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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1399
BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94 (https://dejure.org/1995,1399)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1995 - VII R 5/94 (https://dejure.org/1995,1399)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1995 - VII R 5/94 (https://dejure.org/1995,1399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    StBerG §§ 23, 26 Abs. 2, 30, 31; DVLStHV §§ 4 a, 4 b; GG Art. 80 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerberatung - Lohnsteuerhilfeverein - Höherrangiges Recht - Ermächtigungsgrundlage - Beratungsstellenleiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 529
  • BB 1996, 1597
  • BB 1996, 522
  • DB 1996, 360
  • DB 1996, 560
  • BStBl II 1996, 171
  • BFH/NV 1996, 60
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
    Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG-Urteil in BVerfGE 65, 1, 43, 44).

    Soweit nach dem vorstehend zitierten BVerfG-Urteil zur Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ein Tätigwerden des Gesetzgebers verlangt wird, ist dort ausgeführt, daß dieser nicht alles selbst regeln muß, sondern er auch die zuständigen Stellen dazu ermächtigen kann, Einzelheiten durch Erlaß von Rechtsverordnungen zu regeln (vgl. BVerfG-Entscheidung in BVerfGE 65, 1, 59, 61).

  • BFH, 17.05.1977 - VII R 101/76

    Zulassungsausschuß - Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Verpflichtungsklagen -

    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
    Für die Entscheidung über die vorliegende Verpflichtungsklage ist indes die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des FG (am 3. November 1993), d. h. vor der Ergänzung der Verordnungsermächtigung durch das 6. StBerÄndG maßgeblich (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706, 707; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 101 Rz. 6).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reicht es aus, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ermittelt werden können (z. B. BVerfG-Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 1 BvR 640/80, BVerfGE 58, 257, 277; vom 12. Dezember 1984 1 BvR 1249/83 u. a., BVerfGE 68, 319, 332 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reicht es aus, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ermittelt werden können (z. B. BVerfG-Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 1 BvR 640/80, BVerfGE 58, 257, 277; vom 12. Dezember 1984 1 BvR 1249/83 u. a., BVerfGE 68, 319, 332 m. w. N.).
  • FG Sachsen, 18.04.2000 - 6 K 1828/99

    Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von Eintragungen im

    Die dem Streit zugrunde liegende Rechtsfrage sei unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171, 176 a.E. klärungsbedürftig und mithin von grundsätzlicher Bedeutung.

    Bereits hieraus wird ersichtlich, daß der Inhalt des Führungszeugnisses allein für die Behörde, nicht jedoch für den Lohnsteuerhilfeverein bestimmt ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171 unter 3. g. 1. Abs.).

    Dies beruht nicht zuletzt darauf, daß gegenüber einem Führungszeugnis der Belegart N., dessen Vorlage auch ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen kann, das Führungszeugnis der Belegart O. für Behörden gemäß § 32 Abs. 3 und 4 BZRG weitere Eintragungen enthält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171, BFH-Beschluß vom 11. April 1996 VII B 30/96, BFH/NV 1996, 714).

  • FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 2 K 3023/03

    Lohnsteuerhilfeverein; Eintragung; Beratungsstelle; Zuverlässigkeit; Leiter der

    Die Voraussetzungen für eine Eintragung der Beratungsstelle in A mit der vorgesehenen Beratungsstellenleiterin haben im Streitfall nach diesen Vorschriften, die mit höherrangigem Recht in Einklang stehen ( vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1995 - VII R 5/94 - BStBl II 1996, 171 ), vorgelegen.

    Die Regelungen in § 4 b DVLStHV enthalten eine notwendige, aber auch genügende Konkretisierung der bereits in § 23 Abs. 3 und 4 StBerG geregelten Mitteilungspflichten an die OFD, um ihr bereits v o r d e r E i n t r a g u n g in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine (§ 30 StBerG) die präventive Kontrolle zu ermöglichen, ob die materiell-rechtlichen Vorschriften über die Beratungsstellen und die Beratungsstellenleiter eingehalten sind ( vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1995 - VII R 5/94 - a.a.O. ).

  • BFH, 17.10.2006 - VII R 17/05

    Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle

    Wer eine solche Tätigkeit aufnehmen will, muss es hinnehmen, dass die zuständigen Behörden so weit in seine Privatsphäre eindringen, wie es aus ihrer Sicht erforderlich ist, um zu entscheiden, ob der Betreffende den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden beruflichen Tätigkeit genügt (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529, BStBl II 1996, 171).
  • BFH, 11.07.2007 - XI R 25/05

    Verbleibender Verlustabzug; erstmalige Feststellung

    Danach eintretende Rechtsänderungen sind ohne Belang (BFH-Urteile vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706; vom 21. Juli 1992 VII R 28/91, BFH/NV 1993, 440; vom 1. Februar 1994 VII R 27/93, BFHE 173, 471, BStBl II 1994, 822, und vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529, BStBl II 1996, 171).
  • BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06

    Lohnsteuer-Hilfeverein: Voraussetzungen an Leiter einer Beratungsstelle

    Dass § 4b DVLStHV auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht und nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, hat der beschließende Senat bereits entschieden (Senatsurteil vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529, BStBl II 1996, 171).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 - 12 K 14345/12

    Löschung der Eintragung als Lohnsteuerhilfeverein

    In diesem Zusammenhang erweist sich die Angabe der Anschrift einer Beratungsstelle nach § 4a Nr. 1 DVLStHV als notwendige Voraussetzung für ihre Identifizierung (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 28.11.1995 VII R 5/94, BStBl. II 1996, 171 [173]).
  • FG Sachsen, 15.02.2006 - 6 K 1473/05

    Berufspraktische Voraussetzung für die Bestellung zum Leiter einer

    Eine diesbezügliche Einvernahme des P würde im übrigen einer Selbstauskunft des Beratungsstellenleiters über dessen berufspraktische Qualifikation gleichkommen, die der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber gerade nicht als möglichen Nachweis ansieht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171 unter 1. a.E.); Erklärungen des Beratungsstellenleiters sind ausschließlich in § 4b Abs. 2 Nr. 2 DVLStHV für den dort gegebenen Zusammenhang geregelt.
  • BFH, 11.04.1996 - VII B 30/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches Führungszeugnis für die

    Sie sind durch die ebenfalls den Kläger dieses Verfahrens betreffende Entscheidung des Senats vom 28. November 1995 VII R 5/94 (BStBl II 1996, 171) höchstrichterlich geklärt.
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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1994
BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94 (https://dejure.org/1995,1994)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1995 - VII R 6/94 (https://dejure.org/1995,1994)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1995 - VII R 6/94 (https://dejure.org/1995,1994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum sog. Abfindungsbrennen und zum dauernden Verlust dieser Vergünstigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Obstbrennerei beim illegalen Destillieren erwischt - Brennrecht geht durch Steuerhinterziehung für immer verloren

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 491
  • BB 1996, 1597
  • BB 1996, 418
  • DB 1996, 360
  • BFH/NV 1996, 60
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.04.1988 - VII R 52/86
    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94
    aa) Die in Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit ist ein liberales Freiheits- oder Abwehrrecht; jeder hat das Recht auf freie Berufswahl und freie Berufsausübung, ohne jedoch zugleich ein den Staat verpflichtendes Recht zu haben, im jeweils gewählten Beruf auch wirklich Arbeit, Wirkungsbereich und Verdienstmöglichkeiten zu finden (Senatsurteil vom 26. April 1988 VII R 52/86, BFHE 153, 179, 181 m.w.N.).

    Denn eine Berufsausübungsregelung kann wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen einer Regelung nahekommen, die die Berufswahl betrifft (vgl. BFHE 153, 179, 184).

    Jedenfalls aus diesem Grund kommt ein Schutz, wie er bei Eingriffen in die freie Berufswahl zu gewähren ist, nicht in Betracht (BFHE 153, 179, 185 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94
    Dabei geht es nicht darum, ob der Verordnungsgeber die beste und gerechteste Lösung des Problems gefunden hat; es kommt nur darauf an, was der Senat im Ergebnis bejaht, daß diese Lösung für den Einzelnen noch zumutbar, erträglich und deshalb hinzunehmen ist, weil sein Individualinteresse nicht ersichtlich schwerer wiegt als das Interesse der Allgemeinheit (vgl. BVerfG-Beschluß vom 24. Mai 1977 2 BvR 988/75, BVerfGE 44, 353, 373).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94
    Ein Verstoß gegen das Recht auf freie Berufswahl kommt in solchen Fällen aber nur dann in Betracht, wenn infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen "die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder... zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen" (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. Juli 1974 1 BvR 51/69 u.a., BVerfGE 38, 61, 85 f.).
  • BFH, 30.10.1953 - V z 55/53 U

    Auslegung des § 116a Abs. 1 Ziff. 6 Brennereiordnung (BO) - Anspruch unter

    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94
    Dabei steht, entgegen der Betrachtung der Vorinstanz, nicht die Einnahmenerzielung des Monopols im Vordergrund --denn auf solche Einnahmen wird durch die Verweigerung der Wiederzulassung gerade-, verzichtet sondern die Gewährleistung der ordnungsgemäßen und gerechten Steuererhebung im Bereich der Branntweinherstellung auch im Interesse der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der konkurrierenden kleinen Verschlußbrennereien (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1953 V z 55/53 U, BFHE 58, 224, BStBl III 1954, 1).
  • BFH, 25.02.1992 - VII B 125/91

    Notwendigkeit einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg für die Begründetheit einer

    Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94
    Läßt er diese ungenutzt, kann diese Frage wegen des kraft Gesetzes eintretenden Verlustes der Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen, im finanzgerichtlichen Verfahren bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses nicht mehr berücksichtigt werden (Senatsbeschluß vom 25. Februar 1992 VII B 125/91, BFH/NV 1993, 4).
  • BFH, 18.07.2013 - VII B 174/12

    Zahlenmäßige Begrenzung der Obstabfindungsbrennereien ist nicht verfassungswidrig

    Dafür, dass es im Bezirk der OFD Kiel im Jahr 1998 tatsächlich kein Abfindungsbrennrecht gegeben habe, spreche das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1995 VII R 6/94 (BFHE 179, 491) nach dem in Norddeutschland lediglich in den Bezirken der Oberfinanzdirektionen Hannover, Münster und Köln Abfindungsbrennereien existierten.

    Wie der Senat zur früheren monopolbegünstigten Erzeugungsgrenze von 300 Litern Alkohol entschieden hat, handelt es sich beim Abfindungsbrennen um ein Konglomerat von steuertechnischen, steuerverfahrensrechtlichen und monopol- und steuerrechtlichen Vergünstigungen, woraus kein eigenständiges Berufsbild des Abfindungsbrenners folgt (Senatsurteil in BFHE 179, 491).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, besteht das Abfindungsbrennen seit 1887 als Ausnahmeform neben dem Verschlussbrennen zur Wahrung des Besitzstandes der in den damaligen süddeutschen Sonderrechtsstaaten Bayern, Württemberg und Baden ansässigen Kleinbrenner, wodurch sich eine regionale Konzentration des Abfindungsbrennens auf Süddeutschland ergibt (Senatsurteil in BFHE 179, 491).

    Ein Festhalten an der restriktiven Zulassungspraxis war schließlich im Rahmen der Verbrauchsteuerharmonisierung auf EU-Ebene --auch aufgrund beihilferechtlicher Restriktionen-- erforderlich (vgl. Senatsurteil in BFHE 179, 491, m.w.N.), so dass sich die von der Klägerin beanstandete Differenzierung auch aus diesem Grund als gerechtfertigt erweist.

  • FG Hamburg, 27.08.2012 - 4 K 54/12

    Branntweinmonopol: Zulassung einer Obstabfindungsbrennerei

    Dafür, dass es dort tatsächlich kein Abfindungsbrennrecht gab, spricht auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der mit Urteil vom 28.11.1995 (VII R 6/94) festgestellt hat, dass es in Norddeutschland lediglich in den Bezirken der Oberfinanzdirektionen Hannover, Münster und Köln Abfindungsbrennereien gibt.

    Insofern verringert sich die Grenzzahl, von deren Maßgeblichkeit der Bundesfinanzhof auch in seinem Urteil vom 28.11.1995 (VII R 6/94 ausgegangen ist) ausgegangen ist, durch den Verlust von Abfindungsbrennrechten tendenziell.

    Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Zulassung des Brennens unter Abfindung um eine reine Ausnahme- und Besitzstandsregelung handelt, ist es auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten unproblematisch wenn § 116 BrennO einer Zulassung von Abfindungsbrennereien jenseits der Grenzzahl entgegensteht (vgl. dazu im Einzelnen BFH, Urteil vom 28.11.1995, VII R 6/94).

  • BFH, 01.10.1999 - VII B 153/99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Die Ausschlußregelung sei auch mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar, da das Abfindungsbrennen, wie auch der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 28. November 1995 VII R 6/94 (BFHE 179, 491, 500) entschieden habe, in den süddeutschen Ländern Ausnahme- und Besitzstandscharakter habe.

    Sollte der Kläger § 175 Abs. 7 BranntwMonG im Auge haben, so fehlte es jedenfalls an jeglicher näheren Darlegung, weshalb der Kläger diese Norm für gleichheitswidrig hält, insbesondere aber an einer Auseinandersetzung mit dem Gesichtspunkt des Ausnahme- und Besitzstandscharakters, mit dem das FG im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (BFHE 179, 491) diese Norm als mit der Verfassung vereinbar gerechtfertigt hat.

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - 11 K 67/06

    Branntweinmonopol - Entzug der Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinemUrteil vom 28. November 1995 (VII R 6/94, BFHE 1996, 8 - Kurzwiedergabe-, Langtext in der juris-Datenbank) das Brennen unter Abfindung als Konglomerat von steuertechnischen, steuerverfahrensrechtlichen und materiellen steuer- und monopolrechtlichen Vergünstigungen charakterisiert, aus dem aber kein eigenständiges Berufsbild des Abfindungsbrenners folge.

    Das HZA hat zu Recht auf das Urteil des BFH vom 28. November 1995 (a.a.O.) hingewiesen, in dem der BFH festgestellt hat, dass das Abfindungsbrennen als Konglomerat von steuertechnischen, steuerverfahrensrechtlichen und monopol- und steuerrechtlichen Vergünstigungen zu charakterisieren ist.

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - 11 K 664/15

    Anordnung der Führung eines Brennbuches - Feststellung auffälliger

    Sowohl für den gänzlichen wie auch für den nur zeitweiligen Entzug dieser Vergünstigung hat die Rechtsprechung die Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG bereits geprüft und in den jeweiligen Streitfällen auch gebilligt (Urteil des BFH vom 28. November 1995 VII R 6/94, BFH/NV BFH/R 1996, 60, BB 1996, 1597 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 2006 11 K 67/06, ZfZ 2007, 166).

    Sowohl für den gänzlichen wie auch für den nur zeitweiligen Entzug dieser Vergünstigung hat die Rechtsprechung die Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG bereits geprüft und in den jeweiligen Streitfällen auch gebilligt (Urteil des BFH vom 28. November 1995 VII R 6/94, BFH/NV BFH/R 1996, 60, BB 1996, 1597 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 2006 11 K 67/06, ZfZ 2007, 166).

  • FG Hamburg, 08.11.1999 - IV 264/94

    Zulassung von Abfindungsbrennereien; "Grenzzahlregelung" gemäß den §§ 116 ff. BO;

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  • BFH, 24.02.2005 - VII B 140/04

    Branntweinmonopol - Hobbybrenner

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es sich bei der Einrichtung des Abfindungsbrennens um eine bloße Besitzstandsregelung handelt, bei deren Beschränkung dem Gesetzgeber ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum verbleibt (Senatsurteil vom 28. November 1995 VII R 6/94, BFHE 179, 491).
  • BFH, 16.07.2012 - VII B 182/11

    Brennrecht wird nicht durch Art. 14 GG geschützt

    Im Übrigen hat der Senat in seiner Entscheidung vom 28. November 1995 VII R 6/94 (BFHE 179, 491) darauf hingewiesen, dass es sich beim Brennen unter Abfindung um ein Konglomerat von steuertechnischen, steuerverfahrensrechtlichen, monopol- und steuerrechtlichen Vergünstigungen handelt, dem ein Ausnahme- und Besitzstandscharakter zukomme.
  • BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00

    Verfassungswidrigkeit einer Norm, Darlegung der grundsätzliche Bedeutung

    Da hiernach im Wesentlichen nur die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgefundenen Brennereien --vornehmlich im süddeutschen Raum-- unter Abfindung brennen dürfen, kam das mit dem BranntwMonG von 1922 eingeräumte Besitzstandsrecht hauptsächlich den süddeutschen Abfindungsbrennereien zugute (vgl. Senatsurteil vom 28. November 1995 VII R 6/94, BFHE 179, 491).
  • FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 319/01

    Branntweinmonopolgesetz: Zulassung einer Obstabfindungsbrennerei

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  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - 11 K 665/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zum Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.11.2017

  • FG Brandenburg, 18.03.1999 - 4 K 554/98

    Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung einer Abfindungsbrennerei;

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Rechtsprechung
   BFH, 01.07.1995 - VII B 95/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7218
BFH, 01.07.1995 - VII B 95/95 (https://dejure.org/1995,7218)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1995 - VII B 95/95 (https://dejure.org/1995,7218)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1995 - VII B 95/95 (https://dejure.org/1995,7218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Streitwertfestsetzungen des Finanzgerichts vor dem Bundesfinanzhof

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 60
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.02.1995 - VII B 7/95

    Rechtsmittel der Beschwerde in Kostensachen des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 01.07.1995 - VII B 95/95
    Bei nicht statthafter Beschwerde brauchte das FG vor der Vorlage der Beschwerde an den BFH gemäß § 130 Abs. 1 FGO auch keinen Beschluß darüber zu fassen, daß es der nicht statthaften Beschwerde nicht abhelfe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 1984 VII B 84/83, BFHE 141, 116, BStBl II 1984, 562; vom 23. Februar 1995 VII B 7/95, BFH/NV 1995, 1086).
  • BFH, 03.05.1984 - VII B 84/83

    Finanzgericht - Beschluß - Nicht zugelassene Beschwerde

    Auszug aus BFH, 01.07.1995 - VII B 95/95
    Bei nicht statthafter Beschwerde brauchte das FG vor der Vorlage der Beschwerde an den BFH gemäß § 130 Abs. 1 FGO auch keinen Beschluß darüber zu fassen, daß es der nicht statthaften Beschwerde nicht abhelfe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 1984 VII B 84/83, BFHE 141, 116, BStBl II 1984, 562; vom 23. Februar 1995 VII B 7/95, BFH/NV 1995, 1086).
  • BFH, 13.10.1994 - VII B 115/94

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BFH, 01.07.1995 - VII B 95/95
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Oktober 1994 VII B 115/94 (BFH/NV 1995, 539) eingehend begründet hat, werden seit Inkrafttreten des FGO-Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 1992, 2109) Streitigkeiten über die Streitwertfestsetzung jedenfalls insoweit nicht mehr von § 128 Abs. 4 FGO erfaßt, als das FG den Streitwert festgesetzt hat.
  • BFH, 18.02.2014 - XI B 140/13

    Zur Beschwerde im Rahmen eines AdV-Verfahrens und zur Umdeutung dieses

    Da wegen der Unzulässigkeit der Beschwerde keine Abhilfe möglich ist, steht der Abgabe an das FG und einer nochmaligen Vorlage an den BFH der Grundsatz der Prozessökonomie entgegen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 1984 VII B 84/83, BFHE 141, 116, BStBl II 1984, 562; vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60; vom 29. Januar 1997 XI B 199/96, BFH/NV 1999, 517, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2005 - V B 203/04

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung an einen

    Aus § 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG folgt aber, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60; vom 20. November 1996 X B 222/96, BFH/NV 1997, 258; vom 18. Mai 1998 IX B 44/98, BFH/NV 1998, 1370).
  • BFH, 19.08.2005 - IV B 100/05

    Keine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung; Gebührenfreiheit des Verfahrens

    Aus § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 (früher § 25 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 3) des Gerichtskostengesetzes (GKG) folgt, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Finanzgericht an den Bundesfinanzhof (BFH), einen obersten Gerichtshof des Bundes (Art. 95 Abs. 1 des Grundgesetzes), nicht stattfindet (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60, und vom 25. Januar 2000 VII B 301/99, BFH/NV 2000, 869, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2005 - V S 2/05

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung an einen

    Aus § 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG folgt aber, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60; vom 20. November 1996 X B 222/96, BFH/NV 1997, 258; vom 18. Mai 1998 IX B 44/98, BFH/NV 1998, 1370).
  • BFH, 25.01.2000 - VII B 301/99

    Streitwertfestsetzung durch das FG; Beschwerde

    Aus § 25 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG folgt nämlich, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das FG an den BFH, einen obersten Gerichtshof des Bundes (Art. 95 Abs. 1 des Grundgesetzes), nicht stattfindet (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60; vom 20. November 1996 X B 222/96, BFH/NV 1997, 258; vom 8. September 1997 IX B 53/97, BFH/NV 1998, 207; vom 18. Mai 1998 IX B 44/98, BFH/NV 1998, 1370).
  • BFH, 10.09.1999 - VII B 182/99

    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

    Aus § 25 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG folgt nämlich, daß eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das FG an den BFH, einen obersten Gerichtshof des Bundes (Art. 95 Abs. 1 des Grundgesetzes), nicht stattfindet (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60; vom 20. November 1996 X B 222/96, BFH/NV 1997, 258; vom 8. September 1997 IX B 53/97, BFH/NV 1998, 207; vom 18. Mai 1998 IX B 44/98, BFH/NV 1998, 1370).
  • BFH, 03.12.1996 - XI B 139/96

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Allgemeiner

    Da aus den vorgenannten Gründen eine Abhilfe nicht möglich ist, steht der Abgabe an das FG und einer nochmaligen Vorlage an den BFH der Grundsatz der Prozeßökonomie entgegen (BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 1984 VII B 84/83, BFHE 141, 116, BStBl II 1984, 562, und vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60).
  • BFH, 11.10.1999 - VII B 204/99

    Rechtsmittel gegen Streitwertfestsetzung

    Aus § 25 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG folgt nämlich, daß eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das FG an den BFH, einen obersten Gerichtshof des Bundes (Art. 95 Abs. 1 des Grundgesetzes), nicht stattfindet (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60; vom 20. November 1996 X B 222/96, BFH/NV 1997, 258; vom 8. September 1997 IX B 53/97, BFH/NV 1998, 207; vom 18. Mai 1998 IX B 44/98, BFH/NV 1998, 1370).
  • BFH, 20.11.1996 - X B 222/96
    Anschluß an die BFH- Entscheidung vom 1. Juni 1995 VII B 95/95.
  • BFH, 29.01.1997 - XI B 199/96

    Vertretungspflicht von Beteiligten bei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

    Da wegen der Unzulässigkeit der Beschwerde keine Abhilfe möglich ist, steht der Abgabe an das FG und einer nochmaligen Vorlage an den BFH der Grundsatz der Prozeßökonomie entgegen (BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 1984 VII B 84/83, BFHE 141, 116, BStBl II 1984, 562; vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60).
  • BFH, 22.03.1996 - I B 94/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • FG Köln, 26.04.2001 - 10 Ko 2303/00

    Möglichkeit der Einwendung gegen die Höhe der Streitwert-Festsetzung bei

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Rechtsprechung
   BFH, 11.05.1995 - II B 45/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,18384
BFH, 11.05.1995 - II B 45/95 (https://dejure.org/1995,18384)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1995 - II B 45/95 (https://dejure.org/1995,18384)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - II B 45/95 (https://dejure.org/1995,18384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.04.1986 - IV B 127/85

    Abänderung von Gewinnfeststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - II B 45/95
    Diese Regelung gilt auch, wenn die Beschwerde -- wie im Streitfall -- unzulässig ist (vgl. zu § 5 Abs. 6 GKG den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 28. Mai 1986 VII B 64--65/86, BFH/NV 1986, 482).
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