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   BFH, 15.05.1996 - X R 252-253/93, X R 252/93, X R 253/93   

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https://dejure.org/1996,27420
BFH, 15.05.1996 - X R 252-253/93, X R 252/93, X R 253/93 (https://dejure.org/1996,27420)
BFH, Entscheidung vom 15.05.1996 - X R 252-253/93, X R 252/93, X R 253/93 (https://dejure.org/1996,27420)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - X R 252-253/93, X R 252/93, X R 253/93 (https://dejure.org/1996,27420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 5, EStG § 7 Abs 4 Nr 2, VGFGEntlG Art 3 § 3 Abs 1, FGO § 76, FGO § 96 Abs 2
    Absetzung für Abnutzung; Ausschlußfrist; Betriebsgebäude; Verfahrensmangel; Verspätetes Vorbringen

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 906
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Das Rügerecht geht bei solchen Verfahrensmängeln --zu denen auch die Verletzung der Sachaufklärungspflicht, das Übergehen eines Beweisantrags und das Unterlassen der Protokollierung gehören (Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 101, m.w.N.)-- nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 100 ff. und § 116 Rz. 49, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2003 - III B 117/02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.;

    Das Rügerecht geht bei solchen Verfahrensmängeln nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf aber unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache --nach Auffassung des FG-- nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (Senatsurteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache --nach Auffassung des FG-- nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906; vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
  • BFH, 25.11.2005 - V B 16/04

    Gerichtskundige Tatsachen

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache --nach Auffassung des FG-- nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (BFH-Urteile vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906; vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
  • BFH, 12.02.2009 - VII B 82/08

    Fragen zum energiesteuerrechtlichen Anlagenbegriff und zum Grundsatz von Treu und

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH darf ein gestellter Beweisantrag unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nach Auffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (BFH-Urteile vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906, und vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    Der Verfahrensmangel muss in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt werden, in der der Rügeberechtigte erschienen ist; verhandelt er zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, verliert er das Rügerecht (BFH-Entscheidungen vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und vom 15. Mai 1996 X R 252, 253/93, BFH/NV 1996, 906; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 100 ff.).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 239/03

    Verhältnis Mitwirkungspflicht/Amtsermittlungspflicht

    Zwar darf eine Beweisaufnahme in der Regel nur abgelehnt werden, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache --nach Auffassung des FG-- nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906).
  • BFH, 08.08.2005 - VI B 18/05

    Festsetzungsverjährung - leichtfertige Steuerverkürzung; Zuständigkeit des FG

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, weil es auf die Beweistatsache --nach Auffassung des FG-- nicht ankommt, oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (BFH-Urteile vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906; vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757; Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 23.12.2002 - III B 77/02

    NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung

    Es verstößt gegen das Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906, 907), es sei denn, das entscheidungserhebliche Beweisangebot wäre schlechterdings untauglich (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 60/93, BFH/NV 1995, 717, 719, m.w.N.), unerreichbar oder unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181, 182).
  • BFH, 01.09.2005 - VI B 30/05

    Nettolohnvereinbarung; Beweiserhebung

  • BFH, 08.02.2008 - VII B 199/07

    Verlust des Rügerechts durch unterlassene Rüge nicht erhobener Beweise -

  • BFH, 29.08.2001 - XI R 26/99

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht, unterlassene Beweiserhebung;

  • BFH, 09.01.2013 - I B 81/12

    Verfahrensmangel/Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Rügeverzicht

  • BFH, 08.06.2004 - XI B 97/02

    Unzureichende Sachaufklärungspflicht - unterlassene Zuziehung von Akten;

  • BFH, 08.06.2004 - XI B 98/02

    Darlegung unzureichender Sachverhaltsaufklärung; Rüge fehlerhafter

  • BFH, 29.01.2003 - XI B 132/01

    Abzugsfähigkeit einer Golfspende

  • BFH, 18.12.2001 - XI B 31/00

    Gemeinsame Veranlagung - Einkommensteuer - Geschäftsanteil - Anschaffungskosten -

  • BFH, 08.04.2003 - VII B 386/02

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge der Verletzung des

  • BFH, 27.11.1997 - V R 48/97

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung

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