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Rechtsprechung
   BFH, 31.01.1996 - II R 95/93   

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https://dejure.org/1996,7789
BFH, 31.01.1996 - II R 95/93 (https://dejure.org/1996,7789)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1996 - II R 95/93 (https://dejure.org/1996,7789)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - II R 95/93 (https://dejure.org/1996,7789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 169 Abs 2 S 2, AO 1977 § 162, AO 1977 § 88
    Besteuerungsgrundlage; Festsetzungsverjährung; Kennenmüssen; Steuerhinterziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 564
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.05.1989 - III R 132/85

    - Berücksichtigung von dem FA bekannten Umständen bei Auslegung einer Klage -

    Auszug aus BFH, 31.01.1996 - II R 95/93
    Zwar kann im Einzelfall die bloße Andeutung des Klagebegehrens ausreichen, wenn sich aus den mit der Klageschrift eingereichten sonstigen Unterlagen bzw. anderen ohne weiteres zugänglichen Umständen zweifelsfrei das Klagebegehren ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1989 III R 132/85, BFHE 157, 296 ff., BStBl II 1989, 846).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 31.01.1996 - II R 95/93
    Dessen ausreichende Bezeichnung erfordert nach ständiger Rechtsprechung des BFH die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und ihn in seinen Rechten verletzt (BFH-Beschluß vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117 ff., BStBl II 1980, 99, 102; BFH-Urteil vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290 ff., BStBl II 1988, 895 ff.).
  • FG Bremen, 07.09.1993 - II 50/91
    Auszug aus BFH, 31.01.1996 - II R 95/93
    unter Aufhebung des Urteils des FG Bremen vom 7. September 1993 (II 50/91 K) die Klage abzuweisen.
  • BFH, 16.03.1988 - I R 93/84

    Bezeichnung des Streitgegenstandes durch Bezugnahme auf nachträglich eingereichte

    Auszug aus BFH, 31.01.1996 - II R 95/93
    Dessen ausreichende Bezeichnung erfordert nach ständiger Rechtsprechung des BFH die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und ihn in seinen Rechten verletzt (BFH-Beschluß vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117 ff., BStBl II 1980, 99, 102; BFH-Urteil vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290 ff., BStBl II 1988, 895 ff.).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Diese geht nämlich --im Anschluß an die vom Großen Senat aufgestellten Grundsätze-- dem Grunde nach dahin, daß der Kläger zur Bestimmung des Klagebegehrens angeben muß, inwieweit er den angefochtenen Bescheid für rechtswidrig hält (Senatsurteil in BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895, 896; BFH in BFH/NV 1995, 886, 887; BFH-Urteil vom 31. Januar 1996 II R 95/93, BFH/NV 1996, 564).
  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Das Gericht muss in die Lage versetzt sein, das Klagebegehren zu ermitteln, um die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, unter II. 2.; ebenso BFH-Urteile vom 31. Januar 1996 II R 95/93, BFH/NV 1996, 564; in BFH/NV 2000, 1480, und in BFHE 186, 309, BStBl II 1998, 628, sowie in BFH/NV 2000, 198; vom 18. Mai 1999 X R 20/98, BFH/NV 1999, 1603).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 9 K 82/99

    Bezeichnung des Gegenstands eines Klagebegehrens

    Die hiernach erforderlichen substantiierten Gründe für die Rechtswidrig keit des angegriffenen Erbschaftsteuerbescheids hat der Kl in der Klageschrift nicht vorgetragen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1996 II R 95/93, BFH/NV 1996, 564).

    Wegen des Fehlens von substantiierten und konkreten Darlegungen, die über die Ausführungen in der Klageschrift hinausgehen und die zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens im Sinne von § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO erforderlich gewesen wären, war das FG bis zum Ablauf der Ausschlußfrist nicht in die Lage versetzt, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 886) zu bestimmen (BFH-Urteile in BStBl II 1996, 483 ; in BFH/NV 1996, 564).

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Rechtsprechung
   BFH, 30.01.1996 - V R 1/95   

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https://dejure.org/1996,20816
BFH, 30.01.1996 - V R 1/95 (https://dejure.org/1996,20816)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1996 - V R 1/95 (https://dejure.org/1996,20816)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - V R 1/95 (https://dejure.org/1996,20816)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.08.1987 - IV B 27/87

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelsperre - Rechtswegeröffnung - Zulassung

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - V R 1/95
    Nach Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs findet die Revision abweichend von § 115 Abs. 1 FGO nur statt, wenn das FG oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der BFH die Revision zugelassen hat (zur ausdrücklichen Zulassung eines Rechtsmittels vgl. BFH-Beschluß vom 26. August 1987 IV B 27/87, BFHE 150, 403, BStBl II 1987, 786) oder wenn der Fall einer nach § 116 FGO zulassungsfreien Revision vorliegt.
  • BFH, 08.01.1991 - III R 196/90

    Erteilung einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - V R 1/95
    Auf einen Hinweis durch die Geschäftsstelle des erkennenden Senats vom 22. Februar 1995 des Inhalts, die dem angefochtenen Urteil beigefügte, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bewirke nicht, daß der in ihr angegebene Rechtsweg zulässig wird (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Januar 1991 III R 196/90, BFH/NV 1991, 547), hat sich der Kläger nicht geäußert.
  • BFH, 21.01.1991 - X B 1/91

    Finanzgerichtsordnung; Beschwerde gegen Verhängung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - V R 1/95
    Auf einen Hinweis durch die Geschäftsstelle des erkennenden Senats vom 22. Februar 1995 des Inhalts, die dem angefochtenen Urteil beigefügte, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bewirke nicht, daß der in ihr angegebene Rechtsweg zulässig wird (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Januar 1991 III R 196/90, BFH/NV 1991, 547), hat sich der Kläger nicht geäußert.
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