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   BFH, 17.01.1995 - V R 28/94   

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https://dejure.org/1995,9809
BFH, 17.01.1995 - V R 28/94 (https://dejure.org/1995,9809)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1995 - V R 28/94 (https://dejure.org/1995,9809)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - V R 28/94 (https://dejure.org/1995,9809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 893
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.07.1993 - I B 108/92

    Verletzung der Grundsätze der Beteiligtenöffentlichkeit und der Öffentlichkeit

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V R 28/94
    Für eine lückenlose Darlegung eines Verstoßes i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 4 FGO, d. h. gegen den im Verfahren vor den FG geltenden Grundsatz (§ 52 Abs. 1 FGO i. V. m. den sinngemäß anwendbaren §§ 169, 171 b bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes -- GVG --), daß allen nicht aus sitzungspolizeilichen oder aus anderen gesetzlichen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossenen Personen der Zugang zum Verhandlungssaal möglich sein muß (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Juli 1993 I B 108/92, BFH/NV 1994, 381), reicht die bloße Behauptung nicht aus, daß ein Hinweis auf den Ort der auswärts abgehaltenen öffentlichen Sitzung des FG gefehlt habe.
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V R 28/94
    Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen, wenn entweder jegliche Begründung fehlt oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen worden ist, das den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm darstellt (vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Anm. 2, § 119 Anm. 25).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 71.77

    Mündliche Verhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V R 28/94
    Indes können die Prozeßbeteiligten auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verzichten (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1985 4 CB 46.85, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 4. November 1977 IV C 71/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1978, 174).
  • BFH, 24.08.1990 - X R 45/90

    Auf die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann Beteiligter

    Auszug aus BFH, 17.01.1995 - V R 28/94
    Eine den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechende Revisionsrüge muß somit auch angeben, daß der die Verletzung der Öffentlichkeit begründende Mangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist, oder sie muß darlegen, weshalb dies nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45--46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    24. August 1990, BFHE 161, 427; BFH vom 17. Januar 1995 - V R 28/94, BFH/NV 1995, 893; BFH vom 8. Mai 1996 - XI R 5/96, BFH/NV 1996, 772).
  • BFH, 20.12.2006 - VII B 198/06

    Zurückweisung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

    Jedenfalls fehlt es an dem weiter erforderlichen Vortrag, dass dieser den Direktoren der Klägerin bekannte Umstand von diesen in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt worden ist oder warum (ggf.) eine solche Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893).
  • BFH, 10.11.2005 - VIII B 166/04

    NZB: Öffentlichkeit des Verfahrens

    Die substantiierte Geltendmachung eines Verstoßes gegen § 119 Nr. 5 FGO im Beschwerdeverfahren setzt deshalb --was im anhängigen Verfahren gleichfalls nicht beachtet wurde-- auch den Vortrag voraus, dass der Verstoß bereits in der mündlichen Verhandlung beim FG gerügt worden sei (vgl. zu Einzelheiten BFH-Beschluss vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893).
  • BFH, 22.10.2004 - IX B 114/04

    Verfahrensfehler: Rüge des unterbliebenen Ausschlusses der Öffentlichkeit

    Des Weiteren tragen die Kläger nicht vor, warum die Rüge nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) angebracht wurde bzw. weshalb dies nicht möglich war (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893; vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914; vom 10. Dezember 1997 IX R 54/97, BFH/NV 1998, 719).
  • BFH, 10.12.1997 - IX R 54/97

    Anforderungen an eine zulassungsfreie Revision

    Die Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit ist nur dann schlüssig erhoben, wenn vorgetragen wird, daß die Rüge bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG angebracht wurde bzw. weshalb dies nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893).
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