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   BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94   

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https://dejure.org/1996,3400
BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94 (https://dejure.org/1996,3400)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - IX R 84/94 (https://dejure.org/1996,3400)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - IX R 84/94 (https://dejure.org/1996,3400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Hauseigentümers für eine mit einem Wohnungsrecht eines Dritten belasteten Wohnung als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anschaffungskosten eines Zweifamilienhauses bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 7 b
    Wohnungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 808
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94
    Während die Werbungskostenkürzung zu Recht erfolgt sei, sei die Sache zur Ermittlung der -- nach Maßgabe des Senatsurteils vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927) -- zutreffenden Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen an das FG zurückzuverweisen.

    Nach ständiger Rechtsprechung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, kann ein Hauseigentümer solche Aufwendungen, die er für eine mit einem Wohnungsrecht eines Dritten belastete Wohnung erbringt, mangels Einkünfteerzielung nicht als Werbungskosten abziehen (vgl. z. B. Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, sowie in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, jeweils m. w. N.).

    Mit Urteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, auf das insoweit Bezug genommen wird, hat der Senat -- in einem dem Streitfall vergleichbaren Fall -- jedoch entschieden, daß zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten die Anschaffungskosten für das Gebäude um den Anteil zu kürzen sind, der dem Nutzflächenanteil der mit dem Wohnungsrecht belasteten Wohnung entspricht und der zuvor um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts ohne Berücksichtigung eines Bodenwertanteils vermindert worden ist.

  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94
    Nach ständiger Rechtsprechung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, kann ein Hauseigentümer solche Aufwendungen, die er für eine mit einem Wohnungsrecht eines Dritten belastete Wohnung erbringt, mangels Einkünfteerzielung nicht als Werbungskosten abziehen (vgl. z. B. Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, sowie in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 24.04.1991 - XI R 5/83

    Zur Aufteilung des Rechtsgeschäftes in einen entgeltlichen und einen

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94
    Zwar ist das FG hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen zu Recht davon ausgegangen, daß die Einräumung des Wohnungsrechts zugunsten der Verkäuferin keine Gegenleistung der Erwerber für die Übertragung des Grundstücks darstellt; vielmehr mindert das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 24. April 1991 XI R 5/83, BFHE 164, 352 [BFH 24.04.1991 - XI R 5/83], BStBl II 1991, 793).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94
    Nach ständiger Rechtsprechung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, kann ein Hauseigentümer solche Aufwendungen, die er für eine mit einem Wohnungsrecht eines Dritten belastete Wohnung erbringt, mangels Einkünfteerzielung nicht als Werbungskosten abziehen (vgl. z. B. Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, sowie in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94
    Entgegen der Ansicht der Kläger kommt eine Berücksichtigung solcher Aufwendungen auch nicht unter dem Gesichtspunkt sog. vorab entstandener Werbungskosten in Betracht (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, unter 1. b).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2000 - 14 K 7410/96

    Einkommensteuer 1991; Kapitalvermögen; Vorbehaltsnießbrauch; Schuldzinsen als

    Mithin ist der "Barkaufpreis" von 10.784.400,- DM nicht um den Kapitalwert des Nießbrauchs zu erhöhen (vgl. auch BFH-Urteil vom 4. Juni 1996 IX R 84/96, BFH/NV 1996, 808).

    Jedoch hat der BFH (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927 und BFH/NV 1996, 808) für den Fall des Vorbehalts eines Wohnungsrechts an einer von zwei Wohnungen eines Gebäudes entschieden, dass zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten die Anschaffungskosten für das Gebäude um den Anteil zu kürzen sind, der dem Nutzflächenanteil der mit dem Wohnungsrecht belasteten Wohnung entspricht und der zuvor um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts vermindert worden ist.

    Der BFH hat darüber hinaus den Abzug von Aufwendungen, die während der Zeit der Nießbrauchsberechtigung getätigt worden sind, selbst dann verneint, wenn ein Ende der Nutzung im konkreten Fall absehbar war (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; vgl. auch Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23 , BStBl II 1983, 660; vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808; Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346 ).

  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen; Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids;

    Dies ist bei dem hier zu beurteilenden Nießbrauch in Höhe einer Quote von 50 v.H. der Erträge aus den Aktien und der stillen Beteiligung der Fall (vgl. --für ein teilweise mit einem fremden Nutzungsrecht belastetes Gebäude-- BFH-Urteile vom 22. Februar 1994 IX R 53/90, BFH/NV 1994, 709; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).

    Eine Erhöhung kommt nicht in Betracht, die Wertminderung des übertragenen Vermögens wurde bei der Bestimmung des Kaufpreises bereits berücksichtigt (vgl. dazu u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 808).

  • FG Hessen, 30.07.2009 - 13 K 1121/07

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Überlassung der Dispositionsbefugnis des

    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808, führt der Beklagte zudem aus, dass er meint, ein Abzug der den Klägerinnen entstandenen Renovierungskosten als vorweggenommen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung scheide zudem deshalb aus, da es an dem erforderlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit der Einkunftsart fehle.

    Auch auf Grundlage der Grundsätze des durch den Beklagten angeführten Urteils des BFH vom 04. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808, ergeben sich keine Zweifel an einem Zusammenhang der getätigten Aufwendungen zum Tatbestand der Einkünfteerzielung.

  • BFH, 15.09.2022 - IX B 27/22

    Vorab entstandene Aufwendungen für wohnungsrechtsbelastete Immobilie

    Vor diesem Hintergrund waren auch die Aufwendungen, die der Kläger für die wohnungsrechtsbelastete Immobilie erbracht hat, mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine nach Erlöschen des Wohnungsrechts beabsichtigte Vermietung der Wohnung abzuziehen (s. BFH-Urteil vom 04.06.1996 - IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808, m.w.N.).
  • FG Münster, 23.08.2006 - 1 K 4816/04

    Finanzierungszinsen als Werbungskosten

    Dies gilt auch dann, wenn der Nutzungsberechtigte bereits ein hohes Alter erreicht hat (BFH-Urteile vom 8.5.2001 IX R 63/98, BFH/NV 2001, 1257; vom 10.6.1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346; vom 4.7.1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).
  • FG Baden-Württemberg, 03.09.2004 - 5 K 268/03

    Dachsanierungskosten einer leerstehenden wohnrechtsbelasteten Wohnung

    Für eine Erkrankung kann nichts anderes gelten, ganz abgesehen davon, dass die Kläger selbst vorgetragen haben, dass der Zeitpunkt des Ablebens der Mutter des Klägers zu 1 unbestimmt war (vgl. BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 IX R 63/98, BFH/NV 2001, 1257; vom 10. Juni 1998 IX B 47/98 BFH/NV 1998, 1346; vom 4. Juni 1996 IX R 84/94 BFH/NV 1996, 808 und vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660).
  • BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Möglichkeit der Geltendmachung von

    Der BFH hat den Abzug von Aufwendungen, die während der Zeit der Nießbrauchsberechtigung getätigt worden sind, auch dann verneint, wenn ein Ende der Nutzung im konkreten Fall absehbar war (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; vgl. auch die vergleichbaren Fälle der Aufwendungen eines Eigentümers bei vorbehaltenem Wohnungsrecht, BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, und vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).
  • FG Hessen, 27.10.2005 - 11 K 1548/05

    Werbungskosten; Erhaltungsaufwand; Wohnrecht; Dritter; Vermietung und Verpachtung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - kann ein Hauseigentümer solche Aufwendungen, die er für eine mit einem Wohnungsrecht eines Dritten belastete Wohnung erbringt, mangels Einkünfteerzielung nicht als Werbungskosten abziehen (vgl. BFH, Urteil vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808; Urteil vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, m.w.N.).
  • FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 310/97
    Nach ständiger Rechtsprechung (statt vieler: BFH, Urteil vom 4. Juni 1996, IX R 84/94 in BFHNV 1996, 5, 808, m.w.N.) könne ein Hauseigentümer solche Aufwendungen, die er für eine mit einem Wohnungsrecht eines Dritten belastete Wohnung erbringe, mangels Einkünfteerzielung nicht als Werbungskosten abziehen.
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