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   BFH, 17.01.1995 - V B 51/94   

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https://dejure.org/1995,10036
BFH, 17.01.1995 - V B 51/94 (https://dejure.org/1995,10036)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1995 - V B 51/94 (https://dejure.org/1995,10036)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - V B 51/94 (https://dejure.org/1995,10036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels bei geltendmachung eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 892
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V B 51/94
    Soweit die Klägerin ausgeführt hat, die Vorentscheidung berücksichtige nicht den gesamten Inhalt der Verhandlung und nicht das vollständige Ergebnis der Beweisaufnahme (§ 96 Abs. 1, Abs. 2 FGO), macht sie zwar Verfahrensmängel geltend (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Februar 1986 IV B 6/85, BFHE 146, 204, BStBl II 1986, 492; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1958 VII ZR 436/56, BGHZ 27, 249).
  • BFH, 27.02.1986 - IV B 6/85

    Revision - Revisionszulassung - Aufhebung eines Steuerbescheids - Mangelnde

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V B 51/94
    Soweit die Klägerin ausgeführt hat, die Vorentscheidung berücksichtige nicht den gesamten Inhalt der Verhandlung und nicht das vollständige Ergebnis der Beweisaufnahme (§ 96 Abs. 1, Abs. 2 FGO), macht sie zwar Verfahrensmängel geltend (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Februar 1986 IV B 6/85, BFHE 146, 204, BStBl II 1986, 492; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1958 VII ZR 436/56, BGHZ 27, 249).
  • BFH, 23.08.1985 - IV B 52/85

    Hinreichende Begründung für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V B 51/94
    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe das Vorbringen der geschäftsführenden Gesellschafterin in der mündlichen Verhandlung, den handschriftlichen Eingangsvermerk auf den Steuerbescheiden und das schriftsätzliche Klagevorbringen unzutreffend tatsächlich gewürdigt, macht sie keinen Verfahrensmangel i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern einen Verstoß gegen Grundsätze der Beweiswürdigung geltend, die dem materiellen Recht angehören (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung gehören revisionsrechtlich aber dem materiellen Recht an und sind daher der Prüfung des BFH im Rahmen von Verfahrensrügen entzogen (BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892, und vom 26. Februar 2008 XI B 169/07, BFH/NV 2008, 830).
  • BFH, 14.07.2003 - IV B 81/01

    Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang geltend macht, dem FG hätte es oblegen, auf Grund der Einwendungen gegen das --im Übrigen nicht von ihm eingeholte-- Gutachten des Weinbausachverständigen in freier Würdigung der Tatsachen zu entscheiden, ob es sich dem Gutachten anschließe, und seine Überlegungen auch zu konkretisieren, greift er nur die Beweiswürdigung des FG und damit die Richtigkeit der Vorentscheidung an (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892).
  • BFH, 15.06.2000 - IV B 6/99

    Nachträgliche bekannt gewordene neue Tatsachen

    b) Im Übrigen greifen die Kläger nur die Beweiswürdigung des FG und damit die Richtigkeit der Vorentscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892) an.
  • BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99

    Ordnungsmäßig erteilte Quittung; Beweiskraft

    Im Übrigen greift der Kläger mit seinem Hinweis auf die Namensabweichung nur die Beweiswürdigung des FG und damit die Richtigkeit der Vorentscheidung an (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892).
  • BFH, 26.10.1998 - X B 58/97

    Beschwerdebegründung - Darlegung - Verfahrensmangel - Sachaufklärungspflicht -

    Die Grundsätze der freien Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich gesehen dem materiellen (Prozeß-)Recht zuzuordnen, eine fehlerhafte Beweiswürdigung ist deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892; vom 19. Oktober 1995 XI B 28/95, BFH/NV 1996, 339).
  • BFH, 07.05.1997 - V B 123/96

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Insgesamt greift der Kläger nur die Beweiswürdigung des FG und damit die Richtigkeit der Vorentscheidung (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892) an.
  • BFH, 17.02.1997 - V B 91/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Vielmehr greift der Kläger nur die Beweiswürdigung des FG und damit die Richtigkeit der Vorentscheidung an (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1995 V B 51/94, BFH/NV 1995, 892).
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