Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.04.1996

Rechtsprechung
   BFH, 17.04.1996 - X R 98/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2194
BFH, 17.04.1996 - X R 98/95 (https://dejure.org/1996,2194)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - X R 98/95 (https://dejure.org/1996,2194)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - X R 98/95 (https://dejure.org/1996,2194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 68
    Antrag; Frist; Gegenstand des Verfahrens; Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 900
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94

    Jahresfrist für Antrag auf Klageänderung gem. § 68 FGO nach unterlassenem Hinweis

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 98/95
    Da die Rechtsbehelfsbelehrung vom 7. April 1993 nicht den nach § 68 Satz 3 FGO vorgeschriebenen Hinweis enthielt, konnte dieser Bescheid entsprechend § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO noch innerhalb eines Jahres zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315 [BFH 24.01.1995 - IX R 22/94], BStBl II 1995, 328).
  • BFH, 26.10.1995 - XI R 26/94

    Ersetzung der Monatsfrist durch die Jahresfrist auf Grund fehlender Belehrung des

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 98/95
    Der XI. Senat des BFH hat durch Urteil vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94 (BFH/NV 1996, 444) entschieden, daß dies den Anforderungen des § 68 Satz 3 FGO nicht genügt.
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater -

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hielt die Erklärung nach § 68 FGO a.F. für fristgemäß, hob die Entscheidung des FG durch Gerichtsbescheid vom 17. April 1996 X R 98/95 (BFH/NV 1996, 900) auf und verwies die Sache an das FG zurück.
  • BFH, 23.06.2017 - X B 11/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einer Klage gegen einen

    b) Auch bei einer Klage gegen Schätzungsbescheide genügt es zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bezeichnet, insbesondere der Betrag des begehrten Gewinns angegeben wird (BFH-Urteile vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900, und in BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462, unter 1.a).
  • FG Saarland, 12.09.1997 - 1 K 95/97

    Finanzgerichtsordnung; Rechtsbehelfe gegen Änderungsbescheide während des

    Die vorliegende Situation, in der die Ergänzung der Rechtsbehelfsbelehrung in einem eigenen Schreiben erfolgt sei, sei mit der, über die der BFH mit Urteilen vom 17. April 1996, BFH/NV 1996, 900 und vom 26. Oktober 1995, BFH/NV 1996, 444 entschieden habe, nicht vergleichbar.

    Ein von der Rechtsbehelfsbelehrung räumlich getrennter Hinweis genügt nicht, auch wenn er innerhalb eines Bescheides (z. B. in den Erläuterungen) erfolgt (BFH vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900).

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00

    Vorübergehende Entnahme

    Da in der Rechtsbehelfsbelehrung entgegen § 68 Satz 3 FGO a.F. der Hinweis auf die in § 68 Satz 2 FGO a.F. vorgeschriebene Monatsfrist für die Antragstellung fehlte, war diese in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO noch möglich (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 122/98

    Antragsfrist nach § 68 FGO

    Es galt also nicht etwa in Analogie zu § 356 Abs. 2 AO 1977 und § 55 Abs. 2 FGO (s. dazu: BFH-Urteile vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328; vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900, und vom 19. September 1997 VI R 273/94, BFH/NV 1998, 592; Gräber, a.a.O., § 68 Rz. 6) eine Jahresfrist, sondern die in § 68 Satz 2 FGO bestimmte Monatsfrist.
  • BFH, 15.10.2008 - I B 133/08

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Schätzungsbescheiden

    Es bedarf vielmehr einer konkreten Darlegung der nach Auffassung des Klägers unzutreffenden Ansatzpunkte der Schätzung --etwa durch Angabe von zutreffenden Umsatz-, Vorsteuer- und Gewinnzahlen (Senatsurteil vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900)-- oder der Darlegung, aus welchem Grund eine Schätzung überhaupt nicht hätte erfolgen dürfen (Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz 76).
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 84/00

    Zweck des § 68 Satz 3 FGO a.F.

    Der Streitfall ist daher mit den Sachverhalten, über die der BFH in den Urteilen vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94 (BFH/NV 1996, 444) und vom 17. April 1996 X R 98/95 (BFH/NV 1996, 900) zu entscheiden hatte, nicht vergleichbar.
  • FG München, 27.11.2001 - 12 K 4726/97

    Keine Anwendung von § 68 i.d.F. des Art. 1 Nr. 6 des 2. FGOÄndG (BGBl I 2000,

    Wird wie im Änderungsbescheid vom 02. August 2000 auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 68 FGO a. F. entgegen der gesetzlichen Anordnung in § 68 S. 3 FGO a. F. nicht hingewiesen, so verlängert sich die Antragsfrist entsprechend § 55 Abs. 2 S. 1 FGO auf ein Jahr seit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (BFH - Urteile vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94, BFH/NV 1996, 444, und vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 26.06.2001 - IX R 85/97

    Grundstückserwerb - Werbekosten - Vermietung und Verpachtung - Geänderter

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird die Monatsfrist des § 68 Satz 2 FGO a.F. entsprechend § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO durch die Jahresfrist ersetzt, wenn in einem Änderungsbescheid i.S. des § 68 FGO a.F. der nach Satz 3 dieser Vorschrift erforderliche Hinweis fehlt oder nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung, sondern an anderer Stelle des Änderungsbescheides erfolgt (BFH-Urteile vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328; vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94, BFH/NV 1996, 444; vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 19.09.1997 - VI R 273/94

    Schutz eines Betroffenen bei unterbliebener oder unrichtiger Belehrung über eine

    Dies ist jedoch unerheblich, weil die Belehrung irreführend war und der Antrag innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des neuen Bescheides gestellt worden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315 [BFH 24.01.1995 - IX R 22/94], BStBl II 1995, 328; vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94, BFH/NV 1996, 444, und vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 05.06.1997 - IV R 74/96

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

  • BFH, 02.07.1997 - I R 82/96
  • FG Niedersachsen, 12.07.2000 - 13 K 10/98

    Ergänzung zur Rechtsbehelfsbelehrung im Änderungsbescheid während der

  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90

    Höhe des Verlustabzuges bei Einkommensteuer-Festsetzungen; Zulässigkeit eines

  • FG Düsseldorf, 17.07.1997 - 11 K 3391/94

    Finanzgerichtsordnung; Überleitung eines Änderungsbescheids in laufendes

  • BFH, 01.04.1997 - X B 206/95

    Heilung eines Mangels des Rechtsschutzbedürfnisses bei unzureichendem Nachkommen

  • FG München, 13.12.2001 - 13 K 5095/01

    Rechtsmittelbelehrung nach § 68 Satz 3 FGO; Einkommensteuer 1991

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 17.04.1996 - I R 91/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7672
BFH, 17.04.1996 - I R 91/95 (https://dejure.org/1996,7672)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - I R 91/95 (https://dejure.org/1996,7672)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - I R 91/95 (https://dejure.org/1996,7672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 65
    Klagebegehren; Schätzung; Zulässigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 900
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.10.1990 - I R 118/88

    - Für Bestimmung des Klageantrages die Bezeichnung der anderweitig anzusetzenden

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - I R 91/95
    Wie der erkennende Senat durch Urteil vom 17. Oktober 1990 I R 118/88 (BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242) entschieden hat, reicht es für die Bestimmung des Antrages einer Anfechtungsklage aus, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bezeichnet wird.
  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Dafür kann es zwar im Einzelfall ausreichen, daß die anderweitig anzusetzenden Besteuerungsgrundlagen dem Betrag nach bezeichnet werden (Senatsurteile vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242; vom 21. Mai 1997 I R 50/96, BFH/NV 1997, 870; BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 84/85, BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462) oder das mit der Klage verfolgte Begehren durch Angabe von Umsatz, Vorsteuer und Gewinn präzisiert wird (Senatsurteil vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 84/95

    Hinreichende Bestimmung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklage; Auslegung der

    In einer weiteren Entscheidung vom 17. April 1996 I R 91/95 (BFH/NV 1996, 900) hat der I. Senat des BFH erkannt, daß es bei einer Anfechtungsklage gegen Schätzungsbescheide genügt, wenn der Kläger sein mit der Klage verfolgtes Begehren durch Angabe von Umsatz, Vorsteuer und Gewinn präzisiert.
  • BFH, 21.05.1997 - I R 50/96

    Bestimmung des Antrags einer Anfechtungsklage

    Wie der Senat mit Urteil vom 17. April 1996 I R 91/95 (BFH/NV 1996, 900) entschieden hat, reicht es für die Bestimmung des Antrags einer Anfechtungsklage nach § 65 FGO aus, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bezeichnet wird.

    Wenngleich § 65 und § 79 b Abs. 1 FGO unterschiedliche Sachurteilsvoraussetzungen schaffen und folglich in ihren Regelungsbereichen voneinander abzugrenzen sind, ist es nicht ausgeschlossen, daß im Einzelfall die von einem Kläger gemachten Angaben sowohl § 65 als auch § 79 b FGO erfüllen (so im Ergebnis auch BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 900).§.

  • BFH, 23.06.2017 - X B 11/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einer Klage gegen einen

    b) Auch bei einer Klage gegen Schätzungsbescheide genügt es zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bezeichnet, insbesondere der Betrag des begehrten Gewinns angegeben wird (BFH-Urteile vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900, und in BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462, unter 1.a).
  • BFH, 04.04.2011 - VIII B 96/10

    Bezeichnung des Klagebegehrens - Schätzungsbescheid - Beschlagnahme von

    b) Für den Fall, dass sich der Kläger mit der Anfechtungsklage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid wendet, in dem der Gewinn geschätzt worden ist, reicht es aus, wenn der Kläger sein mit der Klage verfolgtes Begehren durch die Angabe des Gewinns präzisiert (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900) oder wenn er einen bezifferten Antrag stellt und der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung oder einer Einspruchsbegründung, auf die Bezug genommen wird, erkennbar ist (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242; vom 5. Juni 1997 IV R 74/96, BFH/NV 1998, 37).
  • BFH, 15.10.2008 - I B 133/08

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Schätzungsbescheiden

    Es bedarf vielmehr einer konkreten Darlegung der nach Auffassung des Klägers unzutreffenden Ansatzpunkte der Schätzung --etwa durch Angabe von zutreffenden Umsatz-, Vorsteuer- und Gewinnzahlen (Senatsurteil vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900)-- oder der Darlegung, aus welchem Grund eine Schätzung überhaupt nicht hätte erfolgen dürfen (Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz 76).
  • FG München, 14.04.2014 - 7 K 2547/13

    Unzulässigkeit der Klage, § 65 Abs. 1 FGO

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es beispielsweise für den Fall, dass sich der Kläger mit der Anfechtungsklage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid wendet, in dem der Gewinn geschätzt worden ist, ausreichend, wenn der Kläger sein mit der Klage verfolgtes Begehren durch die Angabe des Gewinns präzisiert (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900) oder wenn er einen bezifferten Antrag stellt und der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung oder einer Einspruchsbegründung, auf die Bezug genommen wird, erkennbar ist (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534 und vom 5. Juni 1997 IV R 74/96, BFH/NV 1998, 37).
  • FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Antrages auf schlichte Änderung eines

    Der Gegenstand des Klagebegehrens ist bei einer Klage gegen einen Schätzungsbescheid hinreichend bezeichnet, wenn ein Kläger innerhalb einer gesetzten Ausschlussfrist zwar keine Steuererklärung, wohl aber betragsmäßig eindeutige Einkünfteermittlungen einreicht und aus seinem Vorbringen hervorgeht, dass er keine weiteren Änderungen des Schätzungsbescheids begehrt (BFH, Beschluss vom 23. Juni 2017 - X B 11/17, BFH/NV 2017, 1440; Urteil vom 17. April 1996 - I R 91/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 05.06.1997 - IV R 74/96

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteile vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242, und vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900) entschieden hat, ist bei einer Anfechtungsklage der Gegenstand des Klagebegehrens i. S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO bezeichnet, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bestimmt wird (Senatsurteil vom 23. Januar 1997 IV R 84/95, BFHE 182, 273 [BFH 23.01.1997 - IV R 84/95], BStBl II 1997, 462).
  • BFH, 30.10.1997 - IV R 22/97

    Auslegung eines Schriftsatzes als Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Kläger hatten mit dem Schriftsatz vom 10. Juni 1995 den Streitkomplex binnen der gesetzten Ausschlußfrist so weit erläutert, daß das FG durch den bezifferten Antrag und den beigefügten Berechnungsbogen samt den einzelnen Besteuerungsmerkmalen sowie die dem FG eingereichte Kopie des unterzeichneten Mantelbogens der unmittelbar beim FA eingereichten fehlenden Steuererklärung den Gegenstand des Klagebegehrens genau hat erkennen können (vgl. auch BFH-Urteile vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247 [BFH 13.06.1996 - III R 93/95], BStBl II 1996, 483; vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900; vom 30. Juni 1995 VI R 29/91, BFH/NV 1996, 53; vom 7. Februar 1995 VIII R 48/92, BFH/NV 1996, 43, sowie Senatsurteil vom 23. Januar 1997 IV R 84/95, BFHE 182, 273 [BFH 23.01.1997 - IV R 84/95], BStBl II 1997, 462, und Senatsurteil vom 5. Juni 1997 IV R 74/96, jeweils m. w. N.; s. ferner Senatsurteil vom 16. Juni 1994 IV R 97/93, BFH/NV 1995, 279).
  • BFH, 02.07.1997 - I R 82/96
  • FG München, 22.07.2003 - 9 K 5036/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

  • FG Köln, 21.09.2000 - 7 K 147/99

    Ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens

  • FG Köln, 18.02.1998 - 11 K 1550/98

    Hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens innerhalb der

  • FG Köln, 11.11.1998 - 10 K 6325/97

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Umsatzsteuer-Schätzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht