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   BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95   

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https://dejure.org/1995,6344
BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95 (https://dejure.org/1995,6344)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1995 - VII S 15/95 (https://dejure.org/1995,6344)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - VII S 15/95 (https://dejure.org/1995,6344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Rückforderungsbescheids - Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung klägerischen Vorbringens durch das Gericht - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 238
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.04.1990 - VII R 2/89

    Bei Zusammenveranlagung kann das FA den Erstattungsbetrag mit befreiender Wirkung

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95
    In dem Fall, in dem die Erstattung allein Steuern betreffe, die im Wege des Steuerabzugs von den Arbeitslöhnen der zusammenveranlagten Ehegatten einbehalten worden seien, bestimme sich die Höhe des Erstattungsanspruchs jedes Ehegatten grundsätzlich nach dem Verhältnis der bei den Ehegatten einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. April 1990 VII R 2/89, BFHE 160, 400 [BFH 05.04.1990 - VII R 2/89], BStBl II 1990, 719).

    Wegen der ausdrücklichen Anweisung in der Einkommensteuererklärung, einen Erstattungsbetrag auf das Konto der Ehefrau zu überweisen, habe das FA -- unabhängig von der Tatsache des Getrenntlebens der Eheleute -- die Erstattung nicht auf ein anderes Konto -- hier das Konto des Klägers -- leisten dürfen (BFH in BFHE 160, 400 [BFH 05.04.1990 - VII R 2/89], BStBl II 1990, 719).

    Bei dieser rechtlichen Betrachtungsweise, die auch der Beurteilung in dem vom FG zitierten Senatsurteil in BFHE 160, 400 [BFH 05.04.1990 - VII R 2/89], BStBl II 1990, 719 entspricht, war für eine behördliche Ermessensentscheidung bei der Erstattung oder Rückforderung, für eine Berücksichtigung zivilrechtlicher Ansprüche zwischen den Ehegatten und -- angesichts der dem FA bekannten gegensätzlichen Angaben der Ehegatten zum Erstattungskonto -- auch für eine nochmalige Rückfrage des FA bei der Ehefrau des Klägers vor der Erstattung kein Raum.

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95
    Den Finanzbehörden wird bei der Entscheidung über einen steuerrechtlichen Erstattungs-/ Rückforderungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 AO 1977 -- wie der Senat bereits entschieden hat -- auch nicht zugemutet, im Einzelfall die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten daraufhin zu überprüfen, wer von ihnen -- im Innenverhältnis -- auf die zu erstattenden Beträge materiell-rechtlich einen Anspruch hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, 327, BStBl II 1990, 41).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676 m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95
    Entsprechendes gilt für die Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte (vgl. BFH-Beschuß vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259, 260 m. w. N.).
  • BFH, 04.12.1987 - V S 9/85

    1. Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit können in einem solchen Fall nur dann bestehen, wenn auch unter Beachtung der nur noch beschränkten Prüfungsmöglichkeit des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts zu rechnen ist (BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702, 705).
  • BFH, 08.01.1991 - VII R 18/90

    Steuererstattung - Ehegatte

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95
    Das FA dürfe den Erstattungsbetrag aber dann nicht mehr an den materiell nicht erstattungsberechtigten Ehepartner auszahlen, wenn es erkenne oder erkennen müsse, daß der andere Ehegatte mit dieser Verfahrensweise aus beachtlichen Gründen nicht einverstanden sei (BFH-Urteil vom 8. Januar 1991 VII R 18/90, BFHE 163, 505 [BFH 08.01.1991 - VII R 18/90], BStBl II 1991, 442).
  • BFH, 12.08.1991 - III S 7/91
    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95
    Der BFH ist nach Einlegung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --; BFH-Beschluß vom 12. August 1991 III S 7/91, BFH/NV 1992, 124).
  • BFH, 31.07.1991 - II B 37/91

    Voraussetzungen einer "offenbaren Unrichtigkeit" im Sinne von § 107

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95
    Der BFH ist nach Einlegung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --; BFH-Beschluß vom 12. August 1991 III S 7/91, BFH/NV 1992, 124).
  • FG Köln, 15.05.2014 - 3 K 2923/11

    Abgabenordnung: Bordellbesitzer haben keinen Anspruch auf Erstattung von im

    Für die Frage, ob der Leistende im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO für eigene oder fremde Rechnung gezahlt hat, ist nicht entscheidend, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt wurde, sondern wessen Schuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Zahlungsempfänger gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (BFH-Urteile vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BStBl II 1990, 41 und vom 25.07.1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92, ferner die BFH-Beschlüsse vom 26.11.1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238 und vom 15.11.1999 VII B 155/99, BFH/NV 2000, 547).
  • FG Niedersachsen, 27.10.2000 - 4 K 567/99

    Berücksichtigung der Entreicherung bei Kingdergeldrückforderung; Rückforderung

    Die Vorschrift des § 37 Abs. 2 AO müsse zu einem gebundenen Verwaltungshandeln führen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Oktober 1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238).

    Soweit § 37 Abs. 2 AO im Verhältnis des Beklagten zu der Klägerin ein Rückforderungsermessen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs eröffnen würde (dagegen offenbar BFH-Beschluss vom 26.10.1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238), kann dies dahinstehen.

  • BFH, 17.12.2002 - X S 10/02

    Prüfungsanordnung für Kleinstbetrieb; Vollziehung einer Prüfungsanordnung

    Ernstliche Zweifel können dann vorliegen, wenn unter Beachtung der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts zu rechnen ist (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238).
  • BFH, 15.11.1999 - VII B 155/99

    Anrechnung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

    Den Finanzbehörden soll jedoch bei der Entscheidung über einen steuerlichen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO 1977 gerade nicht zugemutet werden, im Einzelfall die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten daraufhin zu überprüfen, wer von ihnen auf die zu erstattenden Beträge im Innenverhältnis einen Anspruch hat (Entscheidungen des Senats vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 49, und vom 26. Oktober 1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238).
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 346/02

    Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Erstattungsbeträge

    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung reicht das Vorbringen der Beschwerdebegründung, der BFH habe über einen identischen Fall bislang nicht entschieden und die Frage des Vertrauensschutzes sei von allgemeinem Interesse für die Gesamtheit aller steuerpflichtigen Bürger, nicht aus (siehe Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238).
  • BFH, 30.06.1999 - V S 11/99

    NZB; AdV

    Eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids durch den Bundesfinanzhof (BFH) kommt nicht in Betracht, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids nicht Gegenstand des Hauptverfahrens beim BFH sein kann (BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238).
  • FG Hamburg, 24.05.2000 - VII 70/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

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  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 4423/99

    Aufteilung des Einkommensteuererstattungsanspruchs bei Ehegatten;

    Den Finanzbehörden soll nicht zugemutet werden, im Einzelfall die zivilrechtlichen Beziehungen daraufhin zu überprüfen, wer von ihnen im Innenverhältnis auf die zu erstattenden Beträge einen Anspruch hat (vgl. Urteil des BFH vom 18.2.1997 VII R 117/95, BFH/NV 1997, 482, Beschluss des BFH vom 26.10.1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238).
  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 4423/98

    Aufteilung des Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs bei Ehegatten

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