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   BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7769
BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93 (https://dejure.org/1995,7769)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1995 - IX R 88/93 (https://dejure.org/1995,7769)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - IX R 88/93 (https://dejure.org/1995,7769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Berücksichtigung von Herstellungskosten für ein Gebäude bei einer Generalüberholung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 537
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93
    In diesem Sinne wird ein Gebäude auch dann neu hergestellt, wenn es so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß), und unter Verwendung seiner noch nutzbaren Teile wieder instandgesetzt wird (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, 457 m. w. N.).

    Eine Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB liegt u. a. vor, wenn ein Gebäude aufgestockt, wenn seine Substanz vermehrt oder seine nutzbare Fläche vergrößert wird oder wenn bisher nicht vorhandene Bestandteile eingebaut werden (Senatsurteil in BFHE 177, 454, 457 m. w. N.).

    Eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung im Sinne dieser Vorschrift ist nach dem Senatsurteil in BFHE 177, 454, 460f., auf das zur Begründung im einzelnen Bezug genommen wird, dann gegeben, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im ganzen deutlich erhöht wird.

    Wegen der Begründung im einzelnen nimmt der Senat ebenfalls auf das Urteil in BFHE 177, 454, 459, 462 Bezug.

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93
    Dies setzt voraus, daß sich schon für die Streitjahre anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluß zur Vermietung des Einfamilienhauses feststellen läßt (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, 366, BStBl II 1991, 761; vom 15. April 1992 III R 96/88, BFHE 168, 133, 136, BStBl II 1992, 819).
  • BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88

    Versteuerung des Nutzungswerts bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung in

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93
    Dann wäre zu prüfen, ob Tochter und Schwiegersohn des Klägers über eine gesicherte Rechtsposition verfügten, die sich auch aus einem formlos begründeten Leihverhältnis ergeben kann (vgl. dazu BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366; vom 29. November 1983 VIII R 184/83, BFHE 140, 203, 207, BStBl II 1984, 371; vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456; vom 28. Januar 1992 IX R 144/86, BFH/NV 1992, 587; vom 21. September 1993 IX R 96/88, BFH/NV 1994, 307).
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