Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.09.1995

Rechtsprechung
   BFH, 04.07.1995 - VII B 43/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8533
BFH, 04.07.1995 - VII B 43/95 (https://dejure.org/1995,8533)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1995 - VII B 43/95 (https://dejure.org/1995,8533)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - VII B 43/95 (https://dejure.org/1995,8533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 09.08.2005 - V B 56/05

    NZB: Schätzung - Verfahrensfehler

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen, macht er materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 07.07.2005 - V B 232/03

    Forderungs-/Schuldübergang bei Gesamtrechtsnachfolge

    Die Grundsätze der Beweiswürdigung gehören revisionsrechtlich zum materiellen Recht und sind deshalb der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrevision entzogen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01

    Sachaufklärungspflicht

    Auch mit der Rüge, die Beweiswürdigung sei fehlerhaft, kann indes ein Verfahrensmangel nicht begründet werden; denn auch die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

    Indem der Kläger vorträgt, das Finanzgericht (FG) sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen, macht er, auch soweit er Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze behauptet, materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 22.06.1999 - III B 92/98

    Geldverkehrsrechnung - Schätzungsmethode - Übersicht über Bankkonten -

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen, macht er materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 29.09.1998 - III B 74/98

    Verfahrensfehler; unzutreffende Schätzung

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen, macht er materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen, macht sie, auch soweit sie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze behauptet, materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 27.02.1998 - VII B 294/97

    Begründung eines Verfahrensmangels durch Angabe das Gericht habe gegen

    Die Behauptung, das FG habe gegen Denkgesetze, anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen, bezeichnet ebensowenig einen Verfahrensmangel wie die Rüge, die vom FG abgeleitete Rechtsfolge sei nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt, sondern beruhe lediglich auf Schätzangaben und -ergebnissen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa die BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197, und vom 4. November 1996 I B 24/95, BFH/NV 1997, 491).
  • BFH, 07.11.1995 - VII B 67/95

    Nichtentstehen von Branntweinsteuer wegen glaubhaft gemachter Fehlmengen

    Sollte es sich bei der von der Klägerin aufgeworfenen Frage tatsächlich um eine sich im vorliegenden Rechtsstreit stellende Rechtsfrage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung handeln, so kann ferner dahinstehen, ob hinsichtlich der Frage des Verhältnisses zwischen § 161 AO 1977 und § 68 Abs. 3 VwO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ausreichend dargelegt ist (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) oder ob hierzu nicht, nachdem die VwO zum 1. Januar 1993 aufgehoben worden ist (Art. 3 Abs. 2 des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl I, 2150, 2166, 2176) wenigstens Ausführungen erforderlich gewesen wären, daß sich die aufgeworfene Frage auch nach neuem Recht (vgl. § 18 Abs. 4 der Branntweinsteuerverordnung vom 21. Januar 1994, BGBl 1, 104) stellt (s. auch den Senatsbeschluß vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 06.09.1995 - II R 128/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,31347
BFH, 06.09.1995 - II R 128/91 (https://dejure.org/1995,31347)
BFH, Entscheidung vom 06.09.1995 - II R 128/91 (https://dejure.org/1995,31347)
BFH, Entscheidung vom 06. September 1995 - II R 128/91 (https://dejure.org/1995,31347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,31347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.06.1983 - I R 55/80

    Atypische stille Gesellschaft - Gewerbesteuermeßbescheid - Bezeichnung einzelner

    Auszug aus BFH, 06.09.1995 - II R 128/91
    Läßt ein Bescheid den Steuerschuldner nicht erkennen oder bezeichnet er ihn so ungenau, daß Verwechslungen nicht ausgeschlossen sind, so kann er wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht befolgt werden, er ist gemäß § 125 Abs. 1 AO 1977 nichtig (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1986 V R 96/85, BFHE 147, 211, BStBl II 1986, 834 [BFH 17.07.1986 - V R 96/85]; vom 22. Juni 1983 I R 55/80, BFHE 139, 291, BStBl II 1984, 63 [BFH 22.06.1983 - I R 55/80]).
  • BFH, 17.07.1986 - V R 96/85

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem

    Auszug aus BFH, 06.09.1995 - II R 128/91
    Läßt ein Bescheid den Steuerschuldner nicht erkennen oder bezeichnet er ihn so ungenau, daß Verwechslungen nicht ausgeschlossen sind, so kann er wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht befolgt werden, er ist gemäß § 125 Abs. 1 AO 1977 nichtig (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1986 V R 96/85, BFHE 147, 211, BStBl II 1986, 834 [BFH 17.07.1986 - V R 96/85]; vom 22. Juni 1983 I R 55/80, BFHE 139, 291, BStBl II 1984, 63 [BFH 22.06.1983 - I R 55/80]).
  • BFH, 28.03.1979 - I B 78/78

    KG - Feststellungsverfahren - Mitunternehmerschaft - Rechtsbehelfsbefugnis -

    Auszug aus BFH, 06.09.1995 - II R 128/91
    Sie hat verfahrensrechtlich keine Bedeutung (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. März 1979 I B 78/78, BFHE 128, 8, BStBl II 1979, 607 [BFH 28.03.1979 - I B 78/78] sowie Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 39 AO 1977 Rdnr. 13).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2020 - 3 K 3132/19

    Einheitswertbescheid vom 27.06.2016

    Dahinter steht die Überlegung, dass der wirtschaftliche Eigentümer objektiv diejenige wirtschaftliche Herrschaft ausübt, deren gewöhnlicher Ausdruck das Eigentum ist (BFH, Urteil vom 6. September 1995 - II R 128/91 -, BFH/NV 1996, 197).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht