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Rechtsprechung
   BFH, 22.11.1995 - I R 6/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1343
BFH, 22.11.1995 - I R 6/91 (https://dejure.org/1995,1343)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1995 - I R 6/91 (https://dejure.org/1995,1343)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1995 - I R 6/91 (https://dejure.org/1995,1343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 33b Abs. 5, § 50 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Behinderten Pauschbetrags auf beschränkt Steuerpflichtigen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grenzpendlergesetz: Behinderten-Pauschbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33b Abs. 5, § 50 Abs. 4
    Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33 b Abs. 5 EStG für ein nicht unbeschränkt steuerpflichtiges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1, EStG § 33b Abs 5, EStG § 50, GG Art 3, EGV Art 177
    Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Kind; Körperbehinderter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 33
  • BB 1996, 1207
  • BB 1996, 622
  • DB 1996, 1266
  • BStBl II 1997, 20
  • BFH/NV 1997, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.12.1994 - III R 16/89

    1. Übertragung des Behindertenpauschbetrages eines Kindes setzt dessen

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 6/91
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung galt dies mit Rücksicht auf den Wortlaut der Vorschrift nur dann, wenn der Behinderten- Pauschbetrag dem Kind selbst zustand, d. h. wenn das Kind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1981 VI R 97/81, BFHE 135, 73, BStBl II 1982, 256; vom 9. Dezember 1994 III R 16/89, BFHE 176, 398, BStBl II 1995, 408).
  • BFH, 18.12.1981 - VI R 97/81

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Kindes Voraussetzung für die Übertragung

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 6/91
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung galt dies mit Rücksicht auf den Wortlaut der Vorschrift nur dann, wenn der Behinderten- Pauschbetrag dem Kind selbst zustand, d. h. wenn das Kind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1981 VI R 97/81, BFHE 135, 73, BStBl II 1982, 256; vom 9. Dezember 1994 III R 16/89, BFHE 176, 398, BStBl II 1995, 408).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 15/04

    Keine Übertragung eines Pauschbetrages für ein im Ausland außerhalb eines

    Ein Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG für ein behindertes Kind kann nicht nach § 33b Abs. 5 EStG auf einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und im Inland keine eigenen Einkünfte erzielt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91, BFHE 180, 33, BStBl II 1997, 20).

    Allerdings hat der I. Senat des BFH im Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91 (BFHE 180, 33, BStBl II 1997, 20) die Übertragbarkeit des Pauschbetrages nach § 33b Abs. 5 EStG in einem Fall bejaht, in dem ein behindertes Kind zusammen mit seinen Eltern in einer niederländischen Grenzstadt lebte und der Vater in Deutschland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezog.

    Die spezifisch gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkte, auf denen die Entscheidung des I. Senats in BFHE 180, 33, BStBl II 1997, 20 beruht, können nicht verallgemeinert werden.

  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung -

    Für den Zivilprozeß (grundlegend BGH v. 30.09.1981 - IVb ZR 694/80, MDR 1982, 217 = NJW 1982, 446; bestätigt von BGH v. 06.12.1984 - VII ZR 223/83, MDR 1985, 663 = NJW 1985, 921; BGH v. 08.10.1991 - XI ZR 174/90, NJW 1992, 839), für den Strafprozeß (BGH v. 21.04.1988 - 4 StR 112/88, BGHR § 397a Abs. 1 StPO Prozeßkostenhilfe Nr. 3; BGH v. 07.11.1989 - 1 StR 572/89, BGHR § 223a Abs. 1 StGB Werkzeug Nr. 4; BGH v. 17.03.1992 - 4 StR 95/92, JurBüro 1992, 823 = JurBüro 1993, 51) und für das finanzgerichtliche Verfahren (BFH v. 30.11.1989 - VIII S 14/89, BFH/NV 1990, 292; BFH v. 13.12.1989 - VIII S 16-21/89, BFH/NV 1990, 391; BFH v. 13.12.1989 - VIII S 2/88, BFH/NV 1990, 320; BFH v. 20.02.1990 - VIII B 39/85, BFH/NV 1990, 785; BFH v. v. 13.05.1992 - II S 1/92, BFH/NV 1993, 322; BFH v. 18.04.1996 - V S 3/96, BFH/NV 1996, 927) ist höchstrichterlich anerkannt, daß die Rückwirkung nur bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden kann, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der etwa erforderlichen Unterlagen von seiner Seite aus die Voraussetzungen für die PKH-Bewilligung geschaffen hat.
  • FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 2096/00

    Anspruch eines unbeschränkt Steuerpflichtigen auf Gewährung eines

    Der Bundesfinanzhof hat für die in ihren Voraussetzungen deckungsgleiche Vorgängerregelung des § 1 Abs. 3 EStG 1997, den § 50 Abs. 4 Einkommensteuergesetz i. d. F. des Grenzpendlergesetzes vom 24.06.1994 (BGBl I 1994, 1395; BStBl I 1994, 440) - EStG a. F. - entschieden, dass zumindest der Rechtsgedanke dieser Vorschrift gilt, die u. a. § 33 b Einkommensteuergesetz - EStG - auf unbeschränkt Steuerpflichtige mit nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünften von weniger als 12.000 DM (bzw. von weniger als ein nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat angemessen gekürzter Betrag) für anwendbar erklärte, wenn es um die Übertragung der Freibeträge nach § 33 b Abs. 5 Satz 1 EStG geht und ein im Ausland lebendes Kind mit keinen oder geringen Einkünften im Wohnsitzstaat nur deshalb nicht unter § 50 Abs. 4 EStG a. F. fällt, weil es keine inländischen Einkünfte hat und damit nicht beschränkt steuerpflichtig ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91, BStBl II 1997, 20).
  • SG Aachen, 17.05.2010 - S 18 SB 287/09

    Anspruch eines Empfängers von Rente für Jungbehinderte auf Feststellung einer

    Die Auffassung des 1. Senats des Bundesfinanzhofs, dass jedenfalls dann, wenn es sich um einen Sachverhalt innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU handelt, unter gemeinschaftsrechtlichen Aspekten eine andere Auslegung in Betracht komme und der Behinderten-Pauschbetrag auch dann bestehe, wenn der Behinderte weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sei (Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.11.1995, Az. I R 6/91), rechtfertigt dabei kein anderes Ergebnis, denn der Wortlaut des § 1 Abs. 3 EStG sieht im Gegensatz zur damals noch gültigen Vorgängerregelung des § 50 Abs. 4 EStG (Fassung bis 1995) ausdrücklich die Voraussetzung vor, dass inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG vorliegen müssen (so im Ergebnis auch Loschelder in: Schmidt, EStG, 26. Auflage 2007, § 33 b Rn. 14).
  • FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 133/01

    Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages eines im Ausland lebenden, behinderten

    Der Bundesfinanzhof hat für die in ihren Voraussetzungen deckungsgleiche Vorgängerregelung des § 1 Abs. 3 EStG 1998, den § 50 Abs. 4 Einkommensteuergesetz i.d. F. des Grenzpendlergesetzes vom 24.06.1994 (BGBl I 1994, 1395; BStBl I 1994, 440) - EStG a. F. - entschieden, dass zumindest der Rechtsgedanke dieser Vorschrift gilt, die u.a. § 33 b Einkommensteuergesetz - EStG - auf unbeschränkt Steuerpflichtige mit nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünften von weniger als 12.000 DM (bzw. von weniger als ein nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat angemessen gekürzter Betrag) für anwendbar erklärte, wenn es um die Übertragung der Freibeträge nach § 33 b Abs. 5 Satz 1 EStG geht und ein im Ausland lebendes Kind mit keinen oder geringen Einkünften im Wohnsitzstaat nur deshalb nicht unter § 50 Abs. 4 EStG a.F. fällt, weil es keine inländischen Einkünfte hat und damit nicht beschränkt steuerpflichtig ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91, BStBl II 1997, 20).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1384
BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94 (https://dejure.org/1996,1384)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1996 - IX R 46/94 (https://dejure.org/1996,1384)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1996 - IX R 46/94 (https://dejure.org/1996,1384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative, § 52 Abs. 21 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Übergangsregelung - Umbau - Modernisierung - Vorab entstandene Werbungskosten - Zusammenhang - Nutzungswertbesteuerung - Rohmiete

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug von Renovierungsaufwendungen an zeitweilig geräumter Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus bei Fortführung der Nutzungswertbesteuerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 21
    Nutzungswertbesteuerung; Übergangsregelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 79
  • NJW 1997, 1392 (Ls.)
  • BB 1996, 2337
  • DB 1996, 2368
  • BStBl II 1996, 652
  • BFH/NV 1997, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94

    Keine Einbeziehung wesentlicher Erweiterungen einer selbstgenutzten Wohnung in

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, und vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, und IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    Das FG wird daher im zweiten Rechtsgang zu prüfen haben, welche Aufwendungen des Klägers insoweit unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen bei grundlegenden Instandsetzung- und Modernisierungsarbeiten an Gebäuden (vgl. z. B. Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454) als vorab entstandene Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    Voraussetzung ist jedoch, daß der Kläger beabsichtigt hat, nach Fertigstellen der Hauptwohnung insoweit weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und vom 28. Juli 1993 IX R 74/91, BFHE 171, 562, BStBl II 1994, 921).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • BFH, 28.07.1993 - IX R 74/91

    Inanspruchnahme des § 7b EStG für das gesamte Einfamilienhaus, wenn im Jahr der

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    Voraussetzung ist jedoch, daß der Kläger beabsichtigt hat, nach Fertigstellen der Hauptwohnung insoweit weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und vom 28. Juli 1993 IX R 74/91, BFHE 171, 562, BStBl II 1994, 921).
  • BFH, 30.01.1979 - VIII R 130/74

    Einfamilienhaus - Eigennutzung - Reparaturkosten - Werbungskosten - Umbaukosten

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    c) Für den Zeitraum vor Einführung der Konsumgutlösung ist anerkannt, daß Aufwendungen für die Instandsetzung einer eigengenutzten Wohnung auch dann - im Hinblick auf die anschließende, weitere Nutzung der Wohnung - als vorab entstandene Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn die Wohnung zur Durchführung der Baumaßnahmen vorübergehend nicht genutzt wird und daher zeitweise kein Nutzungswert i. S. von § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusetzen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 1979 VIII R 130/74, BFHE 127, 367, BStBl II 1979, 431; Senatsurteile vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422, und vom 17. Januar 1995 IX R 106/90, BFH/NV 1995, 871).
  • BFH, 12.02.1985 - IX R 43/82

    Erhaltungsaufwand - Reparaturkosten - Eigengenutzte Eigentumswohnung - Behebung

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    c) Für den Zeitraum vor Einführung der Konsumgutlösung ist anerkannt, daß Aufwendungen für die Instandsetzung einer eigengenutzten Wohnung auch dann - im Hinblick auf die anschließende, weitere Nutzung der Wohnung - als vorab entstandene Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn die Wohnung zur Durchführung der Baumaßnahmen vorübergehend nicht genutzt wird und daher zeitweise kein Nutzungswert i. S. von § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusetzen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 1979 VIII R 130/74, BFHE 127, 367, BStBl II 1979, 431; Senatsurteile vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422, und vom 17. Januar 1995 IX R 106/90, BFH/NV 1995, 871).
  • BFH, 29.03.1988 - IX R 224/84

    Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Nutzungswert der

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    Ist aber eine Wohnung - wie im Streitfall - infolge von Umbau- und Renovierungsmaßnahmen während eines Veranlagungszeitraumes nicht bewohnbar, ist ein Nutzungswert nicht anzusetzen (Senatsurteil vom 29. März 1988 IX R 224/84, BFH/NV 1989, 159, m. w. N.).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung eines Nutzungswertes für eine selbstgenutzte Wohnung

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, und vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, und IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 17.01.1995 - IX R 106/90

    Ermittlung des Nutzungswerts einer eigengenutzten Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
    c) Für den Zeitraum vor Einführung der Konsumgutlösung ist anerkannt, daß Aufwendungen für die Instandsetzung einer eigengenutzten Wohnung auch dann - im Hinblick auf die anschließende, weitere Nutzung der Wohnung - als vorab entstandene Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn die Wohnung zur Durchführung der Baumaßnahmen vorübergehend nicht genutzt wird und daher zeitweise kein Nutzungswert i. S. von § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusetzen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 1979 VIII R 130/74, BFHE 127, 367, BStBl II 1979, 431; Senatsurteile vom 12. Februar 1985 IX R 43/82, BFHE 143, 132, BStBl II 1985, 422, und vom 17. Januar 1995 IX R 106/90, BFH/NV 1995, 871).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 143/90

    Keine Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf eine nach

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92

    Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93

    Bei Wechsel selbstgenutzter Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus entfällt

  • FG Saarland, 26.02.1993 - 1 V 19/93

    Einkommensteuer; selbstgenutzte Zweifamilienhäuser

  • BFH, 12.04.1999 - IX B 25/99

    Erhöhte Absetzungen und kleine Übergangsregelung

    In derartigen Fällen kommt auch ein Abzug der während des Leerstehens angefallenen Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten nicht in Betracht, weil die Aufwendungen, da die sog. große Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG nicht eingreift, nicht in Zusammenhang mit einer im Rahmen einer anschließend fortgeführten Nutzungswertbesteuerung anzusetzenden Rohmiete stehen (vgl. Senatsurteil vom 13. August 1996 IX R 46/94, BFHE 181, 79, BStBl II 1996, 652).
  • BFH, 01.09.2004 - IX B 62/04

    Nutzungswertbesteuerung - sog. Große Übergangsregelung

    Das FG hat --anknüpfend an das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 1996 IX R 46/94 (BFHE 181, 79, BStBl II 1996, 652)-- ausgeführt, eine Nutzungswertbesteuerung komme auch dann wieder in Betracht, wenn deren Voraussetzungen i.S. des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG erfüllt werden, nachdem dies zwischenzeitlich für einen oder mehrere Veranlagungszeiträume nicht der Fall war, und zwar auch dann, wenn der vorübergehende Wegfall der Voraussetzungen auf baulichen Veränderungen beruht.
  • BFH, 04.03.1997 - IX R 16/95

    Zulässigkeit der Ermittlung der Nutzungswertes für eine eigengenutzte Wohnung bei

    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter durch Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 13. August 1996 IX R 46/94, BFHE 181, 79, BStBl II 1996, 652, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98

    Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung;

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  • FG München, 04.12.1996 - 1 K 3385/93

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen;

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Rechtsprechung
   BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6970
BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94 (https://dejure.org/1996,6970)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - IX R 70/94 (https://dejure.org/1996,6970)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - IX R 70/94 (https://dejure.org/1996,6970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absetzbarkeit einer Lohnsteuer auf Zinsersparnis als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 1
    Arbeitgeber-Darlehen; Geldwerter Vorteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.1994 - IX R 47/89

    Zinsloses Darlehen des Mieters bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94
    Er hat hieran im Urteil vom 22. September 1994 IX R 47/89 (BFH/NV 1995, 294) festgehalten und zur Begründung ausgeführt, der durch ein zinsloses Darlehen zufließende Nutzungsvorteil bestehe in der Möglichkeit, über die Darlehensvaluta zu verfügen und mit ihr wirtschaftlich zu arbeiten.
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94
    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z. B. Senatsurteil vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534, m. w. N.).
  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94
    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92 (BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784) die Auffassung vertreten, bei einem zum Erzielen von Vermietungseinkünften eingesetzten zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen stünden den Einnahmen in Form der Zinsersparnis entsprechende Werbungskosten gegenüber.
  • BFH, 16.07.2015 - III R 33/14

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung

    a) Ein solcher Wertabfluss lässt sich für den Fall des Klägers nicht aus den Urteilen des IX. Senats des BFH vom 22. September 1994 IX R 47/89 (BFH/NV 1995, 294) und vom 4. Juni 1996 IX R 70/94 (BFH/NV 1997, 20) herleiten.

    aa) In beiden vom IX. Senat des BFH entschiedenen Fällen führte der Nutzungsvorteil aus einem vom Steuerpflichtigen aufgenommenen zinslosen Darlehen auf der einen Seite zu steuerpflichtigen Einnahmen (im Fall in BFH/NV 1995, 294 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, im Fall in BFH/NV 1997, 20 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

  • FG Münster, 26.09.2014 - 11 K 246/13

    Dienstwagen, 1%-Regelung, Nutzung für betriebliche Zwecke

    Schließlich verweist der Kläger auf die Urteile des BFH vom 27.04.1993 (IX R 26/92, BStBl II 1993, 784) und vom 04.06.1994 (IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20).

    Werde dieser Nutzungsvorteil zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt, werde er dadurch verbraucht und fließe als Aufwendung im Sinne von § 9 Abs. 1 EStG ab (BFH-Urteil vom 22.09.1994 IX R 47/89, BFH/NV 1995, 294; BFH-Urteil vom 04.06.1996 IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20).

  • FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 2 K 239/12

    Voraussetzung für die Geltendmachung von Steuerermäßigungen für

    Weiterhin werden beim Arbeitnehmer zu versteuernde geldwerte Vorteile unter der Voraussetzung, dass die Aufwendungen, hätte der Arbeitnehmer sie selbst getragen, Werbungskosten darstellen würden, unbeschadet der Nichtzahlung durch den Arbeitnehmer mit Blick auf den Einsatz des Nutzungsvorteils zur Einkünfteerzielung als Werbungskosten berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Juni 1996, IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06

    Aufwendungen für die Teilnahme des Gesellschaftergeschäftsführers an einer

    Werden dem Steuerpflichtigen - wie im Streitfall - im Wege einer verdeckten Gewinnausschüttung geldwerte Vorteile i. S. von § 8 Abs. 1 EStG zugewendet, können die hierdurch ersparten Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1996, IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20, unter 1., m. w. Nachw., zur Berücksichtigung der Zinsersparnis aus einem zinslosen Darlehen als Werbungskosten).
  • FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98

    Steuerliche Berücksichtigung des Verlusts eines weitergeleiteten Darlehens als

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (st. Rspr., zB BFH-Urteil vom 4.6.1996 IX R 70/94, BFH/NV 2997, 20).
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