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   BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95   

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https://dejure.org/1996,6323
BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95 (https://dejure.org/1996,6323)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1996 - VIII R 66/95 (https://dejure.org/1996,6323)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1996 - VIII R 66/95 (https://dejure.org/1996,6323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 137
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.03.1994 - IX R 43/90

    Verfahrensfragen; Zum Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision (§

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95
    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die fristgerechte Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstückes behauptet, so sind Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Schriftstücks zur Post ergibt (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, m. w. N.).

    Außerdem ist eine Schilderung der Fristenkontrolle nach Art und Umfang erforderlich (BFH/NV 1994, 813, m. w. N.).

  • BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95
    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die fristgerechte Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstückes behauptet, so sind Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Schriftstücks zur Post ergibt (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, m. w. N.).

    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1989 VI-II R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und in BFH/NV 1993, 616).

  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95
    In formeller Hinsicht setzt die Gewährung der Wiedereinsetzung voraus, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH- Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586).
  • BFH, 12.04.1989 - II B 197/88

    Auslösen von Grunderwerbsteuer bei teilweisem Gesellschafteraustausch einer GbR,

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95
    Insbesondere ist darzulegen, wer den Schriftsatz zu welchem Zeitpunkt zur Post gegeben hat (BFH-Beschluß vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298).
  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95
    Nach § 120 Abs. 1 FGO muß die Revision innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Frist zur Revisionseinlegung begründet werden (BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95
    Das erfordert grundsätzlich eine in sich schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen innerhalb dieser Frist (BFH-Beschluß vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m. w. N.).
  • BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristwahrung trotz entgegenstehendem

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95
    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1989 VI-II R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und in BFH/NV 1993, 616).
  • BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das setzt in formeller Hinsicht voraus, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137).

    Vielmehr hätte es insoweit der Vorlage eines präsenten Beweismittels, also einer detaillierten eidesstattlichen Versicherung der A, bedurft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; in BFH/NV 1997, 137, sowie BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und in BFH/NV 1990, 577).

  • BFH, 10.12.2010 - V R 60/09

    Anforderungen an Antrag auf Wiedereinsetzung

    Nur die Glaubhaftmachung kann noch während des Verfahrens erfolgen (z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137).
  • FG Münster, 29.04.1998 - 1 K 1164/97

    Rechtmäßigkeit einer Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Antrag auf

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  • BFH, 29.04.2004 - V B 182/02

    Nachweis der rechtzeitigen Aufgabe eines Schriftstücks zur Post

    Nur die Glaubhaftmachung kann noch während des Verfahrens erfolgen (z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137).
  • BFH, 07.05.2001 - III B 10/01

    Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Ehegatten - Einkommensteuer - Mündliche

    Indes verlangt die Rechtsprechung auch, dass im Falle des verspäteten Eingangs eines angeblich fristgerecht abgesandten Schriftstückes die Tatsachen substantiiert vorgetragen werden, aus denen sich die rechtzeitige Absendung des fristwahrenden Schriftsatzes zur Post ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 1995 VII B 134/94, BFH/NV 1995, 704; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138, m.w.N).
  • BFH, 22.05.2003 - I B 100/02

    Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begr. eines Antrags auf Wiedereinsetzung

    Zur Glaubhaftmachung geeignet sind nur präsente Beweismittel (s. BFH-Beschlüsse vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137; vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 42, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 78/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Dieser Mangel in der Darlegung kann -- ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung -- nicht nachträglich geheilt werden (vgl. außer den zuvor Zitierten: BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138, und vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592, 593, m. w. N.).
  • BFH, 17.12.1998 - VI R 131/97

    Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen; Störung des Faxgerätes

    Die im Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten (P) der Kläger vom 14. September 1998 erwähnten Beweismittel (z.B. eidesstattliche Versicherungen) vor allem dafür, daß die Programmierung des Faxgerätes ausgefallen und ein fristgerechter Sendebetrieb nicht mehr möglich gewesen sei, wurden nicht vorgelegt (zur Vorlage sog. präsenter Beweismittel: vgl. Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Tz. 52; BFH-Beschluß vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138).
  • FG Köln, 20.09.2000 - 12 K 2799/00

    Wiedereinsetzungsfrist beginnt bei Ablehnung eines Fristverlängerungsantrages

    In formeller Hinsicht setzt die Gewährung der Wiedereinsetzung voraus, daß innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt und die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 1 und 3 FGO ) sowie diejenigen Tatsachen substantiiert, vollständig und in ausreichender Form dargetan werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll, wobei ein Nachschieben von Gründen außerhalb der Zweiwochenfrist grundsätzlich unbeachtlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137 und BFH-Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110).
  • FG Sachsen, 22.05.2003 - 5 K 869/98

    Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Fristversäumung; Postausgangsbuch

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  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2003 - 5 K 869/98

    Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag bei Verlust der Klageschrift bei der

  • FG Köln, 22.05.2003 - 5 K 869/98
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