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   BFH, 08.02.1996 - V R 37/95   

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https://dejure.org/1996,9728
BFH, 08.02.1996 - V R 37/95 (https://dejure.org/1996,9728)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1996 - V R 37/95 (https://dejure.org/1996,9728)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - V R 37/95 (https://dejure.org/1996,9728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Zulassung einer Revision oder der Einlegung einer Revision nach der Zulassung für die Zulässigkeit einer unzulässig eingelegten zulassungsfreien Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 684
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 16/95

    1. Auch Zahlungen ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund (Doppelzahlungen) sind

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - V R 37/95
    Die unzulässig eingelegte zulassungsfreie Revision wird, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90 (BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638) ausführt, weder durch die bezeichnete Zulassung der Revision noch durch eine etwa nach der Zulassung eingelegte Revision zulässig (ebenso BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1995 III R 187/94, BFH/NV 1996, 151; vom 25. März 1993 V R 100/92, BFH/NV 1994, 178; vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813).
  • BFH, 10.03.1994 - IX R 43/90

    Verfahrensfragen; Zum Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision (§

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - V R 37/95
    Die unzulässig eingelegte zulassungsfreie Revision wird, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90 (BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638) ausführt, weder durch die bezeichnete Zulassung der Revision noch durch eine etwa nach der Zulassung eingelegte Revision zulässig (ebenso BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1995 III R 187/94, BFH/NV 1996, 151; vom 25. März 1993 V R 100/92, BFH/NV 1994, 178; vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813).
  • BFH, 27.12.1994 - I R 150/93
    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - V R 37/95
    Vielmehr rügt der Kläger fehlerhafte Auslegung und Anwendung von § 64 Abs. 1 FGO und andere Verfahrensverstöße, die eine Zulassung der Revision weder nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO wegen nicht vorhandener Entscheidungsgründe (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 I R 150/93, BFH/NV 1995, 984) noch nach einer anderen in § 116 Abs. 1 FGO bezeichneten Fallgruppe rechtfertigen.
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