IV R 23/88, BFHE 160, 249, 251, BStBl II 1990, 637; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, 501, BStBl II 1992, 143; vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, 524, BStBl II 1992, 135).Die Gewerblichkeit ergibt sich hiernach aus einer Gesamtwürdigung der gemeinschaftlichen Aktivitäten (Urteile vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, 216, BStBl II 1990, 1053; in BFHE 160, 249, 251, BStBl II 1990, 637;… vom 10. November 1992 VIII R 100/90, BFH/NV 1993, 538, 539 f., jeweils m. w. N.).
- BFH, 18.02.1976 - I R 116/75
OHG - GmbH - Verwaltung von Grundbesitz - Beteiligung einer natürlichen Person - …
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Bisherige Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel bei Beteiligung an einer Personenmehrheit 1. Nach der - in dieser Hinsicht nicht einheitlichen - Rechtsprechung des BFH bis zur Aufgabe der sog. Gepräge-Rechtsprechung mit Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 konnte die Gesellschaft die zu einem Gewerbebetrieb führenden Merkmale auch von der Tätigkeit oder der rechtlichen Einordnung der Gesellschafter empfangen (z. B. BFH-Urteile vom 18. Februar 1976 I R 116/75, BFHE 118, 559, 561, BStBl II 1976, 480; vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, 37, BStBl II 1980, 318; s. aber auch BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 I R 28/75, BFHE 122, 135, 138, BStBl II 1977, 552). - BFH, 10.11.1992 - VIII R 100/90
Gewerblicher Grundstückshandel?
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Die Gewerblichkeit ergibt sich hiernach aus einer Gesamtwürdigung der gemeinschaftlichen Aktivitäten (Urteile vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, 216, BStBl II 1990, 1053; in BFHE 160, 249, 251, BStBl II 1990, 637; vom 10. November 1992 VIII R 100/90, BFH/NV 1993, 538, 539 f., jeweils m. w. N.). - BFH, 02.09.1985 - IV B 51/85
Zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft; hier: Bestehen eines …
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Die Personengesellschaft ist Steuerrechtssubjekt bei der Feststellung der Einkunftsart und der Einkünfteermittlung (BFHE 141, 405, 425, BStBl II 1984, 751; Beschluß vom 2. September 1985 IV B 51/85, BFHE 144, 432, BStBl II 1986, 10). - BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Andererseits ist die Anschaffung und Veräußerung von mehr als drei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern - unter weiteren Voraussetzungen - im Regelfall als gewerblich angesehen worden (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, 403, BStBl II 1988, 293). - BFH, 23.02.1977 - I R 28/75
Grundstücksgeschäft - Eheleute - Einheitlich stehender Gewerbebetrieb - …
- BFH, 03.03.1989 - IX B 70/88
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des negativen Feststellungsbescheides
- BFH, 18.05.1984 - III R 38/79
Betriebsvermögen - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - …
- BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81
Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus …
- BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
Veräußerung von Grundbesitz als gewerbliche Tätigkeit - Überschreitung des …
- BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes - …
- BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83
Instandhaltungsrücklage
- BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81
Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit …
- BFH, 16.06.1994 - IV R 48/93
Begünstigender Verwaltungsakt - Vermietung an andere Personengesellschaften
- BFH, 19.08.1986 - IX S 5/83
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - …
- BFH, 07.04.1987 - IX R 103/85
Immobilien-KG - Feststellung von Einkünften - Gesonderte und einheitliche …
- BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76
Verkauf von Eigentumswohnungen - Tod des Veräußerers - Erbe - Eigentumswohnung
- BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78
Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung
- BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
- BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )
- BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren
- BFH, 17.01.1973 - I R 191/72
Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung …
- BFH, 18.01.1989 - X R 108/88
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70
Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu …
- BFH, 02.11.1971 - VIII R 1/71
Erstellung und Veräußerung von Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit
- BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
- BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn …
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; zuletzt BFH-Urteil in BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, zum Wertpapierhandel).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).
Soweit der X. Senat im Vorlagebeschluss davon ausgeht, diese Rechtsprechung sei, soweit sie die Drei-Objekt-Grenze auch auf Fälle der Veräußerung nach Bebauung anwende, durch den Beschluss des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 überholt, vermag ihm der Große Senat nicht zu folgen.
Vielmehr lässt die Formulierung im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 "... haben die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeit (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) ..., eine indizielle Bedeutung" (unter C. II. 2.) darauf schließen, dass die bisherige Rechtsprechung Bestand haben sollte.
Beim Verkauf von Grundstücken, die der Veräußerer bebaut hat, entspricht die mit der Bebauung zusammenhängende Tätigkeit nicht stets "dem Bild, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist" (Beschluss des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).
Nach der im Beschluss des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 vertretenen Auffassung haben die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, eine indizielle Bedeutung.
- BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16
Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer
Der Durchgriff auf einzelne in der Einheit der Gesellschaft verwirklichte Sachverhaltsmerkmale ist stets dann notwendig, wenn nur so die sachlich richtige Besteuerung des an einer Personengesellschaft oder einer steuerrechtlich gleichwertigen Rechtsgemeinschaft Beteiligten sichergestellt werden könne (Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679, unter C.2., Rz 29 der Gründe; vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.b, Rz 61 der Gründe unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 429, BStBl II 1984, 751, unter C.III.3.b bb (3)). - BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer …
Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung schließen einander im Grundsatz aus (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und BFH-Urteil in BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858, Rz 11).aa) Die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) ist im Regelfall private Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., m.w.N.).
- BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?
In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617 unter C.I.).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C.I.).
Auf der Rechtsgrundlage der § 2 GewStG, § 15 EStG hatte sich bis zur Entscheidung des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.
Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C.II.2.
Der erkennende Senat hat darauf hingewiesen, daß der Große Senat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C.II.2.) den Bauunternehmer als Beispiel für den auf dem Grundstücksmarkt gewerblich tätigen Produzenten erwähnt hat.
In anderen Urteilen wurde jedoch auch nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 an der Auffassung festgehalten, daß der Bereich der privaten Vermögensverwaltung erst dann überschritten ist, wenn mindestens vier Wohnobjekte "angeschafft und errichtet und in einem engen zeitlichen Zusammenhang hiermit wieder veräußert werden" (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170 unter 1.b bb beiläufig).
Nach dem Beschluß des Großen Senats in 178, 86, BStBl II 1995, 617 ist die Anschaffung und Veräußerung von drei Wohneinheiten oder entsprechenden unbebauten Grundstücken --ohne zwischenzeitliche Bebauung oder gleichzustellende werterhöhende Bearbeitung-- nicht "nachhaltig".
Nach Auffassung des erkennenden Senats ist die Erstreckung der "Drei-Objekt-Grenze" auf die "typische" Bauunternehmer-/Bauträgertätigkeit mit den vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 aufgestellten Grundsätzen nicht vereinbar.
Frühere Rechtsprechung ist durch den Beschluß des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 überholt, soweit die zur Feststellung der Gewerblichkeit verwendeten Indizien nicht in den Dienst einer rechtslogisch vorrangigen Zuordnung entweder zum "Typus des Händlers" oder zum "Typus des Bauunternehmers" gestellt werden.
b) Indem die auch steuerrechtlich grundlegende Unterscheidung zwischen Handel und Produktion nachvollzogen wird und die Einkünfte aus jeglicher unternehmerischer Produktion für den Markt als steuerbar erfaßt werden, wird die vom Großen Senat in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 geforderte Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleistet.
Die grundsätzliche Bedeutung der Sache folgt zum einen aus dem Sachzusammenhang der Vorlagefrage mit den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617.
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Der Große Senat des BFH habe im Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 622) auch bei Grundstücksveräußerungen von nur vermögensverwaltenden Personengesellschaften einen sachlichen Zusammenhang mit dem gewerblichen Grundstückshandel des Gesellschafters angenommen.In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe; BFH-Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, I. 2. der Gründe, m.w.N.).
Nur diejenigen Grundstücksgeschäfte sind als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen und dadurch den Schluß auf einen einheitlichen gewerblichen Betätigungswillen ermöglichen (Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 1. und 2. der Gründe;… vom 31. Juli 1996 III B 38/96, BFH/NV 1997, 229, ständige Rechtsprechung).
c) Der Große Senat des BFH hat darüber hinaus (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 1. der Gründe) entschieden, daß Grundstücksgeschäfte einer primär vermögensverwaltenden Personenmehrheit in die steuerrechtliche Gesamtbeurteilung der eigenen Tätigkeit der einzelnen Gesellschafter einbezogen werden dürfen und dadurch den Tatbestand der Gewerblichkeit mitbegründen können, auch wenn der Gesellschafter die Beteiligung nicht in einem Betriebsvermögen hält.
Einer Zusammenschau aller dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Aktivitäten bedarf es auch dann, wenn dieser an mehreren grundstücksverwaltenden Personengesellschaften beteiligt ist (vgl. Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 3. d der Gründe).
Ungeachtet dessen kann der Gesellschafter allerdings in eigener Person nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles daneben auch Grundstücke privat verwalten (vgl. Entscheidungen des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 3. e der Gründe; ferner in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, …sowie Beschluß vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853).
d) Der Große Senat des BFH hat bereits im Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. b, bb 3. der Gründe) ausgeführt, der Grundsatz der Einheit der Personengesellschaft müsse gegenüber dem Gedanken der Vielheit der Gesellschafter zurücktreten, wenn anderenfalls eine sachlich zutreffende Besteuerung des Gesellschafters nicht möglich wäre (bestätigt durch den Großen Senat des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 3. b der Gründe).
Der Große Senat des BFH hat in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 3. b der Gründe bekräftigt, daß dieser nur beispielhaft aufgezeigte Fall eines Durchgriffs durch die Personengesellschaft auf einzelne in der Einheit der Gesellschaft verwirklichte Sachverhaltsmerkmale stets dann notwendig sei, wenn nur auf diese Weise die sachlich richtige Besteuerung des Beteiligten einer Personengesellschaft sichergestellt werden könne.
Unbeschadet der Zahl der Beteiligungen kann jedoch die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels von der Rechtsprechung für den Regelfall entwickelte Objektgrenze schon allein deshalb überschritten sein, weil der Erblasser im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung der Beteiligungen noch andere Objekte (mit-)veräußert hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2. der Gründe).
- BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13
Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung …
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.1., sowie BFH-Urteil in BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289). - BFH, 22.08.2012 - X R 24/11
Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von …
Es führte aus, nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (Beschluss vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) könnten einem Gesellschafter oder Gemeinschafter, der auch eigene Grundstücke veräußere, die Veräußerungen einer Gesellschaft oder Grundstücksgemeinschaft zugerechnet werden, auch wenn diese als solche nicht gewerblich tätig sei.Seit der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 erfasst die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung im Interesse einer sachlich zutreffenden Besteuerung des Gesellschafters oder Gemeinschafters (im Folgenden einheitlich: Gesellschafter) alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Grundstückshandels, die dem Gesellschafter zuzurechnen sind, in einer Gesamtwürdigung nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Steuertatbestands (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--, ggf. § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes).
-Der Gesellschafter tätigt Grundstücksgeschäfte in eigener Person, zusätzlich sind ihm Veräußerungen einer als solcher vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder Gemeinschaft (im Folgenden einheitlich: Personengesellschaft) zuzurechnen (obiter dictum im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.1.; tragend entschieden im BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401);.
-der Gesellschafter tätigt Grundstücksgeschäfte in eigener Person, zusätzlich sind ihm Veräußerungen einer Mitunternehmerschaft, die als solche bereits einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, zuzurechnen (tragend entschieden im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.1.).
-der Gesellschafter ist an mehreren jeweils vermögensverwaltenden Personengesellschaften beteiligt, tätigt aber in eigener Person keine Grundstücksgeschäfte (als obiter dicta bereits in den BFH-Entscheidungen vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345, unter 3., und in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.a genannt; tragend dann im BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369);.
Ferner ist entschieden, dass im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung weder zwischen vermögensverwaltenden und gewerblich tätigen Personengesellschaften (BFH-Entscheidungen in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.c; vom 28. November 2002 III R 1/01, BFHE 201, 133, BStBl II 2003, 250, unter II.1.c, und in BFHE 222, 295, BStBl II 2010, 974, unter II.1.a ee) noch zwischen Gesamthands-Personengesellschaften und Bruchteilsgemeinschaften zu differenzieren ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.2.b aa).
Grundstücksgeschäfte einer Personengesellschaft sind nur dann nicht in die beim Gesellschafter vorzunehmende zusammenfassende Beurteilung einzubeziehen, wenn eine zu einem anderen Zweck gegründete und diesen Zweck verfolgende Gesellschaft im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs aus spezifisch betriebsbezogenen Gründen Grundstücke veräußert (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.4.).
Die eigene Tätigkeit des Steuerpflichtigen, auf die im Rahmen der hier vorzunehmenden Beurteilung am Maßstab des Steuertatbestands des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abzustellen ist, ist unabhängig davon, ob er Grundstücksgeschäfte durch eine gewerbliche oder eine vermögensverwaltende Personengesellschaft tätigen lässt, "steuerrechtlich gleichwertig" (so Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.c); grundsätzlich sind alle Veräußerungen der Gesellschaft auf der Ebene des Gesellschafters zu berücksichtigen.
Zu Recht werden bereits in den vom Großen Senat des BFH gewählten Formulierungen Tätigkeiten "im Rahmen einer vermögensverwaltenden Gesellschaft" den eigenen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen gleichgestellt (vgl. z.B. Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.a).
Darüber hinaus hat der Große Senat des BFH bereits klargestellt, dass ein Gesellschafter, der einer grundstückshandelnden Gesellschaft beitritt, in der das Mehrheitsprinzip gilt, sich diesem Mehrheitsprinzip damit auch insoweit unterwirft, als er sich nicht mit Erfolg darauf berufen kann, er habe eine Mehrheitsentscheidung der übrigen Gesellschafter nicht mitgetragen (Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.4.).
- BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).
b) Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) entschieden: Die "Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) haben für die Beurteilung am Maßstab des § 15 EStG eine indizielle Bedeutung.
Auch der Große Senat hat im Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 1.) im Zusammenhang mit der Drei-Objekt-Grenze den Begriff "Wohneinheiten" durch Aufzählung von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen erläutert; er hat aber nicht erkennen lassen, ob diese Aufzählung abschließend sein soll.
Der BFH kennzeichnet den Grundstückshandel als "häufigen und kurzfristigen marktmäßigen Umschlag erheblicher Sachwerte" (…BFH-Urteil vom 28. April 1988 IV R 102/86, BFH/NV 1989, 101, 102, m.w.N.; vgl. ferner Urteile vom 23. Oktober 1975 VIII R 60/70, BFHE 117, 360, 364, BStBl II 1976, 152; vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BFHE 141, 513, 517, BStBl II 1984, 798;… vom 17. Februar 1993 X R 108/90, BFH/NV 1994, 84); der Große Senat hat diese Formel fortgeführt (Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.).
Nur diejenigen Grundstücksgeschäfte sind als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen, dass der Schluss auf einen einheitlichen gewerblichen Betätigungswillen möglich ist (Großer Senat des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.;… BFH-Beschuss vom 31. Juli 1996 III B 38/96, BFH/NV 1997, 229, ständige Rechtsprechung).
- FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96
"3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen; …
Diese Rechtsprechung, die gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstoße, sei durch den BFH-Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 überholt, zumindest aber in rechtsgrundsätzlicher Weise in Frage gestellt.Ein gewerblicher Grundstückshandel könne auch nicht unter Berücksichtigung des BFH-Beschlusses in BStBl II 1995, 617 , angenommen werden.
Auf den BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 könne sich das Finanzamt nicht unbedingt berufen.
Die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) haben für die Beurteilung als gewerbliche Tätigkeit indizielle Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 ).
b) Bei der Zahl der Veräußerungen, die über das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels entscheiden, sind nach dem BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 , nicht nur die Aktivitäten zu berücksichtigen, die der Steuerpflichtige in seiner Person tätigt, sondern auch solche, die er zusammen mit anderen im Rahmen einer Personengesellschaft oder einer Bruchteilsgemeinschaft durchführt.
Auch in gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht sind bei der gewerblichen Personengesellschaft im Regelfall die Gesellschafter die Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 ).
Zutreffend wird dieses Ergebnis auf das den Vorschriften des § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG zugrundeliegende Prinzip der subjektiven Zurechnung der Steuertatbestände gestützt (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 ).
Sie dient damit der Gleichheit der Rechtsanwendung (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 ).
Nach Auffassung des Senats ist sie aber im BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 , nicht eingeschränkt worden (…vgl. auch die dargestellten Grundsätze im BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
Für die indizielle Wirkung einer Grundstücksveräußerung durch eine Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist, gelten dieselben Grundsätze hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Veräußerung und der Unbeachtlichkeit der Motive der Veräußerung wie bei Veräußerungen des einzelnen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 ).
Dies entspricht der Annahme, daß in die gebotene Gesamtbeurteilung der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen am Grundstücksmarkt alle "willensbestimmten eigenen Aktivitäten" einzubeziehen sind (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 ).
Hinsichtlich der übrigen Beteiligungen des Klägers an Grundstücksgesellschaften ist zu beachten, daß die Frage, ob ein Gewerbebetrieb gegeben ist, vorrangig auf der Ebene der Gesellschaft oder Gemeinschaft zu beurteilen ist (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617 ;… Schmidt/Weber-Grellet a.a.O.).
- BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses
In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).
a) Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) entschieden: Die "Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf)" haben für die Beurteilung am Maßstab des § 15 EStG eine indizielle Bedeutung.
Auch der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) den Bauunternehmer als Beispiel für den auf dem Grundstücksmarkt gewerblich tätigen Produzenten erwähnt.
Nur aufgrund dieser Auslegung der § 2 Abs. 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG ist eine den Erfordernissen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) genügende Erfassung aller Fälle einer gewerblichen Produktion von Gütern für den Markt möglich, wie sie vom Großen Senat des BFH (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) gefordert wird.
a) Nach der Rechtsprechung des BFH kommt der sog. gewerbliche Grundstücks-"Handel" in der Regel erst dadurch zustande, daß der Veräußerer eine Anzahl bestimmter Objekte (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen --Wohneinheiten--) zuvor gekauft oder bebaut und sie in zeitlichem Zusammenhang hiermit veräußert hat (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).
b) Die bisherige Rechtsprechung hatte offengelassen, ob die "Drei-Objekt-Grenze" nur für sog. "Wohneinheiten" --Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen (vgl. Großer Senat, Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.)-- gilt.
Auch zeitlich nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, der hierzu nicht Stellung genommen hatte, ist diese Frage höchstrichterlich nicht abschließend entschieden worden.
Die Gleichheit der Rechtsanwendung (vgl. Großer Senat in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.) gebietet jedenfalls bei "Großobjekten" der hier zu beurteilenden Art eine Unterscheidung zwischen den Fällen des bloßen Handels und der unternehmerischen Wertschöpfung nach Art eines Bauunternehmers/Bauträgers.
- BFH, 09.07.2019 - X R 9/17
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen
- BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
- BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
- BFH, 15.03.2005 - X R 51/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 20.12.2017 - I R 98/15
Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: …
- BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
- BFH, 28.11.2002 - III R 1/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Anteilsveräußerungen
- BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils …
- BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem …
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
- BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S. …
- BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02
Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses
- BFH, 30.07.2003 - X R 7/99
Gewerblicher Wertpapierhandel
- BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
- BFH, 10.04.2003 - X B 109/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung
- BFH, 28.10.2015 - X R 22/13
Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine …
- BGH, 06.09.2016 - 1 StR 575/15
Urteil gegen Steuerberater eines früheren Vorstandsmitglieds der BayernLB …
- BFH, 18.03.2004 - III R 25/02
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH
- BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
- BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00
Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter
- BFH, 25.05.2011 - I R 60/10
Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus …
- BFH, 12.10.2006 - X B 165/05
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- BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05
Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge …
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- BFH, 17.12.2008 - IV R 72/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
- BFH, 18.05.1999 - I R 118/97
Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze
- FG München, 25.09.2007 - 1 K 1083/05
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- FG Köln, 12.11.2020 - 15 K 2394/19
Vermietung und Verpachtung - Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung von …
- BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09
Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts …
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Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. …
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft
- BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- BFH, 26.06.2014 - IV R 5/11
Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG bei Beteiligung an einer …
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02
Gesellschafter im Gewinnfeststellungsverfahren der PersGes keine Dritte i. S. des …
- BFH, 29.06.2011 - X R 39/07
Grundsätzlich kein gewerbesteuerbarer Gewinn bei Veräußerung eines Anteils an …
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99
Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
- FG Münster, 25.06.2020 - 3 K 13/20
Erbschaftsteuerliche Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem …
- BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen …
- BFH, 28.10.2015 - X R 21/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 - …
- FG Nürnberg, 28.02.2013 - 4 K 125/12
Verwertung von Prüfungsfeststellungen auch ohne Prüfungsanordnung - …
- BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer
- BFH, 23.08.2017 - X R 7/15
Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten - …
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
- BFH, 18.08.2009 - X R 25/06
Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit …
- BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis
- BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08
Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen - …
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
- FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11
Finanzgericht Köln verhandelt Musterverfahren zur Einkommensteuerpflicht von …
- BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97
Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf …
- BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & …
- BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
- BFH, 17.12.2009 - III R 101/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH
- BFH, 26.11.1996 - VIII R 42/94
Zur Qualifikation und Zuordnung des Vermögens und der Einkünfte bei Leistungen …
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines …
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …
- BFH, 11.12.1996 - X R 241/93
Gewerblicher Grundstückshandel: frühere Veräußerungen
- BFH, 08.11.1995 - XI R 21/91
Drei-Objekt-Grenze bei Beteiligung an Personengesellschaft
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
- BFH, 15.12.1999 - I R 16/99
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02
Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von …
- BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - …
- BFH, 17.01.2006 - VIII R 60/02
Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei der …
- BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95
Wohnmobilvermietung als sonstige Einkünfte
- BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?
- FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12
Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte
- BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten …
- BFH, 10.06.2008 - IV B 52/07
Gewerbliche Personengesellschaften als selbständige Steuersubjekte - …
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00
Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR
- BFH, 30.10.2002 - IX R 80/98
Einkünftequalifizierung bei Zebra-Gesellschaften
- BFH, 16.10.2002 - X R 74/99
Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken
- FG Münster, 30.06.1997 - 16 K 2708/95
Verkauf von Anteilen an Vermietungspersonengesellschaften
- BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers
- BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10
Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung; …
- BFH, 15.07.2004 - III R 37/02
Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser
- BFH, 10.12.2008 - X R 59/08
Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - …
- FG Hamburg, 14.08.2013 - 2 K 242/12
Einkommensteuer, Gewerbesteuer: Abgrenzung gewerblicher Vermietung von privater …
- FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09
Gewerbesteuerpflichtigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier: …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer …
- BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00
Die Veräußerung von Umlaufvermögen im zeitlichen Zusammenhang mit der …
- BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99
Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?
- BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der …
- BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02
Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?
- BFH, 24.01.1996 - X R 12/92
Gewerblicher Grundstückshandel mit unbebauten Grundstücken
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen
- BFH, 18.04.2012 - X R 34/10
Umqualifizierung eines als Veräußerungsgewinn festgestellten Gewinns in laufenden …
- BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur …
- BFH, 25.03.2015 - I R 52/13
Sondervergütungen als kapitalertragsteuerpflichtiger Teil des Gewinns eines …
- BFH, 17.06.1998 - X R 68/95
Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung
- BFH, 27.09.2012 - III R 19/11
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen zur Vermeidung einer …
- BFH, 10.12.2008 - X R 14/05
Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte …
- BFH, 16.07.2003 - X B 7/03
Gewerblicher Grundstückshandel, 3-Objekt-Grenze
- BFH, 24.10.2001 - X B 148/00
Zulassungsgrund - Divergenz - Grundstückserwerb - Private Vermögensverwaltung - …
- BFH, 27.06.2018 - X R 26/17
Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Rahmen der …
- FG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 4 K 93/14
Einkünfte einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94
"Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94
Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern
- BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04
Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98
Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der …
- BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18
AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft …
- BFH, 20.07.2005 - X R 74/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer - …
- BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb
- FG Nürnberg, 19.10.2000 - IV 384/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Objekten und eines …
- FG Thüringen, 25.06.1997 - III 78/96
Gewerbliche Einkünfte bei der Errichtung und Veräußerung von 3 …
- BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines …
- BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 19.09.2002 - X R 160/97
Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel
- FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer …
- BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98
Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer …
- BFH, 14.04.2011 - IV R 50/08
Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14. 4. 2011 IV R 8/10 - …
- BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
Verkauf eines Bodenschatzes als private Vermögensverwaltung
- BFH, 05.07.2005 - VIII R 65/02
Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers …
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99
Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an …
- FG Baden-Württemberg, 24.02.2005 - 8 K 72/04
Gewerblichkeit der Maschinen an einen Geschäftspartner vermietenden GbR
- FG Hessen, 15.11.2012 - 11 K 3175/09
Anwendbarkeit der Gepräge-Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auf ausländische …
- BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
Gewerbliche Einkünfte bei Kurzparkplatz
- BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten
- FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
- FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
Aktive Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in der Schweiz i.S. des § 8 …
- FG Hamburg, 06.05.2008 - 7 K 174/06
Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Gewerblicher …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums
- FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 234/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Vielzahl von Grundstücken …
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 53/97
Errichtung von Gebäuden auf verkauften Grundstücken
- BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11
Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im …
- FG Berlin, 21.03.2006 - 7 K 4006/03
Veräußerung von Anteilsrechten an Objektgesellschaften auch im Rahmen einer …
- BFH, 24.07.2003 - X B 123/02
Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG , Zusammenrechnung von …
- BFH, 20.12.2000 - X R 67/98
Gewerblicher Wertpapierhandel
- BFH, 21.01.1998 - I R 3/96
Hinzurechnungsbetrag bei Vermögensverwaltung der Zwischengesellschaft
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - 4 V 4016/20
Aussetzung der Vollziehung: Für Zwecke einer GbR genutzte Büroetage in einem …
- BFH, 18.08.2009 - X R 47/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 26.11.2008 - X R 23/05
Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem …
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 1 K 182/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf von vier …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 2359/98
Gewerblicher Grundstückshandel:Gescheiterte Verkäufe bei der Drei-Objekt-Grenze …
- BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen …
- FG Köln, 18.05.2010 - 1 K 3094/09
Umqualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene
- OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
- BFH, 17.11.1999 - I R 7/99
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2 a EStG
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3818/18
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche …
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11
Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung - …
- BFH, 21.02.2006 - IX R 80/98
Zebra-Gesellschaft: Zuständigkeit der Finanzbehörde
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
- OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09
Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem …
- BFH, 05.11.2009 - IV R 99/06
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Gewinnfeststellungsbescheiden
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99
Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung
- BFH, 18.08.2009 - X R 41/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 14.10.2003 - IX R 56/99
Gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf von Doppelhaushälften
- BFH, 01.10.1996 - VIII R 44/95
Einnahmen der zu 50 % an einer Grundstücks-GbR beteiligten Gesellschafter aus der …
- FG Düsseldorf, 22.08.2005 - 12 K 6744/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Teilschenkung; Grundstück; Angehörige; …
- BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW
- BFH, 13.08.1997 - I R 61/96
Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen
- FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22
Grundstückshandel bei städtebaulichem Veräußerungszwang
- FG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - 4 K 1349/15
Keine gewerblichen Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog. …
- BFH, 14.12.2011 - X B 116/10
Gewerblicher Grundstückshandel - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts
- BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
- BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93
Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 - …
- BFH, 16.09.2009 - X R 48/07
Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …
- FG Berlin, 24.11.1997 - 8 B 8308/97
- BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92
Vorsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen!
- FG Münster, 29.04.2020 - 3 V 605/20
Gesonderte Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen für Zwecke der …
- BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Zählobjekte von …
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner …
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 10.05.2001 - III R 24/97
Erhöhte Investitionszulage bei mittelbarer Beteiligung
- FG Berlin, 15.01.1996 - VIII 47/90
Rechtmäßigkeit von Gewerbesteuermeßbeträgen; Feststellungsbescheid als …
- BFH, 07.02.2008 - X B 140/07
Gewerblicher Grundstückshandel - Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen - …
- FG Hamburg, 23.08.2005 - VII 197/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Teilentgeltliche Veräußerung
- FG Nürnberg, 27.03.2002 - III 154/99
Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem …
- FG Münster, 26.04.2012 - 9 K 2757/09
Einstellung des Geschäftsbetriebs bei Änderung der Betätigung
- BFH, 17.12.2003 - XI R 83/00
Keine Bindung von Feststellungsbescheiden für Gewerbesteuer
- BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 19.08.2009 - III R 31/07
Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers
- FG Köln, 07.11.2006 - 1 K 5495/00
Abgrenzung gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung …
- BFH, 26.09.2006 - X R 27/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2858/96
- BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber
- FG München, 30.09.1997 - 2 K 315/96
Maßgebende Veräußerungen für die Drei-Objekt-Grenze
- FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 142/02
Voraussetzungen eines gewerblichen Bodenschatzhandels bei mehrfacher Veräußerung …
- FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
Gewerblicher Grundstückshandel im Fall der Errichtung und Veräußerung zweier …
- BFH, 16.09.2004 - X R 22/01
Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk
- BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02
Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung
- FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung eines Großobjekts
- BFH, 16.03.1999 - IV B 2/98
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92
Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18
Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten …
- FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09
Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen …
- BFH, 19.11.2003 - I R 33/02
Mehrere Sportveranstaltungen eines nicht steuerbefreiten Vereins
- FG München, 29.02.2016 - 7 K 1109/14
Gewerbeertrag, GmbH & CoKG, Kürzung, Eigener Grundbesitz, Grundstückshandel
- BFH, 28.11.2007 - X R 24/06
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Abgrenzung des gewerblichen …
- BFH, 15.03.2005 - X R 36/04
Gewerblicher Grundstückshandel - eigengenutztes Objekt
- FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 3501/12
Ehegattenübergreifende Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
- FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 158/08
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch die Einbringung von …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05
Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn
- FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
Einstufung eines gewerblichen Grundstückshandels als private Vermögensverwaltung; …
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens
- FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ; Erzielung …
- BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist
- BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
Zuordnung von Grundstücksveräußerungen
- FG Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 K 44/95
Errichtung und Verkauf von drei Eigentumswohnungen als gewerblicher …
- FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 284/17
Gewerbesteuer: Zugehörigkeit eines Ferienhausgrundstücks zum Umlaufvermögen eines …
- FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
Gewerbesteuer: Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen …
- FG Nürnberg, 28.02.2013 - 6 K 875/11
Handel mit physischen Metallen als gewerbliche Tätigkeit - Wahlrecht des …
- BFH, 09.12.2009 - IV B 129/08
Zur korrespondierenden Bilanzierung bei Darlehen des Gesellschafters an seine …
- FG Köln, 12.12.2003 - 14 K 4904/01
Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus privaten …
- BFH, 10.09.1997 - VIII B 91/96
- FG Münster, 14.02.2013 - 2 K 2838/10
Abziehbarkeit von Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG
- FG Münster, 12.09.2008 - 13 K 4118/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als 3 Objekten
- BFH, 14.12.2006 - III R 64/05
Betriebsaufspaltung; Beendigung durch Grundstücksveräußerung
- FG Nürnberg, 22.09.2004 - V 264/04
Festsetzung von bestrittenen Steuerforderungen nach Beendigung des …
- BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels
- FG Niedersachsen, 02.04.2003 - 7 K 349/00
Berücksichtigung eines Gewinns aus Gewerbebetrieb in einem …
- FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung
- BFH, 23.02.1998 - X B 136/97
Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der …
- BFH, 10.07.1996 - X R 103/95
Kein Spekulationsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. bei Erwerb …
- FG Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 2 K 224/91
Verkauf eines Grundstücks als gewerbliches Unternehmen; Abgrenzung von …
- BFH, 23.10.2013 - I R 79/12
Einstellung des Geschäftsbetriebs und Sanierungsklausel i. S. des § 8 Abs. 4 Satz …
- BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation
- FG Düsseldorf, 07.07.2005 - 11 K 3457/02
Freiberufliche Praxis-GbR; Abfärbewirkung; Betriebsaufspaltung; personelle …
- FG Münster, 15.02.2005 - 6 K 2381/03
Rechtmäßigkeit der Bildung einer 6b-Rücklage; Änderung der …
- FG Köln, 13.12.2001 - 15 K 6179/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei sog. Großobjekten
- FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 8 K 8055/17
Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Vermietung einer Lagerhalle - …
- FG München, 29.06.2015 - 7 K 928/13
Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb beim …
- OLG München, 17.06.2014 - 32 Wx 213/14
Kostenschuldnerschaft hinsichtlich der Entwurfsgebühr bei einem allein vom Makler …
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung; …
- BFH, 10.05.2000 - XI B 20/99
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG München, 23.12.1998 - 7 K 3286/96
Drei-Objekt-Grenze bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
- FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 145/13
(Einkommensteuer: Fondsetablierungskosten eines Zweitmarktfonds als …
- FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 1584/02
Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten
- BFH, 19.09.2002 - X R 68/00
Gewerblicher Grundstückshandel und eigengenutzte Objekte
- OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung, …
- FG Saarland, 15.05.2000 - 1 K 291/95
Verjährungshemmung für alle Tochterunternehmen durch Antrag der Konzernmutter auf …
- FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16
Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen …
- FG München, 28.10.2013 - 7 K 1918/11
Zur Gewerblichkeit des Goldhandels
- FG Köln, 01.12.2004 - 11 K 1103/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur …
- FG Berlin, 15.12.2000 - 3 K 3669/97
Rechtmäßigkeit von Änderungsbescheiden
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 184/97
Keine Drei-Objekt-Grenze bei bauträgertypischer Tätigkeit
- BFH, 08.04.2014 - X B 70/13
Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines …
- FG Niedersachsen, 08.05.2003 - 16 K 12052/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf und Verkauf eines Grundstücks; Indizien …
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
- FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 3681/95
Sog. mitunternehmerische Betriebsaufspaltung; Erfassung von Einkünften aus einem …
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 10 K 2178/12
Keine Vorverlagerung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht bei einer rein …
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 6/04
Mehrheit von Personen und Gesellschaften
- FG München, 17.03.2014 - 7 K 1792/12
Zur Gewerblichkeit des Goldhandels
- BFH, 16.09.2008 - X B 158/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und …
- BFH, 21.10.1997 - VIII R 65/96
Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten
- BFH, 28.06.1996 - X B 148/96
Anwerbung von Teilnehmern für das "Unternehmensspiel Life" (Veranstaltung nach …
- FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04
Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung …
- FG Sachsen, 22.11.2005 - 2 K 2853/03
Gewinn aus der Veräußerung von Rechten und Pflichten aus Anmietungs- und …
- FG Nürnberg, 10.02.1999 - V 103/96
- FG Niedersachsen, 08.11.1995 - XI 268/93
Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …
- FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 1 K 271/10
Buchwertfortführung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
- BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit …
- FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 4063/03
Vermietung und Verpachtung
- BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät - …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
Drei-Objekt-Grenze in Errichtungsfällen
- BFH, 01.04.2009 - X B 78/08
Antrag auf Terminsänderung - Keine Revisionszulassung wenn Vollsenat über …
- FG Münster, 16.03.2005 - 10 K 1121/05
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH - …
- BFH, 02.02.2000 - X B 83/99
Gewerblicher Grundstückshandel: Entnahme eines Grundstücks
- FG München, 31.03.2010 - 10 K 3596/08
Gewerblicher Grundstückshandel bei kurzfristiger Eigennutzung des Objekts
- FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von fünf Mehrfamilienhäusern auf …
- FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
Zur bedingten Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten GbR im Zusammenhang …
- FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2010 - 9 K 1449/09
Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils wird der Anteilswert nach der für …
- FG Düsseldorf, 18.05.2005 - 11 K 3457/02
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Vorliegen einer …
- FG Münster, 11.12.2003 - 8 K 4833/99
Betrieb einer Pflanzenkläranlage durch Nachbarn in Form einer GbR keine …
- BFH, 03.07.2002 - XI R 31/99
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2002 - I 333/01
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur Bauträgertätigkeit
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.1997 - 2 K 137/96
- FG Hessen, 10.08.2020 - 9 K 141/19
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einem Goldhandel als …
- FG Köln, 23.10.2014 - 11 K 1217/09
Voraussetzungen eines gewerblichen Wertpapierhandels, Verfassungsmäßigkeit der …
- BFH, 08.01.2013 - X B 203/12
Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich der Höhe eines …
- FG München, 04.05.2005 - 8 K 5288/02
Anwendbarkeit des § 181 Abs. 5 AO 1977 auf Richtigstellungsbescheide gem. § 182 …
- FG Münster, 16.03.2005 - 10 K 1203/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Münster, 05.02.1998 - 11 V 7243/97
FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel
- FG Köln, 05.12.1997 - 10 V 5576/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Großobjekts
- BFH, 31.01.2008 - IV B 152/06
Zivilrechtliche und gewerbesteuerrechtlich Folge des Ausscheiden des vorletzten …
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 6 K 232/03
Ausgleich der für die Pensionszusage eines Gesellschafters einer …
- FG Nürnberg, 26.11.2004 - VII 90/04
Steuerliche Behandlung von Zinsen aus Gesellschafterdarlehen gegenüber einer …
- FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von …
- BFH, 07.12.1995 - III R 24/92
Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim …
- FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung beim Handel …
- FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 6 K 6138/12
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2006 bis …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem …
- FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als …
- BFH, 21.05.2007 - XI B 164/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Münster, 13.09.2006 - 10 K 6336/04
Abfindung für Beendigung eines Geschäftsführervertrages bei …
- FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 13/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen …
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
- FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 3337/99
Steuerbarkeit von Stillhalterprämien, Werbungskosten durch Closinggeschäft, Long …
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 316/95
Gewerblicher Grundstückshandel bei zumindest angestrebtem häufigen …
- FG Düsseldorf, 28.04.1999 - 14 K 4710/94
Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels; Abgrenzung zur privaten …
- FG Niedersachsen, 18.02.1998 - VIII 277/95
Einkommensteuer; Verluste aus der Vermietung eines Wohnmobils
- FG Münster, 11.03.2011 - 14 K 991/05
Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung
- BFH, 02.12.2009 - X B 242/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bloß indizielle Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze …
- BFH, 22.08.2007 - III R 3/06
InvZul; Einschaltung eines Zwischenmieters
- BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
Erstrecken der Nachlassinsolvenzmasse auf einen sich im Privatvermögen der Erben …
- FG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - 7 K 51/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Bebauung von zwei Grundstücken mit jeweils …
- FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 18/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens doppelstöckiger Personengesellschaften - …
- FG Nürnberg, 08.10.2003 - V 391/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
Gewerblicher Grundstückshandel; zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude
- FG Münster, 27.09.2002 - 11 K 5882/01
Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen bei Überentnahmen einer Personengesellschaft …
- FG Münster, 23.07.1998 - 11 K 5679/96
Abgrenzung gewerblicher Grundstückshandel zu Einkünften aus Vermietung und …
- FG Brandenburg, 09.10.1996 - 5 K 812/95
Einkommensteuer; zur Abgrenzung gewerblicher/privater Tätigkeit
- FG Düsseldorf, 16.03.2004 - 16 K 4780/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung; Unbedingte Veräußerungsabsicht; …
- FG Münster, 28.11.2001 - 8 K 118/99
Gesellschafter bzw. Gemeinschafter nicht Dritter i.S. des § 174 Abs. 5 AO im …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 8 K 8045/19
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei kürzungsschädlicher …
- FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG …
- BFH, 31.01.2008 - IV B 153/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zuordnung des Grundstücks zum Umlaufvermögen, …
- FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Erweiterten Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
- FG Münster, 13.09.2006 - 10 K 6337/04
Abfindung für Beendigung eines Geschäftsführervertrages bei …
- FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …
- FG Thüringen, 02.03.2006 - IV 203/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze - hier: …
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2005 - 4 K 150/02
Klauseln in Gaststättenpachtverträgen über Getränkebezugsverpflichtungen und die …
- FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 1221/04
Gewerblicher Grundstückshandel bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks, …
- FG Bremen, 18.12.2003 - 1 K 643/02
Keine Sonderabschreibung gemäß § 82f EStDV nach Gesellschafterwechsel bei …
- FG Thüringen, 24.04.2002 - I 174/98
Gewerblicher Grundstückshandel; Erwerb eines Erbbaurechts und zeitnahe …
- FG Nürnberg, 16.05.2001 - III 140/97
Zuordnung eines Anteils (25 v. H.) an einer vermögensverwaltenden GmbH zum …
- BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11
Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG - …
- BFH, 04.10.2012 - IV B 99/11
Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen nur bei Entscheidungserheblichkeit
- FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 236/06
Einkommensteuer: Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen …
- FG Nürnberg, 01.02.2008 - VII 325/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Bau und Veräußerung einer Lagerhalle
- BFH, 31.01.2008 - IV B 151/06
Einspruchsbefugnis, Klagebefugnis und Beschwerdebefugnis der Gesellschafter einer …
- FG Köln, 13.06.2007 - 10 K 5000/06
Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater …
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn ein Verkauf des …
- FG Nürnberg, 08.12.2004 - V 208/02
Erfassung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kommanditanteilen im Rahmen …
- FG Niedersachsen, 13.12.2000 - 9 K 130/94
Allgemeine Voraussetzungen sowie Beginn und Ende des gewerblichen …
- VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828
Zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BayNatSchG
- BFH, 26.11.2009 - III B 253/08
Starre Drei-Objekt-Grenze beim Grundstückshandel als Vertrauenstatbestand
- FG München, 20.08.2009 - 13 V 1733/09
Drei-Objekt-Grenze kommt beim gewerblichen Grundstückshandel nur Indizwirkung zu
- FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02
Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen …
- BFH, 16.02.2005 - X B 82/04
Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- FG Berlin, 21.07.2004 - 6 K 6078/02
Einordnung der Vermietung eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs …
- BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 20.03.2003 - III B 169/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils …
- BFH, 21.08.2002 - X B 193/01
Keine Berufung auf Vertrauensschutz bei rückwirkender Änderung der Grundsätze …
- FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
Gewerblicher Grundstückshandel; Betriebsaufgabe; Grundstücksverwaltung; …
- BFH, 16.10.2001 - X R 128/97
Erledigung des Rechtsstreits - Kostenentscheidung - Hauptsachenerledigung - …
- FG Münster, 22.09.2000 - 11 K 6162/97
Verfahren - Bindungswirkung eines sog. Einkünftequalifizierungsbescheides; …
- BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen
- BFH, 27.03.1998 - X B 175/97
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen …
- BFH, 21.10.1997 - VIII R 20/96
Kommanditist: Zurechnung des Sanierungsgewinns
- FG Sachsen, 16.11.2006 - 3 K 1860/04
Möglichkeit der Vornahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz …
- FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 12 K 97/00
Überproportionaler Anteil am Verkaufserlös eines Grundstücks als sonstige …
- FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04
Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01
Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich; …
- FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 45/99
Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von 10 Eigentumswohnungen ; …
- BFH, 24.10.1995 - VIII R 2/92
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und selbständig tätigem Mitunternehmer einer …
- FG Schleswig-Holstein, 31.05.2023 - 2 K 51/22
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 9 K 9292/13
Gewerbesteuermessbeträge 2002 bis 2004 und gesonderter Feststellung des …
- FG Thüringen, 19.11.2014 - 3 K 148/11
Klagebefugnis bei vollständigem Gesellschafterwechsel einer nicht voll beendeten …
- FG München, 14.08.2014 - 7 V 1110/14
Umschichtung des Grundbesitzbestands und die Beteiligung an GmbH's führen …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten …
- FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 12 K 3679/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Berufliche Nähe; Grundstücksgeschäfte einer GbR; …
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 237/03
Beginn eines Gewerbebetriebs
- FG Berlin, 11.04.2005 - 9 K 4184/01
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufscenters
- FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04
Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der …
- BFH, 05.10.2004 - X B 40/04
Revisionszulassung wegen Sicherung der einheitlichen Rspr.; Übergehen von …
- FG Berlin, 26.05.2003 - 9 B 9435/02
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
- FG Baden-Württemberg, 28.08.2000 - 9 K 85/97
Gewerblichkeit der Vermietung eines Grundstücks zur Beherbergung von …
- FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf
- FG Düsseldorf, 18.03.1997 - 9 K 5486/92
Gewerblicher Grundstückshandel: Gewinnerzielungsabsicht
- FG Düsseldorf, 17.11.1995 - 14 K 1782/91
Veräußerung von Kommanditanteilen innerhalb der Sperrfrist der …
- FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 2972/14
Gewerblicher Grundstückshandel: Steuersubjektsübergreifende Überschreitung der …
- FG Düsseldorf, 28.02.2006 - 3 K 2610/01
Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude; …
- FG Niedersachsen, 26.06.2002 - 9 K 777/98
Selbstbewohntes Einfamilienhaus als Zählobjekt bei Anwendung der …
- BFH, 27.05.1998 - IV B 119/97
Veräußerungsabsicht bei langfristigen Mietverträgen
- FG Hamburg, 23.04.2015 - 5 K 115/12
Einkommensteuer: Zur Abgrenzung eines gewerblichen Goldhandels von privater …
- FG Münster, 14.12.2007 - 12 K 4369/04
Abgrenzung laufender Gewinn - Aufgabegewinn
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 94/03
Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter …
- FG Düsseldorf, 23.03.2004 - 16 K 4780/99
- FG Niedersachsen, 09.01.2001 - 7 K 303/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Beteiligungen an Supermärkten, …
- FG Münster, 20.07.1999 - 1 K 4468/96
Ruhender Gewerbebetrieb und gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 29.10.1997 - X R 112/94
- BFH, 03.12.1996 - VIII S 3/96
Gewerblicher Grundstückshandel im Sonderbetriebsvermögen
- LG Stuttgart, 18.02.2021 - 6 O 265/19
Finanzierter Kauf einer Photovoltaikanlage: Verbrauchereigenschaft bei Betrieb …
- FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 90/13
Betriebsaufspaltung: Keine personelle Verflechtung
- FG Münster, 16.07.2013 - 2 K 2087/10
Einheitliche und gesonderte Feststellung bei in Gütergemeinschaften lebenden …
- FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07
Betriebsvermögen eines Kunstmalers; Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei …
- FG Düsseldorf, 06.06.2008 - 18 K 986/03
Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Umqualifizierung der gewerblichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 3 K 2148/00
Voraussetzungen der Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 4 K 159/94
Entgeltlichkeit des Erwerbs i.S.v. § 10 e Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) bei …
- FG Hamburg, 09.07.1996 - V 221/95
Abgrenzung der "privaten Vermögensverwaltung" von gewerblicher Tätigkeit mit …
- FG München, 23.09.2010 - 11 K 2166/07
Keine Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze, wenn in engem zeitlichen …
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 202/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei Parzellierung
- BFH, 17.07.1999 - XI B 46/98
Gewerblicher Grundstückshandel; Geschäfte eines Mitunternehmers
- FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05
Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für …
- FG Berlin, 10.07.2006 - 8 K 8092/03
Zur Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" im Sinne des § 4 Abs.5 Satz 1 …
- FG Köln, 28.08.2002 - 14 K 387/01
Ansparrücklage für ein Einzelunternehmen trotz Einbringung des Einzelunternehmens …
- FG Münster, 23.08.2000 - 10 K 2637/97
Qualifizierung von Beteiligung an Grundstücksgesellschaft; Vorliegen gewerblicher …
- FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung eines Gesellschaftsanteils
- BFH, 07.06.1996 - X B 111/95
"Drei-Objekt-Grenze" beim gewerblichen Grundstückshandel
- FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 857/15
Bescheid, Bebauung, Leistungen, Neubau, Revision, Bauantrag, Kaufvertrag, …
- FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und nicht steuerbarer Vermögensverwaltung; …
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- FG Köln, 17.12.1998 - 7 K 653/94
Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Galerie; Abgrenzung von Liebhaberei und …
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.1998 - V 864/97
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen mit einem auf Handel mit Bankobligationen …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.05.1998 - 5 K 1136/96
Zinsen auf Abfindungspflicht gegenüber weichendem Erben
- FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6207/11
Gewerbesteuermessbetrag 2008 und vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den …
- FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von --durch Pächter …
- FG München, 26.09.2006 - 13 K 4282/02
Spätere Änderung eines bestandskräftigen Abhilfebescheids nach § 173 AO , wenn …
- FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04
Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel; …
- FG Köln, 25.09.2003 - 10 K 8101/99
Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerung teilweise erst nach Ablauf der …
- FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 215/99
Einkunftserzielungsabsicht bei gewerblichen oder privaten Grundstücksverkäufen (§ …
- FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 2449/99
"Privates" Grundstücksgeschäft eines Grundstücksmaklers und Bauträgers; …
- FG Baden-Württemberg, 20.12.2000 - 2 K 96/99
Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf von drei …
- FG Hamburg, 14.09.1999 - VI 17/98
Einbeziehung eines Grundstücksgeschäfts in einen unstreitig bereits vorhandenen …
- FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Münster, 10.11.2004 - 6 K 5669/03
Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
- FG Thüringen, 27.02.2002 - IV 1311/00
Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz nach Gesellschafterwechsel einer …
- FG Schleswig-Holstein, 12.10.2001 - V 183/01
Zur Zugehörigkeit von land- und forstwirtschaftlichem
- FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1417/07
Verhältnis von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG - …
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 234/03
Beginn eines Gewerbebetriebs
- FG München, 07.04.2004 - 13 K 3511/99
Klagebefugnis; Folgen der Auflösung einer GbR während des Klageverfahrens; …
- FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 17.07.2001 - 1 K 290/97
Anwendung des § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchstabe g EStG auf Reihengeschäfte der …
- FG München, 23.05.2001 - 1 K 3609/98
Verwaltung von Wertpapiervermögen als gewerbliche Tätigkeit; …
- FG Baden-Württemberg, 04.04.2001 - 2 K 359/98
Umfang des gewerblichen Grundstückshandels bei einem Bauträger
- FG Düsseldorf, 03.12.1999 - 10 K 639/93
Gewerblicher Grundstückshandel; Betriebsvermögen/Privatvermögen; Einkommensteuer …
- FG Münster, 06.05.1997 - 11 K 2727/95
- FG Berlin-Brandenburg, 28.10.2019 - 8 K 8045/19
Gewerbesteuermessbetrag 2012
- FG München, 30.09.2013 - 8 K 173/12
Nichtankaufsprovision
- FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
- FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels
- FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01
Vergabe von Darlehen durch Privatpersonen - kein Gewerbebetrieb
- FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2002 - 5 V 1463/02
Grundstücke im Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers
- FG München, 07.05.2002 - 12 K 2745/99
Zeitpunkt einer Entnahme; Gewerblicher Grundstückshandel; Gesonderte und …
- FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 2450/99
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels; Begriff des Gewerbebetriebes; …
- FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstückszuordnung zum Privatvermögen
- FG Hessen, 17.03.1999 - 8 K 3872/94
Vermögensverwaltung; gewerblicher Grundstückshandel; Zwangsversteigerung; …
- FG München, 12.05.1998 - 1 V 4470/97
- FG Köln, 25.07.2000 - 13 K 2033/91
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis der …
- FG München, 18.03.1998 - 1 K 2862/96
- FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
- FG Baden-Württemberg, 09.04.1997 - 2 K 553/94
Gewerblichkeit bei Errichtung und Verkauf eines Doppelhauses
- FG Niedersachsen, 28.08.1997 - VII 371/97
Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids; Gewinn aus …
- FG Münster, 17.02.1997 - 13 K 5055/94
- OLG München, 17.06.2014 - 34 Wx 213/14
Entwurfsauftrag durch einen Makler
- FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2002 - 2 K 2450/99
Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und privater Grundstücksverwaltung …
- FG München, 28.05.1999 - 7 K 1332/95
Steuerbefreiung für einen Sicherungsfonds für Ansprüche von Einlegern und …
- FG Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 2 K 86/92
Gewinne aus Grundstücksverkäufen; Abgrenzung der gewerblichen Betätigung von der …
- FG Hessen, 24.10.1995 - 11 K 819/91
Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV), …
Rechtsprechung
BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1985 § 17 Abs. 1, 2, § 22 Nr. 3, § 23 Abs. 1, 3 Satz 1, 4 Satz 3; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 42
- Wolters Kluwer
Wesentliche Beteiligung - Veräußerungsverlust
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 178, 160
- BB 1995, 1987
- DB 1995, 2047
- BStBl II 1995, 722
- BFH/NV 1995, 84
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (18)
- BFH, 07.07.1992 - VIII R 56/88
Steuerliche Anrechnung eines Anteils an einem Liquidationsverlust - Erwerb von …
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Dauer der Beteiligung sowohl nach dem Wortlaut des Gesetzes als auch nach dem Gesetzeszweck für nicht erheblich angesehen, um gewerbliche Einkünfte nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG annehmen zu können (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BFHE 169, 49, BStBl II 1993, 331, 332 mit umfassenden Nachweisen; vom 7. Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25, 26 zum Durchgangserwerb eines geringen weiteren Geschäftsanteils für eine juristische Sekunde und die dadurch mögliche Geltendmachung eines Liquidationsverlustes;… ferner vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23).Der Senat hat jedoch, soweit ein Veräußerungsverlust geltend gemacht worden ist, geprüft, ob im Einzelfall eine mißbräuchliche rechtliche Gestaltung gewählt worden ist, um steuerliche Vorteile zu erzielen (vgl. § 42 der Abgabenordnung - AO 1977 - BFH/NV 1993, 25, 26; ferner BFHE 173, 312, BStBl II 1994, 683).
Die hierfür gewählte Gestaltung ist jedoch der Besteuerung dann nicht zugrunde zu legen, wenn sie ausschließlich der Steuerminderung dient und bei einer sinnvollen, die Zwecke und Ziele der Rechtsordnung berücksichtigenden Auslegung des Gesetzes mißbilligt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1991 XI R 40/89, BFHE 166, 550, BStBl II 1992, 486, 487; zu § 17 EStG vgl. BFH/NV 1993, 25, 26; ferner BFH-Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 46/76, BFHE 122, 445, BStBl II 1977, 754, 756).
Vielmehr ist nach den nicht angegriffenen Feststellungen des FG und dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag des Klägers eine Veräußerung der wesentlichen Beteiligung insgesamt erst durch den Zufluß zusätzlicher finanzieller Mittel zur Abwendung des Konkursverfahrens über das Vermögen der S-GmbH ermöglicht worden (vgl. dazu auch BFHE 173, 312, BStBl II 1994, 683; BFH/NV 1993, 25, 26; BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 208).
Der Kläger hat im finanzgerichtlichen Verfahren unwidersprochen vorgetragen, seine geschäftliche Reputation, insbesondere gegenüber der Kreissparkasse M als Hauptgläubigerin der S-GmbH, wäre gefährdet gewesen ebenso wie im Bereich seiner weiteren geschäftlichen Aktivitäten, wenn er sich zur Abwendung des Konkursverfahrens nicht an der Kapitalerhöhung beteiligt hätte (vgl. im Ergebnis ebenso BFH/NV 1993, 25, 26).
- BFH, 04.11.1992 - X R 33/90
Verhältnis § 17 EStG zu § 22 Nr. 2, § 23 EStG
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Bezüglich des verbleibenden Verlustes von 7.500 DM (Geschäftsanteil aus der Kapitalerhöhung) sei jedoch § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG trotz des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. November 1992 X R 33/90 (BFHE 169, 357, BStBl II 1993, 292) anwendbar.a) Der erkennende Senat hat sich der unter Änderung der bisherigen entgegenstehenden Rechtsprechung gewonnenen Rechtsauffassung des X. Senats des BFH (Urteil in BFHE 169, 357, BStBl II 1993, 292) angeschlossen, daß § 17 EStG ein entsprechender Vorrang zukomme, und nach erneuter Überprüfung der hiergegen insbesondere vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erhobenen Einwendungen daran festgehalten (…Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 1993 VIII R 42/92, BFHE 173, 312, BStBl II 1994, 683, nur Leitsatz, Gründe in BFH/NV 1994, 615).
Bei der Anwendung des § 17 EStG sind die Grundaussagen des § 2 Abs. 1 EStG über die Steuerbarkeit des Einkommens vorgegeben (BFHE 169, 357, BStBl II 1993, 292, 294), mithin auch die Notwendigkeit, daß der wesentlich Beteiligte die Anteile mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, erwerben und halten muß (vgl. auch § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG).
bb) Regelmäßig ist bei gewerblichen Einkünften aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung davon auszugehen, daß der wesentlich Beteiligte eine entsprechende Absicht der Gewinnerzielung besitzt, auch wenn die Gewinnerzielung bei kurzer Dauer der Beteiligung im Einzelfall in den Hintergrund treten kann (BFHE 169, 357, BStBl II 1993, 292, 294, Ziff. 5 e).
- BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Ein wichtiges Merkmal bei der Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist, wie ein Steuerpflichtiger auf eine längere Verlustperiode reagiert, ob er unverändert die verlustbringende Tätigkeit fortführt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 292) oder eine Umstrukturierung vornimmt oder sich um eine Beendigung bemüht, wenn er nach einer betriebsbedingten Anlaufphase erkennt, daß ein Gewinn nicht zu erzielen ist (…Urteile vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110, m. w. N.; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, 280; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207).Fallen für die Abwicklung noch Aufwendungen an, sind sie als durch die Einkünfteerzielung veranlaßt abzugsfähig (vgl. BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207; Weber-Grellet, Deutsches Steuerrecht 1992, 561, 604;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 15 Anm. 8 c; Groh, Der Betrieb 1984, 2424, 2425).
Vielmehr ist nach den nicht angegriffenen Feststellungen des FG und dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag des Klägers eine Veräußerung der wesentlichen Beteiligung insgesamt erst durch den Zufluß zusätzlicher finanzieller Mittel zur Abwendung des Konkursverfahrens über das Vermögen der S-GmbH ermöglicht worden (vgl. dazu auch BFHE 173, 312, BStBl II 1994, 683;… BFH/NV 1993, 25, 26; BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 208).
- BFH, 14.09.1993 - VIII R 42/92
§ 17 EStG hat Vorrang vor § 22 Nr. 2, § 23 EStG
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
a) Der erkennende Senat hat sich der unter Änderung der bisherigen entgegenstehenden Rechtsprechung gewonnenen Rechtsauffassung des X. Senats des BFH (Urteil in BFHE 169, 357, BStBl II 1993, 292) angeschlossen, daß § 17 EStG ein entsprechender Vorrang zukomme, und nach erneuter Überprüfung der hiergegen insbesondere vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erhobenen Einwendungen daran festgehalten (Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 1993 VIII R 42/92, BFHE 173, 312, BStBl II 1994, 683, nur Leitsatz, Gründe in BFH/NV 1994, 615).Der Senat hat jedoch, soweit ein Veräußerungsverlust geltend gemacht worden ist, geprüft, ob im Einzelfall eine mißbräuchliche rechtliche Gestaltung gewählt worden ist, um steuerliche Vorteile zu erzielen (…vgl. § 42 der Abgabenordnung - AO 1977 - BFH/NV 1993, 25, 26; ferner BFHE 173, 312, BStBl II 1994, 683).
Vielmehr ist nach den nicht angegriffenen Feststellungen des FG und dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag des Klägers eine Veräußerung der wesentlichen Beteiligung insgesamt erst durch den Zufluß zusätzlicher finanzieller Mittel zur Abwendung des Konkursverfahrens über das Vermögen der S-GmbH ermöglicht worden (vgl. dazu auch BFHE 173, 312, BStBl II 1994, 683;… BFH/NV 1993, 25, 26; BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 208).
- BFH, 08.10.1985 - VIII R 234/84
Zum Abzug von Schuldzinsen für einen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i. …
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ordnet das Halten und die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung den gewerblichen Einkünften zu (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1985 VIII R 234/84, BFHE 145, 335, BStBl II 1986, 596, 598).Veräußerungsgewinn und Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaft stehen in einer Wechselwirkung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 335, BStBl II 1986, 596, 598).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Fehlt es an der Absicht der Einkünfteerzielung, liegen keine steuerbaren Einkünfte vor (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).cc) Bei der Beurteilung, ob eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist, wird nicht abschnittsbezogen ein Periodengewinn in Bezug genommen, sondern der Totalgewinn als Gesamtergebnis der steuerrelevanten Tätigkeit oder Nutzung von Kapitalvermögen (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 sub C IV 3 c).
- BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/90
Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Wäre der Kläger aus der Bürgschaft in voller Höhe in Anspruch genommen worden und in dieser Höhe im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende nachträgliche Anschaffungskosten entstanden (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654, 655; vom 7. Juli 1992 VIII R 24/90, BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333, 334 m. w. N.;… vom 16. April 1991 VIII R 224/85, BFH/NV 1992, 94, 95), so hätte der Kläger sogar unter Umständen einen noch höheren Veräußerungsverlust - nämlich ohne den Veräußerungserlös von 1.650 DM - geltend machen können. - BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Ein wichtiges Merkmal bei der Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist, wie ein Steuerpflichtiger auf eine längere Verlustperiode reagiert, ob er unverändert die verlustbringende Tätigkeit fortführt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 292) oder eine Umstrukturierung vornimmt oder sich um eine Beendigung bemüht, wenn er nach einer betriebsbedingten Anlaufphase erkennt, daß ein Gewinn nicht zu erzielen ist (…Urteile vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110, m. w. N.; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, 280; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207). - BFH, 28.11.1990 - X R 109/89
GbR - Gesellschaftszweck - Verzinsliches Darlehn - Steuerermäßigung - …
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Im Streitfall war der Kläger seit Gründung der S-GmbH wesentlich beteiligt, und zwar in Form des unmittelbar erworbenen Geschäftsanteils und des ihm als Treugeber zuzurechnenden, von S lediglich treuhänderisch erworbenen Geschäftsanteils (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alternative AO 1977; dazu BFH-Urteile vom 30. Januar 1986 IV R 125/83, BFHE 146, 59, BStBl II 1986, 404, 405; vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327, 331). - BFH, 18.12.1991 - XI R 40/89
Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zum Zwecke einer Steuerpause als …
Auszug aus BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Die hierfür gewählte Gestaltung ist jedoch der Besteuerung dann nicht zugrunde zu legen, wenn sie ausschließlich der Steuerminderung dient und bei einer sinnvollen, die Zwecke und Ziele der Rechtsordnung berücksichtigenden Auslegung des Gesetzes mißbilligt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1991 XI R 40/89, BFHE 166, 550, BStBl II 1992, 486, 487;… zu § 17 EStG vgl. BFH/NV 1993, 25, 26; ferner BFH-Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 46/76, BFHE 122, 445, BStBl II 1977, 754, 756). - BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
- BFH, 27.01.1977 - IV R 46/76
Steuerumgehung; Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei …
- BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90
Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers
- BFH, 30.01.1986 - IV R 125/83
Anderkonto - Notar - Guthabenzinsen - Zurechnung zum Treugeber - Ermittlung des …
- BFH, 07.08.1991 - X R 10/88
Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die …
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 224/85
- BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88
Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )
- BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84
Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund …
- BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung
Als Indiz für die Weiterführung des Verlustbetriebs aus persönlichen Gründen kann auch der Umstand gewertet werden, dass dem Steuerpflichtigen hohe andere Einkünfte zur Verfügung stehen, die für den Ausgleich entstandener Verluste herangezogen werden können (BFH-Urteile in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, m.w.N.) und, dass es der Steuerpflichtige trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterlassen hat, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebs zu ergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, m.w.N.). - BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Steuerpflichtige es trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterläßt, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebes zu ergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, 724, m. w. N.). - BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
Da eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten, ein starkes Beweisanzeichen für das Vorliegen von Gewinnerzielungsabsicht darstellt --BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (1)--, kann aus der Vornahme betriebswirtschaftlich sinnvoller Umstrukturierungen bzw. dem Bemühen um eine Betriebsbeendigung nach Erkennen der fehlenden Eignung des Betriebes zur Erzielung eines Totalgewinns auf das Vorhandensein von Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden (…BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 866, unter 2.b cc; vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, unter II.1.b cc, …und vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, unter II.2., m.w.N.; vgl. auch § 2 Abs. 1 Nr. 6 der österreichischen Liebhabereiverordnung, öBGBl II 1993 Nr. 33 S. 650).
- BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93
Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …
Wesentliche inhaltliche Kriterien sind die Weisungsgebundenheit des Treuhänders und dessen Verpflichtung zur jederzeitigen Rückgabe des Treugutes (BFH-Urteile vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722; vom 16. Mai 1995 VIII R 33/94, BFHE 178, 197, BStBl II 1995, 870; vom 16. Mai 1995 VIII R 18/93, BFHE 178, 52, BStBl II 1995, 714, zum fremdnützigen Treuhand-Kommanditisten; vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, 617, m.w.N.; in BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, 517; vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327, 331; in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 768; in BFHE 102, 555, BStBl II 1971, 721, 722). - BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15
Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Dass er damit seinen Verlust minimieren wollte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722), rechtfertigt ebenso wenig die Widerlegung der Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht wie das bloße Vorliegen eines Verlusts. - BFH, 03.05.2023 - IX R 12/22
Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 des Einkommensteuergesetzes …
Der Steuerpflichtige muss die Anteile an der Gesellschaft mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, erwerben und halten (allgemeine Ansicht, vgl. BFH-Urteil vom 29.06.1995 - VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, unter II.1.b aa, m.w.N.; Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 17 EStG Rz 60, 100; Brandis/Heuermann/Vogt, § 17 EStG Rz 125, 257; Schmidt/Levedag, EStG, 42. Aufl., § 17 Rz 10).cc) Von einer solchen Gewinnerzielungsabsicht geht die höchstrichterliche Rechtsprechung bei den Einkünften aus § 17 EStG im Regelfall aus, selbst wenn die Beteiligung nur kurze Zeit gehalten wurde (BFH-Urteil vom 29.06.1995 - VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, unter II.1.b bb, m.w.N.; s.a. BeckOK EStG/Trossen, 15. Ed. [01.03.2023], EStG § 17 Rz 199).
(2) Zudem ist bei der Prüfung, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, nicht abschnittsbezogen ein Periodengewinn (oder -verlust) in Bezug zu nehmen, sondern der Totalgewinn als Ergebnis der steuerrelevanten Tätigkeit oder Nutzung von Kapitalvermögen (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.1995 - VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, unter II.1.b cc, m.w.N.).
Denn die Höhe des Veräußerungsgewinns und das Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaft stehen in einer Wechselwirkung in der Weise, dass thesaurierte Gewinne regelmäßig den Veräußerungsgewinn erhöhen und Ausschüttungen ihn ermäßigen (vgl. BFH-Urteile vom 29.06.1995 - VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, unter II.1.b cc sowie vom 02.05.2001 - VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, unter 1.).
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
Dies betraf Leistung wie Gegenleistung gleichermaßen mit der weiteren, bislang in diesem Rechtsstreit nicht hinreichend beachteten Konsequenz, dass der Gesichtspunkt, wie ein Steuerpflichtiger auf spätere Ereignisse und Erkenntnisse reagiert (vgl. z.B. BFH in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2.; in BFH/NV 1992, 108, 110, sowie im Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, unter II. 1. b cc), in die Gesamtwürdigung --für die Streitjahre jedenfalls-- nicht einbezogen werden darf (s. dazu im Übrigen weiter unten zu d und 5.). - BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
VGA bei Verlustgeschäften
Schließlich gilt auch für Kapitalgesellschaften, dass Maßstab für die Abgrenzung zwischen einer im Gesellschaftsinteresse und einer im Gesellschafterinteresse übernommenen Tätigkeit die Erzielbarkeit eines Totalgewinns ist, also auf die Gewinnerwartungen für die Zeit von der Aufnahme bis zur voraussichtlichen Beendigung der Tätigkeit abgestellt werden muss (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766; BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722). - BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98
Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH
Tragend hierfür ist --wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93 (BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722) im einzelnen dargelegt hat-- die Erwägung, daß die Grundaussage des § 2 EStG zur Steuerbarkeit des Einkommens und damit die Frage nach der Einkunftserzielungsabsicht auch den Umfang der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Aufwendungen des Gesellschafters bestimmt.Demgemäß ist es auch im Streitfall nicht nur unerheblich, ob durch die weiteren Einlagen des Klägers die Durchführung des Konkursverfahrens oder (lediglich) der Konkursantrag gemäß § 64 GmbHG vermieden wurde (zur sog. stillen Liquidation sowie sonstigen Stützungsmaßnahmen in Form eigenkapitalersetzender Bürgschaften vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Hamm vom 18. März 1999, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1999, 917); dem Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten steht ferner --im Einklang mit den allgemeinen Tatbestandsmerkmalen des Anschaffungskostenbegriffs (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1999 VIII R 59/97, BFHE 188, 569)-- nicht entgegen, daß der Wert der Beteiligungen des Klägers durch seine Aufwendungen zur stillen Liquidation der Gesellschaften nicht erhöht wurde (siehe hierzu bereits BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722).
Denn letzteres ist selbst dann zu bejahen, wenn die Abwicklungsaufwendungen (auch) der geschäftlichen Reputation oder der Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen dienen (vgl. auch hierzu Senatsurteil in BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722).
- BFH, 24.02.1999 - X R 106/95
Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei
Verluste in der Anlaufphase entkräften diesen Anscheinsbeweis nicht, wenn der Steuerpflichtige auf die Verluste reagiert und den Betrieb umstrukturiert oder einstellt (BFH-Urteile vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278; vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722). - BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93
GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen
- FG Düsseldorf, 21.06.2022 - 13 K 1149/20
Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes i.R.d. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 23/93
Wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaft
- BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
- BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96
Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften
- FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von …
- BFH, 26.01.1999 - VIII R 50/98
Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung
- FG München, 04.10.1999 - 13 K 3944/96
Unengeltlicher Erwerb von GmbH-Anteilen von der Ehefrau zur Herstellung einer …
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- BFH, 09.02.1998 - VIII B 2/97
Nachträgliche Anschaffungskosten auf wesentliche Beteiligung
- FG Hessen, 03.08.2000 - 4 K 5422/99
Verdeckte Gewinnausschüttung; Liebhaberei; Kapitalgesellschaft; …
- FG München, 30.10.1996 - 11 K 1209/96
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Vorliegen einer …
- BFH, 14.09.2007 - VIII B 15/07
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …
- BFH, 29.04.1999 - III R 38/97
InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung …
- FG Münster, 22.08.2012 - 7 K 2000/11
Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltskanzlei
- FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 K 217/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 Einkommensteuergesetz …
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten
- FG München, 14.05.1997 - 1 K 2340/92
Liebhaberei bei Flugbetrieb einer atypisch stillen Gesellschaft
- FG Düsseldorf, 07.07.2015 - 10 K 546/12
Liebhaberei bei Auflösungsverlust nach § 17 EStG : Liquidation einer ein …
- BFH, 31.01.1996 - VIII B 67/95
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für …
- FG Düsseldorf, 31.05.2005 - 10 K 1657/02
Nichtigkeit; Vorläufigkeitsvermerk; Bestimmtheit; Einkunftsart; Liebhaberei; …
- FG Hamburg, 22.07.2010 - 2 K 179/08
Mitunternehmerstellung bei Durchgangserwerb
- FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
Auflösungsverlust einer GmbH-Beteiligung als negative Einkünfte eines Klägers aus …
- FG Niedersachsen, 31.10.2001 - 9 K 400/96
Gestaltungsmissbrauch bei kurz vor Konkursantragstellung erfolgter Aufstockung …
- BFH, 11.02.1998 - I R 26/97
Steuerbefreiung für Genossenschaften und Vereine
- BFH, 09.07.2012 - VIII B 51/11
Objektive Beweislast bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen - Anforderungen …
- FG Düsseldorf, 15.06.2000 - 2 K 4318/98
Unwandlungssteuergesetz; Rückwirkungsverbot; Vertrauensschutz nach …
- BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01
Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG
- FG Köln, 11.07.2000 - 2 K 785/90
Anforderungen an die Bezeichnung des Inhaltsadressaten bei …
- FG Köln, 14.10.1998 - 6 K 196/97
Voraussetzungen für die Erzielung eines Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG …
- FG München, 06.02.1997 - 11 K 1828/95
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; GemeinsameVeranlagung …
- FG Köln, 19.05.2010 - 10 K 3679/08
Mangelnde Gewinnerzielungsabsicht eines Freiberuflers
- FG Münster, 09.02.2006 - 5 K 1841/04
Steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 12 AbgG
- FG Köln, 13.06.2012 - 5 K 3525/10
Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltstätigkeit
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 2 K 30021/04
Nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG aufgrund von Zahlungen aus …
- FG Niedersachsen, 18.05.2006 - 6 K 503/03
Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1225/06
Zeitpunkt der Verlustrealisierung
- FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten in beträchtlicher Höhe über …
- FG Düsseldorf, 12.04.2022 - 10 K 1175/19
Entstehung eines Auflösungsverlustes einer Gesellschaft i.R.v. Einkünften aus …
- FG Sachsen, 25.01.2012 - 8 K 1504/08
Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Reitanlage Unbestimmtheit eines sich …
- BFH, 14.12.2000 - VIII B 68/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Darlegung - …
- FG Saarland, 17.06.2008 - 2 K 1179/04
Gestaltungsmissbrauch und Anteilsverkauf
- FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung im …
- FG Thüringen, 19.02.2003 - III 459/00
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung
- FG Niedersachsen, 27.08.2003 - 2 K 707/99
Anforderungen an das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht ; Steuerliche …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00
Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer …
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- FG Köln, 03.09.2014 - 2 K 2875/09
Einkommensteuer: Liebhaberei bei einem Gartenbaubetrieb
- FG Düsseldorf, 27.05.2010 - 14 K 8/08
Veräußerungsverlust aus wesentlicher Beteiligung; Veräußerungsverlust; …
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 121/02
Missbräuchlichkeit des Hinzuerwerbs eines GmbH-Minianteils zum Erreichen einer …
- FG München, 24.10.2013 - 11 K 1190/11
Besteuerung des wegen des Verzichts auf ein Optionsrecht auf Übertragung von …
- FG Hamburg, 11.02.2011 - 5 V 2/11
Liebhaberei - Betrieb einer Rinderzucht und Weidewirtschaft durch eine …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04
Feststellungslast bei Zweifel an der Entgeltlichkeit einer Anteilsübertragung i. …
- FG Hessen, 18.01.2001 - 13 K 490/99
Treuhand; Kapitalvermögen; Treugeber; Eigenvermögen; Trennung; Nachweis; …
- FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
Vercharterung; Flugzeug; Liebhaberei; Gewerbebetrieb; Anlaufverlust - …
- FG Niedersachsen, 25.02.1999 - XI 176/94
Entgelt für ein Wettbewerbsverbot
- FG Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 12 V 5/96
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids; Ernstliche …
- FG München, 07.04.2014 - 7 K 1101/12
Gewinnerzielungsabsicht bei Automatenaufstellung
- FG München, 28.02.1997 - 11 K 2180/95
Nichtberücksichtigung erklärter Verluste aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft …
- FG Hamburg, 30.05.2000 - VII 27/97
Inanspruchnahme aus Bürgschaft als nachträgliche
- FG München, 05.08.1997 - 2 K 746/92
- FG Nürnberg, 26.02.1997 - V 175/95
- FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 1671/98
Einkommensteuer; Liebhaberei bei Erfindertätigkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.1999 - 2 K 2576/98
- FG Münster, 18.04.1997 - 11 K 4448/96
Rechtsprechung
BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Getränkeverkauf - Gewinn
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 178, 69
- BB 1995, 1838
- DB 1995, 2096
- BStBl II 1995, 718
- BFH/NV 1995, 84
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.11.1984 - VIII R 294/81
Ausübung einer gmischten Tätigkeit bei Getränkeverkauf und der Erteilung von …
Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
Als gewerbliche Tätigkeit, die nach den genannten Vorschriften auch die an sich freiberufliche Unterrichtstätigkeit der Klägerin zu einer gewerblichen macht, ist im Streitfall der Getränkeverkauf anzusehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1984 VIII R 294/81, BFH/NV 1986, 79).Die Abgabe von Getränken in einer Tanzschule ist nicht notwendiger Bestandteil der Verrichtungen eines Tanzlehrers (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 79), mag sie auch heutzutage zum Standardangebot der Tanzschulen gehören.
Zutreffend ist das FG allerdings davon ausgegangen, daß es an einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wenn mit den Einnahmen lediglich die Selbstkosten gedeckt werden sollen, wobei zur Kostendeckung neben der Erwirtschaftung der laufenden Kosten auch die Erhaltung des der gewerblichen Tätigkeit dienenden Vermögens gehört (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter IV. 2. a; speziell zum Getränkeverkauf in einer Tanzschule BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 79, 80).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
Zutreffend ist das FG allerdings davon ausgegangen, daß es an einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wenn mit den Einnahmen lediglich die Selbstkosten gedeckt werden sollen, wobei zur Kostendeckung neben der Erwirtschaftung der laufenden Kosten auch die Erhaltung des der gewerblichen Tätigkeit dienenden Vermögens gehört (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter IV. 2. a;… speziell zum Getränkeverkauf in einer Tanzschule BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 79, 80).Werden über mehrere Jahre Geschäftsergebnisse erzielt, die insgesamt zu einem Gewinn führen, so liegt hierin ein Beweisanzeichen dafür, daß die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde (BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765, unter IV. 3. c).
- BFH, 30.06.1964 - VI 301/62 U
Gewerbesteuerpflicht von Unterrichtsanstalten, die mit einem Internat verbunden …
Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
Zwar hat es der BFH für möglich gehalten, daß die Unterbringung und Beköstigung in einem Internat nur ein Hilfsmittel für die Erziehung und Ausbildung junger Menschen ist (BFH-Urteil vom 30. Juni 1964 VI 301/62 U, BFHE 80, 436, BStBl III 1964, 630) und daß aus diesem Grund der gesamte Betrieb des Internats einheitlich freiberuflichen Charakter hat.In diesen Fällen hat die Rechtsprechung den gesamten Betrieb als gewerblich angesehen, wenn mit der Beherbergung und Beköstigung ein "besonderer" Gewinn erstrebt wurde, also eine besondere Gewinnquelle neben dem ärztlichen oder unterrichtenden Beruf eröffnet werden soll (vgl. BFH-Urteil in BFHE 80, 436, BStBl III 1964, 630 m. w. N.).
- BFH, 10.11.1983 - IV R 86/80
Einkünfte einer Personengesellschaft aus gewerblicher Brennerei und aus …
Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
Das ergibt sich für die Streitjahre aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), der auch für die einkommensteuerliche Qualifizierung der Einkünfte maßgeblich ist (Senatsurteil vom 10. November 1983 IV R 86/80, BFHE 140, 44, BStBl II 1984, 152; jetzt § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
- BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …
Der IV. Senat des BFH ist in seinem Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718 von einer vorrangigen "Färbung" der Tätigkeiten einer Personengesellschaft ausgegangen und hat erst daran anschließend das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht für die jeweils unterschiedlichen Tätigkeiten untersucht.Die Zulässigkeit einer "Segmentierung" der einheitlichen Tätigkeit wird aber in einzelnen Entscheidungen des BFH vorausgesetzt (vgl. BFH in BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718; BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R 271/84, BFHE 162, 256, BStBl II 1991, 126, 129).
- BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher …
Die Behauptung, die Überschüsse hätten allenfalls ausgereicht, um die Kosten des Vertriebs zu decken, ist ebenfalls nicht durch nachprüfbare Darlegungen gestützt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718). - BFH, 28.10.2008 - VIII R 73/06
Keine freiberuflichen Einkünfte einer Personengesellschaft bei mittelbarer …
Werden Leistungen aber generell zum Selbstkostenpreis abgegeben, dann fehlt die Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).Die fehlende Steuerbarkeit führt dann weiter dazu, dass eine gewerbliche Abfärbung auf andere trennbare Tätigkeiten gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht stattfindet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718; Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG Rz 69;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 192).
- BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01
Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik
Damit wurden die Grundsätze beachtet, die der Senat zur Berechnung des "besonderen" Gewinns entwickelt hat (s. Senatsurteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718, "Tanzschule und Getränkeverkauf" unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30. Juni 1964 VI 301/62 U, BFHE 80, 436, BStBl III 1964, 630). - BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
(2) Dieses Normverständnis steht nicht nur im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. bereits BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718, zu dem auch für die Einkommensteuer zu beachtenden § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG a.F.; heute § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). - FG Niedersachsen, 09.12.1997 - I 500/95 Übt ein Steuerpflichtiger sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, dann ist für die Frage, ob die gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, gedanklich von zwei Teilbetrieben auszugehen, deren Betriebsvermögen getrennt zu ermitteln sind (Urteil des BFH vom 18.05.1995 IV R 31/94 ; BStBl II 1995, 718).
Sie dienen in vollem Umfang der Gewinnermittlung des Hauptbetriebes und können nicht - auch nicht anteilig - dem gedachten dienenden Betrieb zur Begründung fehlender Gewinnerzielungsabsicht zugeordnet werden (BFH, IV R 31/94; BStBl II 1995, 718 [BFH 18.05.1995 - IV R 31/94] ).
Eine derartige einheitliche Erfassung beider Betätigungen setzt voraus, daß sie sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, daß sie nach der Verkehrsauffassung als eine einheitliche Tätigkeit anzunehmen sind (vgl. Urteile des BFH vom 11. Juli 1991 IV R 102/90 , BStBl II 1992, 413, vom 18. Mai 1995 IV R 31/94 ; BStBl II 1995, 718, vom 24. April 1997 VI R 60/95, BStBl II 1997, 567 [BFH 24.04.1997 - IV R 60/95] ).
- BFH, 16.12.1998 - I R 36/98
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein
Diese Absicht fehlt zwar, falls lediglich eine Deckung der Selbstkosten --einschließlich der Kosten der Erhaltung des der Tätigkeit dienenden Vermögens-- angestrebt wird (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718). - FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12
"Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher …
Nach diesen Rechtsgrundsätzen hat die Rechtsprechung die Hubschraubervermietung einer Besitzpersonengesellschaft als selbständige Tätigkeit angesehen (BFH-Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BStBl II 1997, 202), ebenso den Getränkeverkauf bei einer Tanzschule (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl. II 1995, 718). - FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei entgeltlichen Erwerb …
Keine Deckung nur der Selbstkosten wird aber angestrebt, wenn auch Eigenkapital z.B. für Erweiterungsinvestitionen oder zur Tilgung von Schulden erwirtschaftet werden soll (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 I R 36/98, BStBl II 1999, 366 m.w.N. und vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718). - FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2480/16
Körperschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Mitgliederbeiträge eines …
Werden über mehrere Jahre Geschäftsergebnisse erzielt, die insgesamt zu einem Gewinn führen, so liegt hierin ein Beweisanzeichen dafür, dass die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 18.5.1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718). - BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04
NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart
- BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf …
- FG Hamburg, 05.06.2018 - 2 K 54/14
Einkommensteuer: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei angestelltem Anwalt …
- FG Düsseldorf, 21.06.2022 - 13 K 1149/20
Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes i.R.d. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98
Jahr
- BFH, 16.12.1998 - I R 137/97
LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 2460/07
Verluste aus Pferdezucht im Rahmen einer Pensionspferdehaltung
- FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 3307/96
Keine Gewerbesteuerfreiheit für Arzt mit Privatklinik
- FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18
Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer …
- FG Köln, 16.05.2012 - 10 K 3587/11
Keine Aufwandseinlage bei Betrieb einer Photovoltaikanlage
- FG München, 12.09.2013 - 10 K 2273/10
Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichem Vertrieb von Vitaminprodukten
- FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
Wirksamkeit eines Gewerbesteuermessbescheids; Vorliegen von Einkünften aus …
- FG Hamburg, 23.04.1998 - III 189/95
Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Gewerbebetrieb; …
- FG Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 6 K 137/94
Tätigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) insgesamt als gewerblich …
Rechtsprechung
BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 26, § 26 b
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zur beruflichen Veranlassung von Umzugskosten
- Wolters Kluwer
Umzugskosten
- bdsr.de
§§ 9 Abs. 1 Satz 1, 12 Nr. 1, 19 Abs. 1 Nr. 1, 26, 26 b EStG
- rechtsportal.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungen für einen Umzug als Werbungskosten bei Verkürzung der Wegzeit um eine Stunde - Fahrtzeitersparnis bei Ehegatten nicht zusammenzurechnen
- juris (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Umzugskosten
Verfahrensgang
- BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95
- BFH, 21.08.1995 - VI R 17/95
Papierfundstellen
- BFHE 178, 345
- NJW 1995, 3007 (Ls.)
- BB 1995, 1996
- BB 1995, 2041
- DB 1995, 1942
- BStBl II 1995, 728
- BFH/NV 1995, 84
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88
Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung
Auszug aus BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, 611, m. w. N.) können auch ohne Arbeitsplatzwechsel oder sonstige berufliche Veränderungen beruflich veranlaßte Umzugskosten und nicht Kosten der Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG gegeben sein, wenn sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen.In dem Urteil in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610 hat der Senat die Frage dahingestellt gelassen, ob bei beiderseits berufstätigen Ehegatten die sich jeweils ergebenden Fahrzeitersparnisse zusammengerechnet werden dürfen.
- BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn …
Auszug aus BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage im wesentlichen statt und führte aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) könnten beruflich veranlaßte Umzugskosten vorliegen, wenn der Arbeitnehmer durch den Umzug bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Fahrzeitersparnis von täglich insgesamt einer Stunde erreiche (Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494).
- FG Köln, 24.02.2016 - 3 K 3502/13
Einkommensteuerliche Bewertung der Umzugskosten eines nicht selbständigen Lehrers …
In diesem Fall treten alle mit einem Umzug sonst einhergehenden privaten Begleitumstände regelmäßig in den Hintergrund und können vernachlässigt werden (BFH, Urteile vom 16.10.1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; vom 27.07.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; vom 24.05.2000 VI R 147/99, BStBl II 2000, 476;… vom 21.02.2006 IX R 79/01, BStBl II 2006, 598, Beschluss vom 15.10.2012 VI B 22/12, BFH/NV 2013, 198 und zuletzt Urteil vom 07.05.2015 VI R 73/13, HFR 2015, 1025). - BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99
Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung
Der Streitfall bietet keine Veranlassung, sich mit der Kritik (vgl. von Bornhaupt in Betriebs-Berater --BB-- 1995, 2042) an der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Zusammenrechnung von Fahrzeitverkürzungen bei einem gemeinsamen Umzug berufstätiger Ehegatten auseinanderzusetzen (vgl. Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728).Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat er dabei eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich angesehen (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. September 1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178; Urteile in BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610).
- BFH, 23.03.2001 - VI R 189/97
Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs auf Grund einer mindestens …
Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat er dabei eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich angesehen (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. September 1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178; Urteile vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610).
- BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung …
Sie sind also weder zu addieren (BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; a.A. von Bornhaupt, Betriebs-Berater --BB-- 1995, 2042) noch --wie hier-- zu saldieren (…gleicher Ansicht Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 19 Rz. 60, Stichwort Umzugskosten; MIT, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 1023; a.A. Fröschl, Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 966, 967;… Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz. 600, Stichwort Umzugskosten; kritisch auch Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Anm. 312). - FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen …
Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat er dabei eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich angesehen (vgl. BFH…, Beschluss vom 11. September 1998, VI B 208/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 178; Urteile vom 27. Juli 1995, VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993, 610). - FG Hamburg, 09.10.2008 - 5 K 33/08
Werbungskosten, § 19 EStG: Umzugskosten als Werbungskosten
Eine wesentliche Verkürzung nimmt der BFH an, wenn sich die Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück um mindestens eine Stunde täglich verringert (BFH-Urteile in BStBl II 1993, 610; vom 27.7.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728;… BFH-Beschlüsse vom 11.9.1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178 , vom 2.2.2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945). - BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus …
Unter letzterer Voraussetzung kann ein Umzug auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein (Senatsurteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16; vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728).Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit gilt dabei eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich (…Senatsbeschluss vom 11. September 1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178; Senatsurteile in BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610).
- FG Düsseldorf, 21.01.2000 - 7 K 3191/98
Umzugskosten; Berufsanfänger; Wohnsitzbegründung; Einkommensteuer 1996 - …
Zwar können Umzugskosten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - trotz ihres privaten Charakters aufgrund einer eindeutigen beruflichen Veranlassung im Einzelfall als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz - EStG -) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden (vergl. dazu die Urteile des BFH, vom 15. Oktober 1976 - VI R 162/74, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1977, 117, vom 22. November 1991 - VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 und vom 27. Juli 1995 - VI R 17/95, BStBl II 1995, 728).Die konsequente Anwendung dieser Richtlinie ohne konkrete Prüfung des beruflichen Anlasses würde nämlich in einer Vielzahl von Fällen eine der Regelung des § 12 Nr. 1 EStG entgegenstehende Berücksichtigung nichtabziehbarer Kosten der Lebensführung erlauben, denn die Nutzung einer Wohnung oder der Wechsel des Wohnsitzes gehören dem Grunde nach zu diesen Aufwendungen (…vergl. dazu ebenfalls die oben erwähnten Urteile des BFH vom 15. Oktober 1976 - VI R 162/74, a. a. O., vom 22. November 1991 - VI R 77/89, a. a. O. und vom 27. Juli 1995 - VI R 17/95, a. a. O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung …
Der BFH habe entschieden, dass die Prüfung der Fahrzeitverkürzung für jeden Arbeitnehmer gesondert vorzunehmen sei (BFH 27.7. 1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728 ).Dem steht auch nicht das von den Klägern angeführte Urteil des BFH vom 27. Juli 1995 (VI R 17/95, BStBl II 1995, 728 ) entgegen.
Der BFH hat im Urteil vom 23. März 2001 (…VI R 175/99, a. a. O.) ausdrücklich die Frage offengelassen, ob er aufgrund der geäußerten Kritik (vgl. von Bornhaupt, BB 1995, 2042 ;… ihm folgend Drenseck in: Schmidt, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 20. Aufl., 2001, § 19 Anm. 60 unter Stichwort "Umzugskosten") an seiner Rechtsprechung festhält, wonach für die Anwendung der Regel, nach der bei einer Fahrzeitverkürzung von weniger als einer Stunde Umzugskosten grundsätzlich nicht anzuerkennen sind, bei beiden Ehegatten die jeweilige Fahrzeitersparnis nicht zusammengerechnet werden kann (vgl. BFH Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728 ).
- BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
Beruflich veranlasster Umzug bei kürzerem Weg zur Arbeit
Eine wesentliche Verkürzung nimmt der BFH an, wenn sich die Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück um mindestens eine Stunde täglich verringert (BFH-Urteile in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728;… BFH-Beschluss vom 11. September 1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178, jeweils m.w.N.). - BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
Berufliche Veranlassung eines Umzugs - Wesentliche Fahrzeitverkürzung - …
- BFH, 23.05.2006 - VI R 56/02
Umzugskosten bei Ehegatten
- FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
Umzugskosten: Fahrzeitersparnis bei Ehegatten
- FG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 6 K 767/14
Zinsen für fremdfinanzierten Beteiligungserwerb am Arbeitgeber als Werbungskosten …
- FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
Umzug: Ausstattung und Renovierung der neuen Wohnung
- FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 12 K 223/99
Berufliche Veranlassung von Umzugskosten bei einer arbeitstäglich mindestens …
- FG München, 16.10.2001 - 13 K 2669/98
Umzugskosten als Werbungskosten; Einkommensteuer 1996
- FG Nürnberg, 20.02.2001 - I 68/00
Umzugskosten wegen Verkürzung der Fahrstrecke als Werbungskosten; …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 1169/96
Einkommensteuer; Werbungskostenabzug für Umzugsaufwendungen
- FG Saarland, 21.08.2000 - 1 K 6/00
Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Rechtsprechung
BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 3 Nr. 13 und 16, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Reisegepäck - Anschaffungskosten - Werbungskosten
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
Verfahrensgang
- FG Köln - EFG 1995 428
- BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Papierfundstellen
- BFHE 178, 171
- NJW 1995, 2871 (Ls.)
- BB 1995, 1837
- BB 1996, 570
- DB 1995, 1845
- BStBl II 1995, 744
- BFH/NV 1995, 84
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 30.11.1993 - VI R 21/92
1. Arbeitgeberersatz eines Schadens auf einer Dienstreise aufgrund …
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Werden einem Arbeitnehmer während einer Dienstreise Gegenstände seines für die Durchführung der Reise notwendigen persönlichen Gepäcks gestohlen, obwohl er die nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz seines Reisegepäcks getroffen hat, so kann er den Verlust dem Grunde nach als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen (Anschluß an die Rechtsprechung in dem Urteil vom 30. November 1993 VI R 21/92, BFHE 173, 73, BStBl II 1994, 256).Der Höhe nach darf nur der Teil der Anschaffungskosten des jeweiligen Gegenstandes des notwendigen persönlichen Reisegepäcks als Werbungskosten abgezogen werden, der bei einer Verteilung der Anschaffungskosten auf die geschätzte Gesamtnutzungsdauer des Gegenstands auf die Zeit nach dem Diebstahl entfällt (Bestätigung der Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 173, 73, BStBl II 1994, 256, 258, unter Nr. 2 b der Entscheidungsgründe).
Wegen des Verlusts der beiden Mäntel wies es die Klage mit folgender Begründung ab: Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 30. November 1993 VI R 21/92 (BFHE 173, 73, BStBl II 1994, 256) die Erstattung des Arbeitgebers für konkrete Diebstahlsverluste nicht als Arbeitslohn betrachtet.
Als Folge dieser Rechtsauffassung wurde durch Urteil in BFHE 173, 73, BStBl II 1994, 256 entschieden, daß dann, wenn ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise einen Schaden an solchen Gegenständen erleidet, die er mitgenommen hat, weil er sie auf der Dienstreise verwenden mußte, der dafür vom Arbeitgeber geleistete Ersatz dem Grunde nach als steuerbefreiter Reisekostenersatz zu beurteilen ist, wenn der Schaden sich als Konkretisierung einer reisespezifischen Gefährdung (z. B. Diebstahls-, Transport- oder Unfallschaden) erweist und nicht nur gelegentlich der Reise eingetreten ist.
b) Zur Höhe der vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Schäden auf Dienstreisen steuerfrei erstattbaren Beträge hat der Senat in dem Urteil in BFHE 173, 73, BStBl II 1994, 256, 258 ausgeführt, daß nichts anderes gelten könne als für den Fall, daß ein Arbeitnehmer Gegenstände seines Privatvermögens für berufliche Zwecke verwenden wolle und umwidme.
- BFH, 06.11.1986 - VI R 135/85
Zum Abzug von Werbungskosten und zur entsprechenden Anwendung der …
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Der Senat hat in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, daß mit der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nrn. 13 oder 16 EStG auf der Einnahmeseite die Abziehbarkeit gemäß § 9 EStG auf der Ausgabenseite korrespondiert (vgl. Urteile vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17, 20; vom 6. November 1986 VI R 135/85, BFHE 148, 283, BStBl II 1987, 188; vom 15. November 1991 VI R 36/89, BFHE 166, 454, BStBl II 1992, 492). - BFH, 02.02.1990 - VI R 22/86
Arbeitszimmer - Arbeitsmittel - Werbungskosten
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 2. Februar 1990 VI R 22/86 (BFHE 160, 162, BStBl II 1990, 684) angeschlossen.
- BFH, 14.02.1989 - IX R 109/84
Nach der Umwidmung eines bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden …
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Dazu hat der IX. Senat des BFH (Urteil vom 14. Februar 1989 IX R 109/84, BFHE 156, 417, BStBl II 1989, 922) entschieden, daß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen sind und als Werbungskosten (Absetzungen für Abnutzung) nur der Teil abziehbar ist, der auf die Zeit nach der Umwidmung entfällt. - BFH, 19.02.1993 - VI R 42/92
Zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer …
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
a) Nach dem Senatsurteil vom 19. Februar 1993 VI R 42/92 (BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519) sind die vom Arbeitgeber gezahlten Prämien für eine Reisegepäckversicherung nach § 3 Nr. 16 EStG steuerbefreiter Arbeitslohn, wenn sich der Versicherungsschutz auf Dienstreisen beschränkt. - BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88
Aufwendungen für auf Dienstreise entwendeten Privat-PKW als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Soweit diese Entscheidung und das Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 (BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44), das den Diebstahl eines für eine Dienstreise verwendeten PKW eines Arbeitnehmers betreffe, deutliche Hinweise darauf enthielten, daß der BFH geneigt sein könnte, den Diebstahl von Kleidungsstücken auf einer Dienstreise grundsätzlich als werbungskostenbegründend anzuerkennen, halte der Senat es nicht für sachgerecht, diesen Weg zu beschreiten. - BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten …
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Der Senat hat in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, daß mit der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nrn. 13 oder 16 EStG auf der Einnahmeseite die Abziehbarkeit gemäß § 9 EStG auf der Ausgabenseite korrespondiert (vgl. Urteile vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17, 20; vom 6. November 1986 VI R 135/85, BFHE 148, 283, BStBl II 1987, 188; vom 15. November 1991 VI R 36/89, BFHE 166, 454, BStBl II 1992, 492). - BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92
Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit …
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Der Senat hat in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, daß mit der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nrn. 13 oder 16 EStG auf der Einnahmeseite die Abziehbarkeit gemäß § 9 EStG auf der Ausgabenseite korrespondiert (vgl. Urteile vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17, 20; vom 6. November 1986 VI R 135/85, BFHE 148, 283, BStBl II 1987, 188; vom 15. November 1991 VI R 36/89, BFHE 166, 454, BStBl II 1992, 492).
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch …
Die frühere --von den Klägern in Bezug genommene-- Rechtsprechung des BFH, wonach die Differenz zwischen Zeitwert vor und nach dem Unfall als Werbungskosten abgezogen werden konnte (BFH-Urteile vom 9. November 1979 VI R 156/77, BFHE 129, 143, BStBl II 1980, 71, und vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442) ist mithin durch neuere Rechtsprechung auch im Bereich der Überschusseinkünfte überholt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744, m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 3 K 2578/14
Keine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern innerhalb und außerhalb des …
Vor diesem Hintergrund hat der BFH wiederholt entschieden, dass kein sachlicher Grund vorliegt, der es rechtfertigen könnte, Reise- bzw. Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen auch insoweit von der Besteuerung freizustellen, als sie den Aufwand im Sinne des Werbungskostenbegriffs übersteigen (ebenda;… BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286; vgl. auch BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744; vom 27. April 2001 VI R 2/98, BFHE 195, 298, BStBl II 2001, 601). - BFH, 03.07.2018 - VI R 55/16
Schätzung des beruflich veranlassten Anteils von Übernachtungskosten bei einer …
Die Steuerfreiheit tritt jedoch nur ein, wenn damit ein Aufwand abgegolten wird, der, hätte ihn der Arbeitnehmer selbst getragen, als Werbungskosten abziehbar wäre (…z.B. Senatsurteil vom 21. Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286; vgl. auch Senatsurteile vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744; vom 27. April 2001 VI R 2/98, BFHE 195, 298, BStBl II 2001, 601, und vom 12. April 2007 VI R 53/04, BFHE 217, 551, BStBl II 2007, 536).
- BFH, 12.04.2007 - VI R 53/04
Im Rahmen von Auslandseinsätzen gezahlte Beiträge zur Beschaffung klimabedingter …
Nach Auffassung des Senats liegt kein sachlicher Grund vor, der es rechtfertigen könnte, Reise- bzw. Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen auch insoweit von der Besteuerung freizustellen, als sie den Aufwand im Sinne des Werbungskostenbegriffs übersteigen (…BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286; vgl. auch BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744; vom 27. April 2001 VI R 2/98, BFHE 195, 298, BStBl II 2001, 601). - BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97
Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als WK
b) der Verlust bei einem Gegenstand, der kein Arbeitsmittel ist, bei dessen Verwendung für berufliche Zwecke eintritt (BFH-Urteile vom 25. Mai 1992 VI R 171/88, BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44; vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744; vgl. auch Urteile vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35, BStBl II 1984, 434; vom 11. Oktober 1984 VI R 48/81, BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10),. - FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten
Eine Schätzung von Aufwendungen durch das Finanzgericht kommt nur dann in Betracht, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach glaubhaft sind (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 30. Juli 1995 VI R 26/95, BStBl II 1995, 744).Dieser trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für die geltend gemachten Aufwendungen, da sie steuermindernd wirken (z. B. BFH, Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676; BFH, Urteil vom 30. Juli 1995 VI R 26/95, BStBl II 1995, 744).
- BFH, 23.10.2000 - VI B 200/97
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Hochschullehrer - …
Nach dem BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 26/95 (BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744) kann die private Mitveranlassung der Begleitung durch den Ehepartner auf einer Dienstreise selbst dann nicht als untergeordnet gewertet werden, wenn dieser den Arbeitnehmer bei seiner beruflichen Tätigkeit unterstützt.b) Ebenso wenig ist eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744 gegeben, wenn das FG die Begleitung durch die Ehefrau und das gemeinsame Kind als Indiz für eine private Mitveranlassung der Reise ansieht.
- FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 1498/05
Steuerfreiheit des Arbeitslohns für Übernachtungspauschalen
Im - hier zu beurteilenden - Veranlagungsverfahren liegt die Feststellungslast beim Arbeitnehmer, ohne dass die Behandlung beim Lohnsteuerabzug Bindungswirkung entfaltet (BFH-Urteile vom 30.6.1995 VI R 26/95, BStBl II 1995, 744 sowie vom 12.9.2001 VI R 72/97, BStBl II 2001, 775 sowie Blümich-Erhard, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stand: September 2008, § 3 Anm. 149 b und 149 c). - FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98
Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer …
Das Gericht teilt daher nicht die Auffassung des Beklagten, dass aus Sicht des Klägers die zahlreichen privaten Unternehmungen anlässlich der Reise im Vordergrund standen, zumal der Kläger die Reise auch nicht in Begleitung seiner Ehefrau unternommen hat (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744). - BFH, 05.07.1996 - VI R 76/95
Beweislast für die Steuerfreiheit von Auslösungen
Entgegen der Ansicht der Kläger hat § 3 Nr. 16 EStG nicht nur für das Lohnsteuerabzugsverfahren Bedeutung (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744, und vom 15. November 1991 VI R 81/88, BFHE 166, 452, BStBl II 1992, 367). - FG Köln, 11.04.2001 - 10 K 723/96
Abziehbarkeit der Kosten von Auslandsreisen als Werbungskosten beziehungsweise …
- FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei Pkw-Diebstahl; Einkommensteuer 1997
- FG München, 10.04.1997 - 11 K 1826/94
Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von …
Rechtsprechung
BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Notwendige Beiladung einer faktisch beendeten Liquidationsgesellschaft - Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft - Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der gewerblichen Einkünfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 84
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (22)
- BFH, 29.04.1993 - IV R 107/92
Zum Umfang der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bei einer …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kläger und der U-KG ist der für den Kläger festgestellte Gewinn frühestens am 1. Januar 1978 entstanden und damit in dem mit dem Kalenderjahr deckungsgleichen Wirtschaftsjahr 1978 (vgl. BFH- Urteile vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666; vom 22. September 1992 VIII R 7/90, BFHE 170, 29, BStBl II 1993, 228).Der Anteil an einer Personengesellschaft wird durch nicht formbedürftiges Rechtsgeschäft nach § 413 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) übertragen (BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 667;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 52. Aufl., § 413 Tz. 1, § 719 Tz. 3).
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH umfaßt die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 grundsätzlich auch dann ein volles Wirtschaftsjahr, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer Personengesellschaft ausscheidet und diese anschließend von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 667 m. w. N., mit zustimmender Anmerkung O. V. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1993, 558, 560; ferner Urteil des erkennenden Senats in BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, 562).
Trotz eines Gesellschafterwechsels bleibt die Identität der Personengesellschaft als Gewinnerzielungs- und -ermittlungssubjekt (vgl. dazu Beschluß des Großen Senats vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1 [BFH 25.02.1991 - GrS - 7/89], BStBl II 1991, 691, 699 m. w. N.) erhalten (BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 667; BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 134/86, BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882, 884;… vom 21. Juli 1987 VIII R 302/82, BFH/NV 1989, 304, 305 m. w. N.).
Daran ändert der Umstand nichts, daß bei einer zweigliedrigen Personengesellschaft ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil auf einen Dritten überträgt, mit welchem die Gesellschaft fortgeführt wird (BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 668).
Soweit der BFH zur Wahrung des Steuergeheimnisses Ausnahmen von der Durchführung eines einheitlichen Feststellungsverfahrens in Fällen eines Gesellschafterwechsels zugelassen hat, liegen die Voraussetzungen hierfür erkennbar nicht vor (vgl. BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 668;… Urteil vom 30. April 1991 VIII R 50/86, BFH/NV 1991, 676, 677).
- BFH, 14.09.1978 - IV R 49/74
Feststellungszeitraum bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Da der Gewinn eines Gewerbebetriebes nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln ist (§ 2 Abs. 5 Satz 1 EStG 1971; § 4 a Abs. 1 Satz 1 EStG 1987), sind auch die einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 grundsätzlich für das Wirtschaftsjahr zu treffen (BFH-Urteil vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159, ständige Rechtsprechung).Zudem hat der BFH (BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159, 161) darauf hingewiesen, daß die Verfahrensökonomie es gerade nahelegt, im Falle des Gesellschafterwechsels für das gesamte Jahr grundsätzlich eine einheitliche Gewinnfeststellung vorzunehmen.
Das FA wird nunmehr einen das gesamte Wirtschaftsjahr 1978 umfassenden Gewinnfeststellungsbescheid auf der Grundlage der Änderungsvorschrift in § 174 AO 1977 erlassen (vgl. BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159, 162).
- BFH, 28.11.1989 - VIII R 40/84
Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Mehrgliedrige …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Es handelt sich weder um die Aufgabe oder Veräußerung des bisherigen noch um die Gründung eines neuen Betriebes (BFH-Urteile vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, 562; vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312, 313).Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH umfaßt die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 grundsätzlich auch dann ein volles Wirtschaftsjahr, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer Personengesellschaft ausscheidet und diese anschließend von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 667 m. w. N., mit zustimmender Anmerkung O. V. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1993, 558, 560; ferner Urteil des erkennenden Senats in BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, 562).
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Trotz eines Gesellschafterwechsels bleibt die Identität der Personengesellschaft als Gewinnerzielungs- und -ermittlungssubjekt (vgl. dazu Beschluß des Großen Senats vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1 [BFH 25.02.1991 - GrS - 7/89], BStBl II 1991, 691, 699 m. w. N.) erhalten (BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 667; BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 134/86, BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882, 884;… vom 21. Juli 1987 VIII R 302/82, BFH/NV 1989, 304, 305 m. w. N.).Eine Personenhandelsgesellschaft (hier: die O-KG) kann Mitunternehmerin einer anderen Personenhandelsgesellschaft sein (vgl. BFHE 163, 1 [BFH 25.02.1991 - GrS - 7/89], BStBl II 1991, 691, 699 m. umf. N.).
- BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89
Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Dies wird bei tatsächlicher Einstellung des Betriebes und völliger Vermögenslosigkeit angenommen (…Urteile vom 27. April 1993 VIII R 27/92, BFH/NV 1994, 159, 161;… vom 25. Juni 1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457, 458;… vom 11. Dezember 1990 VIII R 37/88, BFH/NV 1991, 516 m. w. N.; vom 26. Oktober 1989 IV R 23/89, BFHE 159, 15, BStBl II 1990, 333; vom 1. Juni 1989 IV R 19/88, BFHE 157, 181, BStBl II 1989, 1018 m. w. N.).Auch wenn der Löschung im Handelsregister nur deklaratorische Wirkung zukommt, so besitzt sie doch indizielle Wirkung für eine Vollbeendigung (BFHE 159, 15, BStBl II 1990, 333, 335).
- BFH, 13.12.1962 - IV 458/60
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Damit sind jedoch Steuerverwaltung und Rechtsprechung nicht berechtigt, das Feststellungsverfahren jeweils nach Zweckmäßigkeitsüberlegungen vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1962 IV 458/60, HFR 1963, 348, 349). - BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73
Fehlende Zwischenbilanz für den Stichtag eines Gesellschafterwechsels berührt bei …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Ebensowenig ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bei Wechsel eines Gesellschafters einer Personengesellschaft die Aufstellung einer Zwischenbilanz erforderlich (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1976 IV R 34/73, BFHE 121, 44, BStBl II 1977, 241, 243). - BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84
Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erstreckt sich auch …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Es handelt sich weder um die Aufgabe oder Veräußerung des bisherigen noch um die Gründung eines neuen Betriebes (BFH-Urteile vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, 562; vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312, 313). - BFH, 21.07.1987 - VIII R 302/82
Unverschulden der Fristversäumung durch Verzögerung in der Briefbeförderung oder …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Trotz eines Gesellschafterwechsels bleibt die Identität der Personengesellschaft als Gewinnerzielungs- und -ermittlungssubjekt (vgl. dazu Beschluß des Großen Senats vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1 [BFH 25.02.1991 - GrS - 7/89], BStBl II 1991, 691, 699 m. w. N.) erhalten (BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 667; BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 134/86, BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882, 884; vom 21. Juli 1987 VIII R 302/82, BFH/NV 1989, 304, 305 m. w. N.). - BFH, 30.04.1991 - VIII R 50/86
Gesellschafterwechsel während des Wirtschaftsjahres kann Zwischenbilanz …
Auszug aus BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Soweit der BFH zur Wahrung des Steuergeheimnisses Ausnahmen von der Durchführung eines einheitlichen Feststellungsverfahrens in Fällen eines Gesellschafterwechsels zugelassen hat, liegen die Voraussetzungen hierfür erkennbar nicht vor (vgl. BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, 668; Urteil vom 30. April 1991 VIII R 50/86, BFH/NV 1991, 676, 677). - BFH, 18.12.1990 - VIII R 134/86
1. Eingeschränkte Klagebefugnis auch nach Gesellschafterwechsel; keine Beiladung …
- BFH, 06.03.1990 - VIII R 28/84
Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts in mehreren Steuerbescheiden i. S. …
- BFH, 31.01.1992 - VIII B 33/90
Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 60 Abs. 3 FGO )
- BFH, 22.05.1990 - VIII R 120/86
Keine Betriebsverpachtung, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen Verpächter und …
- BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
Klagebefugnis eines früheren Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft gegen …
- BFH, 25.06.1992 - IV R 87/90
Gewinnfeststellungen aufgrund der Durchführung einer Außenprüfung bei einer …
- FG Hamburg, 09.03.1993 - I 195/90
Abgabenordnung; Verjährungshemmung gegenüber ausgeschiedenem Gesellschafter
- BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93
Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des …
- BFH, 09.09.1993 - IV R 14/91
Betriebsvermögen - Gesellschafter-Grundstück - Finanzgerichtsverfahren - …
- BFH, 27.04.1993 - VIII R 27/92
Die Feststellungsfrist wird hinsichtlich aller Beteiligten bereits dadurch …
- BFH, 01.06.1989 - IV R 19/88
Zur Ermittlung des Kapitalkontos i. S. des § 15 a Abs. 1 Satz 1 EStG bei …
- BFH, 22.09.1992 - VIII R 7/90
Ermittlung des Feststellungszeitraums durch Vertragsauslegung
- BFH, 10.03.1998 - VIII R 76/96
Ausscheiden des Kommanditisten aus zweigliedriger KG
Dem steht nicht entgegen, daß die KG durch das Ausscheiden des V vollbeendet wurde (s. unter II. 2. b aa der Gründe); das gemäß § 8b Satz 2 Nr. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) zu bildende Rumpfwirtschaftsjahr --und damit auch der Gewinnfeststellungszeitraum (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84, m.w.N.)-- kann auch lediglich einen Tag umfassen.Es ist nicht erforderlich, daß für die Gesellschaft noch ein laufender Gewinn oder Verlust festgestellt wird; es genügt, daß für einen Gesellschafter die Entstehung eines Veräußerungsgewinnes oder -verlustes zu prüfen ist (vgl. --für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils zum 1. Januar eines Jahres bei fortbestehender Gesellschaft-- BFH-Urteile in BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, unter 2. c der Gründe und in BFH/NV 1995, 84).
- BFH, 30.03.2017 - VI R 43/15
Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung …
Das FG durfte über die entscheidungserhebliche Frage der Festsetzungsverjährung vorab im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 FGO entscheiden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84; vom 27. Oktober 1993 XI R 17/93, BFHE 172, 493, BStBl II 1994, 439; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 99 Rz 13). - BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis
Er verliert hierdurch nicht nur seine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an den Einkünften der Gesellschaft; vielmehr sind ihm --aufgrund des Verlusts seiner Mitunternehmerstellung (…vgl. Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 18 Rz. 45, m.w.N.) und damit des Merkmals der gemeinschaftlichen Einkunftserzielung-- ab Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres auch die Einkünfte der Mitunternehmerschaft steuerlich nicht mehr zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 130/90, BFHE 170, 36, BStBl II 1993, 574;… Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 180 AO 1977 Rz. 100, 108; zum Wirtschaftsjahr des Ausscheidens vgl. Senatsurteile vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84; vom 10. März 1998 VIII R 76/96, BFHE 186, 50, BStBl II 1999, 269).
- BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erstreckt sich die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auf ein volles Wirtschaftsjahr, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer Personengesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft danach von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159; vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312; vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561; vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666; vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84).Danach sind auch solche Personen in die Gewinnfeststellung einzubeziehen, die --wie hier der Kläger-- nicht während des ganzen Wirtschaftsjahres Gesellschafter sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 84); dies widerspricht nicht dem Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens.
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Nach dieser Entscheidung ist im übrigen anhand der abstrakten gesetzlichen Kriterien zu entscheiden, in welchem Verfahren Einkünfte zuzuordnen und zu erfassen sind, also unabhängig von den im konkreten Fall mehr oder weniger zufälligen Gegebenheiten, wie der genauen Kenntnis der für die Einkünftequalifikation maßgebenden Umstände (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84, 86, keine Frage der Zweckmäßigkeit). - BFH, 18.08.2010 - X R 8/07
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer …
Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer nach seinem Ausscheiden weiterbestehenden Personengesellschaft zwinge nicht zur Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84). - BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05
Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten - …
Steuerverwaltung und Rechtsprechung sind insoweit nicht berechtigt, das Feststellungsverfahren jeweils nach Zweckmäßigkeitserwägungen zu gestalten (BFH-Urteil vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84, 86). - BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
Dies ergibt sich bereits daraus, dass das FA den Gesetzesvorbehalt missachtet hat, unter dem jede Durchbrechung des Grundsatzes der Einheit des Steuerfestsetzungsverfahrens (vgl. §§ 155 Abs. 1, 157 Abs. 2 AO 1977) durch den Erlass eines einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheids steht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 1992 VII R 70/90, BFHE 167, 478; vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84, 86;… Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 179 AO Rz. 12). - FG Köln, 20.09.2017 - 4 K 801/14
Zurechnung: Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück auch ohne unmittelbaren …
Der Löschung im Handelsregister kommt indizielle Wirkung für die Vollbeendigung der KG zu (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1989 IV R 23/89, BFHE 159, 15, BStBl II 1990, 333, und vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84). - BFH, 07.02.1995 - VIII R 36/93
Kein Übernahmegewinn, sondern Annahme einer Einlage in Höhe der Differenz …
Dementsprechend ist auch kein Rumpfwirtschaftsjahr nach § 8 b EStDV zu bilden (vgl. dazu näher BFH-Urteil vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84). - BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/17
Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem …
- FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2035/02
Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; Isolierte …
- BFH, 20.11.2013 - II R 64/11
Erlass eines Grundurteils; Inhaltliche Bestimmtheit eines …
- FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2003/02
Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; isolierte …
- BFH, 15.01.2002 - IX R 21/98
Miteigentum an einem Wohnhaus - Grundstückseigentümergemeinschaft - Investitionen …
- BFH, 17.12.2008 - III R 22/06
Umdeutung eines unzulässigen Grundurteils - Aufhebung eines angefochtenen …
- BFH, 11.04.2013 - IV R 11/10
Auslegung eines Antrags auf Fortgeltung einer früheren Rechtslage nach Maßgabe …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - 1 K 1370/07
Keine Auflösung einer Ansparrücklage durch Eintritt eines weiteren …
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99
Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung
- FG Nürnberg, 26.03.2003 - V 10/03
Zeitliche Zurechnung der Einkünfte eines verstorbenen Gesellschafters einer …
- BFH, 04.08.2020 - VIII R 13/18
Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem …
- FG Hamburg, 15.12.2000 - I 148/95
Auslegung einer Klageschrift; Überführung eines Betriebsgrundstücks des …
- FG Münster, 17.12.2003 - 1 K 7673/00
Nur eingeschränkte Bilanzänderung, wenn Antrag erst nach dem 1.1.1999 gestellt …
- FG Düsseldorf, 28.02.2007 - 7 K 5172/04
Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Inhalt …
- FG Hamburg, 20.02.1995 - V 72/92
Zwischenurteil über Fragen der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen bei …
- FG München, 27.04.2004 - 6 K 876/98
Gewinnverteilung bei einer gewerblichen GbR durch Schätzung; gesonderter und …
- FG Düsseldorf, 23.05.1997 - 18 K 7246/96
Zwischenurteil über die Vertretungsberechtigung des Beklagtenvertreters; …
Rechtsprechung
BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Kartograph - Herstellung farbiger Reliefkarten - Reiseunternehmen - Nutzungsüberlassung gegen Entgelt - Gewerbliche Tätigkeit - Erstellung ohne Auftrag - Ergänzung nach Wünschen
- rechtsportal.de
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 178, 147
- BB 1995, 2102
- DB 1995, 2200
- BStBl II 1995, 76
- BStBl II 1995, 776
- BFH/NV 1995, 84
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 30.11.1978 - IV R 15/73
Ermittlung des festzustellenden Gewinnes - Personengesellschaft - Autorenrecht
Auszug aus BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94
Ferner hat der BFH angenommen, daß sich die Vervielfältigung und der Vertrieb eigener schriftstellerischer Erzeugnisse als gewerbliche Tätigkeit, nämlich als Verlagsbetrieb, darstellt (Urteile vom 11. Mai 1976 VIII R 111/71, BFHE 119, 253, BStBl II 1976, 641; vom 30. November 1978 IV R 15/73, BFHE 126, 461, BStBl II 1979, 236).Als weitere Beispiele einer gewerblichen Verwertung an sich freiberuflicher Arbeiten hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 126, 461, BStBl II 1979, 236 die Fälle erwähnt, daß ein Apotheker aufgrund eigener Rezepturen Arzneimittel herstellt oder daß ein Bauunternehmer (Diplomingenieur) aufgrund eigener Pläne und statischer Berechnungen Häuser erstellt und veräußert.
- BFH, 29.04.1993 - IV R 16/92
Nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, wenn Erbin eines …
Auszug aus BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94
Demgemäß hat der Senat entschieden, daß der Verkauf von Bildern auch dann noch zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit führt, wenn ein Künstler nach Einstellung der aktiven künstlerischen Tätigkeit nach und nach seine Bilder veräußert, oder sogar dann, wenn der Erbe des Künstlers auf diese Weise den Nachlaß verwertet (Senatsurteil vom 29. April 1993 IV R 16/92, BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716). - BFH, 25.10.1963 - IV 373/60 U
Der Begriff der "leitenden" bzw. "eigenverantwortlichen" Tätigkeit - …
Auszug aus BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94
Es handelt sich mithin um ein augenfälliges Beispiel für einen Fall, in dem die Leistung des Unternehmens - wie von der Rechtsprechung als Kriterium für die Freiberuflichkeit gefordert (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1963 IV 373/60 U, BFHE 77, 750, BStBl III 1963, 595) - den Stempel der Persönlichkeit des Steuerpflichtigen trägt.
- BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88
Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in …
Auszug aus BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94
Als "fachlich vorgebildet" sind nicht nur solche Arbeitskräfte zu verstehen, die die berufliche Qualifikation des Betriebsinhabers besitzen (Senatsurteil vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507). - BFH, 29.04.1993 - IV R 61/92
Einstufung einer Tätigkeit als gewerblich - Ausübung einer freiberuflichen …
Auszug aus BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94
a) Allerdings ist es möglich, daß das Ergebnis einer an sich freiberuflichen (z. B. ingenieurmäßigen, künstlerischen, schriftstellerischen oder wissenschaftlichen) Tätigkeit vom Steuerpflichtigen nicht unmittelbar verwertet, sondern einem von ihm betriebenen Gewerbebetrieb zur Verwertung überlassen wird (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 61/92, BFH/NV 1994, 89). - BFH, 11.05.1976 - VIII R 111/71
Herausgeber eines juristischen Informationsdienstes - Mithilfe fachlich …
Auszug aus BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94
Ferner hat der BFH angenommen, daß sich die Vervielfältigung und der Vertrieb eigener schriftstellerischer Erzeugnisse als gewerbliche Tätigkeit, nämlich als Verlagsbetrieb, darstellt (Urteile vom 11. Mai 1976 VIII R 111/71, BFHE 119, 253, BStBl II 1976, 641; vom 30. November 1978 IV R 15/73, BFHE 126, 461, BStBl II 1979, 236). - BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67
Erfindung - Patent - Notwendiges Betriebsvermögen - Freiberufliche Tätigkeit - …
Auszug aus BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94
So hat der BFH angenommen, daß eine Erfindung notwendiges Betriebsvermögen eines vom Erfinder betriebenen Gewerbebetriebes sein kann (Senatsurteil vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).
- BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00
Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen
Dies gilt --entgegen der Auffassung der Klägerin-- nicht nur für Ärzte für Laboratoriumsmedizin (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776; vom 11. Mai 1976 VIII R 111/71, BFHE 119, 253, BStBl II 1976, 641). - FG Köln, 01.06.2017 - 15 K 243/14
Gewerbesteuer: Diplomsozialarbeiterin ist bei der Betreuung behinderter und …
Dies gilt für alle freiberuflichen Tätigkeiten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BStBl II 1995, 776; vom 11. Mai 1976 VIII R 111/71, BStBl II 1976, 641). - BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94
Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten …
Das FG hat allerdings keine nachvollziehbaren Feststellungen zu diesen Tatbestandsmerkmalen des § 17 Abs. 1 EStG getroffen (vgl. zum Vorliegen eines materiell-rechtlichen Mangels bei fehlenden ausreichenden Feststellungen BFH-Urteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776, 778 a. E.), so u. a. zur Frage, ob der vom Kläger 1982 unentgeltlich erlangte Geschäftsanteil an der W-GmbH beim Rechtsvorgänger Teil einer innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Übertragung durch den Kläger im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung gewesen ist.
- FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06
Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens
bb) Jedoch wird die Tätigkeit des Erfinders gewerblich bei Verwertung der Erfindung im eigenen Betrieb, indem er den Gegenstand der Erfindung selbst herstellt, in Verkehr bringt oder für andere gewerbliche Tätigkeit gebraucht (vgl. BFH vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776 zu a; vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545 zu 1 b; vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).Zwar könnte ein berufsfremder Erbe ein freiberufliches Unternehmen noch über einen begrenzten Zeitraum durch Veräußerung des Betriebsvermögens einschließlich der vom Erblasser geschaffenen materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgüter abwickeln (vgl. BFH vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776;vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509; vom 7. Oktober 1965 IV 346/61 U, BFHE 83, 462, BStBl III 1965, 666).
- FG Köln, 21.04.2021 - 9 K 2291/17
Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten
Ergänzend sei letztlich auf das Urteil des BFH vom 08.06.1995 (IV R 80/94, BStBl. II 1995, 776) zu einem Kartographen hinzuweisen. - FG Köln, 27.02.2024 - 11 K 1719/15
Gewerbesteuer - Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des "Ambulant …
Dies gilt für alle freiberuflichen Tätigkeiten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8.6.1995 - IV R 80/94, BStBl II 1995, 776; vom 11.5.1976 - VIII R 111/71, BStBl II 1976, 641). - FG Münster, 30.05.2011 - 9 K 73/09
Ausgegliederte Labor-GmbH nicht gemeinnützig
Gleiches gilt, wenn die Leistungen notwendiges Mittel zur Erreichung eines ideellen Zwecks sind, den Wettbewerber ihrerseits nicht verfolgen (vgl. BFH-Urteile vom 26.4.1995 I R 35/93, BFHE 177, 339, BStBl II 1995, 76; vom 29.1.2009 V R 46/06, BStBl II 2009, 560; vom 16.12.2009 I R 49/08, BFHE 228, 53, BStBl II 2011, 398; vom 17.2.2010 I R 2/08, BFHE 228, 388, BStBl II 2010, 1006). - FG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 14 K 182/98
Einkommensteuer 1990 und 1993
Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. BFH Urteil vom 08. Juni 1995 IV R 80/94, BStBl. II 1995, 776) übt ein Steuerpflichtiger, der seine Erfindungen bzw. von ihm entwickelte Rezepturen und Verfahren Dritten gegen Entgelt zur Nutzung überläßt, grundsätzlich eine freiberufliche Tätigkeit aus. - BFH, 10.09.1996 - IV R 51/94
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Finanzgerichts
Der Senat nimmt insoweit Bezug auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) zu § 31 des Asylverfahrensgesetzes, der eine Einzelrichterzuständigkeit in einer dem § 6 Abs. 1 FGO vergleichbaren Weise eröffnet (…BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54; ebenso bereits Senatsurteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776, insoweit nicht veröffentlicht -- NV --, juris; BFH-Beschluß vom 17. April 1996 VI R 105/95, NV, juris). - BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95
Übertragung eines Rechtsstreits von einem Einzelrichter auf den Senat - …
Dennoch hat der BFH für den Fall der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter angenommen, ein Besetzungsmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO und § 119 Nr. 1 FGO sei gegeben, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat, ihm der Rechtsstreit nur durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen, gegen die ausdrücklichen Verbote des § 6 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 2 FGO verstoßen worden ist oder wenn sich die Übertragung aus sonstigen Gründen als "greifbar gesetzwidrig" erweist (…BFH-Beschluß vom 19. Januar 1994 II R69/93, BFH/NV 1994, 725; Senatsurteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776). - FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
Vorliegen einer "gesonderten gewerblichen Tätigkeit" bei Betreiben eines …
- FG Köln, 04.03.2022 - 6 K 1883/21
Abgrenzung der erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger …
- BFH, 24.10.1996 - IV R 57/95
Anforderungen an die Rüge einer vorschriftswidrigen Besetzung
- FG München, 17.12.1996 - 16 K 612/92
Anforderungen an die Freiberuflichkeit; Ähnlichkeit eines Berufes mit dem freien …
Rechtsprechung
BFH, 04.08.1995 - VI B 82/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1990 § 7 Abs. 1, 4 und 5, § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 7, § 52 Abs. 11; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Arbeitszimmer
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 178, 98
- BB 1995, 1996
- DB 1995, 1943
- BStBl II 1995, 727
- BFH/NV 1995, 84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.06.1995 - VI R 39/94
Das häusliche Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers im eigenen Haus dient nicht …
Auszug aus BFH, 04.08.1995 - VI B 82/95
Eine (höhere) Absetzung nach § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG in der von 1989 bis einschließlich 1993 gültigen Fassung ist nicht zulässig (Anschluß an das BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 39/94, BStBl II 1995, 598).Mit der Nichtzulassungsbeschwerde macht die Klägerin unter Berufung auf das Revisionsverfahren VI R 39/94 geltend, daß die Rechtsfrage, welcher AfA-Satz auf das selbstgenutzte Arbeitszimmer anzuwenden sei, grundsätzliche Bedeutung habe.
Der erkennende Senat hat die als klärungsbedürftig aufgeworfene Rechtsfrage zwischenzeitlich mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 39/94 (BStBl II 1995, 598) entschieden und dabei den Rechtsstandpunkt von FA und Finanzgericht bestätigt.
Rechtsprechung
BFH, 04.07.1994 - X B 6/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Veranlagung und Beitreibung der Steuerschuld eines Steuerpflichtigen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 84