Rechtsprechung
   BFH, 25.01.1996 - V R 6/95   

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https://dejure.org/1996,3490
BFH, 25.01.1996 - V R 6/95 (https://dejure.org/1996,3490)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1996 - V R 6/95 (https://dejure.org/1996,3490)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - V R 6/95 (https://dejure.org/1996,3490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grundstücksvermietung
    Vermietung an Aussiedler und Zuwanderer
    Allgemeines

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 12 S 2 J: 1980, UStG § 4 Nr 12 S 2 J: 1991, UStG § 4 Nr 12 Buchst a J: 1980, UStG § 4 Nr 12 Buchst a J: 1991
    Asylanten; Asylbewerber; Beherbergung; kurzfristige Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.02.1994 - V R 74/92

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Es ist der Auffassung, das FG sei von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Februar 1994 V R 74/92 (BFH/NV 1995, 365) abgewichen.

    Ob eine andere Würdigung ebenfalls möglich war, ist revisionsrechtlich nicht maßgebend (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 365 unter 2. c).

    Die vom FA mit der Revision gerügte Abweichung der Vorentscheidung vom BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 365 liegt nicht vor.

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90

    Umsatzsteuer; Kurzfristige Beherbergung von Fremden (§ 4 UStG )

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH- Urteile vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1. b und c; vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744, unter 1.).

    Für die Frage, ob diese Absicht vorliegt, sind die Gesamtumstände maßgeblich (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH- Urteil in BFH/NV 1994, 744 unter 2.).

  • BFH, 11.01.1990 - V B 109/89

    Gründe für eine Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Für die Frage, ob diese Absicht vorliegt, sind die Gesamtumstände maßgeblich (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.; BFH- Urteil in BFH/NV 1994, 744 unter 2.).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Davon geht auch der BFH in seinem Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) aus, wonach in die Würdigung nicht nur die vertragliche Regelung, sondern auch andere Umstände des Streitfalles einzubeziehen sind (vgl. unter 2. der Gründe des Urteils in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).
  • FG München, 20.09.1995 - 3 K 4271/93

    Anfall von Umsatzsteuer für die Beherbergung von Aussiedlern; Vermietung von

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Zwar hat das FG München mit Beschluß vom 20. September 1995 3 K 4271/93 (Internationales Steuerrecht 1996, 35) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ein Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt, in dem es ebenfalls um die Unterbringung von Aussiedlern geht.
  • BFH, 21.09.1989 - V R 170/84

    Steuerfreiheit bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH- Urteile vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1. b und c; vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744, unter 1.).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 22/88

    Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Der BFH als Revisionsgericht kann nicht eine eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der -- als möglich erachteten -- Würdigung durch das FG setzen, sondern hat nur zu prüfen, ob dem FG bei der Tatsachenwürdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150--152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661 am Ende; vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, unter 2.; vom 14. März 1991 V R 73/86, BFH/NV 1992, 204).
  • BFH, 14.03.1991 - V R 73/86

    Vorsteuerabzug trotz Verwendung steuerfreier Umsätze im Sinne eines negativen

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Der BFH als Revisionsgericht kann nicht eine eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der -- als möglich erachteten -- Würdigung durch das FG setzen, sondern hat nur zu prüfen, ob dem FG bei der Tatsachenwürdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150--152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661 am Ende; vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, unter 2.; vom 14. März 1991 V R 73/86, BFH/NV 1992, 204).
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 6/95
    Der BFH als Revisionsgericht kann nicht eine eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der -- als möglich erachteten -- Würdigung durch das FG setzen, sondern hat nur zu prüfen, ob dem FG bei der Tatsachenwürdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150--152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661 am Ende; vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, unter 2.; vom 14. März 1991 V R 73/86, BFH/NV 1992, 204).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17

    Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist

    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung des BFH zum Teil die Mietdauer für die Anwendung des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG für bedeutsam erachtet wird und die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude nur zu bejahen sein soll, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (so ausdrücklich BFH-Urteile vom 20. August 2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473; vom 19. Februar 2014 XI R 1/12, BFH/NV 2014, 1398; vom 17. Dezember 2014 XI R 16/11, BFHE 248, 436, BStBl II 2015, 427; vgl. demgegenüber die hiervon teils in Bezug genommenen BFH-Urteile vom 27. April 1995 V R 112/93, BFH/NV 1996, 182; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583; vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84; vom 8. August 2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952; vom 22. August 2013 V R 18/12, BFHE 243, 32, BStBl II 2013, 1058, jeweils zu § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG), beruht dies offensichtlich auf einem "Hineinlesen" der Ausnahme von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG in den Tatbestand des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG; andernfalls wäre es entbehrlich gewesen, die Erforderlichkeit einer auf Dauer angelegten Vermietung auf die Überlassung möblierter - also bewohnbarer - Räumlichkeiten zu beschränken.
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    Hinsichtlich der Dauer der Grundstücksnutzung als einem Hauptelement eines Mietvertrags (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 18. Januar 2001 C-150/99, Stockholm Lindöpark, Slg. 2001, I-493, BFH/NV Beilage 2001, 44, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 153) stelle die Vorentscheidung unzutreffend auf die tatsächliche Dauer der Mietverhältnisse anstatt auf die aus den Gesamtumständen ableitbare Absicht des Vermieters ab (z.B. BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583).
  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2

    b) Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 20. August 2009 V R 21/08 (BFH/NV 2010, 473, BFH/NV 1999, 84), vom 6. August 1998 V R 26/98 (BFH/NV 1999, 84), vom 25. Januar 1996 V R 6/95 (BFH/NV 1996, 583); zum BFH-Beschluss vom 11. März 1998 V B 125/97 (BFH/NV 1998, 1007) und zum Urteil des FG Berlin vom 28. März 2000  5 K 5402/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 895) liegt nicht vor.

    bb) Das FG hat seinem Urteil auch keinen tragenden und entscheidungserheblichen Rechtssatz zugrunde gelegt, der von einem ebenfalls tragenden Rechtssatz in den BFH-Urteilen in BFH/NV 2010, 473, BFH/NV 1999, 84 und in BFH/NV 1996, 583 abweicht.

    Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen i.S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 583; vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532; vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).

    Im Übrigen hat der BFH u.a. in dem von der Klägerin selbst geltend gemachten (angeblichen) Divergenzurteil in BFH/NV 1996, 583 insbesondere zu der Frage, ob die Absicht des Vermieters auf eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen i.S. des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gerichtet ist, ausgeführt, dass die Gesamtumstände maßgeblich sind und dass die Gewichtung der jeweiligen Sachverhaltselemente (Abgrenzungskriterien) als Teil der tatsächlichen Würdigung Aufgabe des FG ist.

  • BFH, 11.03.1998 - V B 125/97

    Unterbringung von Aussiedlern als dauerhafte Vermietung?

    Die Gewichtung der jeweiligen Sachverhaltselemente sei als Teil der Tatsachenwürdigung Aufgabe des FG (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583, und vom 14. August 1996 V B 105/95, BFH/NV 1997, 204).

    Unsicherheiten bei der Beurteilung der Rechtslage ergäben sich nämlich aufgrund des BFH-Urteils in BFH/NV 1996, 583, wonach die Absicht zur langfristigen Vermietung auch aus außervertraglichen Umständen abgeleitet werden könne.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1996, 583 erneut in einem ähnlich liegenden Fall entschieden, daß für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, die aus den gesamten äußeren Umständen ableitbare Absicht des Vermieters ausschlaggebend ist (vgl. auch dazu Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 1998 Rs. C-346/95 -- Elisabeth Blasi -- Internationales Steuerrecht 1998, 144).

    Wie der Senat in dem bereits angesprochenen Urteil in BFH/NV 1996, 583 ausgeführt hat, beruht die vom FA vorgetragene Aussage des Urteils in BFH/NV 1995, 365 auf einer revisionsrechtlich nicht angreifbaren Würdigung des FG, das dabei aber die maßgeblichen Rechtsgrundsätze der Rechtsprechung berücksichtigt hatte.

  • BFH, 20.08.2009 - V R 21/08

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten

    aa) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bejaht, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (z.B. BFH-Urteile vom 27. April 1995 V R 112/93, BFH/NV 1996, 182; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583; vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84; BFH-Beschluss vom 11. März 1998 V B 125/97, BFH/NV 1998, 1007).
  • BFH, 06.08.1998 - V R 26/98

    Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der

    a) Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den gesamten äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1.b und c; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583, unter 2.b).

    b) Die Gewichtung der jeweiligen Sachverhaltselemente (Abgrenzungskriterien) ist Teil der Tatsachenwürdigung durch das FG, die vom Revisionsgericht nur in eingeschränktem Umfang überprüft werden kann (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 583, unter 2.b.).

  • FG Düsseldorf, 09.11.2018 - 1 K 3578/15

    Steuerpflicht von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von

    Leistender und Leistungsempfänger ergeben sich regelmäßig aus den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen (EuGH, Urteil vom 21.03.2002 C-174/00 -Kennemer Golf-, EU:C:2002:200, Rn. 39, BFH/NV 1995, Beilage 2, 95; BFH, Urteile vom 09.12.1993 V R 38/91, BStBl II 1994, 585; vom 25.01.1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583; vom 07.11.2000 V R 49/99, BStBl II 2008, 493; vom 06.05.2004 V R 40/02, BStBl II 2004, 854; Heidner in Bunjes/Geist, UStG § 4 Nr. 12 Rn. 43).
  • FG Nürnberg, 13.09.2005 - II 5/02

    Die Unterbringung von Obdachlosen im Bedarfsfall ist als kurzfristige

    Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige steuerpflichtige Beherbergung oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen und damit eine steuerfreie Vermietung vorliegt, ist die aus den Gesamtumständen der Überlassung erschließbare Absicht des Vermieters und nicht die nachträglich feststellbare tatsächliche Dauer der Vermietung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 11.03.1998 V B 125/97, BFH/NV 1998, 1007 ; BFH-Urteil vom 25.01.1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583 m.w.N.).

    Da es bei der Entscheidung, ob steuerfreie Vermietung oder kurzfristige steuerpflichtige Beherbergung vorliegt, nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 25.01.1996 V R 6/95, a.a.O.) jeweils auf die für den einzelnen Streitfall maßgeblichen Gesamtumstände ankommt, kann entgegen der Auffassung der Klägerin die Entscheidung des Finanzgerichts München (Urteil vom 16.09.1998, Az. 3 K 3164/95, EFG 1999, 88) grundsätzlich nicht verallgemeinernd auf den Streitfall übertragen werden.

  • BFH, 12.03.1998 - V B 127/97

    Berücksichtigung von Einnahmen aus der Verpflegung von Asylbewerbern bei der

    Die Gewichtung der jeweiligen Sachverhaltselemente sei als Teil der Tatsachenwürdigung Aufgabe des FG (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583, und vom 14. August 1996 V B 105/95, BFH/NV 1997, 204).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1996, 583 erneut in einem ähnlich liegenden Fall entschieden, daß für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, die aus den gesamten äußeren Umständen ableitbare Absicht des Vermieters ausschlaggebend ist (vgl. dazu auch Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 1998 Rs. C- 346/95 -- Elisabeth Blasi -- Internationales Steuerrecht 1998, 144).

  • BFH, 14.08.1996 - V B 105/95

    Beschwerde durch das Finanzamt gerichtet auf Zulassung der Revision

    Der erkennende Senat hat in seinem zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom 25. Januar 1996 V R 6/95 (BFH/NV 1996, 583) erneut in einem ähnlich gelagerten Fall unter Hinweis auf die dafür geltenden Grundsätze nach ständiger Rechtsprechung des BFH entschieden.

    Wie der Senat in dem bereits angesprochenen Urteil in BFH/NV 1996, 583 ausgeführt hat, beruht die vom FA vorgetragene Aussage des Urteils in BFH/NV 1995, 365 auf einer revisionsrechtlich nicht angreifbaren Würdigung des FG, das dabei aber die maßgeblichen Rechtsgrundsätze der Rechtsprechung berücksichtigt hatte.

  • FG Niedersachsen, 13.02.2014 - 5 K 282/12

    Steuerfreiheit sowohl der Umsätze aus der Vermietung des beweglichen Inventars

  • BFH, 15.09.2005 - V B 126/04

    Divergenz; Inhalt des Sitzungsprotokolls

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 71/94

    Ausschüttungen - Reservefonds einer Produktionsgenossenschaft -

  • BFH, 19.11.1998 - V R 21/98

    Überlassung von Wohn- oder Schlafräumen; Unterbringung von Asylbewerbern als

  • FG München, 10.06.1998 - 3 K 2017/98

    Umsatzsteuer; steuerfreie Beherbergung von Asylbewerbern und Aussiedlern

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 74/94

    Ausschüttungen aus einem Reservefond einer Produktionsgenossenschaft der DDR -

  • BFH, 23.04.1998 - V R 71/96

    Hotelbetrieb - Unterbringung von Asylberwerbern - Aussiedler - Übersiedler -

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 76/94

    Ausschüttung aus dem Reservefond einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks in

  • BFH, 14.08.1996 - V B 107/95

    Umsätze aus der Unterbringung von Aus-, Übersiedlern und Asylbewerbern als

  • FG Berlin, 28.03.2000 - 5 K 5402/98

    Umsatzsteuerfreiheit der Beherbergung von Flüchtlingen

  • FG Niedersachsen, 26.04.2012 - 16 K 390/11

    Vorliegen einer kurzfristigen Vermietung eines Campingplatzes nach § 4 Nr. 12 S.

  • BFH, 14.03.1997 - V B 150/96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 138/98

    Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und die Ausnahme

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.02.2008 - 3 K 1709/96

    Vermietung eines Grundstücks an eine Gemeinde zur Unterbringung von Asylbewerbern

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2385/14

    Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze betreffend Vermietungen an Mitglieder der

  • FG München, 16.09.1998 - 3 K 3164/95
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