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Rechtsprechung
   BFH, 06.12.1996 - VI R 80/96   

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BFH, 06.12.1996 - VI R 80/96 (https://dejure.org/1996,8769)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1996 - VI R 80/96 (https://dejure.org/1996,8769)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - VI R 80/96 (https://dejure.org/1996,8769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, GG Art 12, GG Art 3
    Berufliche Veranlassung; Berufstätigkeit; Eltern; Kinderbetreuungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 94/95

    Unfallkosten sind keine Werbungskosten, wenn sich der Unfall auf einer privaten

    Auszug aus BFH, 06.12.1996 - VI R 80/96
    Aus Gründen der Prozeßökonomie wird wegen der materiellen Rechtslage ergänzend auf das Senatsurteil vom 13. März 1996 VI R 94/95 (BFHE 180, 138 [BFH 13.03.1996 - VI R 94/95], BStBl II 1996, 375) sowie den Beschluß des BVerfG vom 24. September 1992 1 BvR 1443/89 (Deutsches Steuerrecht 1993, 275) hingewiesen.
  • BFH, 30.09.1966 - III 70/63

    Möglichkeit einer sachlich rechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht bei

    Auszug aus BFH, 06.12.1996 - VI R 80/96
    Daraus folgt, daß dem Revisionsgericht die -- im Streitfall von den Klägern mit dem Hauptantrag begehrte -- sachlich-rechtliche Prüfung jedenfalls dann verwehrt ist, wenn das Instanzgericht dadurch gegen das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, ver stoßen hat, daß es einem Beteiligten die Möglichkeit verschlossen hat, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt -- dem Gesamtergebnis des Verfahrens i. S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO -- zu äußern (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. September 1966 III 70/63, BFHE 87, 60, BStBl III 1967, 25).
  • BVerfG, 24.09.1992 - 1 BvR 1443/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der steuerlichen Berücksichtigung von Kosten

    Auszug aus BFH, 06.12.1996 - VI R 80/96
    Aus Gründen der Prozeßökonomie wird wegen der materiellen Rechtslage ergänzend auf das Senatsurteil vom 13. März 1996 VI R 94/95 (BFHE 180, 138 [BFH 13.03.1996 - VI R 94/95], BStBl II 1996, 375) sowie den Beschluß des BVerfG vom 24. September 1992 1 BvR 1443/89 (Deutsches Steuerrecht 1993, 275) hingewiesen.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BFH, 06.12.1996 - VI R 80/96
    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Möglichkeit, sich im Prozeß mit tatsächlichen oder rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. z. B. Beschluß vom 10. Februar 1987 2 BvR 314/86, BVerfGE 74, 220, 224 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86], m. w. N.).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 2/14

    Errichtung eines Hotelgebäudes und dessen Innenausstattung als einheitliches

    Unter Berücksichtigung von Art. 103 Abs. 1 GG ist über den Wortlaut des § 96 Abs. 2 FGO hinaus im finanzgerichtlichen Verfahren rechtliches Gehör nicht nur zu Tatsachen und Beweisergebnissen, sondern auch zu entscheidungserheblichen Rechtsfragen zu gewähren (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 1996 VI R 80/96, BFH/NV 1997, 368).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1999 - 3 K 2176/97

    Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgabe; Gebot der Trennung

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  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 4/96

    Revisionsbegründung wegen Erlass eines Überraschungsurteils und Verstoß gegen den

    Ein solches liegt vor, wenn eine Entscheidung maßgeblich auf einen bis zuletzt nicht angesprochenen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wird (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100; vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398 [BFH 31.07.1991 - VIII R 23/89], BStBl II 1992, 375, 376, m.w.N.; vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523 unter I. 2. der Gründe; vom 6. Dezember 1996 VI R 80/96, BFH/NV 1997, 368).
  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 73/96

    Produkte zur Eisherstellung - Entwicklungsprovision - Verkaufsprovision -

    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auf seine sachliche Richtigkeit nicht überprüfen, weil verfahrensrechtlich fehlerhaft nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 6. Dezember 1996 VI R 80/96, BFH/NV 1997, 368).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.12.1996 - II B 101/96   

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https://dejure.org/1996,24764
BFH, 04.12.1996 - II B 101/96 (https://dejure.org/1996,24764)
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BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - II B 101/96 (https://dejure.org/1996,24764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.01.1977 - V R 87/76

    Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen

    Auszug aus BFH, 04.12.1996 - II B 101/96
    BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76.
  • FG München, 23.08.2000 - 4 K 3723/97

    Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung wegen angeordneter

    Im Beschluss vom 09.06.1999 II B 101/96, BStBl II 1999, 529, 531 hat der BFH zu erkennen gegeben, dass in solch einem Fall auch für einen Testamentsvollstrecker die Verpflichtung zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung für den Vermächtnisnehmer besteht.
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