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Rechtsprechung
   BFH, 29.06.1995 - II B 108/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9464
BFH, 29.06.1995 - II B 108/94 (https://dejure.org/1995,9464)
BFH, Entscheidung vom 29.06.1995 - II B 108/94 (https://dejure.org/1995,9464)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - II B 108/94 (https://dejure.org/1995,9464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Beschwerdeverfahrens in entsprechender Anwendung des § 74 Finanzgerichtsordnung (FGO)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.02.1994 - III B 127/93

    Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 29.06.1995 - II B 108/94
    Das rechtliche Schicksal des ursprünglichen Bescheids vom 15. Dezember 1993, dessen Aussetzung der Vollziehung streitig ist, ist ungewiß, da er durch die Bescheide vom 15. März 1995 suspendiert wurde und suspendiert bleibt, solange die Bescheide vom 15. März 1995 wirksam sind (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231, und vom 11. Februar 1994 III B 127/93, BFHE 173, 14, BStBl II 1994, 658).
  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 29.06.1995 - II B 108/94
    Das rechtliche Schicksal des ursprünglichen Bescheids vom 15. Dezember 1993, dessen Aussetzung der Vollziehung streitig ist, ist ungewiß, da er durch die Bescheide vom 15. März 1995 suspendiert wurde und suspendiert bleibt, solange die Bescheide vom 15. März 1995 wirksam sind (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231, und vom 11. Februar 1994 III B 127/93, BFHE 173, 14, BStBl II 1994, 658).
  • BFH, 29.09.1988 - X B 166/87

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Zulassungsverfahrens

    Auszug aus BFH, 29.06.1995 - II B 108/94
    Da die Antragsteller diese Bescheide mit Einspruch angefochten haben, ist das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 74 FGO solange auszusetzen, bis das rechtliche Schicksal der an die Stelle des Bescheids vom 15. Dezember 1993 getretenen Bescheide vom 15. März 1993 endgültig geklärt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1988 X B 166/87, BFH/NV 1989, 380).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Es besteht hinsichtlich des streitigen Entstehens einer Umsatzsteuervorauszahlungsschuld eine Prozeßlage, die derjenigen vergleichbar ist, bei der ein ursprünglicher Bescheid ersetzt und gegen den Ersetzungsbescheid ein noch nicht beschiedener (hier: hinsichtlich des Abrechnungsverfahrens vorgreiflicher) Rechtsbehelf eingelegt worden ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluß vom 29. Juni 1995 II B 108/94, BFH/NV 1996, 214).
  • BFH, 06.11.1997 - V B 92/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Ablehnung der Festsetzung der Umsatzsteuer

    Es besteht eine Prozeßlage, die derjenigen vergleichbar ist, bei der ein ursprünglicher Bescheid ersetzt wird, gegen den Ersetzungsbescheid Einspruch eingelegt und kein Antrag nach § 68 FGO gestellt worden ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. BFH- Beschluß vom 29. Juni 1995 II B 108/94, BFH/NV 1996, 214; weitere Nachweise bei Gräber/Koch, a. a. O., § 74 Rz. 13).
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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1995 - VIII B 159/94   

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https://dejure.org/1995,18001
BFH, 05.05.1995 - VIII B 159/94 (https://dejure.org/1995,18001)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1995 - VIII B 159/94 (https://dejure.org/1995,18001)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1995 - VIII B 159/94 (https://dejure.org/1995,18001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 214
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74

    Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung - Beruflich veranlaßte Fahrten -

    Auszug aus BFH, 05.05.1995 - VIII B 159/94
    Im übrigen legt die Beschwerde nicht konkret dar, was aber für eine Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforderlich ist, welche aufklärungsbedürftigen Tatsachen unaufgeklärt geblieben sein sollen, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat und aus welchen Gründen sich ihre Erhebung hätte aufdrängen müssen und schließlich warum der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt) derartige Beweise nicht von sich aus angeboten hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1977 VI R 96/74, BFHE 122, 82, BStBl II 1977, 693, 694; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 115 FGO Rz. 90).
  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90

    Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für

    Auszug aus BFH, 05.05.1995 - VIII B 159/94
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 1992 VIII R 98/90 (BFH/NV 1993, 468, 470) geltend macht, weil das Finanzgericht (FG) lediglich bei eindeutigen Anhaltspunkten im Falle einer vorüber gehenden Ertraglosigkeit eines Wirtschaftsgutes eine Einkünfteerzielungsabsicht verneint, während der erkennende Senat in jener Entscheidung ausgeführt hat, der Abzug von Werbungskosten entfalle bereits bei Ungewißheit über das Fortbestehen der Einnahmeerzielungsabsicht, handelt es sich erkennbar um lediglich fallbezogene rechtliche Hinweise des Senats anläßlich der Aufhebung und Zurückverweisung, nicht hingegen -- was erforderlich wäre -- um einen tragenden Grund jener Entscheidung (vgl. dazu Ruban/Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rz. 23, m. w. N.).
  • BFH, 09.12.1996 - VIII B 15/96

    Zulassungsvoraussetzungen einer Revision

    Dazu hätte die Klägerin u. a. darlegen müssen, welche aufklärungsbedürftigen Tatsachen unaufgeklärt geblieben sein sollen, welches von ihr angebotene Beweismittel das FG nicht beachtet hat, aus welchen Gründen sich dem FG diese (weitere) Beweiserhebung -- auch ohne besondere Bezeichnung eines konkreten Beweismittels -- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können (vgl. BFH-Beschluß vom 26. März 1993 III S 42/92, BFHE 171, 164 [BFH 26.03.1993 - III S 42/92], BStBl II 1993, 723, m. w. N.) und schließlich, warum die Klägerin -- obwohl von einem Prozeßbevollmächtigten vertreten, derartige konkrete Beweise nicht von sich aus angeboten hat (vgl. BFH- Beschluß vom 5. Mai 1995 VIII B 159/94, BFH/NV 1996, 214).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.07.1995 - VIII B 138/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15002
BFH, 14.07.1995 - VIII B 138/94 (https://dejure.org/1995,15002)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1995 - VIII B 138/94 (https://dejure.org/1995,15002)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1995 - VIII B 138/94 (https://dejure.org/1995,15002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 214
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 37/89

    Zeitpunkt der Gewinnminderung bei Bürgschaft eines Kommanditisten für KG

    Auszug aus BFH, 14.07.1995 - VIII B 138/94
    Die Bildung einer Rückstellung in der Sonderbilanz des atypischen stillen Gesellschafters sei in den Streitjahren auch deshalb nicht möglich, weil nach den Grundsätzen des BFH- Urteils vom 12. Juli 1990 IV R 37/89 (BFHE 162, 30, BStBl II 1991, 64) die drohende Inanspruchnahme aus der Bürgschaft während des Bestehens des Gesellschaftsverhältnisses nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden könne.

    Es kann dahinstehen, ob die Grundsätze des BFH-Urteils IV R 37/89 auf eine atypische stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft übertragbar sind oder ob -- wie die Klägerin meint -- in einem solchen Fall Teilwertabschreibungen auf die Beteiligung und Rückstellungen wegen drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft nach allgemeinen Grundsätzen zulässig sind.

  • BFH, 25.03.1992 - II B 107/91

    Anwendung verschiedener Wertfindungsverfahren bei Zweifamilienhäusern

    Auszug aus BFH, 14.07.1995 - VIII B 138/94
    An der Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie im künftigen Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. März 1992 II B 107/91, BFH/NV 1992, 795, und vom 21. Dezember 1992 X B 42/91, BFH/NV 1993, 549).
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 29/92
    Auszug aus BFH, 14.07.1995 - VIII B 138/94
    An der Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie im künftigen Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. März 1992 II B 107/91, BFH/NV 1992, 795, und vom 21. Dezember 1992 X B 42/91, BFH/NV 1993, 549).
  • BFH, 21.12.1992 - X B 42/91
    Auszug aus BFH, 14.07.1995 - VIII B 138/94
    An der Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie im künftigen Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. März 1992 II B 107/91, BFH/NV 1992, 795, und vom 21. Dezember 1992 X B 42/91, BFH/NV 1993, 549).
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