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   BFH, 19.07.1995 - X R 41/94   

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https://dejure.org/1995,4919
BFH, 19.07.1995 - X R 41/94 (https://dejure.org/1995,4919)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1995 - X R 41/94 (https://dejure.org/1995,4919)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - X R 41/94 (https://dejure.org/1995,4919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Einzelrichter nach § 6 Finanzgerichtsordnung (FGO)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 54
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - X R 41/94
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 6 FGO bestehen nach Auffassung des Senats nicht (vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83, Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559 zu § 31 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes, der eine Einzelrichterzuständigkeit in einer dem § 6 Abs. 1 FGO vergleichbaren Weise eröffnet).
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 105/95

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

    Auch wenn § 6 FGO dahin auszulegen sein sollte, daß das FG vor der Übertragung auf den Einzelrichter den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben habe, könnte die Besetzungsrüge nicht mit der (behaupteten) Verletzung des rechtlichen Gehörs begründet werden, weil diese nicht in § 116 FGO genannt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).

    Dies gilt um so mehr, als das BVerfG (Beschluß vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 559, zu § 31 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes) und der BFH (Beschluß in BFH/NV 1996, 54) die Möglichkeit der Übertragung auf den Einzelrichter als verfassungsrechtlich unbedenklich ansehen.

  • BFH, 18.12.1997 - I R 68/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (vgl. Urteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; Beschlüsse vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115, m. w. N.; vom 13. Juli 1995 VII R 41/95, BFH/NV 1996, 54; vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31; zu w. N. siehe Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 103 FGO Rz. 14) bezieht sich das Tatbestandsmerkmal "dem Urteil zugrunde liegende Verhandlung", das nach § 103 FGO den gesetzlichen Richter bestimmt, nur auf die letzte mündliche Verhandlung, in der das Urteil ergangen ist.

    Abgesehen davon kann das FA mit seiner Rüge, das FG habe gegen die Vorschriften über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstoßen, auch deshalb nicht mehr gehört werden, weil es auf die Rüge eines derartigen Verstoßes (möglicherweise) verzichtet hat (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 54).

  • BFH, 27.03.1998 - X R 105/96

    Wirkungen der Versagung rechtlichen Gehörs auf die Eröffnung einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wiederholt entschieden, daß gegen § 6 FGO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54; vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242; vom 24. Oktober 1996 IV R 57/95, BFH/NV 1997, 417, sowie vom 17. April 1997 III R 39/96, BFH/NV 1997, 860; eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 15. August 1997 2 BvR 1272/97 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 24.09.1999 - XI R 52/98

    Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; nicht nach Vorschrift des Gesetzes

    Sie können nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erhoben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 734; vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
  • BFH, 22.01.1998 - XI S 42/97

    Schlüssigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit

    Die von den Antragstellern möglicherweise miterhobene Rüge der Verletzung ihres rechtlichen Gehörs (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 FGO) fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Verfahrensmängel und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erhoben werden (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187; BFH- Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
  • BFH, 17.12.1999 - III R 64/98

    Zulassungsfreie Revision; mangelnde Vertretung i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO

    Die vom Kläger möglicherweise erhobene Rüge der Verletzung seines rechtlichen Gehörs (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 FGO) fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Verfahrensmängel und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erhoben werden (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
  • BFH, 13.08.1999 - III S 2/99

    Prozeßkostenhilfe - Verfahrensmangel - Klage vor dem FG - Zulässigkeit -

    Die von dem Antragsteller zudem erhobene Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 FGO) fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Verfahrensmängel und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187; BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
  • BFH, 19.04.1999 - XI R 106/96

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

    Der BFH habe in ständiger Rechtsprechung die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach § 6 FGO verfassungsrechtlich nicht beanstandet (BFH-Urteil vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
  • BFH, 19.04.1999 - XI R 105/96

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

    Der BFH habe in ständiger Rechtsprechung die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach § 6 FGO verfassungsrechtlich nicht beanstandet (BFH-Urteil vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
  • BFH, 10.09.1996 - IV R 51/94

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Finanzgerichts

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) zu § 31 des Asylverfahrensgesetzes, der eine Einzelrichterzuständigkeit in einer dem § 6 Abs. 1 FGO vergleichbaren Weise eröffnet (BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54; ebenso bereits Senatsurteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776, insoweit nicht veröffentlicht -- NV --, juris; BFH-Beschluß vom 17. April 1996 VI R 105/95, NV, juris).
  • BFH, 13.06.2000 - VII R 99/98

    Zwangsgeld - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Mündliche Verhandlung -

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 88/96

    Gründe und Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision

  • BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98
  • FG Hessen, 16.08.1996 - 10 K 3486/95

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrags; Vorläufige Festsetzung der

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