Rechtsprechung
BFH, 17.04.1996 - X R 143/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung an das Finanzgericht bei Ergehen eines geänderten Verwaltungsaktes während des Revisionsverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 769
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.07.1988 - II R 164/85
Gegenstand des Verfahrens - Vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid - Endgültiger …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 143/93
Einer Zurückverweisung bedarf es nur dann nicht, wenn die Sache spruchreif ist, d. h., wenn der vom FG festgestellte Sachverhalt ausreicht, um abschließend prüfen und beurteilen zu können, ob der Änderungsbescheid, der Gegenstand des Revisionsverfahrens geworden ist, rechtmäßig ist (BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 II R 164/85, BFHE 154, 13, BStBl II 1988, 955).
- BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Anbau als häusliches Arbeitszimmer
Der vom FG festgestellte Sachverhalt reicht aus, um die hier streitige Frage zu beantworten (vgl. auch BFH-Urteil vom 17. April 1996 X R 143/93, BFH/NV 1996, 769). - BFH, 30.05.2001 - VI R 85/00
Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens; Änderung des Klagebegehrens
Der vom FG festgestellte Sachverhalt reicht aus, um abschließend beurteilen zu können, ob der Änderungsbescheid vom 20. September 2000 rechtmäßig ist (BFH-Urteile vom 17. April 1996 X R 143/93, BFH/NV 1996, 769, und in BFHE 154, 13, BStBl II 1988, 955). - FG Schleswig-Holstein, 23.10.1996 - IV 649/96
An- und Verkauf von Oldtimern als Liebhaberei; Berücksichtigung von Einkünften …
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Rechtsprechung
BFH, 18.04.1996 - IV R 79/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aussetzung eines Verfahrens
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 18.04.1996 - IV R 79/95
- BFH, 02.07.1998 - IV R 79/95
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 769
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72
Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid - …
Auszug aus BFH, 18.04.1996 - IV R 79/95
Eine solche Aussetzung ist geboten, wenn -- wie im Streitfall -- der angefochtene Bescheid geändert und wiederum angefochten, ein Antrag nach § 68 FGO jedoch nicht gestellt wird (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231).
Rechtsprechung
BFH, 18.04.1996 - VII B 9/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Übergehen eines Beweisantrages als Verfahrensmangel
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 769
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88
Revision - Übergangener Beweisantrag
Auszug aus BFH, 18.04.1996 - VII B 9/96
Jedenfalls für die schlüssige Darlegung der unterlassenen Zeugenvernehmung als Verfahrensmangel in der Nichtzulassungsbeschwerde hätte es der Angabe bedurft, daß der Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder warum dies nicht habe geschehen können, denn das Übergehen eines Beweisantrages stellt einen verzichtbaren Verfahrensmangel dar, bei dem das Rügerecht durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verlorengeht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, …und vom 4. Oktober 1991 VII B 98/91, BFH/NV 1992, 603, m. w. N.). - BFH, 04.10.1991 - VII B 98/91
Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Verletzung einer Verfahrensvorschrift …
Auszug aus BFH, 18.04.1996 - VII B 9/96
Jedenfalls für die schlüssige Darlegung der unterlassenen Zeugenvernehmung als Verfahrensmangel in der Nichtzulassungsbeschwerde hätte es der Angabe bedurft, daß der Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder warum dies nicht habe geschehen können, denn das Übergehen eines Beweisantrages stellt einen verzichtbaren Verfahrensmangel dar, bei dem das Rügerecht durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verlorengeht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und vom 4. Oktober 1991 VII B 98/91, BFH/NV 1992, 603, m. w. N.).