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   BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96   

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BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96 (https://dejure.org/1996,3061)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1996 - VIII E 1/96 (https://dejure.org/1996,3061)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - VIII E 1/96 (https://dejure.org/1996,3061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 575
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.10.1989 - VII S 17/89

    Streitwert eines Verfahrens wegen Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Liegt die Bedeutung des Antrages in ihrem Wert erkennbar über oder unter dem Betrag, ist der Streitwert nach der Grundregel in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend höher oder niedriger festzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1989 VII S 25/89, BFH/NV 1990, 520; vom 24. Oktober 1989 VII S 17/89, BFHE 158, 208, BStBl II 1990, 75, 76).
  • BFH, 12.12.1989 - VII S 25/89

    Bemessung eines Streitwertes nach der Bedeutung der Sache

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Liegt die Bedeutung des Antrages in ihrem Wert erkennbar über oder unter dem Betrag, ist der Streitwert nach der Grundregel in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend höher oder niedriger festzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1989 VII S 25/89, BFH/NV 1990, 520; vom 24. Oktober 1989 VII S 17/89, BFHE 158, 208, BStBl II 1990, 75, 76).
  • BFH, 23.11.1994 - II R 54/90

    Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Der Kostenbeamte ist deshalb zu Recht mangels genügender Anhaltspunkte von dem Auffangstreitwert nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG ausgegangen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. November 1994 II R 54/90, BFH/NV 1995, 633 m. w. N.).
  • BFH, 09.02.1989 - VIII E 1/88

    Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen mit der Erinnerung

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Eine Abänderung der rechtskräftigen Kostenentscheidung des erkennenden Senats in dem dem Kostenansatz zugrundeliegenden Beschluß vom 28. September 1995 kann indessen nicht mit der Erinnerung geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1994 VII E 20/93, BFH/NV 1994, 733; vom 9. Februar 1989 VIII E 1/88, BFH/NV 1990, 385).
  • BFH, 18.06.1969 - I B 8/69

    Festsetzung eines Streitwerts - Mehrere Steuerfälle - Rechtsbehelfsentscheidung

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Liegt eine objektive Klagenhäufung -- wie im Streitfall -- vor, so ist ein Gesamtstreitwert zu bilden (analog § 5 der Zivilprozeßordnung i. V. m. § 155 der Finanzgerichtsordnung; BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1990 IX R 7/88, BFH/NV 1991, 56; vom 18. Juni 1969 I B 8/69, BFHE 96, 153, BStBl II 1969, 587).
  • BFH, 24.09.1986 - VI E 2/86

    Unanfechtbarkeit eines Verwerfungsbeschlusses als letztinstanzliche Entscheidung

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Darüber hinaus besteht auch kein Vertretungszwang (§ 5 Abs. 5 GKG; BFH-Beschluß vom 24. September 1986 VI E 2/86, BFH/NV 1987, 732).
  • BFH, 12.07.1991 - VIII E 2/91

    Festsetzung des Streitwerts bei Anfechtung einer Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Die Kostenrechnung ist im Erinnerungsverfahren vollständig von Amts wegen nachzuprüfen (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juli 1991 VIII E 2/91, BFH/NV 1992, 54 m. w. N.).
  • BFH, 12.07.1990 - IX R 7/88
    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Liegt eine objektive Klagenhäufung -- wie im Streitfall -- vor, so ist ein Gesamtstreitwert zu bilden (analog § 5 der Zivilprozeßordnung i. V. m. § 155 der Finanzgerichtsordnung; BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1990 IX R 7/88, BFH/NV 1991, 56; vom 18. Juni 1969 I B 8/69, BFHE 96, 153, BStBl II 1969, 587).
  • BFH, 13.01.1994 - VII E 20/93
    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
    Eine Abänderung der rechtskräftigen Kostenentscheidung des erkennenden Senats in dem dem Kostenansatz zugrundeliegenden Beschluß vom 28. September 1995 kann indessen nicht mit der Erinnerung geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1994 VII E 20/93, BFH/NV 1994, 733; vom 9. Februar 1989 VIII E 1/88, BFH/NV 1990, 385).
  • BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97
    Mit Beschluß vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96 (BFH/NV 1996, 575) hat der erkennende Senat die Erinnerung des Erinnerungsführers und Antragstellers (Antragsteller) gegen den Kostenansatz für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurückgewiesen.

    Die vom Senat mit Beschluß in BFH/NV 1996, 575 zurückgewiesene Erinnerung des Antragstellers hatte im übrigen keine kostenrechtlichen Einwendungen zum Gegenstand, sondern zielte allein auf eine Abänderung der rechtskräftigen Kostenentscheidung des dem Kostenansatz zugrundeliegenden Beschlusses ab, mit welchem der erkennende Senat die -- entgegen der Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) -- persönlich eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen hat.

    Unter diesen Umständen bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß der vorgenannte Beschluß in BFH/NV 1996, 575 i. S. von § 8 Abs. 1 Satz 3 GKG auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seitens des Antragstellers beruhte, so daß von der Erhebung von Kosten hätte abgesehen werden können.

    Der Antragsteller hat gegen den die Erinnerung zurückweisenden Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1996, 575 erstmals mit dem am 18. Februar 1997 eingegangenen Schreiben Bedenken erhoben.

    Da die Gegenvorstellung eine Entscheidung betrifft, die in einem Verfahren ergangen ist, für welches kein Vertretungszwang besteht (vgl. § 5 Abs. 3 GKG; BFH/NV 1996, 575), kann der Antragsteller auch die Gegenvorstellung persönlich einlegen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1996 IX S 3/96, BFH/NV 1996, 926, m. w. N.).

    Jedenfalls ist weder die angegriffene Entscheidung des erkennenden Senats in BFH/NV 1996, 575 sachlich zu beanstanden noch bietet das Vorbringen des Antragstellers irgendeinen Anhaltspunkt für einen Rechtsfehler.

  • BFH, 26.09.2006 - X S 4/06

    Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Dabei waren die Streitwerte der von K (im Wege der objektiven Klagenhäufung) nebeneinander verfolgten, selbständigen prozessualen Ansprüche betreffend die Einkommensteuerfestsetzungen für 1990 und für 1991 entsprechend § 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu einem Gesamtstreitwert zusammenzurechnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575; vom 3. Januar 2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852).
  • FG Niedersachsen, 20.06.2011 - 2 KO 3/11

    Streitwert in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist nach der

    Jedoch hat der Senat die Kostenrechnung im Erinnerungsverfahren vollständig von Amts wegen nachzuprüfen (BFH-Beschluss vom 30. Januar 1996, VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575).

    Es ist daher auf den Auffangstreitwert abzustellen, es sei denn, die festgesetzte Steuer beträgt weniger als 5.000 EUR, da jedenfalls dann die Bedeutung der Sache erkennbar darunter liegt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 1996, VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575).

  • BFH, 05.11.1997 - XI E 2/97
    Auch eine bestimmte Form oder Frist ist nicht vorgesehen (BFH-Beschluß vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575).

    Es ist auch nicht erkennbar, daß die Bedeutung des vom Erinnerungsführer verfolgten Ziels der Beschwerde eine Ermäßigung des Auffangstreitwerts rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 575).

  • BFH, 26.11.2002 - IV E 2/02

    NZB, Streitwert

    Unter diesen Umständen war --wie bei jeder Klagehäufung-- analog § 5 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung ein Gesamtstreitwert zu bilden (BFH-Beschluss vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2003 - IX E 4/03

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Die Kostenstelle hat im Übrigen zu Recht für das gemeinschaftliche Beschwerdeverfahren der Erinnerungsführer einen einheitlichen Streitwert gebildet (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575 --zur Bildung eines Gesamtstreitwerts bei objektiver Klagehäufung--).
  • BFH, 23.11.1999 - IX E 7/99

    Streitwert; Feststellungsklage auf Nichtigkeit

    Die Kostenstelle hat bei der Ermittlung des Streitwertes im Übrigen zu Recht die streitigen Verlustbeträge der Kostenschuldner addiert (vgl. BFH-Beschluss vom 11. März 1982 IV R 14/81, BFHE 135, 401, BStBl II 1982, 513) und für das gemeinschaftliche Revisionsverfahren der Kostenschuldner einen einheitlichen Streitwert gebildet (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575 --zur Bildung eines Gesamtstreitwerts bei objektiver Klagehäufung--).
  • BFH, 04.11.1999 - X E 2/99

    Unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG

    Die Erinnerung hat auch keinen Erfolg unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unrichtigen Sachbehandlung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG), der nach Ergehen der Kostenrechnung ebenfalls mit der Erinnerung geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575; in BFH/NV 1999, 652).
  • BFH, 03.08.1998 - V E 2/98

    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen - Aussetzung der Vollziehung - Gerichtskosten -

    Der Antrag auf Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist nämlich als Erinnerung zu behandeln, wenn die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugestellt war (BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • FG Köln, 19.11.2007 - 10 Ko 257/07

    Ansetzung eines Auffangstreitwerts i.S.d. § 52 Abs. 2 GKG bei nicht erkennbarem

    zu vervielfältigen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 05.01.1998 I E 2/97, BFH/NV 1998, 879 und vom 30.01.1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575; siehe auch Hollatz, Neue Wirtschaftsbriefe Fach 2, Seite 8677, 8686).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 2/99

    Vorlage der Prozeßvollmacht

  • BFH, 14.10.1997 - V E 2/97

    Erinnerung gegen die Festsetzung von Gerichtskosten

  • FG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - 3 KO 1/02

    Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung von Haftungsbescheid und Leistungsgebot

  • FG Thüringen, 02.03.2007 - IV 70082/06

    Streitwertberechnung bei einheitlicher und gesonderter Feststellung

  • FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 24/05

    Streitwert bezüglich der Frage, ob eine Genossenschaft die Anforderungen des § 17

  • FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05

    Streitwert bezüglich der Streitfrage, ob eine Genossenschaft die Anforderungen

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - 2 KO 720/07

    Bestimmung des Streitwerts des Verfahrens der isolierten Anfechtung einer

  • FG Bremen, 22.10.1997 - 297165Ko 2

    Unrichtige Sachbehandlung durch Erhebung von Kosten nach Klagerücknahme

  • FG Bremen, 14.07.1997 - 297124Ko 2

    Folgen der Zustellung der Kostenrechnung an den Kläger anstatt an den

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   BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95   

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BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95 (https://dejure.org/1995,31279)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1995 - XI E 1/95 (https://dejure.org/1995,31279)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1995 - XI E 1/95 (https://dejure.org/1995,31279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 575
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.10.1985 - VII E 10/83

    Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95
    Soweit die Kostenschuldner zur Begründung einer unrichtigen Sachbehandlung vorbringen, das FG und der BFH hätten unrichtig entschieden, verkennen sie, daß die Vorschrift des § 8 GKG keine Handhabe dafür bietet, die Rechtmäßigkeit der Gerichtsentscheidungen zu überprüfen, die den Kostenentscheidungen zugrunde liegen (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1985 III E 3--4/85, BFH/NV 1986, 352).
  • BFH, 11.08.1988 - VII E 2/88

    Ansetzungsfähigkeit von Gerichtskosten

    Auszug aus BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95
    Der Antrag nach § 8 GKG, wegen unrichtiger Sachbehandlung Kosten nicht zu erheben, ist -- wenn er wie hier nach dem Zugang der Kostenrechnung gestellt wird -- als Erinnerung gegen den Kostenansatz zu behandeln (vgl. BFH-Beschluß vom 16. September 1988 VI E 2/88, BFH/NV 1989, 250).
  • BFH, 16.09.1988 - VI E 2/88

    Kostenerhebung für Kosten durch falsche Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95
    Der Antrag nach § 8 GKG, wegen unrichtiger Sachbehandlung Kosten nicht zu erheben, ist -- wenn er wie hier nach dem Zugang der Kostenrechnung gestellt wird -- als Erinnerung gegen den Kostenansatz zu behandeln (vgl. BFH-Beschluß vom 16. September 1988 VI E 2/88, BFH/NV 1989, 250).
  • BFH, 04.11.1999 - X E 2/99

    Unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG

    Die Erinnerung hat auch keinen Erfolg unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unrichtigen Sachbehandlung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG), der nach Ergehen der Kostenrechnung ebenfalls mit der Erinnerung geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575; in BFH/NV 1999, 652).
  • BFH, 03.08.1998 - V E 2/98

    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen - Aussetzung der Vollziehung - Gerichtskosten -

    Der Antrag auf Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist nämlich als Erinnerung zu behandeln, wenn die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugestellt war (BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 2/99

    Vorlage der Prozeßvollmacht

    Allein die Tatsache, dass der erkennende Senat anders als das FG im Ergebnis eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung des S durch die Kläger bejaht, rechtfertigt nicht, von einer Erhebung von Gerichtsgebühren nach § 8 GKG abzusehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 14.10.1997 - V E 2/97

    Erinnerung gegen die Festsetzung von Gerichtskosten

    Die im Erinnerungsverfahren geltend gemachte unrichtige Sachbehandlung kann nicht mit Fehlern bei der Festsetzung des Streitwerts durch ein Gericht begründet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 20.11.1998 - V E 3/98

    Kostenentscheidung; Erinnerung

    Der von dem Erinnerungsführer begehrte "Erlaß aller entstandenen Kosten aus Rechts- und aus Billigkeitsgründen" ist nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unrichtigen Sachbehandlung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG), der nach Ergehen der Kostenrechnung ebenfalls mit der Erinnerung geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1988 VI E 2/88, BFH/NV 1989, 250, und vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575), auszusprechen.
  • FG Bremen, 22.10.1997 - 297165Ko 2

    Unrichtige Sachbehandlung durch Erhebung von Kosten nach Klagerücknahme

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  • FG Bremen, 14.07.1997 - 297124Ko 2

    Folgen der Zustellung der Kostenrechnung an den Kläger anstatt an den

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   BFH, 30.01.1996 - V B 132/95   

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BFH, 30.01.1996 - V B 132/95 (https://dejure.org/1996,30568)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1996 - V B 132/95 (https://dejure.org/1996,30568)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 575
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.01.1991 - X B 1/91

    Finanzgerichtsordnung; Beschwerde gegen Verhängung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - V B 132/95
    Hierauf ist der Beschwerdeführer in der Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses hingewiesen worden (vgl. insbesondere zur Beschwerde eines Zeugen gegen die Verhängung von Ordnungsmitteln BFH-Beschluß vom 21. Januar 1991 X B 1/91, BFH/NV 1991, 547).
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