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   BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94   

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https://dejure.org/1995,5531
BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94 (https://dejure.org/1995,5531)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1995 - IX R 35/94 (https://dejure.org/1995,5531)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - IX R 35/94 (https://dejure.org/1995,5531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Berücksichtigung der Einräumung eines teilentgeltlichen Wohnungsrechtes - Mietvereinbarung zur Hälfte des ortsüblichen Mietzinses - Voraussetzungen eines Vorbehaltsnießbrauchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorweggenommene Erbfolge: Auslegung von Vereinbarungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 233 a
    Erstattungszinsen; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 598
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.02.1991 - IX R 265/87

    Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung der Bebauung und Bestellung

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
    Eine an deren Interessenlage orientierte Vertragsauslegung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 II R 105/77, BFHE 128, 544, BStBl II 1980, 11), die der Senat selbst vornehmen kann (Senatsurteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718 m. w. N.), führt zu dem Ergebnis, daß der Kläger seinen Eltern die Wohnung im Erdgeschoß des übertragenen Hauses gegen Entgelt zur Nutzung überlassen hat.
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
    Vielmehr sind steuerrechtlich die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zu beachten, soweit sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung; z. B. Senatsurteil vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
    Auch ist die gewählte Gestaltung nicht deshalb zu beanstanden, weil gleichzeitig mit der Übertragung des Grundstücks zwischen dem Kläger als neuem Eigentümer und seinen Eltern als früheren Eigentümern eine Vereinbarung über die (teil-)entgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung in dem übertragenen Haus getroffen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542 [BFH 12.09.1995 - IX R 54/93], DB 1996, 74; der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung dieser Entscheidung Bezug).
  • BFH, 11.02.1981 - I R 13/77

    Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
    Angesichts dieser übereinstimmend auf eine (teil-)entgeltliche Nutzung der Wohnung gerichteten Erklärungen der Vertragsparteien hält die Beurteilung des FG, die Eltern des Klägers nutzten die Erdgeschoßwohnung aufgrund eines Vorbehaltsnießbrauchs, d. h. unentgeltlich, der revisionsrechtlichen Prüfung nicht stand (zur Prüfung von Vertragsauslegungen durch das Revisionsgericht vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475, und vom 5. Dezember 1990 I R 5/88, BFHE 163, 87, BStBl II 1991, 308).
  • BFH, 25.07.1979 - II R 105/77

    Grunderwerbsteuer bei Aufspaltung eines Vertrages in einen"Kaufvertrag" und einen

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
    Eine an deren Interessenlage orientierte Vertragsauslegung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 II R 105/77, BFHE 128, 544, BStBl II 1980, 11), die der Senat selbst vornehmen kann (Senatsurteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718 m. w. N.), führt zu dem Ergebnis, daß der Kläger seinen Eltern die Wohnung im Erdgeschoß des übertragenen Hauses gegen Entgelt zur Nutzung überlassen hat.
  • BFH, 05.12.1990 - I R 5/88

    Aushilfslöhne an Vereinsmitglieder keine Betriebsausgaben bei bedingungslosem

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
    Angesichts dieser übereinstimmend auf eine (teil-)entgeltliche Nutzung der Wohnung gerichteten Erklärungen der Vertragsparteien hält die Beurteilung des FG, die Eltern des Klägers nutzten die Erdgeschoßwohnung aufgrund eines Vorbehaltsnießbrauchs, d. h. unentgeltlich, der revisionsrechtlichen Prüfung nicht stand (zur Prüfung von Vertragsauslegungen durch das Revisionsgericht vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475, und vom 5. Dezember 1990 I R 5/88, BFHE 163, 87, BStBl II 1991, 308).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 83/88

    Rechtmäßigkeit der Erweiterung einer Außenprüfungsanordnung (zeitliche und

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
    Das ergibt sich eindeutig (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548) aus der Begründung der Zulassung in der Vorentscheidung.
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob im Streitfall von einem Mietvertrag oder von der Einräumung eines (teil-)entgeltlichen Wohnungsrechts auszugehen ist; auch in letzterem Fall stellen die laufenden monatlichen Zahlungen der Wohnungsberechtigten grundsätzlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar (BFH-Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 54/74, BFHE 125, 535, BStBl II 1979, 332).
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    In seiner jüngeren Rechtsprechung hat der erkennende Senat eine im Zuge einer (teil-)entgeltlichen Übertragung eines Grundstücks vereinbarte Einräumung eines (dinglichen) Wohnungsrechts durch den Übernehmer und den gleichzeitigen Abschluß eines Mietvertrages anerkannt (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94, BFH/NV 1996, 598).

    Dabei ist eine an der Interessenlage der Vertragsparteien orientierte Vertragsauslegung zugrunde zu legen, die der Senat selbst vornehmen kann (BFH in BFH/NV 1996, 598; Senatsurteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718, m.w.N.).

    Die gewählte Gestaltung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil gleichzeitig mit der Übertragung des Grundstücks zwischen dem Kläger als neuem Eigentümer und seiner Mutter als früherer Eigentümerin eine Vereinbarung über die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Wohnung getroffen worden ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1996, 598, 600).

  • FG Köln, 17.06.1998 - 10 K 318/98

    Entgeltliche Nutzungsüberlassung einer Doppelhaushälfte als Einkünfte aus

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  • FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94

    Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung

    Dem Grunde nach könne die Vereinbarung eines Mietverhältnisses im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94 (BFH/NV 1996, 598) anerkannt werden.

    Diese Gestaltung ist nicht zu beanstanden (Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94, BFH/NV 1996, 598; vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158).

  • FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 310/97
    Dies ergebe sich insbesondere auch aus dem Urteil des BFH vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94 , BFH/NV 1996, 598 (Bl. 2 f.).

    Anders als in der von den Ast. zur Stützung ihrer Rechtsmeinung angeführten BFH-Entscheidung (vgl. Urteil vom 19.12.1995, IX R 35/94 in BFH/NV 1996, S. 598) seien mit den Wohnberechtigten/Mietern keine Vereinbarungen darüber geschlossen worden, ob letztlich ein Wohnrecht oder eine Mietvereinbarung gewollt sei.

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu dem Fall, über den der BFH mit Urteil vom 19.12.1995 IX R 35/94 , BFH/NV 1996, 598 zu entscheiden hatte, in dem überdies das dingliche Wohnrecht anschließend wieder gelöscht worden ist.

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob im Streitfall von einem Mietvertrag oder von der Einräumung eines entgeltlichen Wohnungsrechts auszugehen ist, da auch in letzterem Fall die laufenden monatlichen Zahlungen der Mutter grundsätzlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Klägerin darstellen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94, BFH/NV 1996, 598, m.w.N.).
  • FG Münster, 13.12.2000 - 13 K 6776/97

    Anerkennungsfähigkeit von Verlusten aus Mietverträgen zwischen ahen Angehörigen;

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