Rechtsprechung
   BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 1996, 398



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03  

    Betriebsprüfung - Inwieweit sind Hinzuschätzungen bei einer GmbH eine verdeckte

    Diese Rechtsprechung bezieht sich auf Fälle, in denen mangels ausdrücklicher Aufgabeerklärung aus anderen Umständen, Handlungen oder Äußerungen auf eine Betriebsaufgabe geschlossen wird (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398; vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94, BFH/NV 1996, 663; vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834; vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454; vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198; vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433).
  • BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97  
    Da die Möglichkeit besteht, daß der Betrieb, sei es durch den bisherigen Inhaber, sei es durch einen Rechtsnachfolger wieder selbst bewirtschaftet wird, kann die Absicht der dauernden Betriebseinstellung nur bei einer unmißverständlichen Erklärung des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt angenommen werden (Senatsurteile vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19 , BStBl II 1992, 521 , und vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398 sowie Beschluß vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591).

    Nach der Auffassung des Senats muß eine solche Erklärung nämlich erkennbar von dem Bewußtsein getragen sein, daß infolge der Aufgabeerklärung die stillen Reserven versteuert werden (Senatsurteil vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398).

    Durch die Rechtsprechung des BFH ist ebenfalls geklärt, daß ein landwirtschaftlicher Betrieb bei einer ständigen Verkleinerung, der bewirtschafteten Fläche nicht allein deshalb zerschlagen wird, weil eine ertragreiche Bewirtschaftung der --hier vom FG angenommenen-- Restfläche (3 800 qm) nicht mehr möglich ist (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339 , BStBl II 1982, 381 ; vom 12. November 1992 IV R 41/91, BFHE 170, 311, BStBl II 1993, 430 ; in BFH/NV 1996, 398, und in BFH/NV 1997, 649).

    Er hat dabei ausgeführt, daß auch in diesen Fällen die Aufgabe des Betriebs hätte unmißverständlich erklärt werden müssen (z.B. BFH-Urteile vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398; vom 7. Dezember 1995 I V R 109/94, BFH/NV 1996, 663; vgl. zur Auslegung einer Entnahmeerklärung unter Berücksichtigung bestehender Verwaltungsanweisungen Senatsurteil vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850).

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06  

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

    Eine solche Erklärung muss zwar nicht förmlich, d.h. schriftlich erfolgen, jedoch aus Beweisgründen unmissverständlich sein (Senatsurteil vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398, unter 2.b der Gründe).
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  • BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98  

    Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt die Annahme einer Betriebsaufgabe im Fall der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs eine unmißverständliche Erklärung des Steuerpflichtigen gegenüber dem FA voraus (z.B. Senatsurteile vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398, sowie Beschlüsse vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591, und vom 7. Mai 1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, 1345; ebenso BFH-Urteil in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388).

    Nach der Auffassung des Senats muß zudem eine Aufgabeerklärung erkennbar von dem Bewußtsein getragen sein, daß infolge der Aufgabeerklärung die stillen Reserven versteuert werden (Senatsurteile in BFH/NV 1996, 398, und in BFH/NV 1998, 834).

    Durch die Rechtsprechung des BFH ist ebenfalls geklärt, daß ein landwirtschaftlicher Betrieb bei einer ständigen Verkleinerung der bewirtschafteten Fläche nicht allein deshalb zerschlagen wird, weil eine ertragreiche Bewirtschaftung der Restfläche --im Streitfall geht das FG von einer verbleibenden Eigenfläche von 2 ha aus-- nicht mehr möglich ist (BFH-Urteile 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381; vom 12. November 1992 IV R 41/91, BFHE 170, 311, BStBl II 1993, 430; in BFH/NV 1996, 398; in BFH/NV 1997, 225, und in BFH/NV 1997, 649).

  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00  

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Auch soweit der Kläger unter Hinweis darauf, dass die Pachtobjekte bereits im Zuge der Beendigung der Betriebsaufspaltung im Jahr 1982 in sein Privatvermögen übergegangen seien, erstmals für den Veranlagungszeitraum 1988 --statt wie bisher gewerbliche Einkünfte-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärte, kann darin keine schlüssige Betriebsaufgabeerklärung mit Wirkung ab dem Eingang der Einkommensteuererklärung 1988 beim FA erblickt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398, unter 1. d der Gründe, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH; in BFH/NV 1999, 1422, unter 3. c, letzter Absatz, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.1995 - IV R 109/94  

    Aufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung

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  • BFH, 19.08.1998 - X R 176/96  

    Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge

    Die Äußerung des Steuerpflichtigen muß erkennbar von dem Bewußtsein getragen sein, daß es als Folge dieser Erklärung zur Versteuerung der stillen Reserven kommt (BFH-Urteil vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398; Beschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95, BFH/NV 1997, 218).

    Ist nach der Rechtsprechung eine konkludente Kundgabe der Betriebsaufgabe nicht allein darin zu sehen, daß nach einer Nutzungsüberlassung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 398, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung), fehlt es gleichfalls an einer rechtlich ausreichenden Erklärung des Steuerpflichtigen, wenn dieser mitteilt, er beziehe keine Einkünfte.

  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96  

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Da aber im Streitfall die Möglichkeit bestanden hat, den Betrieb, sei es durch den bisherigen Betriebsinhaber, sei es durch einen Rechtsnachfolger, wieder selbst zu bewirtschaften, könnte die Absicht der dauernden Betriebseinstellung nur bei einer unmißverständlichen Erklärung gegenüber dem FA angenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398, m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03  

    Steuerrecht - Steuerfreie Entnahme fremdvermieteter Wohnung zum Eigenbedarf

    Eine solche Entnahmehandlung, die auch in einem entsprechenden Buchungsvorgang bestehen kann, muss jedoch erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es als Folge dieser Maßnahme zu einer Versteuerung der stillen Reserven kommt (Senatsurteil vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398 zu dem vergleichbaren Fall einer Betriebsaufgabe).
  • BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96  

    Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Der Wille, wie verfahren werden soll, muß äußerlich erkennbar und von dem Bewußtsein getragen sein, daß es als Folge dieser Erklärung zur Versteuerung der stillen Reserven kommt (Senatsurteil vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398, m.w.N.).

    Nicht erforderlich ist allerdings, daß eine derartige Willensäußerung in Form einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung gegenüber dem FA stattfindet (BFH in BFH/NV 1996, 398; Senatsbeschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95, BFH/NV 1997, 218).

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99  

    Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe

  • BFH, 18.07.1997 - I B 133/95  
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 167/99  

    Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe

  • BFH, 20.11.2002 - X B 48/01  

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, wesentliche Betriebsgrundlagen bei verpachtetem

  • BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96  
  • BFH, 20.01.1999 - IV R 52/98  

    Verfahrensmängel; fehlende Urteilsbegründung

  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94  
  • BFH, 10.09.1996 - IV B 135/95  
  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 3233/03  

    Durch Erbbaurechtsbestellungen betroffene Grundstücke als gewillkürtes

  • BFH, 07.11.1996 - IV B 162/95  
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 8 K 389/01  

    Renovierung einer anschließend steuerfrei aus dem Betriebsvermögen entnommenen

  • FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01  

    Betriebsaufgabe bei fehlender aktviver Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen

  • FG Düsseldorf, 14.08.2000 - 3 K 5434/94  

    Änderungsbescheid; Gegenstand des Verfahrens; Bekanntgabe; Zulässigkeit - Während

  • FG Nürnberg, 03.07.2002 - III 142/00  

    Zur Frage, wann eine Betriebsverpachtung beendet und von einer Betriebsaufgabe

  • FG Hamburg, 11.02.1998 - III 210/91  

    Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe bei Verpachtung

  • FG München, 25.06.2007 - 9 K 1485/06  

    Irrtümliche Annahme der Betriebsaufgabe; keine Bindung an unzutreffende Auskunft

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