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BFH, 01.02.1996 - VII B 190/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schlüssigkeit einer Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs durch Erlass eines klageabweisenden Prozessurteils
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 615
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.03.1993 - VII R 99/91
Auszug aus BFH, 01.02.1996 - VII B 190/95
Soweit das ergangene Urteil, durch das die Klage (auch) wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgewiesen worden ist, auf den Grundsätzen des Senatsurteils vom 2. März 1993 VII R 99/91 (BFHE 171, 148 [BFH 02.03.1993 - VII R 99/91]) beruht, kann Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) nicht dargetan werden.Die grundsätzliche Bedeutung der sich hierbei stellenden Verfahrensrechtsfragen ist, auch im Hinblick auf die Entscheidung in BFHE 171, 148, 151 [BFH 02.03.1993 - VII R 99/91], nicht dargelegt (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).
- BFH, 15.03.1999 - VII B 8/99
Verfahrensfehler; Ablehnung des Ruhens des Verfahrens
Die fehlerhafte Anwendung der Ausschlußfrist nach § 65 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO rügt die Beschwerde nicht (…s. dazu BFH-Beschlüsse vom 15. November 1994 VIII B 29/94, BFH/NV 1995, 886, und vom 1. Februar 1996 VII B 190/95, BFH/NV 1996, 615).