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Rechtsprechung
   BFH, 22.11.1995 - I R 6/91   

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https://dejure.org/1995,1343
BFH, 22.11.1995 - I R 6/91 (https://dejure.org/1995,1343)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1995 - I R 6/91 (https://dejure.org/1995,1343)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1995 - I R 6/91 (https://dejure.org/1995,1343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 33b Abs. 5, § 50 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Behinderten Pauschbetrags auf beschränkt Steuerpflichtigen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grenzpendlergesetz: Behinderten-Pauschbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33b Abs. 5, § 50 Abs. 4
    Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33 b Abs. 5 EStG für ein nicht unbeschränkt steuerpflichtiges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1, EStG § 33b Abs 5, EStG § 50, GG Art 3, EGV Art 177
    Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Kind; Körperbehinderter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 33
  • BB 1996, 1207
  • BB 1996, 622
  • DB 1996, 1266
  • BStBl II 1997, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.12.1994 - III R 16/89

    1. Übertragung des Behindertenpauschbetrages eines Kindes setzt dessen

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 6/91
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung galt dies mit Rücksicht auf den Wortlaut der Vorschrift nur dann, wenn der Behinderten- Pauschbetrag dem Kind selbst zustand, d. h. wenn das Kind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1981 VI R 97/81, BFHE 135, 73, BStBl II 1982, 256; vom 9. Dezember 1994 III R 16/89, BFHE 176, 398, BStBl II 1995, 408).
  • BFH, 18.12.1981 - VI R 97/81

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Kindes Voraussetzung für die Übertragung

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 6/91
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung galt dies mit Rücksicht auf den Wortlaut der Vorschrift nur dann, wenn der Behinderten- Pauschbetrag dem Kind selbst zustand, d. h. wenn das Kind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1981 VI R 97/81, BFHE 135, 73, BStBl II 1982, 256; vom 9. Dezember 1994 III R 16/89, BFHE 176, 398, BStBl II 1995, 408).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 15/04

    Keine Übertragung eines Pauschbetrages für ein im Ausland außerhalb eines

    Ein Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG für ein behindertes Kind kann nicht nach § 33b Abs. 5 EStG auf einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und im Inland keine eigenen Einkünfte erzielt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91, BFHE 180, 33, BStBl II 1997, 20).

    Allerdings hat der I. Senat des BFH im Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91 (BFHE 180, 33, BStBl II 1997, 20) die Übertragbarkeit des Pauschbetrages nach § 33b Abs. 5 EStG in einem Fall bejaht, in dem ein behindertes Kind zusammen mit seinen Eltern in einer niederländischen Grenzstadt lebte und der Vater in Deutschland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezog.

    Die spezifisch gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkte, auf denen die Entscheidung des I. Senats in BFHE 180, 33, BStBl II 1997, 20 beruht, können nicht verallgemeinert werden.

  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung -

    Für den Zivilprozeß (grundlegend BGH v. 30.09.1981 - IVb ZR 694/80, MDR 1982, 217 = NJW 1982, 446; bestätigt von BGH v. 06.12.1984 - VII ZR 223/83, MDR 1985, 663 = NJW 1985, 921; BGH v. 08.10.1991 - XI ZR 174/90, NJW 1992, 839), für den Strafprozeß (BGH v. 21.04.1988 - 4 StR 112/88, BGHR § 397a Abs. 1 StPO Prozeßkostenhilfe Nr. 3; BGH v. 07.11.1989 - 1 StR 572/89, BGHR § 223a Abs. 1 StGB Werkzeug Nr. 4; BGH v. 17.03.1992 - 4 StR 95/92, JurBüro 1992, 823 = JurBüro 1993, 51) und für das finanzgerichtliche Verfahren (BFH v. 30.11.1989 - VIII S 14/89, BFH/NV 1990, 292; BFH v. 13.12.1989 - VIII S 16-21/89, BFH/NV 1990, 391; BFH v. 13.12.1989 - VIII S 2/88, BFH/NV 1990, 320; BFH v. 20.02.1990 - VIII B 39/85, BFH/NV 1990, 785; BFH v. v. 13.05.1992 - II S 1/92, BFH/NV 1993, 322; BFH v. 18.04.1996 - V S 3/96, BFH/NV 1996, 927) ist höchstrichterlich anerkannt, daß die Rückwirkung nur bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden kann, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der etwa erforderlichen Unterlagen von seiner Seite aus die Voraussetzungen für die PKH-Bewilligung geschaffen hat.
  • FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 2096/00

    Anspruch eines unbeschränkt Steuerpflichtigen auf Gewährung eines

    Der Bundesfinanzhof hat für die in ihren Voraussetzungen deckungsgleiche Vorgängerregelung des § 1 Abs. 3 EStG 1997, den § 50 Abs. 4 Einkommensteuergesetz i. d. F. des Grenzpendlergesetzes vom 24.06.1994 (BGBl I 1994, 1395; BStBl I 1994, 440) - EStG a. F. - entschieden, dass zumindest der Rechtsgedanke dieser Vorschrift gilt, die u. a. § 33 b Einkommensteuergesetz - EStG - auf unbeschränkt Steuerpflichtige mit nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünften von weniger als 12.000 DM (bzw. von weniger als ein nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat angemessen gekürzter Betrag) für anwendbar erklärte, wenn es um die Übertragung der Freibeträge nach § 33 b Abs. 5 Satz 1 EStG geht und ein im Ausland lebendes Kind mit keinen oder geringen Einkünften im Wohnsitzstaat nur deshalb nicht unter § 50 Abs. 4 EStG a. F. fällt, weil es keine inländischen Einkünfte hat und damit nicht beschränkt steuerpflichtig ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91, BStBl II 1997, 20).
  • SG Aachen, 17.05.2010 - S 18 SB 287/09

    Anspruch eines Empfängers von Rente für Jungbehinderte auf Feststellung einer

    Die Auffassung des 1. Senats des Bundesfinanzhofs, dass jedenfalls dann, wenn es sich um einen Sachverhalt innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU handelt, unter gemeinschaftsrechtlichen Aspekten eine andere Auslegung in Betracht komme und der Behinderten-Pauschbetrag auch dann bestehe, wenn der Behinderte weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sei (Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.11.1995, Az. I R 6/91), rechtfertigt dabei kein anderes Ergebnis, denn der Wortlaut des § 1 Abs. 3 EStG sieht im Gegensatz zur damals noch gültigen Vorgängerregelung des § 50 Abs. 4 EStG (Fassung bis 1995) ausdrücklich die Voraussetzung vor, dass inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG vorliegen müssen (so im Ergebnis auch Loschelder in: Schmidt, EStG, 26. Auflage 2007, § 33 b Rn. 14).
  • FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 133/01

    Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages eines im Ausland lebenden, behinderten

    Der Bundesfinanzhof hat für die in ihren Voraussetzungen deckungsgleiche Vorgängerregelung des § 1 Abs. 3 EStG 1998, den § 50 Abs. 4 Einkommensteuergesetz i.d. F. des Grenzpendlergesetzes vom 24.06.1994 (BGBl I 1994, 1395; BStBl I 1994, 440) - EStG a. F. - entschieden, dass zumindest der Rechtsgedanke dieser Vorschrift gilt, die u.a. § 33 b Einkommensteuergesetz - EStG - auf unbeschränkt Steuerpflichtige mit nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünften von weniger als 12.000 DM (bzw. von weniger als ein nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat angemessen gekürzter Betrag) für anwendbar erklärte, wenn es um die Übertragung der Freibeträge nach § 33 b Abs. 5 Satz 1 EStG geht und ein im Ausland lebendes Kind mit keinen oder geringen Einkünften im Wohnsitzstaat nur deshalb nicht unter § 50 Abs. 4 EStG a.F. fällt, weil es keine inländischen Einkünfte hat und damit nicht beschränkt steuerpflichtig ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91, BStBl II 1997, 20).
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Rechtsprechung
   BFH, 09.07.1996 - I R 6/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32610
BFH, 09.07.1996 - I R 6/91 (https://dejure.org/1996,32610)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1996 - I R 6/91 (https://dejure.org/1996,32610)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - I R 6/91 (https://dejure.org/1996,32610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 927
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 20.10.2005 - III S 20/05

    Jahr

    Da es sich im Streitfall um eine Fortsetzungsfeststellungsklage handelt, ist nur die Hälfte des Regelstreitwerts anzusetzen (BFH-Beschluss vom 9. Juli 1996 I R 6/91, BFH/NV 1996, 927).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und

    Der Streitwert wird entsprechend dem Regelstreitwert von 5.000 EUR gemäß § 52 Abs. 2 GKG und unter Berücksichtigung des Abschlags für die hier erhobene (Fortsetzungs-)Feststellungsklage auf 2.500 EUR festgesetzt (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - I R 6/91, juris Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 4 C 58.84, juris Rn. 1).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

    Der Streitwert wird entsprechend dem Regelstreitwert von 5.000 EUR gemäß § 52 Abs. 2 GKG und unter Berücksichtigung des Abschlags für die hier erhobene (Fortsetzungs-)Feststellungsklage auf 2.500 EUR festgesetzt (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - I R 6/91, juris Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 4 C 58.84, juris Rn. 1).
  • FG Münster, 25.11.2021 - 5 K 3819/18

    Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft, bei der die Rechtsvorgängerin der

    Der Streitwert einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist in Höhe von 50 % des Regelstreitwerts anzusetzen (BFH- Beschlüsse vom 09.07.1996, I R 6/91, juris; vom 20.10.2005, III S 20/05, juris).
  • BFH, 26.01.1998 - VII B 180/96

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes

    Der Senat berücksichtigt indessen die neuere Entwicklung der Rechtsprechung zum Streitwert der Fortsetzungsfeststellungsklage, wonach der Streitwert einer solchen Klage mit 50 v. H. des Streitwerts einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage angesetzt wird (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 1984 IX 260/82, EFG 1985, 364; BFH-Beschluß vom 9. Juli 1996 I R 6/91, BFH/NV 1996, 927; s. auch Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum Gerichtskostengesetz, 1996, 6.2 "Fortsetzungsfeststellungsklage").
  • FG Hessen, 24.08.2010 - 6 K 2069/09

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Steuerpflicht eines Umsatzes zum Zwecke

    In solchen fällen erachtet die Rechtsprechung einen 50%-igen Wertansatz für angemessen (BFH vom 09.07.1996 - I R 6/91, BFH/NV 1996, 927).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.04.1996 - V S 3/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,20377
BFH, 18.04.1996 - V S 3/96 (https://dejure.org/1996,20377)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1996 - V S 3/96 (https://dejure.org/1996,20377)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1996 - V S 3/96 (https://dejure.org/1996,20377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 927
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1996 - XI S 45/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,24380
BFH, 29.07.1996 - XI S 45/96 (https://dejure.org/1996,24380)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1996 - XI S 45/96 (https://dejure.org/1996,24380)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1996 - XI S 45/96 (https://dejure.org/1996,24380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 927
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Hessen, 30.01.2024 - 11 Ko 1250/23
    Die vom Kläger erhobene Gegenvorstellung gegen den Streitwertbeschluss ist statthaft, weil sie als Anregung einer Änderung der Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG zu verstehen ist (vgl. allgemein zu diesem möglichen Verständnis der Gegenvorstellung z.B. Toussaint in Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, § 68 GKG Rz. 39; Hartmann, Kostengesetze online, § 68 GKG 2004 Rz. 24; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - AO -/FGO, Vor §§ 135-149 FGO Rz. 132; Finanzgericht - FG - des Saarlandes, Beschluss vom 11.08.2005 - 2 V 429/04, EFG 2005, 1968; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 18.02.2010 - 9 KSt 1/10, 9 KSt 2/10, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Beschluss vom 13.06.2016 - 4 C 16.1081, juris, m.w.N.; vgl. ferner bereits Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 29.07.1996 - XI S 45/96, BFH/NV 1996, 927; vom 26.03.1997 - V B 12/96, BFH/NV 1997, 798; vom 31.03.2000 - VII R 40/99, VII B 140/99, BFH/NV 2000, 1226, m.w.N., jeweils zu § 25 GKG a.F.; vgl. lediglich für die Wertung gegen die Streitwertfestsetzung bzw. die Kostenfestsetzung erhobener Einwendungen (zugleich) als Anregung, den festgesetzten Streitwert von Amts wegen zu ändern, auch FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2009 - 4 K 503/08, EFG 2010, 74; FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.04.2015 - 6 Ko 1093/15, EFG 2015, 1229).
  • BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97
    N.; ferner BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1994 II B 57/94, BFH/NV 1995, 333; vom 30. Juni 1993 XI S 7/93, BFH/NV 1993, 751, wonach ein im Rahmen einer Gegenvorstellung gestellter Antrag auf Abänderung einer ablehnenden Entscheidung grundsätzlich statthaft ist; ferner BFH/NV 1996, 560; BFH/NV 1997, 132, wonach sogar eine Gegenvorstellung gegen die Beschwerdeentscheidung in Sachen der Anordnung zur Bestellung eines Bevollmächtigten und gegen den die Prozeßkostenhilfe -- PKH -- ablehnenden Beschluß als statthaft angesehen wird, da diese Entscheidungen nur in formelle Rechtskraft erwüchsen; BFH-Beschluß vom 29. Juli 1996 XI S 45/96, BFH/NV 1996, 927, wonach die Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzungen im Hinblick auf § 25 Abs. 2 Satz 2 und 3 GKG als statthaft angesehen wird, diese jedoch auf sechs Monate kraft Gesetzes befristet sei; anders BFH- Beschluß vom 6. August 1996 VII S 7/96, BFH/NV 1997, 135, m. w. N., betreffend Gegenvorstellung gegen ablehnenden PKH-Beschluß).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.05.1996 - VIII B 31/96   

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https://dejure.org/1996,25900
BFH, 21.05.1996 - VIII B 31/96 (https://dejure.org/1996,25900)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1996 - VIII B 31/96 (https://dejure.org/1996,25900)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - VIII B 31/96 (https://dejure.org/1996,25900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 927
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 31/93

    Abweisung der Revision aus verschiedenen Gründen

    Auszug aus BFH, 21.05.1996 - VIII B 31/96
    Damit sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen beider Rechtsmittel nicht erfüllt (vgl. z. B. BFH- Beschlüsse vom 27. Februar 1992 X B 135/91, BFH/NV 1992, 537, und vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48).

    Da der Senat dahingestellt läßt, ob der Kläger Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, können die Gerichtskosten nur nach dem niedrigeren Gebührentatbestand Nr. 1371 der Anlage 1 zu § 11 des Gerichtskostengesetzes erhoben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1992, 537, und in BFH/NV 1994, 48).

  • BFH, 27.02.1992 - X B 135/91

    Rechtsmitteleinlegung unter Verkennung des Vertretungszwangs vor dem

    Auszug aus BFH, 21.05.1996 - VIII B 31/96
    Damit sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen beider Rechtsmittel nicht erfüllt (vgl. z. B. BFH- Beschlüsse vom 27. Februar 1992 X B 135/91, BFH/NV 1992, 537, und vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48).

    Da der Senat dahingestellt läßt, ob der Kläger Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, können die Gerichtskosten nur nach dem niedrigeren Gebührentatbestand Nr. 1371 der Anlage 1 zu § 11 des Gerichtskostengesetzes erhoben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1992, 537, und in BFH/NV 1994, 48).

  • BFH, 31.01.1989 - VII R 94/88

    Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 21.05.1996 - VIII B 31/96
    Der Senat läßt offen, ob das Rechtsmittel nicht schon deshalb unzulässig ist, weil es nicht erkennen läßt, ob Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist (vgl. dazu etwa Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Januar 1989 VII R 94/88, BFH/NV 1989, 648); es war schon deshalb als unzulässig zu verwerfen, weil sich nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) vor dem BFH jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen muß und der Kläger nicht zu diesem Personenkreis gehört.
  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Auszug aus BFH, 21.05.1996 - VIII B 31/96
    Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfristen sind nicht ersichtlich (§ 56 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- und dazu BFH-Beschluß vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291).
  • BFH, 06.02.1998 - VII B 278/97
    Da der Senat offen läßt, ob der Kläger Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, können die Gerichtskosten nur nach dem niedrigeren Gebührentatbestand Nr. 3402 der Anlage 1 zu § 11 des Gerichtskostengesetzes erhoben werden (BFH-Beschluß vom 21. Mai 1996 VIII B 31/96, BFH/NV 1996, 927).
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