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   BFH, 07.02.1995 - V B 62/94   

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https://dejure.org/1995,2326
BFH, 07.02.1995 - V B 62/94 (https://dejure.org/1995,2326)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1995 - V B 62/94 (https://dejure.org/1995,2326)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - V B 62/94 (https://dejure.org/1995,2326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 861
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.01.1979 - V R 26/74

    Keine festen Umsatz- oder Gewinngrenzen zur Bestimmung eines Betriebs

    Auszug aus BFH, 07.02.1995 - V B 62/94
    Nach dem von der Klägerin hervorgehobenen Begründungsteil des Urteils habe das FA aus damaliger Sicht in bezug auf den Streitfall auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 11. Januar 1979 V R 26/74, BFHE 127, 83, BStBl II 1979, 746 von der 60 000 DM-Grenze ausgehen können, weil unterhalb dieser Grenze nur in Ausnahmefällen ein Betrieb gewerblicher Art angenommen worden sei.
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Dabei kommt es auf den materiell-rechtlichen Standpunkt des FG an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.; vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Insoweit kommt es auf den materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG) an, unabhängig davon, ob dieser richtig oder falsch ist (BFH-Beschluss vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Überdies fehlen Ausführungen dazu, dass es nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG überhaupt auf die von der Klägerin herausgestellte Unterscheidung zwischen dem Anteil der rezeptpflichtigen Umsätze und des übrigen Handels mit Waren ankam, d.h. dass das angefochtene Urteil auf der von der Klägerin vermissten Unterscheidung beruhen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

    Die Voraussetzung, dass das Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel zu beruhen vermag, ist erfüllt, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Urteil bei richtigem Verfahren anders ausgefallen wäre; dabei kommt es auf den Rechtsstandpunkt des FG an, mag dieser richtig oder falsch sein (BFH-Beschluss vom 07.02.1995 - V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, unter II.).
  • BFH, 22.03.2023 - X B 135/21

    Beweiserhebung über die Ersatzzustellung trotz Zustellungsurkunde

    Die Voraussetzung, dass ein Urteil auf einen geltend gemachten Verfahrensmangel zu beruhen vermag, ist bereits erfüllt, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Urteil bei richtigem Verfahren anders ausgefallen wäre; dabei kommt es auf den Rechtsstandpunkt des FG an, mag dieser richtig oder falsch sein (vgl. nur BFH-Beschluss vom 07.02.1995 - V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, unter II., m.w.N.).
  • BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück

    Ausgehend von dem --insoweit maßgeblichen-- materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 07.02.1995 - V B 62/94, BFH/NV 1995, 861) hätte hierfür ausgeführt werden müssen, inwieweit bei Berücksichtigung der vom Kläger angeführten Aktenbestandteile nicht mehr von der (vom FG bejahten) Möglichkeit einer Schadensverursachung durch einen übermäßigen Verzehr von Speisen und Getränken durch den Kläger ausgegangen werden könnte.
  • BFH, 08.04.2010 - V B 20/08

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche

    Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Entscheidung des Gerichts ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 23.04.2008 - X R 20/08

    Erstmaliger Antrag auf Aufhebung angefochtener Bescheide im Revisionsverfahren -

    Ein Urteil beruht dann auf einem Verfahrensfehler, wenn die Entscheidung ohne den Mangel unter Zugrundelegung der in dem Urteil vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 10.03.2023 - X B 123/21

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

    a) Die Voraussetzung, dass das Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel zu beruhen vermag, ist erfüllt, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Urteil bei richtigem Verfahren anders ausgefallen wäre; dabei kommt es auf den Rechtsstandpunkt des FG an, mag dieser richtig oder falsch sein (vgl. nur BFH-Beschluss vom 07.02.1995 - V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, unter II.).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10

    Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und

    Dabei kommt es auf den materiell-rechtlichen Standpunkt des FG an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.; vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2013 - V B 54/13

    Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bei fehlender Zustellung des

  • BFH, 19.02.2004 - VII B 260/03

    Erkenntnisse aus Telefonüberwachung - Verwertungsverbot

  • BFH, 29.08.2003 - III B 105/02

    NZB: Übergehen von Sachanträgen

  • BFH, 25.10.2005 - VIII B 174/03

    Rechtliches Gehör

  • BFH, 23.07.2020 - 8 U 171/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus sind keine Werbungskosten

  • BFH, 07.01.2002 - III B 80/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

  • BFH, 03.05.2001 - III B 60/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Verfahrensmangel -

  • BFH, 15.12.1997 - VIII B 28/97

    Zulassung der Revision aufgrund Abweichens des Finanzgerichts von bisherigen

  • BFH, 04.04.2001 - X B 114/00

    Bestandteile des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Mangel in Berücksichtigung des

  • BFH, 25.03.1998 - IV B 30/97

    Entschädigung - Ersatz für entgangene Einnahmen - Schaden des Steuerpflichtigen -

  • BFH, 02.08.2001 - VIII B 110/00

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 05.01.2001 - VIII B 107/00

    Gehörsrüge - Beschwerde - Begründung - Grundsätzliche Bedeutung -

  • BFH, 28.01.1999 - III B 112/98

    Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht

  • BFH, 14.10.2002 - III S 3/01

    Revision - Zulassungsgrund - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - PKH -

  • BFH, 29.03.2000 - VII B 145/99

    Haftungsbescheid - Haftung - Erlöschen des Haftungsanspruchs - Zahlungsverjährung

  • BFH, 14.04.1999 - IX B 163/98

    Verfahrensmangel; Feststellungsklage und Feststellungsinteresse

  • BFH, 28.04.1998 - II B 27/97

    Festlegung eines Einheitswertes für ein Grundstück

  • BFH, 09.05.1996 - V R 24/95

    Anforderungen an die Gewinnung der Überzeugung des Gerichts aus dem

  • BFH, 17.08.2001 - VII B 328/00

    Abrechnungsbescheid - Einkommensteuer - Säumniszuschlag - Hinterziehungszinsen -

  • BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmängel

  • BFH, 21.04.1998 - VII S 7/98

    Vollstreckung von Gerichtskosten - Zwangsvollstreckungsgegenklage -

  • BFH, 02.07.1999 - VIII B 34/99

    Gesellschafter einer Personengesellschaft - Beteiligung an Kapitalgesellschaft -

  • BFH, 30.09.1997 - VII B 32/97

    Voraussetzung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der

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