Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.03.1996

Rechtsprechung
   BFH, 09.04.1996 - X B 296/95   

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https://dejure.org/1996,4914
BFH, 09.04.1996 - X B 296/95 (https://dejure.org/1996,4914)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1996 - X B 296/95 (https://dejure.org/1996,4914)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1996 - X B 296/95 (https://dejure.org/1996,4914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache wegen Veruntreuung von Geldern durch einen Berater innerhalb eines Rechtsbehelfs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergebliche Aufwendungen für Wertpapier- und Devisenfonds

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 739
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.09.1994 - IV R 41/93

    Verlust bei Veruntreuung

    Auszug aus BFH, 09.04.1996 - X B 296/95
    Die BFH- Urteile vom 22. September 1994 IV R 41/93 (BFHE 176, 346) und vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92 (BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534) mögen "in der Literatur umstritten" sein.
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 09.04.1996 - X B 296/95
    Die BFH- Urteile vom 22. September 1994 IV R 41/93 (BFHE 176, 346) und vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92 (BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534) mögen "in der Literatur umstritten" sein.
  • BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73

    Freiberuflich tätiger Arzt - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung -

    Auszug aus BFH, 09.04.1996 - X B 296/95
    Anders als in den Fällen der BFH-Urteile vom 6. Mai 1976 IV R 79/73 (BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560) und vom 28. November 1991 XI R 35/89 (BFHE 166, 260, BStBl II 1992, 343) war folglich ein betrieblicher Bezug weder aus der Herkunft der Gelder aus Betriebseinnahmen noch aus einer künftigen betrieblichen Verwendung herzuleiten.
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 35/89

    Geldverlust durch Einbruch ist nur Betriebsausgabe, wenn das Geld eindeutig

    Auszug aus BFH, 09.04.1996 - X B 296/95
    Anders als in den Fällen der BFH-Urteile vom 6. Mai 1976 IV R 79/73 (BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560) und vom 28. November 1991 XI R 35/89 (BFHE 166, 260, BStBl II 1992, 343) war folglich ein betrieblicher Bezug weder aus der Herkunft der Gelder aus Betriebseinnahmen noch aus einer künftigen betrieblichen Verwendung herzuleiten.
  • BFH, 13.01.2004 - X B 78/03

    Darlegung der Zulassungsgründe bei kumulativer Begr. des FG-Urt.; Verletzung des

    Soweit die Kläger rügen, die angefochtene Vorentscheidung weiche von der Senatsentscheidung vom 29. März 2000 X R 99/95 (BFH/NV 2000, 1188) und dem Senatsbeschluss vom 9. April 1996 X B 296/95 (BFH/NV 1996, 739) ab, ist die Rüge ebenfalls nicht schlüssig erhoben.

    Im Übrigen weicht das FG-Urteil weder von dieser Entscheidung noch von dem Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 739 ab.

  • BFH, 29.03.2000 - X R 99/95

    BA; veruntreute Gesellschaftereinlagen

    Geldverlust durch Einbruchsdiebstahl; Beschluss des Senats vom 9. April 1996 X B 296/95, BFH/NV 1996, 739, betr.
  • FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 80/12

    Zahlung zur Abfindung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichsanspruchs des

    c) Dass Zahlungen, bei denen kein steuerlicher Einkünftetransfer stattfindet, vom Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen sind, beinhaltet keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BFH-Urteil vom 15.06.2010 X R 23/08, BFH/NV 2010, 1807; BFH-Beschluss vom 25.03.1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 15.08.1996, 2 BvR 1185/96, StE 1996, 623).
  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13

    Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von

    Der Steuerpflichtige trägt im Fall der Nichterweislichkeit die Feststellungslast (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. April 1996 X B 296/95, BFH/NV 1996, 739).
  • FG München, 25.09.2008 - 15 K 4747/06

    Aufwendungen für ein geplantes Bauvorhaben als vergebliche Werbungskosten im

    Der Steuerpflichtige trägt im Fall der Nichterweislichkeit die Feststellungslast (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. April 1996 X B 296/95, BFH/NV 1996, 739; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl. 2008, § 9 Rz. 36).
  • FG München, 05.09.2000 - 1 K 203/01

    Abzugsfähigkeit einer durch einen Dritten veruntreuten Gesellschaftereinlage als

    Voraussetzung für den Abzug ist auch insoweit, dass das verlustauslösende Ereignis ausschließlich betrieblich und nicht privat veranlasst ist oder der erforderliche betriebliche Zusammenhang dadurch zu bejahen ist, dass die von der Straftat betroffenen Gegenstände (Geldbeträge) zum Betriebsvermögen gehörten bzw. der Erzielung gewerblicher Einkünfte dienten oder der Erzielung zukünftiger Einkünfte dienen sollten (vgl. Urteile des BFH vom 29.3.2000 X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188 , vom 20.12.1994 IX R 122/92, BFHE 177/50, BStBl II 1995, 534 , vom 22.10.1991 VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 450, vom 28.11.1991 XI R 35/89, BFHE 166/260, BStBl II 1992, 343 , vom 6.5.1976 IV R 79/73, BFHE 119/156, BStBl II 1976, 560 , Beschluss des BFH vom 9.4.1996 X B 296/95, BFH/NV 1996, 739, und Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 13.11.1997 4 95 141 K 5, EFG 1998, 1052).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.1996 - X B 202/95   

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https://dejure.org/1996,8704
BFH, 25.03.1996 - X B 202/95 (https://dejure.org/1996,8704)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1996 - X B 202/95 (https://dejure.org/1996,8704)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1996 - X B 202/95 (https://dejure.org/1996,8704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Übergabe von Geld gegen Versorgungsleistungen

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 739
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 25.03.1996 - X B 202/95
    Die Schenkung von Geld unter der Auflage, Versorgungsleistungen zu zahlen, führt nicht zu einer als Sonderausgabe abziehbaren dauernden Last (Senatsurteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609; Beschluß vom 28. September 1993 X B 96/93, BFH/NV 1994, 237).
  • BFH, 28.09.1993 - X B 96/93

    Verm"gensübergabe gegen Versorgungsleistungen oder darlehens"hnliches

    Auszug aus BFH, 25.03.1996 - X B 202/95
    Die Schenkung von Geld unter der Auflage, Versorgungsleistungen zu zahlen, führt nicht zu einer als Sonderausgabe abziehbaren dauernden Last (Senatsurteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609; Beschluß vom 28. September 1993 X B 96/93, BFH/NV 1994, 237).
  • BFH, 18.01.2011 - X R 63/08

    Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen

    Der erkennende Senat hat es u.a. in seinem Beschluss vom 25. März 1996 X B 202/95 (BFH/NV 1996, 739) abgelehnt, Zahlungsverpflichtungen, bei denen kein solcher Einkünftetransfer stattfindet, im Rahmen der genannten Norm zu berücksichtigen.
  • BFH, 15.06.2010 - X R 23/08

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen

    Der erkennende Senat hat es u.a. in seinem Beschluss vom 25. März 1996 X B 202/95 (BFH/NV 1996, 739) abgelehnt, Zahlungsverpflichtungen, bei denen kein solcher Einkünftetransfer stattfindet, im Rahmen der genannten Norm zu berücksichtigen.
  • FG Hamburg, 05.06.2015 - 6 K 32/15

    Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an

    Das BVerfG hat die gegen eine entsprechende Entscheidung des BFH (Beschluss vom 25.03.1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 15.08.1996 2 BvR 1185/96, juris).
  • BFH, 09.10.1997 - X B 51/97

    Keine dauernde Last bei Übergabe von Wertpapiervermögen

    zu A Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).

    zu B Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).

  • FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 80/12

    Zahlung zur Abfindung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichsanspruchs des

    c) Dass Zahlungen, bei denen kein steuerlicher Einkünftetransfer stattfindet, vom Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen sind, beinhaltet keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BFH-Urteil vom 15.06.2010 X R 23/08, BFH/NV 2010, 1807; BFH-Beschluss vom 25.03.1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 15.08.1996, 2 BvR 1185/96, StE 1996, 623).
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