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   BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95   

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BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95 (https://dejure.org/1996,3486)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1996 - IV B 96/95 (https://dejure.org/1996,3486)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - IV B 96/95 (https://dejure.org/1996,3486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 919
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83

    Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95
    Das rechtliche Gehör ist insbesondere auch dann verletzt, wenn die Beteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch keinen Anlaß hatten, sich zu äußern (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539, m. w. N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, daß das Gericht den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im voraus anzudeuten hat (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293, m. w. N.; in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539 und vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152 [BFH 16.12.1993 - X R 67/92]).

  • BFH, 22.10.1986 - I R 107/82

    Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung -

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, daß das Gericht den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im voraus anzudeuten hat (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293, m. w. N.; in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539 und vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152 [BFH 16.12.1993 - X R 67/92]).
  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, daß das Gericht den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im voraus anzudeuten hat (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293, m. w. N.; in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539 und vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152 [BFH 16.12.1993 - X R 67/92]).
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Das FG muss sich nicht ausdrücklich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen befassen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1996 X B 157/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532).
  • BFH, 12.11.2009 - IV B 8/09

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei obligatorischen

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris; vom 10. August 2009 III B 205/08, juris).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung

    Vor diesem Hintergrund liegt eine Überraschungsentscheidung nur vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich der Beteiligte bisher nicht geäußert hat und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchte (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919).
  • BFH, 29.06.2009 - IX B 74/09

    Grundsätzliche Bedeutung - "willkürliche" Entscheidung - Rechtliches Gehör

    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchten (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Die Wahrung des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, seine Rechtsauffassung und seine tatsächlichen Schlußfolgerungen jeweils vorab zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

    Entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 13. September 2000 IX B 63/00, juris; vom 12. September 2000 III B 48/99, juris).
  • BFH, 01.03.2005 - X B 157/04

    Verstoß gegen Denkgesetze; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchten (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919); dabei müssen rechtskundig vertretene Beteiligte grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 IX B 19/04, juris, STRE200450714, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2000 - III B 48/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsstätte -

    Die Wahrung des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, seine Rechtsauffassung und seine tatsächlichen Schlussfolgerungen jeweils vorab zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2005 - IX B 71/05

    Auswertung beigezogener Akten

    Die Wahrung des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nämlich nicht, seine Rechtsauffassung und seine tatsächlichen Schlussfolgerungen jeweils vorab zu erörtern (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2004 - IX B 58/04

    Vorliegen einer Überraschungsentsch.; kein Verfahrensmangel bei Einwendungen

    Eine solche (§ 96 Abs. 2 FGO verletzende) Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchten (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919); dabei müssen rechtskundig vertretene Beteiligte grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 IX B 19/04, juris-Dok-Nr. StRE200450714, unter 2.).
  • BFH, 12.08.2004 - IX B 53/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentsch.; Prüfung eines

  • BFH, 13.09.2000 - IX B 63/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gesamtergebnis des Verfahrens - Nebenkostenpauschale

  • BFH, 21.05.1997 - IV B 99/96

    Voraussetzungen zur wirksamen Vertretung vor Gericht durch Prozessvollmacht

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Rechtsprechung
   BFH, 14.06.1996 - X B 157/95   

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BFH, 14.06.1996 - X B 157/95 (https://dejure.org/1996,11031)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1996 - X B 157/95 (https://dejure.org/1996,11031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 919
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Das Recht auf Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß ein Tatsachenvortrag entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1991 2 BvR 324/91, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1992, 1031, und vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, NJW 1992, 2217; BFH-Urteil vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Ferner hätte er darlegen müssen, weshalb das Urteil auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und weshalb sich dem FG die Beweiserhebung aufdrängen mußte, obwohl er die Nichterhebung der Beweise nicht gerügt hat bzw. weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66).
  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann hierauf nicht gestützt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Das Recht auf Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß ein Tatsachenvortrag entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1991 2 BvR 324/91, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1992, 1031, und vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, NJW 1992, 2217; BFH-Urteil vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531).
  • BFH, 22.01.1991 - V B 119/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Es muß sich um Verstöße des Finanzgerichts (FG) gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts handeln (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Januar 1991 V B 119/89, BFH/NV 1992, 667, und vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Das Recht auf Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß ein Tatsachenvortrag entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1991 2 BvR 324/91, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1992, 1031, und vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, NJW 1992, 2217; BFH-Urteil vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531).
  • BFH, 22.10.1994 - V B 40/94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Es muß sich um Verstöße des Finanzgerichts (FG) gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts handeln (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Januar 1991 V B 119/89, BFH/NV 1992, 667, und vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 225/82

    Entscheidung des Tatrichters - Freie Überzeugung - Feststellung maßgeblicher

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Indes läge darin eine Verletzung materiellen Rechts, die ebenfalls nicht mit der auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden kann (vgl. Entscheidungen vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944, und vom 10. November 1994 IV B 23/94, BFH/NV 1995, 691).
  • BFH, 10.11.1994 - IV B 23/94

    Begründetheit einer Beschwerde durch Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
    Indes läge darin eine Verletzung materiellen Rechts, die ebenfalls nicht mit der auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden kann (vgl. Entscheidungen vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944, und vom 10. November 1994 IV B 23/94, BFH/NV 1995, 691).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Ein dahin gehender Mangel des Verfahrens des FG würde indes einen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs darstellen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), dessen ordnungsgemäße Rüge Angaben dazu voraussetzt, aus welchen besonderen Umständen sich die Berechtigung eines solchen Vorwurfs ergibt; denn grundsätzlich ist davon auszugehen, daß ein Gericht die von ihm entgegengenommenen Äußerungen der Beteiligten bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt und die von ihnen erhobenen Rechtsrügen prüft (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1996 X B 157/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532).
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Das FG muss sich nicht ausdrücklich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen befassen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1996 X B 157/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532).
  • BFH, 21.12.2000 - VII B 163/00

    Einkommensteuervorauszahlung - Abrechnungsbescheid - Eheleute - Verfahrensmangel

    Zu einer schlüssigen Rüge einer solchen Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung des Akteninhalts gehört jedoch insbesondere die in der Beschwerdeschrift nicht enthaltene Angabe, aus welchen konkreten Anhaltspunkten sich ergeben soll, dass das FG die betreffenden Tatsachen bei seiner Entscheidungsfindung nicht in seine rechtliche Würdigung einbezogen hat; denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht vom ihm entgegengenommenes Vorbringen bei seiner Entscheidung berücksichtigt (vgl. u.a. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 1996 X B 157/95, BFH/NV 1996, 919; vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532, und vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • BFH, 23.07.1999 - XI B 170/97

    Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Das Recht auf Gehör ist erst verletzt, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß ein Tatsachenvortrag entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Juni 1996 X B 157/95, BFH/NV 1996, 919).
  • BFH, 25.03.1997 - I B 20/96

    Voraussetzungen einer auf den Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs

    Ferner muß angegeben werden, weshalb das angegriffene Urteil auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und sich dem Finanzgericht (FG) die Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, obwohl der Rechtsmittelführer die Nichterhebung des Beweises nicht gerügt hat bzw. weshalb die Rüge nicht möglich war (s. BFH-Beschluß vom 14. Juni 1996 X B 157/95, BFH/NV 1996, 919).
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   BFH, 13.06.1996 - III B 50/95   

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BFH, 13.06.1996 - III B 50/95 (https://dejure.org/1996,32582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • BFH/NV 1996, 919
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.11.1995 - VII R 63/95

    Nachweis der Prozeßvollmacht nur durch Vorlage des Originals, nicht durch

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 50/95
    Anschluß an BFH-Urteil vom 28. November 1995 VII R 63/95.
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