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Rechtsprechung
   BFH, 05.06.1996 - I B 113/96   

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BFH, 05.06.1996 - I B 113/96 (https://dejure.org/1996,4288)
BFH, Entscheidung vom 05.06.1996 - I B 113/96 (https://dejure.org/1996,4288)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - I B 113/96 (https://dejure.org/1996,4288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorliegen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 928
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.04.1973 - I R 120/70

    Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung und Anerkennung eines

    Auszug aus BFH, 05.06.1996 - I B 113/96
    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die Beschwerde darauf stützt, das Finanzgericht (FG) habe eine sich aus der geschäftsleitenden Holdingfunktion der Beigeladenen ergebende wirtschaftliche Eingliederung der Klägerin in das Unternehmen der vom FG Beigeladenen nicht berücksichtigt und sei damit von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 1969 I 252/64 (BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257) und vom 18. April 1973 I R 120/70 (BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740) abgewichen, ist die Beschwerde unzulässig.

    Im Urteil in BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740 hat der beschließende Senat sinngemäß ausgeführt: Die wirtschaftliche Eingliederung als Organgesellschaft setze voraus, daß das herrschende Unternehmen (Organträger) eine eigene gewerbliche Tätigkeit entfalte, die durch den Betrieb der Organgesellschaft gefördert werde und im Rahmen des Organkreises nicht von untergeordneter Bedeutung sei.

    Daß bereits bloße Planungen, mit deren Verwirklichung noch nicht begonnen wurde, zu berücksichtigen sind, läßt sich dem Urteil in BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740 nicht entnehmen.

  • BFH, 03.08.1995 - I B 19/95
    Auszug aus BFH, 05.06.1996 - I B 113/96
    Dazu wäre es erforderlich gewesen, daß sie einen abstrakten Rechtssatz, auf dem das FG-Urteil beruht, und einen abstrakten Rechtssatz der von ihr genannten BFH-Urteile so genau bezeichnet, daß eine Abweichung erkennbar wird (s. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 3. August 1995 I B 19/95, BFH/NV 1996, 57; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 115 Rz. 63, m. w. N.).
  • BFH, 21.01.1976 - I R 21/74

    Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in Organschaftsfällen

    Auszug aus BFH, 05.06.1996 - I B 113/96
    Nach dem BFH-Urteil vom 21. Januar 1976 I R 21/74 (BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389) schließt die Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers nach Art einer bloßen Geschäftsabteilung ein gewisses Maß wirtschaftlicher Selbständigkeit der Organgesellschaft nicht aus.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 05.06.1996 - I B 113/96
    Dazu wäre es erforderlich gewesen, daß sie einen abstrakten Rechtssatz, auf dem das FG-Urteil beruht, und einen abstrakten Rechtssatz der von ihr genannten BFH-Urteile so genau bezeichnet, daß eine Abweichung erkennbar wird (s. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 3. August 1995 I B 19/95, BFH/NV 1996, 57; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 115 Rz. 63, m. w. N.).
  • BFH, 17.12.1969 - I 252/64

    Herrschendes Unternehmen - Firma - Eintragung im Handelsregister - Konzern -

    Auszug aus BFH, 05.06.1996 - I B 113/96
    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die Beschwerde darauf stützt, das Finanzgericht (FG) habe eine sich aus der geschäftsleitenden Holdingfunktion der Beigeladenen ergebende wirtschaftliche Eingliederung der Klägerin in das Unternehmen der vom FG Beigeladenen nicht berücksichtigt und sei damit von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 1969 I 252/64 (BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257) und vom 18. April 1973 I R 120/70 (BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740) abgewichen, ist die Beschwerde unzulässig.
  • FG Hessen, 18.05.2010 - 8 K 1160/10

    Grenzüberschreitende Organschaft - Keine Verfahrensverbindung bei

    Nach der Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 05. Juni 1996 I B 113/96, BFH/NV 1996, 928; Finanzgericht München, Urteil vom 18.09.2001 6 K 2182/94, EFG 2003, 721) sei die Eingliederung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.
  • FG Hessen, 18.05.2010 - 8 K 3137/06

    "Grenzüberschreitende" Organschaft: Keine fiktive Zurechnung des Gewerbeertrags

    Nach der Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 05. Juni 1996 I B 113/96, BFH/NV 1996, 928; Finanzgericht München, Urteil vom 18.09.2001 6 K 2182/94, EFG 2003, 721) sei die Eingliederung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.
  • FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94

    Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Organschaft;; ausschüttungsbedingte

    Für die Frage der wirtschaftlichen Eingliederung ist die Entwicklung während mehrerer aufeinanderfolgender Jahre zu berücksichtigen, die Organschaft ist dann gegeben, wenn die wirtschaftliche Eingliederung eine reine Planungsphase überschritten hat und zumindest in Ansätzen besteht (vgl. Beschluss des BFH vom 5. Juni 1996 I B 113/96, BFH/NV 1996, 928).
  • FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97

    Organisatorischen Eingliederung bei der Organschaft; Gewerbliche Tätigkeit des

    Die wirtschaftliche Eingliederung ist nicht deswegen zu verneinen, weil die Eingliederung zu Beginn nur unvollkommen angelegt war und sich erst in der Folgezeit - dem ursprünglichen Plan entsprechend - verstärkte (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 1996 I B 113/95, BFH/NV 1996, 928).
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   BFH, 24.04.1996 - I S 1/96   

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https://dejure.org/1996,40485
BFH, 24.04.1996 - I S 1/96 (https://dejure.org/1996,40485)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1996 - I S 1/96 (https://dejure.org/1996,40485)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1996 - I S 1/96 (https://dejure.org/1996,40485)
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  • BFH/NV 1996, 928
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