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   BFH, 26.02.1996 - VI R 66/95   

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https://dejure.org/1996,11041
BFH, 26.02.1996 - VI R 66/95 (https://dejure.org/1996,11041)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1996 - VI R 66/95 (https://dejure.org/1996,11041)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - VI R 66/95 (https://dejure.org/1996,11041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 572
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.02.1994 - X B 35/93

    Anforderungen an die Besetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BFH, 26.02.1996 - VI R 66/95
    Die besondere Funktion des Berichterstatters besteht lediglich darin, Entscheidungen vorzubereiten (BFH-Beschluß vom 18. Februar 1994 X B 35/93, BFH/NV 1995, 120).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 26.02.1996 - VI R 66/95
    Die Auswahl eines von ihnen zum Berichterstatter, die nach überwiegender Meinung nicht unter § 21 g Abs. 2 GVG fällt (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 4 FGO Tz. 31, m. w. N.; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311), macht nicht einen von ihnen in höherem oder geringerem Maße zum gesetzlichen Richter.
  • BFH, 29.05.1992 - VIII K 1/92

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeitsaufhebungsantrages wegen nicht hinreichender

    Auszug aus BFH, 26.02.1996 - VI R 66/95
    Daß bei der Anordnung des Vorsitzenden nach § 21 g GVG, die den hier zu beurteilenden Einzelfall erfaßt, sachwidrige Erwägungen eine Rolle gespielt haben könnten (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 29. Mai 1992 VIII K 1/92, BFH/NV 1992, 538, m. w. N.), ist weder vorgetragen noch gibt es hierfür irgendwelche Anhaltspunkte.
  • BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97

    Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter

    Die Person des Einzelrichters, dem die Sache zur Entscheidung übertragen werden kann, ergibt sich aus dem vom Vorsitzenden des Senats gemäß § 4 FGO i.V.m. § 21g GVG aufzustellenden senatsinternen Mitwirkungsplan (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 GVG; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 1996 IV R 57/95, BFH/NV 1997, 417, und vom 26. Februar 1996 VI R 66/95, BFH/NV 1996, 572).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Die namentliche Angabe des zuständigen (Einzel-)Richters im Übertragungsbeschluß ist nicht erforderlich, weil sich dieser gemäß § 4 FGO i. V. m. § 21g Abs. 3 GVG aus dem internen Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Senats des FG ergibt (ebenso Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 6 Anm. 7; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 6 FGO Tz. 12; Buciek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 6 FGO Rz. 86; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 6 FGO Anm. 2, von Wedel, in Schwarz, Kommentar zur FGO, § 6 Rz. 16; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 6 Rz. 20; vgl. auch BFH-Beschluß vom 26. Februar 1996 VI R 66/95, BFH/NV 1996, 572).
  • BFH, 27.03.1998 - X B 161/96

    Zulässigkeit eines als "außerordentliche Beschwerde" bezeichneten Rechtsmittels

    Auch führt die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nicht zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts und damit zu einem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes -- GG -- (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1996 VI R 66/95, BFH/NV 1996, 572; vom 17. April 1996 VI R 105/95, BFH/NV 1996, 767; in BFH/NV 1997, 860).
  • BFH, 27.03.1998 - X R 105/96

    Wirkungen der Versagung rechtlichen Gehörs auf die Eröffnung einer

    Ebensowenig läßt sich aus der Entscheidung des FG, den Rechtsstreit nach § 6 Abs. 1 FGO einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen, eine vorschriftswidrige Besetzung des erkennenden Gerichts herleiten (vgl. BFH- Beschlüsse vom 26. Februar 1996 VI R 66/95, BFH/NV 1996, 572; vom 17. April 1996 VI R 105/95, BFH/NV 1996, 767; in BFH/NV 1997, 860).
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