Rechtsprechung
   BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9258
BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95 (https://dejure.org/1996,9258)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1996 - VII B 257/95 (https://dejure.org/1996,9258)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - VII B 257/95 (https://dejure.org/1996,9258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches wegen Fehlens des Rechtsschutzbedürfnisses - Voraussetzungen für eine Richterablehnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 904
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.08.1989 - VII B 70/89

    Zur Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95
    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (Senatsbeschluß vom 17. August 1989 VII B 70/89, BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899).

    Da die Vorschriften in § 51 Abs. 1 FGO und in §§ 42 ff. ZPO grundsätzlich für alle Verfahrensabschnitte gelten, in denen eine Ausübung des Richteramtes in Betracht kommt, kann ein Ablehnungsgesuch auch noch im Tatbestandsberichtigungsverfahren gestellt werden (BFH-Beschlüsse in BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und in BFH/NV 1995, 692).

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95
    Steht keine Entscheidung des abgelehnten Richters mehr aus, ist also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet und kommt auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht, fehlt oder entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. März 1980 I B 23/80, BFHE 130, 20, BStBl II 1980, 335, und vom 24. November 1994 X B 146--149/94, BFH/NV 1995, 692).

    Da die Vorschriften in § 51 Abs. 1 FGO und in §§ 42 ff. ZPO grundsätzlich für alle Verfahrensabschnitte gelten, in denen eine Ausübung des Richteramtes in Betracht kommt, kann ein Ablehnungsgesuch auch noch im Tatbestandsberichtigungsverfahren gestellt werden (BFH-Beschlüsse in BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und in BFH/NV 1995, 692).

  • BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens - Befangenheit von

    Auszug aus BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95
    Schließlich hat sich das zeitliche Vorziehen der Entscheidungen über die beantragte Berichtigung und über die Nichtzulassungsbeschwerde dahin ausgewirkt, daß der abgelehnte Vorsitzende Richter an den in der Instanz allein noch möglichen Entscheidungen über den Antrag auf Tatbestandsberichtigung und über eine mögliche Abhilfe hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde nicht beteiligt war und der Kläger mit der vom FG eingeschlagenen Verfahrensweise sein Ziel erreichte (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410 a. E.).
  • BFH, 25.07.1978 - VII B 20/78

    Verfahrensmangel - Antrag auf Berichtigung des Tatbestands - Abwesender Richter -

    Auszug aus BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95
    Jedenfalls liegt, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß vom 25. Juli 1978 VII B 20/78, BFHE 125, 490, BStBl II 1978, 675), unter solchen Umständen kein schwerwiegender Verfahrensmangel vor, der ausnahmsweise zu einer Aufhebung des grundsätzlich unanfechtbaren Beschlusses des FG im Tatbestandsberichtigungsverfahren (§ 108 Abs. 2 Satz 2 FGO) durch die Beschwerdeinstanz führen könnte.
  • BFH, 26.03.1980 - I B 23/80

    Richterablehnungsgesuch - Abänderung des Richterablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95
    Steht keine Entscheidung des abgelehnten Richters mehr aus, ist also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet und kommt auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht, fehlt oder entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. März 1980 I B 23/80, BFHE 130, 20, BStBl II 1980, 335, und vom 24. November 1994 X B 146--149/94, BFH/NV 1995, 692).
  • BFH, 08.05.2003 - IV R 63/99

    Änderung von Urteilstatbestand und -begründung

    Er scheidet daher als verhinderter Richter aus, ohne dass eine Vertretung stattfindet (BFH-Beschluss vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904).
  • BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter, der nunmehr laut Geschäftsverteilungsplan

    Mit der Richterablehnung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 42 der Zivilprozeßordnung (ZPO) kann nur das Ziel verfolgt werden, den abgelehnten Richter an einer weiteren Tätigkeit in dem betreffenden Verfahren zu hindern (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. August 1989 VII B 70/89, BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904, m. w. N.).

    Da die Vorschriften in § 51 Abs. 1 FGO i. V. m. §§ 42ff. ZPO für alle Verfahrensabschnitte gelten, in denen das Richteramt ausgeübt wird (BFH in BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und in BFH/NV 1996, 904), bleibt ein Ablehnungsantrag jedoch zulässig, wenn mit ihm ein Mitwirken des abgelehnten Richters an einer Protokollberichtigung i. S. des § 94 FGO i. V. m. § 164 ZPO verhindert werden soll (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1993 XI B 95/92, BFH/NV 1994, 565; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 164 Anm. B I a 3).

  • BFH, 25.07.2011 - I B 10/11

    Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609; vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
  • BFH, 10.11.2011 - IV B 60/11

    Richterablehnung nach Beendigung der Instanz

    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
  • BFH, 06.06.2001 - X B 169/00

    Richterablehnung; Schluss der mündlichen Verhandlung

    Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt oder entfällt daher das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904).
  • BFH, 20.08.2003 - IV R 63/99
    Er scheidet daher als verhinderter Richter aus, ohne dass eine Vertretung stattfindet ( BFH-Beschluss vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904).
  • BFH, 02.11.2000 - V B 105/00

    Befangenheitsgesuch nach Beendigung der Instanz; Rechtsschutzbedürfnis

    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.05.1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24.11.1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
  • BFH, 01.11.2000 - V B 105/00

    Verein - Umsatzsteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Befangenheit der

    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
  • FG München, 26.05.2021 - 12 K 178/18

    Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs

    Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt oder entfällt daher das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (z.B. Bundesfinanzhof -Beschluss vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904).
  • FG München, 23.08.2021 - 12 K 178/18

    Stichwort: 1. Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt das

    Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt oder entfällt daher das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (z.B. Bundesfinanzhof -Beschluss vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht