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Rechtsprechung
   BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95   

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https://dejure.org/1996,2221
BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95 (https://dejure.org/1996,2221)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1996 - XI R 47/95 (https://dejure.org/1996,2221)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - XI R 47/95 (https://dejure.org/1996,2221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 4 Nr. 16 Buchst. c; Richtlinie 77/388/ EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betrieb eines Kursanatoriums - Umsatzsteuerfreiheit für "andere Einrichtungen" - Keine Übernahme der Kosten durch Träger der Sozialleistungen erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Berücksichtigung von Sozialleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Steuerfreiheit eines Sanatoriumsbetriebes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 16 Buchst c J: 1980, UStG § 4 Nr 15 Buchst b J: 1980, GG Art 3, GG Art 5, EWGRL 388/77 Art 13
    Arztliche Heilbehandlung; Steuerbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 209
  • BB 1996, 1654
  • BB 1996, 1973
  • DB 1996, 1807
  • BStBl II 1997, 151
  • BFH/NV 1996, 302
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.1994 - XI R 49/93

    Spruchreife bei mehrere Rechtsfragen betreffenden Jahressteuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95
    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) diese Entscheidung durch Urteil vom 13. Juli 1994 XI R 49/93 aus formellen Gründen aufgehoben hatte, wies das FG die Klage erneut ab und führte im wesentlichen aus: Es könne dahingestellt bleiben, ob die Klägerin eine Einrichtung ärztlicher Heilbehandlung betreibe.
  • BFH, 25.11.1993 - V R 64/89

    Auch für ein reines Belegkrankenhaus kann unter den Voraussetzungen des § 4 Nr.

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95
    Nach Auffassung des V. Senats bezweckt § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG 1980, der nunmehr an § 67 AO 1977 anknüpft, die Begünstigung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und (typisierend) der selbstzahlenden Privatpatienten, nicht aber des Trägers eines Krankenhauses (BFH-Urteil vom 25. November 1993 V R 64/89, BFHE 173, 242, BStBl II 1994, 212).
  • BFH, 12.05.2004 - X R 59/00

    Gewerbesteuerbefreiung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Beide Vorschriften sollen zur Kostenentlastung bei den Trägern von Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen beitragen (zu § 4 Nr. 16 UStG vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BFHE 180, 209, BStBl II 1997, 151).
  • FG Berlin, 16.11.2004 - 5 K 5008/99

    Möglichkeit des Einzelnen zur Berufung auf eine inhaltlich hinreichend bestimmte

    An dieser Auffassung hielt X nicht mehr fest, nachdem der Bundesfinanzhof -BFH- mit Urteil vom 8. Mai 1996 ( XI R 47/95, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 180, 209, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 151) entschieden hatte, dass das Merkmal "zugute kommen" in § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG nicht die Übernahme der Kosten durch die Träger der Sozialleistungen voraussetzt.

    Anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 8. Mai 1999 entschiedenen Fall (in BFHE 180, 209 , BStBl II 1997, 151 ) bestünden vorliegend keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Kläger und den Arbeitnehmern, sondern ausschließlich Vertragsbeziehungen zwischen dem Kläger und den Auftrag gebenden Arbeitgebern.

    Der BFH hat dies mit Urteil vom 8. Mai 1996 ( XI R 47/95, BFHE 180, 209 , BStBl II 1997, 151 ) daraus abgeleitet, dass die Entwicklung der Regelungen zur umsatzsteuerlichen Befreiung von Krankenanstalten und ähnlicher Einrichtungen deutlich erkennen lasse, dass die Begünstigung der Träger der Sozialleistungen nicht alleiniger Zweck dieser Regelungen gewesen sei und die im Gesundheitsbereich tätigen Einrichtungen von der Befreiungsvorschrift begünstigt sein könnten.

  • FG Köln, 21.02.2001 - 12 K 4716/98

    Untersuchungsleistung, arbeitsmedizinische

    Unerheblich sei, wer zivilrechtlich Leistungsempfänger sei oder ob eine Kostenübernahme durch die Träger der Sozialleistungen erfolgt sei (Hinweis auf BFH, BStBl II 1997, 151 und 1998, 632).

    Erforderlich sei nach der Rechtsprechung (Hinweis auf BFH in BStBl II 1997, 151), daß die Sozialversicherten in den Genuß der Leistungen kämen.

    Unerheblich ist, ob die jeweiligen Träger der Sozialversicherung die Untersuchungskosten übernommen haben (BFH-Urteil vom 08.05.1996 XI R 47/95, BStBl II 1997, 151).

    Die Vorschrift in ihrer derzeit gültigen Fassung diente vielmehr der Umsetzung von Artikel 13 Teil a Abs. 1 b der Richtlinie 77/388/EWG in nationales deutsches Recht (Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 12/1368, S. 26 f. zu § 4 Nr. 16 UStG 1991; BFH-Urteil in BStBl II 1997, 151, 153; Beschlüsse vom 03.02.2000 V R 1/98, FR 2000, 250, 252; vom 30.06.2000 V B 3/00, BFH/NV 2001, 211, 212).

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 237/17

    Laborleistungen zur Bestimmung sogenannter IgG-Antikörper als

    Nicht erforderlich sei dagegen, dass die erbrachten Leistungen von den Trägern der Sozialleistungen ganz oder teilweise übernommen worden seien (Hinweis auf Abschn. 98 Abs. 4 und 97 Abs. 2 UStR 2008 und BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BStBl. II 1997, 151).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 66/97

    Steuerbefreiung von Einrichtungen ärztlicher Befunderhebung

    Der Wortsinn von "zugute kommen" bedeutet "in den Genuß einer Maßnahme kommen" (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BFHE 180, 209, BStBl II 1997, 151), also eine Zuwendung, Bereicherung oder Besserstellung.
  • FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung; Krankenhausbehandlung; Heilbehandlung;

    Sowohl Sinn und Zweck des hier in Frage stehenden § 4 Nr. 16c UStG als auch des § 4 Nr. 14 UStG - über dessen Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG das BVerfG in dem von der Klägerin angegebenen Beschluß (a.a.O.) zu entscheiden hatte - ist es, die Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und auch die betroffenen sozialversicherten Bevölkerungskreise (so BFH in seinem Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BStBl II 1997, 151) zu begünstigen.
  • FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1743/08

    Bestimmung des pflegebedürftigen Personenkreises für die Umsatzsteuerbefreiung

    Denn insoweit unterscheidet sich die Regelung in § 4 Nr. 16 Buchst. d, ebenso wie die in Buchst. c, von den Tatbestandsvoraussetzungen in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG, wonach die Steuerbefreiung eine tatsächliche Kostentragung der Träger der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 08.05.1996 XI R 47/95, BStBl. II 1997, 151; vgl. Oelmaier in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 4 Nr. 16 Rz. 191).
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Rechtsprechung
   BFH, 12.09.1995 - IX R 87/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8198
BFH, 12.09.1995 - IX R 87/94 (https://dejure.org/1995,8198)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1995 - IX R 87/94 (https://dejure.org/1995,8198)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1995 - IX R 87/94 (https://dejure.org/1995,8198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Abbruchkosten für ein geerbtes Einfamilienhaus

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 87/94
    Der erkennende Senat hat die Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen zu beurteilen sind, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108, Abschn. 1, m. w. N.).
  • BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89

    Qualifizierung von Erschließungskosten als Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 87/94
    Der Senat hat allerdings dieses Urteil auch in einem Fall angewendet, in dem Aufwendungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Selbstnutzung eines Einfamilienhauses (Erschließungskosten) im Veranlagungszeitraum 1986 angefallen waren (Urteil vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314, 315).
  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 110/74

    Keine AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes,

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 87/94
    Ein solcher Zusammenhang ist -- wie der BFH bereits im Urteil vom 6. März 1979 VIII R 110/74 (BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551) für den Abzug von Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) bei Abbruch eines Gebäudes entschieden hat -- erforderlich.
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 87/94
    Dieser Rechtsauffassung des Senats steht sein Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89 (BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761 -- Abschn. 5 --) nicht entgegen.
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

    Diese Grundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten bei entgeltlichem Erwerb eines bebauten Grundstücks gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 X R 116/91, BFHE 179, 331, BStBl II 1996, 358; Senatsurteile vom 12. September 1995 IX R 87/94, BFH/NV 1996, 302; vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82, BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2020 - III R 17/19

    Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer

    Diese Grundsätze werden nicht nur bei dem entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes angewandt, sondern auch beim Erwerb im Wege der unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge (BFH-Urteil vom 07.10.1986 - IX R 93/82, BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330 --Schenkung--) und durch Erbfolge (BFH-Urteile vom 12.09.1995 - IX R 87/94, BFH/NV 1996, 302; vom 06.12.1995 - X R 116/91, BFHE 179, 331, BStBl II 1996, 358; vom 31.03.1998 - IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212 --Gesamtrechtsnachfolge--).
  • BFH, 06.12.1995 - X R 116/91

    Restwert eines alten Gebäudes und Abbruchkosten als Vorkosten nach § 10e Abs. 6

    Nach dem Tod des Lebensgefährten stand das Haus ohne Nutzungsabsicht des Klägers leer, so daß keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern waren (BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 87/94 zum Streitjahr 1986, BFH/NV 1996, 302).
  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2019 - 3 K 1425/17

    Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer

    Zum anderen gelten die Rechtsgrundsätze zum Erwerb in Abbruchabsicht bzw. zur Behandlung des Rest(buch)werts und der Abbruchkosten bei entgeltlichem Erwerb auch für den unentgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks im Wege der Einzelrechtsnachfolge (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212 mit Verweis auf die BFH-Urteile in BStBl II 1987, 330 sowie vom 12. September 1995 IX R 87/94, BFH/NV 1996, 302 und vom 6. Dezember 1995 X R 116/91, BStBl II 1996, 358; vgl. das BFH-Urteil in BStBl II 1996, 358 auch zur Frage der Behandlung bei Gesamtrechtsnachfolge).
  • FG Hamburg, 19.03.1998 - VI 157/97

    Abzugsfähigkeit der Abbruchkosten und des Restbuchwertes eines Gebäudes als

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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.1995 - X R 34 - 35/93, X R 34/93, X R 35/93   

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https://dejure.org/1995,34072
BFH, 20.09.1995 - X R 34 - 35/93, X R 34/93, X R 35/93 (https://dejure.org/1995,34072)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1995 - X R 34 - 35/93, X R 34/93, X R 35/93 (https://dejure.org/1995,34072)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1995 - X R 34 - 35/93, X R 34/93, X R 35/93 (https://dejure.org/1995,34072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 302
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Das gilt indes nicht, wenn z.B. eine GmbH (als potentieller Dritter) dem Steuerpflichtigen gegenüber nicht zu Baumaßnahmen oder sonstigen über die Käuferpflichten hinausgehenden Maßnahmen verpflichtet ist, sondern auf eigene Rechnung und Gefahr tätig wird (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302, 303, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.2007 - IV R 34/05

    Verkäufe landwirtschaftlich genutzter Grundstücke als gewerblicher

    Allerdings ist die Bauvoranfrage für den Fall nicht als eine über die private Vermögensverwaltung hinausgehende Tätigkeit angesehen worden, in dem sie kostenlos und mit keinem sonstigen Aufwand verbunden war und die Wertsteigerung des Grundstücks infolge der genehmigten Bebauung primär im Interesse eines Dritten lag (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).

    Ein auf Grund einer solchen Anfrage erteilter Vorbescheid ist baurechtlich als ein Ausschnitt (vorweggenommener Teil) der späteren Baugenehmigung anzusehen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1984 4 C 39/82, BVerwGE 69, 1) und steuerrechtlich wie ein Bauantrag zu beurteilen, mit dem auf die künftige Bebauung Einfluss genommen wird (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 302).

  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Vielmehr können die besonders gewichtigen Beweisanzeichen wie die Anzahl der veräußerten Objekte und der enge zeitliche Zusammenhang, aus denen im Regelfall eine von Anfang an bestehende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht abzuleiten ist, durch besondere, im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung zu berücksichtigende Umstände im jeweiligen Einzelfall widerlegt werden (BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; vom 9. Mai 2001 XI R 34/99, BFH/NV 2001, 1545, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

    Der VIII. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98 (BFH/NV 2003, 742) zu erkennen gegeben, dass er dazu neigt, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers dem Auftraggeber (hier: der Klägerin) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99

    Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?

    Diese Vermutung kann durch besondere Umstände des jeweiligen Einzelfalles widerlegt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466; vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747; vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).
  • BFH, 19.10.2010 - X R 41/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in

    Hätte er --wie vom FA im Revisionsverfahren vorgetragen-- die Wirksamkeit des Generalunternehmervertrags vom Zustandekommen eines Kaufvertrags abhängig gemacht, wären ihm die Vertragsleistungen des Generalunternehmers, den er auch zu überwachen hatte, gesondert zuzurechnen (BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533).
  • BFH, 12.07.2005 - X B 37/05

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorübergehende Eigennutzung

    Ohne Erfolg macht der Kläger auch geltend, das FG-Urteil weiche von den Entscheidungen des BFH vom 23. Februar 1994 X R 98/91 (BFH/NV 1994, 627), vom 20. September 1995 X R 34-35/93 (BFH/NV 1996, 302), vom 14. November 1995 VIII R 16/93 (BFH/NV 1996, 466) und vom 16. Oktober 2002 X R 74/99 (BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245) ab.

    Eine Abweichung von den BFH-Urteilen in BFH/NV 1996, 302 und in BFH/NV 1996, 466 kommt schon angesichts der unterschiedlichen Sachverhaltsgestaltung nicht in Betracht.

  • FG Münster, 17.09.2003 - 10 K 3793/01

    Abgrenzung land- und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte von gewerblichem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20.09.1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302 m.w.N.) wird bei dem Kauf und Verkauf sowohl unbebauter als auch bebauter Grundstücke der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt.

    Weitere, über eine private Vermögensverwaltung bzw. eine landwirtschaftliche Tätigkeit hinausgehende Aktivitäten haben die Kläger durch den Antrag auf Bauvoranfrage, einer Maßnahme zur Baureifmachung (vgl. BFH-Urteil BFH/NV 1996, 302 m.w.N.), entfaltet.

  • FG Düsseldorf, 04.11.2010 - 16 K 4489/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung zum landwirtschaftlichen

    Steuerrechtlich ist der Vorbescheid wie ein Bauantrag zu beurteilen, mit dem auf die künftige Bebauung Einfluss genommen wird (BFH-Urteile vom 8. November 2007 IV R 34/05, BFHE 219, 306, BStBl II 2008, 231 und vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).

    Dem steht nicht entgegen, dass eine Bauvoranfrage (ausnahmsweise) nicht als eine über die private Vermögensverwaltung hinausgehende Tätigkeit zu beurteilen ist, wenn sie kostenlos und mit keinem sonstigen Aufwand verbunden ist und die Wertsteigerung des Grundstücks infolge der genehmigten Bebauung primär im Interesse eines Dritten liegt (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).

  • FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht;

    Ob und inwieweit Vertragsleistungen eines Generalunternehmers dem Auftraggeber für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert, d. h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzeltätigkeiten zuzurechnen sind, hat der BFH bislang nicht abschließend entschieden (bejahend zunächst BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; ausdrücklich offen gelassen BFH-Urteile vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742 und vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259 unter II. 2. d bb).
  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98

    Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • BFH, 12.09.2007 - X B 192/06

    Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums;

  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95

    Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

  • FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 12 V 27/00

    Beurteilung der Gewerblichkeit einer Grundstücksveräußerung im Verfahren der

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