Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.08.1995

Rechtsprechung
   BFH, 06.03.1996 - II R 102/93   

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https://dejure.org/1996,565
BFH, 06.03.1996 - II R 102/93 (https://dejure.org/1996,565)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1996 - II R 102/93 (https://dejure.org/1996,565)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1996 - II R 102/93 (https://dejure.org/1996,565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 118 Abs. 1, § 160 Abs. 2 a. F.; AO 1977 § 227; GrEStG 1983 § 23 Abs. 2; GrEStG BW § 1 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Landesrechtliches Steuergesetz - Revisibles Recht - BFH als Revisionsgericht - Mangelnde Revisibilität - Sachliche Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 163, GrEStG (BW) § 9 Abs 2
    10-Jahresfrist; Bebauung; Billigkeitsmaßnahme; Steuerbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 178
  • BB 1996, 1372
  • DB 1996, 1388
  • BStBl II 1996, 395
  • BStBl II 1996, 396
  • BFH/NV 1996, 261
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.04.1995 - II R 6/94

    Das Grunderwerbsteuergesetz NW ist seit 1. Januar 1993 kein revisibles Recht mehr

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Da für das GrEStG BW lediglich der Finanzrechtsweg eröffnet, nicht aber die FGO in bezeichnetem Sinn für anwendbar erklärt worden ist, handelte es sich bei dem GrEStG BW um irrevisibles Recht, dessen Anwendung durch das FG vom Senat nicht überprüft werden kann (vgl. für das frühere Nordrhein-Westfälische GrEStG Senatsurteil vom 26. April 1995 II R 6/94, BFHE 178, 222, BStBl II 1995, 738; und für das GrEStG BW Senatsurteil vom 17. Januar 1996 II R 88/94, nicht veröffentlicht).

    Kann das Revisionsgericht aber mangels Revisibilität des betreffenden Steuergesetzes dessen Auslegung durch das FG nicht überprüfen, so kann es notwendigerweise auch nicht überprüfen, ob eine sachliche Härte i. S. § 227 AO 1977 vorliegt (vgl. zur Frage § 42 AO 1977 i. V. m. irrevisiblem Landesrecht Senatsentscheidung in BFHE 178, 222, BStBl II 1995, 738).

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90

    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Denn aus dem Wesen einer Ermessensvorschrift, einen Spielraum dafür zu geben, unter einer Mehrzahl rechtlich zulässiger Verhaltensweisen wählen zu lassen, folgt, daß die durch § 102 FGO dem Umfang nach umschriebene gerichtliche Rechtskontrolle der Ermessensentscheidung nur auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch die Verwaltungsbehörden selbst bezogen sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545, m. w. N.).

    Ob die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, kann daher nur auf der Grundlage der Verhältnisse beurteilt werden, die der Behörde im Zeitpunkt der letzten Ermessensausübung bekannt waren oder bekannt sein mußten (BFH in BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545, 546).

  • BFH, 27.06.1973 - II R 78/72

    Nacherhebung von Grunderwerbsteuer - Verwendung zu begünstigtem Zweck -

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Ausgehend von der Rechtsauffassung des erkennenden Senats wird das FG die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der begehrten Billigkeitsmaßnahme (erneut) überprüfen und sich dabei ggf. mit der Frage des Vorliegens einer sachlichen Härte auseinandersetzen (vgl. allgemein zu Billigkeitsmaßnahmen bei der Nacherhebung von Grunderwerbsteuer z. B. Senatsurteile vom 27. Juni 1973 II R 78/72, BFHE 110, 298, BStBl II 1973, 862, und vom 17. Oktober 1984 II R 137/82, BFHE 142, 177, BStBl II 1985, 103).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Entgegen der Auffassung des Klägers liegt insoweit auch kein Fall eines - möglicherweise auch in diesem Zusammenhang zulässigen - Rückschlusses auf einen zum Zeitpunkt des letzten Verwaltungshandelns vorliegenden Sachverhalt vor (vgl. dazu z. B. BVerwG-Urteil vom 28. November 1980 2 C 24.78, Deutsche Verwaltungsblätter 1981, 460, 464).
  • BFH, 17.10.1984 - II R 137/82

    Grunderwerb - Unbebautes Grundstück - Bebaubarkeit - Bebauungshindernis -

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Ausgehend von der Rechtsauffassung des erkennenden Senats wird das FG die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der begehrten Billigkeitsmaßnahme (erneut) überprüfen und sich dabei ggf. mit der Frage des Vorliegens einer sachlichen Härte auseinandersetzen (vgl. allgemein zu Billigkeitsmaßnahmen bei der Nacherhebung von Grunderwerbsteuer z. B. Senatsurteile vom 27. Juni 1973 II R 78/72, BFHE 110, 298, BStBl II 1973, 862, und vom 17. Oktober 1984 II R 137/82, BFHE 142, 177, BStBl II 1985, 103).
  • BFH, 20.02.1991 - II R 63/88

    1. Kein Erlaß von Wechselsteuer bei ersatzweise ausgestellten neuen Wechseln 2.

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Erlaß aus sachlichen Gründen ist zu gewähren, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist und dadurch ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers besteht (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1991 II R 63/88, BFHE 164, 114, BStBl II 1991, 541, m. w. N.).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Die Entscheidung über einen Erlaßantrag aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung, die im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden kann, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 102 der Finanzgerichtsordnung - FGO - vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 109, BStBl II 1972, 603).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vertritt - entgegen der Auffassung des Klägers - diesen Rechtsstandpunkt (vgl. BVerwG-Urteil vom 23. August 1990 8 C 42/88, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1073, 1075).
  • BFH, 17.01.1996 - II R 88/94

    Revisibilität von landesrechtlichen Vorschriften des Grunderwerbsteuerrechts -

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Da für das GrEStG BW lediglich der Finanzrechtsweg eröffnet, nicht aber die FGO in bezeichnetem Sinn für anwendbar erklärt worden ist, handelte es sich bei dem GrEStG BW um irrevisibles Recht, dessen Anwendung durch das FG vom Senat nicht überprüft werden kann (vgl. für das frühere Nordrhein-Westfälische GrEStG Senatsurteil vom 26. April 1995 II R 6/94, BFHE 178, 222, BStBl II 1995, 738; und für das GrEStG BW Senatsurteil vom 17. Januar 1996 II R 88/94, nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
    Die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung kann nicht von einer späteren Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. z. B. BVerwG vom 20. Mai 1980 1 C 82.76, BVerwGE 60, 133, 136) oder auch der Erkenntnisse der ermessensausübenden Behörde abhängen.
  • BFH, 07.08.1985 - I R 309/82

    Kirchensteuer - Steuerbescheid - Konfession - Revision - Landesrecht -

  • BFH, 13.04.1994 - II R 93/90

    Vom Erwerber zur Beseitigung der relativen Unwirksamkeit des Erwerbsvorgangs an

  • BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10

    Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer

    Dem steht nicht schon entgegen, dass bei gerichtlicher Überprüfung einer behördlichen Ermessensausübung im Grundsatz auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen ist, die der Behörde im Zeitpunkt der letzten Ermessensausübung bekannt waren (BVerwG, NJW 1991, 1073, 1075; BFH, BFHE 180, 178, 182; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2004 - 4 C 03.2425 Rn. 17; VG München, Urteil vom 2. April 2009 - M 10 K 08.214 Rn. 43).
  • BFH, 19.03.2013 - II R 17/11

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines

    Dabei muss das Gericht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abstellen (BFH-Urteil vom 6. März 1996 II R 102/93, BFHE 180, 178, BStBl II 1996, 396).
  • BFH, 17.07.2019 - III R 64/18

    Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung

    Dabei muss das Gericht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abstellen (BFH-Urteil vom 06.03.1996 - II R 102/93, BFHE 180, 178, BStBl II 1996, 396).
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Rechtsprechung
   BFH, 17.08.1995 - II B 20/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11404
BFH, 17.08.1995 - II B 20/95 (https://dejure.org/1995,11404)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1995 - II B 20/95 (https://dejure.org/1995,11404)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1995 - II B 20/95 (https://dejure.org/1995,11404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 261
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.12.1985 - II R 171/84

    Stellt der Erwerber eines Grundstücks einen "Ersatzkäufer", um von dem Kauf

    Auszug aus BFH, 17.08.1995 - II B 20/95
    Die vom Kläger behauptete Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils zum Urteil des BFH vom 4. Dezember 1985 II R 171/74 (BFHE 145, 448, BStBl II 1986, 271) besteht nicht.

    Denn selbst unter Berücksichtigung des vom Kläger genannten Rechtssatzes aus dem Urteil des BFH in BFHE 145, 448, BStBl II 1986, 271 ergäbe sich nach dem vom FG zugrunde gelegten Sachverhalt keine andere Entscheidung in der Sache.

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 17.08.1995 - II B 20/95
    Die Kläger müssen vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1983 I B 3/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 16.03.1994 - II B 102/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus BFH, 17.08.1995 - II B 20/95
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. Senatsbeschluß vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34 m. w. N.).
  • FG Berlin, 07.01.1993 - I 327/90
    Auszug aus BFH, 17.08.1995 - II B 20/95
    Soweit der Kläger grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Hinblick darauf geltend macht, daß das FA einen Rechtssatz aus einem Urteil des FG Berlin vom 7. Januar 1993 I 327/90 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1993, 538) auf den Streitfall angewandt hat, entspricht die Beschwerde ebenfalls nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen.
  • BFH, 23.03.1983 - I B 3/83
    Auszug aus BFH, 17.08.1995 - II B 20/95
    Die Kläger müssen vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1983 I B 3/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 27.05.1999 - VIII B 114/98

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides, grundsätzliche Bedeutung

    Macht ein Kläger die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, daß der Kläger die Rechtsfrage bezeichnet und des weiteren substantiiert und konkret angibt, aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig sein soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 17. August 1995 II B 20/95, BFH/NV 1996, 261).
  • BFH, 03.02.2000 - III B 100/98

    Begründungsanforderungen - Verbreitung der Fernwärmeversorgung - Rohrleitungsnetz

    Macht ein Kläger die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, dass der Kläger eine Rechtsfrage bezeichnet und des Weiteren substantiiert und konkret angibt, aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig sein soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 17. August 1995 II B 20/95, BFH/NV 1996, 261).
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